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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.2022 - C-118/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,337
EuGH, 18.01.2022 - C-118/20 (https://dejure.org/2022,337)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2022 - C-118/20 (https://dejure.org/2022,337)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - C-118/20 (https://dejure.org/2022,337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wiener Landesregierung (Révocation d'une assurance de naturalisation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Anwendungsbereich - Aufgabe der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats entsprechend dessen Zusicherung der Einbürgerung des Betroffenen zu ...

  • doev.de PDF

    JY - Widerruf einer Einbürgerungszusicherung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; AEUV Art. 20 ; AEUV Art. 21
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Anwendungsbereich - Aufgabe der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats entsprechend dessen Zusicherung der Einbürgerung des Betroffenen zu ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Beim Widerruf einer Einbürgerungszusicherung muss, wenn er die Wiedererlangung der Unionsbürgerschaft verhindert, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer Einbürgerungszusicherung - und die Unionsbürgerschaft

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf einer Einbürgerungszusicherung allein wegen Verwaltungsübertretungen - Kein Widerruf einer Einbürgerungszusicherung allein wegen Verwaltungsübertretungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf einer Einbürgerungszusicherung unzulässig - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
    Deshalb sei der Verlust der Unionsbürgerschaft nicht Ausfluss dieses Bescheids gewesen, so dass es sich anders verhalte als in den Situationen, die den Urteilen vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104), und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189), zugrunde lägen.

    Rn. 34 Das vorlegende Gericht und die österreichische Regierung schließen daraus, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts falle, und weisen insoweit darauf hin, dass sich diese Situation von den Situationen unterscheide, die den Urteilen vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104), und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189), zugrunde lägen.

    Rn. 49 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Grundsätze zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Staatsangehörigkeit und zu ihrer Verpflichtung, diese Zuständigkeit unter Beachtung des Unionsrechts auszuüben, sowohl für den Aufnahmemitgliedstaat als auch für den Mitgliedstaat der ursprünglichen Staatsangehörigkeit gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 62).

    Rn. 52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es legitim ist, dass ein Mitgliedstaat das zwischen ihm und seinen Staatsbürgern bestehende Verhältnis besonderer Verbundenheit und Loyalität sowie die Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten, die dem Staatsangehörigkeitsband zugrunde liegen, schützen will (Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 51, …und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 33).

    Rn. 57 Die Entscheidung, die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft mit der Begründung zu widerrufen, dass der Betroffene keine bejahende Einstellung zu dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er erwerben möchte, habe und sein Verhalten geeignet sei, die öffentliche Ordnung und Sicherheit dieses Mitgliedstaats zu gefährden, beruht auf einem im Allgemeininteresse liegenden Grund (vgl. entsprechend Urteil vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 51).

    Rn. 58 Gleichwohl ist es in Anbetracht der Bedeutung, die das Primärrecht dem Unionsbürgerstatus beimisst, der, wie oben in den Rn. 38 und 46 ausgeführt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten ist, Sache der zuständigen nationalen Behörden und der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob mit der Entscheidung, die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu widerrufen, wenn sie zum Verlust des Unionsbürgerstatus und der damit verbundenen Rechte führt, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die unionsrechtliche Stellung des Betroffenen und gegebenenfalls seiner Familienangehörigen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 55 und 56, …und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 40).

    Rn. 60 In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob diese Entscheidung im Verhältnis zur Schwere des von der betroffenen Person begangenen Verstoßes und gemessen an deren Möglichkeit, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 56).

    Rn. 63 Allerdings kann ein Mitgliedstaat am Widerruf der Zusicherung seiner Staatsangehörigkeit nicht allein deshalb gehindert sein, weil die betroffene Person, die die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Staatsangehörigkeit nicht mehr erfüllt, die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats nur schwer wiedererlangen können wird (vgl. entsprechend Urteil vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 57).

  • EuGH, 12.03.2019 - C-221/17

    Bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
    Deshalb sei der Verlust der Unionsbürgerschaft nicht Ausfluss dieses Bescheids gewesen, so dass es sich anders verhalte als in den Situationen, die den Urteilen vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104), und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189), zugrunde lägen.

