Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2013 - C-166/12   

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https://dejure.org/2013,34777
EuGH, 05.12.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,34777)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,34777)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,34777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Verordnungen (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 und (EG, Euratom) Nr. 723/2004 - Beamte der Union - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Casta

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Verordnungen (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 und (EG, Euratom) Nr. 723/2004 - Beamte der Union - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der ...

  • EU-Kommission

    Casta

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Verordnungen (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 und (EG, Euratom) Nr. 723/2004 - Beamte der Union - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Kapitalwerts bei der Übertragung beamtenrechtlicher Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union; Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Regionalgerichts Prag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Kapitalwerts bei der Übertragung beamtenrechtlicher Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union; Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Regionalgerichts Prag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Casta

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Krajský soud v Praze - Auslegung von Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGöD, 11.12.2013 - F-130/11

    Verile und Gjergji / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter -

    Im Fall der Übertragung "aus der Union" ist der übertragene Geldbetrag der "versicherungsmathematische Gegenwert" der bei der Union erworbenen Ansprüche; im Fall der Übertragung "auf die Union" ist der übertragene Geldbetrag der "zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung bestehende Kapitalwert", d. h. ein Geldbetrag, der sachlich die aufgrund der früheren Tätigkeiten des betreffenden Beamten im betreffenden nationalen oder internationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche darstellt, wie er gemäß Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 des Anhangs VIII des Statuts zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung aktualisiert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, Randnr. 26).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Casta, Randnrn.

    Dies entspricht im Übrigen dem Urteil des Gerichts erster Instanz, Belgien und Kommission/Genette, Randnr. 57, in dem klargestellt wird, dass bei einer Übertragung "auf die Union" die Entscheidung über die Berechnung des Betrags der zu übertragenden Ruhegehaltsansprüche in der zuständigen nationalen Rechtsordnung ergeht und nur der Kontrolle des nationalen Gerichts unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Casta, Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    Unter Berufung u. a. auf das Urteil Melchior (C-647/13, EU:C:2015:54) und auf die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Casta (C-166/12, EU:C:2013:443) hat Frau Wojciechowski in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit dem Statut enthalte den Grundsatz, dass die Kontinuität der von einem Unionsbeamten in einem nationalen Sozialversicherungssystem erworbenen Sozialleistungen gewährleistet sein müsse.

    Drittens haben, wie der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Luxemburg (315/85, EU:C:1987:569, Rn. 21) und Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 30) zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts ausgeführt hat, die Bestimmungen des Statuts weder eine Harmonisierung noch eine Koordinierung der verschiedenen nationalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Ruhegehälter zum Ziel.

    31 - Die belgische Regierung kann sich zur Stützung ihrer Argumentation nicht auf das Urteil Casta (C-166/12, EU:C:2013:792) - das u. a. die Auslegung des Grundsatzes der Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts betraf - und insbesondere nicht auf dessen Rn. 36 berufen, wo der Gerichtshof feststellte, dass nur dann, wenn die Modalitäten der Berechnung des Kapitalwerts der im nationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche, die gemäß diesem Artikel auf das System der Union zu übertragen sind, "in erheblichem Maß zum Vorteil oder zum Nachteil des Beamten von der Natur der Grundsätze und der Bestimmungen des nationalen Rentensystems abweichen, ... die Gefahr [besteht], dass die Regelung des betreffenden Mitgliedstaats ein Hemmnis für die durch Art. 45 AEUV gewährleistete Freizügigkeit der Arbeitnehmer bildet oder die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV verletzt" (Hervorhebung nur hier).

    In Wirklichkeit wird in diesem Urteil diese Rechtsprechung wegen des fehlenden Nachweises, dass die in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Berechnungsmodalitäten den Unionsbeamten diskriminieren, als nicht einschlägig angesehen (vgl. insbesondere neben der vorgenannten Rn. 36 die Rn. 38 des Urteils Casta, C-166/12, EU:C:2013:792).

  • EuGöD, 11.12.2013 - F-117/11

    Teughels / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung

    Im Fall der Übertragung "aus der Union" ist der übertragene Geldbetrag der "versicherungsmathematische Gegenwert" der bei der Union erworbenen Ansprüche; im Fall der Übertragung "auf die Union" ist der übertragene Geldbetrag der "zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung bestehende Kapitalwert", d. h. ein Geldbetrag, der sachlich die aufgrund der früheren Tätigkeiten des betreffenden Beamten im betreffenden nationalen oder internationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche darstellt, wie er gemäß Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 des Anhangs VIII des Statuts zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung aktualisiert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, Randnr. 26).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Casta, Randnrn.

