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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 30.06.2016 - C-200/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16044
EuGH, 30.06.2016 - C-200/14 (https://dejure.org/2016,16044)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - C-200/14 (https://dejure.org/2016,16044)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - C-200/14 (https://dejure.org/2016,16044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Câmpean

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Nationale Regelung, die Modalitäten für die Erstattung zu Unrecht erhobener Steuern mit Zinsen festlegt - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Câmpean

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Nationale Regelung, die Modalitäten für die Erstattung zu Unrecht erhobener Steuern mit Zinsen festlegt - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ...

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Câmpean

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Nationale Regelung, die Modalitäten für die Erstattung zu Unrecht erhobener Steuern mit Zinsen festlegt - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1403
  • NZV 2016, 542
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Der Gerichtshof hat demnach, wenn ihm ein nationales Gericht ein Vorabentscheidungsersuchen vorlegt, von der Auslegung des nationalen Rechts auszugehen, die ihm dieses Gericht vorgetragen hat (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 12 und 13 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Im Übrigen darf der Gerichtshof die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29, und vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unionsrechtswidrig erhobene Abgaben mit den dazugehörigen Zinsen zu erstatten (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 24 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 In Ermangelung einer Unionsregelung zur Erstattung zu Unrecht erhobener nationaler Steuern ist es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache jedes Mitgliedstaats, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der den Steuerpflichtigen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, dürfen jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 In Anbetracht einiger von der Klägerin des Ausgangsverfahrens in ihren schriftlichen Erklärungen vorgebrachter Argumente, die in dem Sinne verstanden werden könnten, dass die Modalitäten der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen über aus der Unionsrechtsordnung hergeleitete Ansprüche unabhängig von der Art der Streitsache identisch sein müssten, ist im Übrigen zu betonen, dass die Beachtung des Grundsatzes der Äquivalenz eine Gleichbehandlung von Rechtbehelfen, mit denen ein Verstoß gegen nationales Recht gerügt wird, und entsprechenden Rechtsbehelfen, mit denen ein Verstoß gegen Unionsrecht gerügt wird, verlangt und nicht die Äquivalenz nationaler Verfahrensvorschriften, die für Rechtsstreitigkeiten unterschiedlicher Art oder aus unterschiedlichen Rechtsgebieten gelten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 67, sowie vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Zu den Anforderungen des Effektivitätsgrundsatzes ist als Erstes zu prüfen, ob eine Regelung zur Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer wie die in Art. XV der OUG Nr. 8/2014 und im Erlass Nr. 365/741/2014 vorgesehene die Ausübung der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich macht, wobei die Stellung der betreffenden Vorschriften im gesamten Verfahren, der Ablauf dieses Verfahrens und die Besonderheiten dieser Vorschriften vor den nationalen Stellen zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 48, sowie vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 36 und 37).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Grundsatz der Äquivalenz, dass die Mitgliedstaaten für Klagen auf Erstattung einer Steuer, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht gerügt wird, keine ungünstigeren Verfahrensmodalitäten vorsehen als diejenigen, die für in Anbetracht ihres Verfahrensgegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Gesichtspunkte entsprechende Klagen gelten, mit denen ein Verstoß gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Hinblick auf die vom nationalen Gericht vorzunehmende Beurteilung kann der Gerichtshof diesem jedoch Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben (…vgl. Urteile vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, EU:C:1998:577, Rn. 39 und 40, sowie vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 31).

  • EuGH, 03.02.2014 - C-97/13

    Câmpean

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 21 Mit Beschluss vom 3. Februar 2014, Câmpean und Ciocoiu (C-97/13 und C-214/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:229) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass Art. 110 AEUV dahin auszulegen ist, dass er einer Steuer wie der vom Gesetz Nr. 9/2012 vorgesehenen Steuer auf Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen entgegensteht.