    Das vorlegende Gericht sieht es in diesem Fall als naheliegend an, dass eine solche Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich ist, und hält es vorliegend für fraglich, ob es insoweit alleine ausschlaggebend sein kann, dass JY ihre Unionsbürgerschaft aufgegeben hat, indem sie von sich aus das zwischen ihr und Estland bestehende Verhältnis besonderer Verbundenheit und Loyalität sowie die im Verhältnis zu diesem Mitgliedstaat bestehende Gegenseitigkeit der dem Staatsangehörigkeitsband zugrunde liegenden Rechte und Pflichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 33) aufgelöst hat.

    Rn. 34 Das vorlegende Gericht und die österreichische Regierung schließen daraus, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts falle, und weisen insoweit darauf hin, dass sich diese Situation von den Situationen unterscheide, die den Urteilen vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104), und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189), zugrunde lägen.

    Rn. 52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es legitim ist, dass ein Mitgliedstaat das zwischen ihm und seinen Staatsbürgern bestehende Verhältnis besonderer Verbundenheit und Loyalität sowie die Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten, die dem Staatsangehörigkeitsband zugrunde liegen, schützen will (…Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 51, und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 33).

    Rn. 58 Gleichwohl ist es in Anbetracht der Bedeutung, die das Primärrecht dem Unionsbürgerstatus beimisst, der, wie oben in den Rn. 38 und 46 ausgeführt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten ist, Sache der zuständigen nationalen Behörden und der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob mit der Entscheidung, die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu widerrufen, wenn sie zum Verlust des Unionsbürgerstatus und der damit verbundenen Rechte führt, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die unionsrechtliche Stellung des Betroffenen und gegebenenfalls seiner Familienangehörigen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 55 und 56, und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 40).

    Dabei darf es sich nicht um hypothetische oder potenzielle Folgen handeln (vgl. entsprechend Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 44).

    Rn. 61 Außerdem müssen sich die zuständigen nationalen Behörden und gegebenenfalls die nationalen Gerichte im Rahmen dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung Gewissheit darüber verschaffen, dass eine solche Entscheidung mit den Grundrechten in Einklang steht, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, deren Beachtung der Gerichtshof sicherstellt, verbürgt sind, insbesondere mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens, wie es in Art. 7 dieser Charta niedergelegt ist, gegebenenfalls in Verbindung mit der Verpflichtung, das in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannte Kindeswohl zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
    Rn. 68 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die "öffentliche Ordnung" und die "öffentliche Sicherheit" als Rechtfertigung für eine Entscheidung, die zum Verlust des den Angehörigen der Mitgliedstaaten mit Art. 20 AEUV verliehenen Unionsbürgerstatus führt, begrifflich eng auszulegen sind und ihre Tragweite im Übrigen nicht einseitig von den Mitgliedstaaten ohne Kontrolle durch die Organe der Union bestimmt werden darf (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 82).

    Zum Begriff "öffentliche Sicherheit" geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass er sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats umfasst, so dass die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie die Gefährdung des Überlebens der Bevölkerung ebenso wie die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen die öffentliche Sicherheit berühren können (Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
    Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sollen aber die Rechte eines Unionsbürgers aus Art. 21 Abs. 1 AEUV u. a. die schrittweise Integration des betreffenden Unionsbürgers in die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats fördern (Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 56).
  • EuGH, 14.12.2021 - C-490/20

    Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
    Rn. 37 Zweitens ist daran zu erinnern, dass die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt und die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (Urteil vom 14. Dezember 2021, V.М.А., C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
    Rn. 38 Außerdem verleiht Art. 20 Abs. 1 AEUV jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteil vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-684/22

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich dem automatischen Verlust der deutschen …

    Rn. 38 Es ist auch legitim, dass ein Mitgliedstaat in Ausübung seiner Zuständigkeit für die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust seiner Staatsangehörigkeit davon ausgeht, dass Mehrstaatigkeit zu vermeiden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 54).

