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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.1994 - C-153/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1960
EuGH, 09.06.1994 - C-153/93 (https://dejure.org/1994,1960)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1994 - C-153/93 (https://dejure.org/1994,1960)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - C-153/93 (https://dejure.org/1994,1960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 5 Abs. 2; ; BinnSchVG § 25; ; BinnSchVG § 31; ; BinnSchVG § 33

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 85
    1. Wettbewerb; Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften; Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; Regelung, die eine Verstärkung der Wirkungen bestehender Kartellabsprachen bezweckt; Begriff

  • EU-Kommission

    Deutschland / Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des deutschen Genehmigungsverfahrens für die Tarife des Binnenschiffsverkehrs mit Gemeinschaftsrecht; Grundzüge des Verfahrens zur Bestimmung des geltenden Tarifs; Verbindlichkeit der Beschlüsse von Frachtausschüssen; Rechtsfolgen bei Beförderung zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 3 Buchstabe f, Art. 5 Abs. 2, Art. 85
    Europarecht; Gemeinsame Wettbewerbsregeln; Wettbewerbsregeln für Unternehmen; Grundsätze zu Art. 85 ff. EWG -Vertrag

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.11.1993 - C-185/91

    Bundesanstalt für den Güterfernverkehr / Reiff

    Auszug aus EuGH, 09.06.1994 - C-153/93
    12 Sodann ist zu bemerken, daß die Wettbewerbsregeln des Vertrages, insbesondere die Artikel 85 bis 90, auf den Verkehrssektor Anwendung finden (vgl. zuletzt Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-185/91, Gebrüder Reiff, Slg. 1993, I-5801; im folgenden: Urteil Reiff).

    Nach dieser Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, und Urteil Reiff, Randnr. 14).

    15 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß im Urteil Reiff (Randnr. 15) der Gerichtshof, der mit einer ähnlichen Frage nach der Tarifbildung im Güterfernverkehr befasst war, entschieden hat, daß, um dem nationalen Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, zunächst zu untersuchen ist, ob eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende den Schluß auf ein Kartell im Sinne des Artikels 85 EWG-Vertrag zulässt.

    16 Zu einer Regelung wie der des BinnSchVG ist zunächst festzustellen, daß die Mitglieder der Frachtenausschüsse, auch wenn sie im Gegensatz zu den Mitgliedern der Tarifkommissionen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, um die es im Urteil Reiff ging, nicht als Tarifsachverständige bezeichnet werden, ehrenamtlich tätig und nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden sind.

    19 Sodann ist, wie der Gerichtshof im Urteil Reiff (Randnr. 20) ausgeführt hat, zu prüfen, ob die öffentlichen Stellen ihre Zuständigkeiten im Bereich der Tariffestsetzung nicht privaten Wirtschaftsteilnehmern übertragen haben.

  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuGH, 09.06.1994 - C-153/93
    Nach dieser Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, und Urteil Reiff, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsklage - Kartell - Festsetzung einer …

    17 und 19, vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-153/93, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Slg. 1994, I-2517, Randnrn.

    18 und 24, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 17, und DIP u. a., Randnr. 18).

    Artikel 85 des Vertrages betrifft an sich nur das Verhalten von Unternehmen, nicht aber durch Gesetz oder Verordnung getroffene Maßnahmen der Mitgliedstaaten;das ändert jedoch nichts daran, daß die Mitgliedstaaten aufgrund von Artikel 85 in Verbindung mit Artikel 5 des Vertrages keine Maßnahmen, und zwar auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, treffen oder beibehalten dürfen, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (vgl. zu Artikel 85 des Vertrages Urteile vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, Reiff, Randnr. 14, und Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 14, und zu Artikel 86 des Vertrages Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, GB-Inno-BM, Slg. 1977, 2115, Randnr. 31).

    Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteile Van Eycke, Randnr. 16, Reiff, Randnr. 14, und Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 14).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT …

    Artikel 85 EG-Vertrag betrifft zwar an sich nur das Verhalten von Unternehmen und nicht durch Gesetz oder Verordnung getroffene Maßnahmen der Mitgliedstaaten; in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag verbietet er es jedoch den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteile vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-185/91, Reiff, Slg. 1993, I-5801, Randnr. 14, vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-153/93, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Slg. 1994, I-2517, Randnr. 14, vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-96/94, Centro Servizi Spediporto, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 20, und Kommission/Italien, Randnr. 53; vgl. auch zu Artikel 86 EG-Vertrag [jetzt Artikel 82 EG] Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, GB-Inno-BM, Slg. 1977, 2115, Randnr. 31).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, liegt eine Verletzung der Artikel 5 und 85 EG-Vertrag vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privatenWirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteile Van Eycke, Randnr. 16, Reiff, Randnr. 14, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 14, Centro Servizi Spediporto, Randnr. 21, und Kommission/Italien, Randnr. 54).

    17 bis 19 und 24, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnrn.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF - "Wettbewerbsrecht - Wettbewerbswidrige nationale Rechtsvorschriften - …

    Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass die Artikel 81 EG und 82 EG zwar an sich nur das Verhalten von Unternehmen und nicht durch Gesetz oder Verordnung getroffene Maßnahmen der Mitgliedstaaten betreffen; in Verbindung mit Artikel 10 EG, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit begründet, verbieten sie es jedoch den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (vgl. Urteile vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, GB-Inno-BM, Slg. 1977, 2115, Randnr. 31, vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-185/91, Reiff, Slg. 1993, I-5801, Randnr. 14, vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-153/93, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Slg. 1994, I-2517, Randnr. 14, vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-96/94, Centro Servizi Spediporto, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 20, und vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-35/99, Arduino, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 34).

    Wie der Gerichtshof insbesondere entschieden hat, liegt eine Verletzung der Artikel 10 EG und 81 EG vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (vgl. Urteile Van Eycke, Randnr. 16, Reiff, Randnr. 14, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 14, Centro Servizi Spediporto, Randnr. 21, und Arduino, Randnr. 35).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-153/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,22586
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-153/93 (https://dejure.org/1994,22586)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.1994 - C-153/93 (https://dejure.org/1994,22586)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 1994 - C-153/93 (https://dejure.org/1994,22586)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft mbH.

    Binnenschiffahrt - Festsetzung von Tarifen - Staatliche Regelung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-153/93
    (16) - Rechtssache 123/83 (Slg. 1985, 391).
  • EuGH, 17.11.1993 - C-185/91

    Bundesanstalt für den Güterfernverkehr / Reiff

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-153/93
    (1) - Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-185/91 (Slg. 1993, I-5801).
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