    Rn. 42 Aus der Vorlageentscheidung ergibt sich, dass Art. XV der OUG Nr. 8/2014 und der Erlass Nr. 365/741/2014, der Durchführungsbestimmungen für diesen Art. XV vorsieht, aus der Zeit nach dem Beschluss vom 3. Februar 2014, Câmpean und Ciocoiu (C-97/13 und C-214/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:229), stammen, in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat, dass Art. 110 AEUV einer Steuer wie der Steuer auf Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen entgegensteht.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-147/01

    Weber's Wine World u.a. - "Indirekte Steuern - Abgabe auf den Verkauf …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 40 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass ein Mitgliedstaat nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit keine Bestimmungen erlassen darf, die die Erstattung einer Abgabe, die durch ein Urteil des Gerichtshofs für unionsrechtswidrig erklärt worden ist oder deren Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht sich aus einem solchen Urteil ergibt, Voraussetzungen unterwerfen, die speziell diese Abgabe betreffen und die ungünstiger sind als diejenigen, die auf eine solche Erstattung anwendbar wären, wenn diese Bestimmung nicht erlassen worden wäre (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002, Prisco und CASER, C-216/99 und C-222/99, EU:C:2002:472, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 2. Oktober 2003, Weber's Wine World u. a., C-147/01, EU:C:2003:533, Rn. 87).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez / Jennings Ltd - "Sozialpolitik Männliche und weibliche Arbeitnehmer …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Im Hinblick auf die vom nationalen Gericht vorzunehmende Beurteilung kann der Gerichtshof diesem jedoch Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, EU:C:1998:577, Rn. 39 und 40, …sowie vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 31).
  • EuGH, 27.06.2013 - C-93/12

    Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 57 Zu den Anforderungen des Effektivitätsgrundsatzes ist als Erstes zu prüfen, ob eine Regelung zur Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer wie die in Art. XV der OUG Nr. 8/2014 und im Erlass Nr. 365/741/2014 vorgesehene die Ausübung der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich macht, wobei die Stellung der betreffenden Vorschriften im gesamten Verfahren, der Ablauf dieses Verfahrens und die Besonderheiten dieser Vorschriften vor den nationalen Stellen zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 48, …sowie vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 55 In Anbetracht einiger von der Klägerin des Ausgangsverfahrens in ihren schriftlichen Erklärungen vorgebrachter Argumente, die in dem Sinne verstanden werden könnten, dass die Modalitäten der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen über aus der Unionsrechtsordnung hergeleitete Ansprüche unabhängig von der Art der Streitsache identisch sein müssten, ist im Übrigen zu betonen, dass die Beachtung des Grundsatzes der Äquivalenz eine Gleichbehandlung von Rechtbehelfen, mit denen ein Verstoß gegen nationales Recht gerügt wird, und entsprechenden Rechtsbehelfen, mit denen ein Verstoß gegen Unionsrecht gerügt wird, verlangt und nicht die Äquivalenz nationaler Verfahrensvorschriften, die für Rechtsstreitigkeiten unterschiedlicher Art oder aus unterschiedlichen Rechtsgebieten gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 67, …sowie vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-216/99

    Prisco und CASER - "Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 40 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass ein Mitgliedstaat nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit keine Bestimmungen erlassen darf, die die Erstattung einer Abgabe, die durch ein Urteil des Gerichtshofs für unionsrechtswidrig erklärt worden ist oder deren Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht sich aus einem solchen Urteil ergibt, Voraussetzungen unterwerfen, die speziell diese Abgabe betreffen und die ungünstiger sind als diejenigen, die auf eine solche Erstattung anwendbar wären, wenn diese Bestimmung nicht erlassen worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002, Prisco und CASER, C-216/99 und C-222/99, EU:C:2002:472, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 2. Oktober 2003, Weber's Wine World u. a., C-147/01, EU:C:2003:533, Rn. 87).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-657/13

    Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Rn. 30 Im Übrigen darf der Gerichtshof die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29, …und vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
    Können die genannten Vorschriften des Unionsrechts und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 22. Juni 1989, Costanzo, 103/88, EU:C:1989:256) dahin ausgelegt werden, dass die nationalen Verwaltungsstellen (im vorliegenden Fall der Steuer- und der Umweltverwaltung) auf dem Gebiet der Steuerverwaltung ergangene gerichtliche Entscheidungen von Amts wegen und unverzüglich durchführen müssen, ohne dass der Erstattungsberechtigte die Zwangsvollstreckung betreiben oder zusätzliche, vom schuldnerischen Beklagten vorgeschriebene Formalitäten beachten müsste?.
  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Ist dies der Fall, ist in einem zweiten Schritt festzustellen, ob die für solche nationalen Klagen geltenden Verfahrensmodalitäten insoweit tatsächlich günstiger sind (vgl. ua. EuGH 30. Juni 2016 - C-200/14 - [Câmpean] Rn. 51 und 55;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 34, Slg. 2010, I-7003).
  • EuGH, 14.10.2020 - C-677/19