    Rn. 40 Die grundsätzliche Legitimität dieses Ziels wird bestätigt in Art. 7 Abs. 1 Buchst. a des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit, wonach ein Vertragsstaat in seinem innerstaatlichen Recht nicht den Verlust der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes oder auf seine Veranlassung vorsehen darf, außer u. a. im Fall des freiwilligen Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit, sowie in Art. 15 Buchst. b dieses Übereinkommens, wonach die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht das Recht eines Vertragsstaats beschränken, in seinem innerstaatlichen Recht zu bestimmen, ob der Erwerb oder die Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit von der Aufgabe oder dem Verlust einer anderen Staatsangehörigkeit abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 55).

  • EuGH, 29.04.2025 - C-181/23

    Unionsbürgerschaft: Das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren …

    Rn. 92 Desgleichen hat der Gerichtshof im Hinblick sowohl auf die Tragweite der mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte (…siehe oben, Rn. 86 bis 90) als auch auf den Umstand, dass sich dieser Status automatisch aus der Eigenschaft als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ergibt, wiederholt entschieden, dass der Unionsbürgerstatus der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und 58, …sowie vom 5. September 2023, Udlændinge- og Integrationsministeriet [Verlust der dänischen Staatsangehörigkeit], C-689/21, EU:C:2023:626, Rn. 29 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20

    Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques …

    {FN:6} Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34).

    {FN:7} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (…C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41), vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (…C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 30), vom 14. Dezember 2021, V.M.A. (…C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38), und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 37).

    {FN:19} Urteil vom 18. Januar 2022 (C-118/20, EU:C:2022:34).

    (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 42).

    {FN:40} Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34).

    {FN:42} Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34).

  • EuGH, 05.09.2023 - C-689/21

    Dänemark darf die Beibehaltung der dänischen Staatsangehörigkeit davon abhängig …

    Rn. 29 Art. 20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Infolgedessen haben die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit im Bereich der Staatsangehörigkeit das Unionsrecht und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (…Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 42 und 45…, vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 32, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 51).

    Rn. 31 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es legitim ist, dass ein Mitgliedstaat das zwischen ihm und seinen Staatsangehörigen bestehende Verhältnis besonderer Verbundenheit und Loyalität sowie die Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten, die dem Staatsangehörigkeitsband zugrunde liegen, schützen will (…Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 51…, vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 33, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 52).

    Dieser Artikel ist gegebenenfalls in Zusammenschau mit der Verpflichtung auszulegen, das in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannte Kindeswohl zu berücksichtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 45, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 61).

  • BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25

    Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in den …

    Die Inlandsklausel ermöglichte es, die vor der Einbürgerung aufgegebene ausländische Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband sanktionslos wiederzuerwerben und dadurch den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit (vgl. zur Legitimität dieses Ziels EuGH, Urteile vom 18. Januar 2022 - C-118/20 [ECLI:EU:C:2022:34] - Rn. 55 …und vom 25. April 2024 - C-684/22 bis C-686/22 [ECLI:EU:C:2024:345] - Rn. 40) zu unterlaufen.
  • VG Düsseldorf, 21.11.2024 - 8 K 2100/21

    Unionsbürgerschaft, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Erwerb einer …

    Rn. 174 Schlussanträge des Generalanwalts Anthony Michael Collins vom 4. Oktober 2024 - C-181/23 (KOM ./. Malta) -, unter: curia.eu (…Rn. 54), m.w.N. auf EuGH, Urteile vom 12. März 2019 - C-221/17 (M. G. Tjebbes u.a.) -, Rn. 41, und vom 18. Januar 2022 - C-118/20 (Wiener Landesregierung) -, Rn. 59, jeweils unter: curia.eu.
  • EuGH, 19.11.2024 - C-808/21

    Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …

    Rn. 109 Art. 20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (…Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49).