    Dies entspricht im Übrigen dem Urteil des Gerichts erster Instanz, Belgien und Kommission/Genette, Randnr. 57, in dem klargestellt wird, dass bei einer Übertragung "auf die Union" die Entscheidung über die Berechnung des Betrags der zu übertragenden Ruhegehaltsansprüche in der zuständigen nationalen Rechtsordnung ergeht und nur der Kontrolle des nationalen Gerichts unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Casta, Randnr. 24).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana

    Allerdings kann nach Auffassung des vorlegenden Gerichts aus dem Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 30 bis 32), geschlossen werden, dass der betreffende Mitgliedstaat eine spezifische nationale Regelung zur Bestimmung des Kapitalwerts der im nationalen System erworbenen, auf das Versorgungssystem der Union zu übertragenden Rentenansprüche erlassen müsse und dass es in Ermangelung einer solchen Regelung nicht möglich sei, die Berechnungskriterien heranzuziehen, die im innerstaatlichen Recht oder in Abkommen zwischen der betreffenden nationalen Einrichtung und anderen Organen der Union festgelegt seien.
  • OVG Hamburg, 06.01.2014 - 1 Bf 135/12

    Nachversicherung erworbener beamtenrechtlicher Ruhegehaltsansprüche im

    Scheidet ein Bundesbeamter wegen eines Wechsels zur EU aus dem Beamtenverhältnis aus, so werden seine in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversicherten Ansprüche übertragen und nicht der versicherungsmathematische Gegenwert seiner früheren Ruhegehaltsansprüche (Anschluss an EuGH, Urt. v. 5.12.2013 (C-166/12, Casta).

    Eine höchstrichterliche Klärung der Frage ist nicht erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 5. Dezember 2013 (C-166/12, Casta) diese Rechtsfrage entschieden hat.

  • EuG, 05.12.2017 - T-728/16

    Tuerck / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versorgungsbezüge -

    Was die Bestimmung des Werts der zum Zeitpunkt der Registrierung des Antrags erworbenen Ruhegehaltsansprüche durch die innerstaatlichen oder internationalen Behörden angeht, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass dieser Vorgang der alleinigen Zuständigkeit der Verwaltung unterliegt, die das Rentensystem verwaltet, dem der Betroffene vor seinem Eintritt in den Dienst der Union angehört hat; denn dieser Vorgang bestimmt den Kapitalwert der im nationalen System nach der einschlägigen Regelung des betreffenden Mitgliedstaats erworbenen Ruhegehaltsansprüche (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Mitgliedstaaten beim Erlass der nationalen Regelungen zur Durchführung von Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts über einen erheblichen Gestaltungsspielraum verfügen (Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 31).

  • EuG, 07.06.2018 - T-369/17

    Winkler / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler

    Der erste liegt in der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Verwaltung, die das Rentensystem verwaltet, dem der Betroffene vor seinem Eintritt in den Dienst der Union angehört hat, und besteht in der Bestimmung des Kapitalwerts der nach der einschlägigen Regelung des betreffenden Mitgliedstaats im nationalen System erworbenen Ruhegehaltsansprüche (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umrechnung erfolgt durch die Organe der Union gemäß den ADB (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior

    Vgl. auch den Verweis auf Art. 4 Abs. 3 EUV im Urteil Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 15.05.2019 - C-132/18

    Kommission/ Tuerck

    Insoweit ergibt sich aus der vom Gericht in Rn. 24 des angefochtenen Urteils angeführten Rechtsprechung nicht nur, dass allein die zuständige innerstaatliche Behörde für die Berechnung der Ruhegehaltsansprüche zuständig ist, sondern auch, dass ihre Höhe nicht im Nachhinein von der Kommission geändert oder beanstandet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1989, Bonazzi-Bertottili/Kommission, 75/88, 146/88 und 147/88, nicht veröffentlicht, EU:C:1989:410, Rn. 17 und 20, sowie vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB -

    31 Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 37).
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Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,14280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,14280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,14280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casta

    Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften -Ruhegehälter - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Union - Kapitalwert der ...

  • EU-Kommission

    Casta

    Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften -Ruhegehälter - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Union - Kapitalwert der ...

  • rechtsportal.de

    Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften -Ruhegehälter - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Union - Kapitalwert der ...

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  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    Unter Berufung u. a. auf das Urteil Melchior (C-647/13, EU:C:2015:54) und auf die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Casta (C-166/12, EU:C:2013:443) hat Frau Wojciechowski in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit dem Statut enthalte den Grundsatz, dass die Kontinuität der von einem Unionsbeamten in einem nationalen Sozialversicherungssystem erworbenen Sozialleistungen gewährleistet sein müsse.
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