    Valoris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Grundsatz …

    Aus ihrer Präambel geht hervor, dass dieser Rechtsakt auf die Urteile vom 9. Juni 2016, Budişan (C-586/14, EU:C:2016:421), vom 30. Juni 2016, Câmpean (C-200/14, EU:C:2016:494), und vom 30. Juni 2016, Ciup (C-288/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:495), hin erlassen wurde, mit denen der Gerichtshof mehrere für Kraftfahrzeuge geltende Umweltsteuern, die Rumänien eingeführt hatte, darunter die als sogenannte Umweltgebühr erhobene Steuer, für mit Vorschriften des Unionsrechts, insbesondere mit Art. 110 AEUV, unvereinbar erklärt hat.

    Rn. 23 Zudem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass sich aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ergibt, dass ein Mitgliedstaat keine Bestimmungen erlassen darf, die die Erstattung einer Abgabe, die durch ein Urteil des Gerichtshofs für unionsrechtswidrig erklärt worden ist oder deren Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht sich aus einem solchen Urteil ergibt, Voraussetzungen unterwerfen, die speziell diese Abgabe betreffen und die ungünstiger sind als diejenigen, die auf eine solche Erstattung anwendbar wären, wenn diese Bestimmung nicht erlassen worden wäre (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, EU:C:1999:59, Rn. 39, vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 40, …und vom 30. Juni 2016, Ciup, C-288/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:495, Rn. 27).

    Im Hinblick auf die vom nationalen Gericht vorzunehmende Beurteilung kann der Gerichtshof diesem jedoch Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 45 und 46…, vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35, 41 und 42, …sowie vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 76 und 77).

  • EuGH, 15.12.2022 - C-40/20

    Presidenza del Consiglio dei Ministri u.a. (Chercheurs universitaires) - Vorlage …

    Diese Grundsätze finden nämlich nur im Zusammenhang mit dem Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte Anwendung und betreffen somit nicht diese Rechte an sich, sondern nur die Modalitäten des Verfahrens für ihre Ausübung, da diese Modalitäten durch das nationale Recht geregelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 46 und 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer …

    {FN:67} - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Juni 2016, Toma (…C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 46) und Câmpean (C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 70), und vom 10. September 2014, Kušionová (…C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 45 bis 47).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-487/20

    Philips Orăştie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des …

    Rn. 29 Was die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität betrifft, auf die in Rn. 24 des vorliegenden Urteils bereits verwiesen wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteil vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14   

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https://dejure.org/2016,1888
Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14 (https://dejure.org/2016,1888)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Câmpean

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 17, Art. 20, Art. 21 Abs. 1 und Art. 47 - Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuer - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14
    {FN:3} - Vgl. Urteile Irimie (C-565/11, EU:C:2013:250), Nicula (C-331/13, EU:C:2014:2285) und Târşia (C-69/14, EU:C:2015:662).

    {FN:4} - Vgl. u. a. Urteil Târşia (C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 24).

    Es hat jedoch den Grundsatz der Erstattung einer unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuer genannt, dessen untrennbarer Bestandteil die Befolgung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität ist (vgl. insbesondere Urteil Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 26 und 27).

    {FN:15} - Vgl. u. a. Urteile Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (…33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5), Littlewoods Retail u. a. (…C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 27) und Târşia (C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 27).

    {FN:18} - Vgl. u. a. Urteile Les Fils de Jules Bianco und Girard (…331/85, 376/85 und 378/85, EU:C:1988:97, Rn. 12), Metallgesellschaft u. a. (…C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 85) und Târşia (C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 27).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14
    {FN:15} - Vgl. u. a. Urteile Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (…33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5), Littlewoods Retail u. a. (C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 27) und Târşia (…C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 27).

    {FN:16} - Urteil Littlewoods Retail u. a. (C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 31) (Hervorhebung nur hier).

    {FN:19} - Vgl. u. a. Urteile Metallgesellschaft u. a. (…C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 87), Littlewoods Retail u. a. (C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25 und 29) und Irimie (…C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 21 und 26).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a. - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14
    {FN:18} - Vgl. u. a. Urteile Les Fils de Jules Bianco und Girard (…331/85, 376/85 und 378/85, EU:C:1988:97, Rn. 12), Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 85) und Târşia (…C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 27).

    {FN:19} - Vgl. u. a. Urteile Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 87), Littlewoods Retail u. a. (…C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25 und 29) und Irimie (…C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 21 und 26).

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