    Rn. 125 Drittens ergibt sich aus dem oben in Rn. 113 angesprochenen Zusammenhang zwischen der Freizügigkeit und dem Aufenthaltsrecht einerseits und dem aktiven und passiven Wahlrecht bei diesen Wahlen andererseits, dass das letztgenannte Recht u. a. die schrittweise Integration des betreffenden Unionsbürgers in die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats fördern soll (…Urteile vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 56, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 42).

  • EuGH, 19.11.2024 - C-814/21

    Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …

    Rn. 108 Art. 20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (…Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49).

    Rn. 123 Drittens ergibt sich aus dem oben in Rn. 111 angesprochenen Zusammenhang zwischen der Freizügigkeit und dem Aufenthaltsrecht einerseits und dem aktiven und passiven Wahlrecht bei diesen Wahlen andererseits, dass das letztgenannte Recht u. a. die schrittweise Integration des betreffenden Unionsbürgers in die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats fördern soll (…Urteile vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 56, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 42).

  • EuGH, 09.06.2022 - C-673/20

    Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der …

    Rn. 49 Unter diesem Blickwinkel hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 20 AEUV jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers verleiht, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Rechtssachen, in denen der Gerichtshof die Pflicht vorgesehen hat, im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Folgen des Verlusts der Unionsbürgerschaft zu prüfen, bezogen sich jedoch auf spezifische unter das Unionsrecht fallende Situationen, in denen ein Mitgliedstaat Einzelnen ihre Staatsangehörigkeit entzogen hatte, und zwar durch eine gesetzliche Maßnahme (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 48) oder durch eine Einzelentscheidung seiner zuständigen Behörden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 42, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 74).

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 8 K 2100/21

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen …

    Rn. 91 Vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 2019, Tjebbes, C-221/17, ECLI:EU:C:2019:189, Rn. 45 und vom 18. Januar 2022, JY, C-118/20, ECLI:EU:C:2022:34, Rn. 61.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-181/23

    Generalanwalt COLLINS: Die Kommission hat nicht bewiesen, dass die Vorschriften …

  • EuGH, 15.03.2022 - C-85/21

    Steiermärkische Landesregierung (Perte de nationalité avant l'adhésion de l'État …

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 8 K 2190/21

    Staatsangehörigkeitsrecht - EuGH-Vorlagebeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-684/22

    Stadt Duisburg (Perte de la nationalité allemande) - Vorlage zur …

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 8 K 7276/19

    Staatsangehörigkeitsrecht - EuGH-Vorlagebeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-560/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-689/21

    Udlændinge- og Integrationsministeriet (Perte de la nationalité danoise) - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20   

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Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20 (https://dejure.org/2021,19313)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - C-118/20 (https://dejure.org/2021,19313)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - C-118/20 (https://dejure.org/2021,19313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wiener Landesregierung (Révocation d'une assurance de naturalisation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Anwendungsbereich - Verzicht auf die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats entsprechend dessen Zusicherung der Einbürgerung des Betroffenen ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Anwendungsbereich - Verzicht auf die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats entsprechend dessen Zusicherung der Einbürgerung des Betroffenen ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    b) Die sich aus dem Urteil Ruiz Zambrano ergebende Rechtsprechung: Verwehrung des tatsächlichen Genusses des Kernbestands der durch den Unionsbürgerstatus verliehenen Rechte.

    Rn. 67 Diese Schlussfolgerung wird nach meinem Dafürhalten nicht nur durch das Urteil Tjebbes u. a.{FN-VERWEIS:46}, sondern auch durch die sich aus den Urteilen Ruiz Zambrano{FN-VERWEIS:47} und Lounes{FN-VERWEIS:48} ergebende Rechtsprechung untermauert.

    b) Die sich aus dem Urteil Ruiz Zambrano ergebende Rechtsprechung: Verwehrung des tatsächlichen Genusses des Kernbestands der durch den Unionsbürgerstatus verliehenen Rechte.

    Rn. 68 Die Anwendbarkeit von Art. 20 AEUV auf die Situation von Angehörigen eines Mitgliedstaats, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht haben und denen aufgrund einer Entscheidung dieses Mitgliedstaats möglicherweise der tatsächliche Genuss des Kernbestands der mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte verwehrt wird, hat der Gerichtshof seit dem Urteil Ruiz Zambrano{FN-VERWEIS:49} anerkannt.

    {FN:23} Rn. 42. Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 34) hervorgehoben: "Der Gerichtshof hat … im Urteil Rottmann … im Gegensatz zu seinem Generalanwalt ([vgl. Nr. 13 der Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann [C-135/08, EU:C:2009:588])] keinen Bezug herzustellen versucht zwischen der Rücknahme der Einbürgerung von Herrn … Rottmann und der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union durch diesen." Vgl. auch Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), dessen Rn. 42 sich an Rn. 42 des Urteils Rottmann orientiert.

    {FN:47} Urteil vom 8. März 2011 (C-34/09, EU:C:2011:124).

    {FN:49} Urteil vom 8. März 2011 (C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42).

  • EuGH, 12.03.2019 - C-221/17

    Bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    {FN:3} Urteil vom 12. März 2019 (C-221/17, EU:C:2019:189), im Folgenden: Urteil Tjebbes u. a.

    Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 38).

    {FN:23} Rn. 42. Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 34) hervorgehoben: "Der Gerichtshof hat … im Urteil Rottmann … im Gegensatz zu seinem Generalanwalt ([vgl. Nr. 13 der Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann [C-135/08, EU:C:2009:588])] keinen Bezug herzustellen versucht zwischen der Rücknahme der Einbürgerung von Herrn … Rottmann und der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union durch diesen." Vgl. auch Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), dessen Rn. 42 sich an Rn. 42 des Urteils Rottmann orientiert.

    In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 28) hat Generalanwalt Mengozzi die Auffassung vertreten, dass die Klägerinnen der Ausgangsverfahren ihren durch Art. 20 AEUV verliehenen Unionsbürgerstatus nicht endgültig verloren, sondern sich in einer "Lage [befunden hätten], die zum Verlust dieses Status [habe] führen [können]", und daraus den Schluss gezogen, dass die in jener Rechtssache in Rede stehenden Situationen unter das Unionsrecht fielen.

    {FN:83} Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 88).

  • EuGH, 07.07.1992 - C-369/90

    Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    {FN:11} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-369/90, EU:C:1992:295).

    {FN:12} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-369/90, EU:C:1992:295, Rn. 10).

    {FN:13} Urteil vom 7. Juli 1992, Micheletti u. a. (C-369/90, EU:C:1992:295, Rn. 14).

    {FN:15} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-369/90, EU:C:1992:295, Rn. 10).

    {FN:39} Urteil vom 7. Juli 1992, Micheletti u. a. (C 369/90, EU:C:1992:295, Rn. 10).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    {FN:2} Urteil vom 2. März 2010 (C-135/08, EU:C:2010:104), im Folgenden: Urteil Rottmann.

    {FN:10} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann (C-135/08, EU:C:2009:588, Nr. 16).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in jener Rechtssache (C-135/08, EU:C:2009:588, Nr. 20): "Gleichwohl steht, wenn die Situation vom sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts erfasst wird, die Ausübung der Befugnisse der Mitgliedstaaten nicht in deren Ermessen.

    {FN:23} Rn. 42. Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 34) hervorgehoben: "Der Gerichtshof hat … im Urteil Rottmann … im Gegensatz zu seinem Generalanwalt ([vgl. Nr. 13 der Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann [C-135/08, EU:C:2009:588])] keinen Bezug herzustellen versucht zwischen der Rücknahme der Einbürgerung von Herrn … Rottmann und der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union durch diesen." Vgl. auch Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), dessen Rn. 42 sich an Rn. 42 des Urteils Rottmann orientiert.

    Zu den Gründen für die Nichtanwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes auf Herrn Rottmann vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann (C-135/08, EU:C:2009:588, Nr. 31).

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    {FN:48} Urteil vom 14. November 2017 (C-165/16, EU:C:2017:862).

    {FN:50} Urteil vom 14. November 2017 (C-165/16, EU:C:2017:862).

    {FN:52} Urteil vom 14. November 2017, Lounes (C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 56).

    {FN:54} Urteil vom 14. November 2017, Lounes (C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 58).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    Vgl. u. a. Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 80), sowie vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. (Familienzusammenführung in Belgien) (…C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 49).

    {FN:79} Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 81).

    {FN:80} Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 82).

    {FN:81} Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 83).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-135/08

    Rottmann - Europabürgerschaft - Verlust - Verlust der Staatsangehörigkeit des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    {FN:10} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann (C-135/08, EU:C:2009:588, Nr. 16).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in jener Rechtssache (C-135/08, EU:C:2009:588, Nr. 20): "Gleichwohl steht, wenn die Situation vom sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts erfasst wird, die Ausübung der Befugnisse der Mitgliedstaaten nicht in deren Ermessen.

    {FN:23} Rn. 42. Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 34) hervorgehoben: "Der Gerichtshof hat … im Urteil Rottmann … im Gegensatz zu seinem Generalanwalt ([vgl. Nr. 13 der Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann [C-135/08, EU:C:2009:588])] keinen Bezug herzustellen versucht zwischen der Rücknahme der Einbürgerung von Herrn … Rottmann und der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union durch diesen." Vgl. auch Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), dessen Rn. 42 sich an Rn. 42 des Urteils Rottmann orientiert.

    Zu den Gründen für die Nichtanwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes auf Herrn Rottmann vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann (C-135/08, EU:C:2009:588, Nr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2018 - C-221/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 38).

    {FN:23} Rn. 42. Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 34) hervorgehoben: "Der Gerichtshof hat … im Urteil Rottmann … im Gegensatz zu seinem Generalanwalt ([vgl. Nr. 13 der Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Rottmann [C-135/08, EU:C:2009:588])] keinen Bezug herzustellen versucht zwischen der Rücknahme der Einbürgerung von Herrn … Rottmann und der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union durch diesen." Vgl. auch Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), dessen Rn. 42 sich an Rn. 42 des Urteils Rottmann orientiert.

    In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 28) hat Generalanwalt Mengozzi die Auffassung vertreten, dass die Klägerinnen der Ausgangsverfahren ihren durch Art. 20 AEUV verliehenen Unionsbürgerstatus nicht endgültig verloren, sondern sich in einer "Lage [befunden hätten], die zum Verlust dieses Status [habe] führen [können]", und daraus den Schluss gezogen, dass die in jener Rechtssache in Rede stehenden Situationen unter das Unionsrecht fielen.

    {FN:83} Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2018:572, Nr. 88).

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    Vgl. auch Urteile vom 4. Dezember 1974, van Duyn (41/74, EU:C:1974:133, Rn. 18), vom 26. Februar 1975, Bonsignore (…67/74, EU:C:1975:34, Rn. 6), vom 28. Oktober 1975, Rutili (…36/75, EU:C:1975:137, Rn. 27), vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (…30/77, EU:C:1977:172, Rn. 33), vom 19. Januar 1999, Calfa (…C-348/96, EU:C:1999:6, Rn. 23), sowie vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (…C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 64 und 65).
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-118/20
    Vgl. u. a. Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 80), sowie vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. (Familienzusammenführung in Belgien) (C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 49).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    D'Hoop - "Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale …

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers) - …

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen …

  • EuGH, 20.02.2001 - C-192/99

    Kaur - "Unionsbürgerschaft - Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-165/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot kann ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der …

  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

  • EuGH, 12.11.1981 - 72/80

    Airola / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-451/19

    Subdelegación del Gobierno en Toledo (Séjour d'un membre de la famille - …

    {FN:43} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Zusicherung der Einbürgerung) (C-118/20, EU:C:2021:530, Nrn. 111 bis 113), in denen der Generalanwalt die Auffassung vertritt, dass Straßenverkehrsdelikte keine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-689/21

    Udlændinge- og Integrationsministeriet (Perte de la nationalité danoise) - …

    {FN:31} C-118/20, EU:C:2021:530.
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