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Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2025 - C-200/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,14846
EuGH, 19.06.2025 - C-200/24 (https://dejure.org/2025,14846)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2025 - C-200/24 (https://dejure.org/2025,14846)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2025 - C-200/24 (https://dejure.org/2025,14846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Polen (Publicité pour les pharmacies)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Elektronischer Geschäftsverkehr - Art. 8 Abs. 1 - Dienst der kommerziellen Kommunikation, der von Angehörigen eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Elektronischer Geschäftsverkehr - Art. 8 Abs. 1 - Dienst der kommerziellen Kommunikation, der von Angehörigen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Elektronischer Geschäftsverkehr - Art. 8 Abs. 1 - Dienst der kommerziellen Kommunikation, der von Angehörigen eines ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Elektronischer Geschäftsverkehr - Art. 8 Abs. 1 - Dienst der kommerziellen Kommunikation, der von Angehörigen eines ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Das in Polen geltende Werbeverbot für Apotheken verstößt gegen Unionsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Weitreichendes Werbeverbot für Apotheken in Polen unionsrechtswidrig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Werbeverbot für Apotheken in Polen verstößt gegen Unionsrecht

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    EuGH kassiert polnisches Werbeverbot für Apotheken

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 24 Zunächst führt die Kommission unter Berufung auf das Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght (C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 42), aus, dass Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 es den Angehörigen eines reglementierten Berufs ermöglichen solle, zur Bewerbung ihrer Tätigkeiten Dienste der Informationsgesellschaft in Anspruch zu nehmen.

    Rn. 44 Art. 8 Abs. 1 soll es Angehörigen eines reglementierten Berufs ermöglichen, Dienste der Informationsgesellschaft zu nutzen, um ihre Tätigkeiten zu bewerben (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 42).

    Art. 8 Abs. 1 würde jedoch seine praktische Wirksamkeit genommen und das vom Unionsgesetzgeber verfolgte Ziel würde gefährdet, wenn berufsrechtliche Regeln jegliche Form der Online-Werbung zur Bewerbung der Tätigkeit einer Person, die einen reglementierten Beruf ausübt, allgemein und ausnahmslos verbieten könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 43 und 44).

    Rn. 46 Diese Auslegung wird durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31 bestätigt, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes ermutigen, die diese Art von Werbung nicht verbieten, sondern vielmehr klären sollen, welche Arten von Informationen im Einklang mit diesen berufsrechtlichen Regeln zum Zweck der kommerziellen Kommunikation erteilt werden können (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 45).

    Rn. 47 Folglich können berufsrechtliche Regeln zwar Inhalt und Form der in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 genannten kommerziellen Kommunikationen wirksam eingrenzen, sie dürfen aber kein allgemeines und ausnahmsloses Verbot dieser Art von Kommunikationen enthalten (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 46).

    Daher sind solche nationalen Rechtsvorschriften als eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit anzusehen (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 63 und 64).

    Rn. 102 Im vorliegenden Fall ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit, auf den sich die Republik Polen als Rechtfertigung für die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs infolge von Art. 94a Abs. 1 des geänderten Arzneimittelgesetzes beruft, eines der Ziele, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine solche Beschränkung der vom AEU-Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen lässt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 51, und vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 116 In Anbetracht der Bedeutung des Vertrauensverhältnisses, das zwischen dem Apotheker und seinem Kunden, der im Prinzip ein Patient ist, herrschen muss, kann der Schutz der Unabhängigkeit des Apothekerberufs somit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses in Bezug auf die öffentliche Gesundheit darstellen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 68).

    Eine weniger einschränkende Maßnahme könnte nämlich darin bestehen, diese Werbung unter Bedingungen zuzulassen, die es ermöglichen würden, das Berufsethos der Apotheker zu wahren, indem - gegebenenfalls stark - eingegrenzt würde, welche Formen und Modalitäten diese Werbung annehmen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 74 und 75).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-66/18

    Vertragsverletzungsverfahren: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 100 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs nur dann zulässig, wenn sie erstens aus einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und zweitens verhältnismäßig ist, was bedeutet, dass sie geeignet sein muss, die Erreichung des verfolgten Ziels in kohärenter und systematischer Weise zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen darf, was hierzu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne zum freien Dienstleistungsverkehr Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie zur Niederlassungsfreiheit Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn [Hochschulausbildung], C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 101 Überdies obliegt dem betreffenden Mitgliedstaat der Nachweis, dass diese kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn [Hochschulausbildung], C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.05.2024 - C-662/22

    ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 62 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass beide Richtlinien die in Art. 56 AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit konkretisieren (Urteil vom 30. Mai 2024, Airbnb Ireland und Amazon Services Europe, C-662/22 und C-667/22, EU:C:2024:432, Rn. 46 und 47).

    Rn. 65 Nach der Rechtsprechung ist eine nationale Maßnahme in einem harmonisierten Bereich anhand der Bestimmungen der Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 36…, vom 30. April 2009, Lidl Magyarország, C-132/08, EU:C:2009:281, Rn. 42, und vom 30. Mai 2024, Airbnb Ireland und Amazon Services Europe, C-662/22 und C-667/22, EU:C:2024:432, Rn. 86).

  • EuGH, 08.06.2023 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 71 Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Maßnahmen, die die Ausübung der von den Art. 49 und 56 AEUV garantierten Freiheiten untersagen, behindern oder weniger attraktiv machen, als Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und/oder des freien Dienstleistungsverkehrs zu verstehen (Urteil vom 8. Juni 2023, Fastweb u. a. [Zeitrahmen für die Abrechnung], C-468/20, EU:C:2023:447, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 72 Der Begriff "Beschränkung" umfasst die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Urteil vom 8. Juni 2023, Fastweb u. a. [Zeitrahmen für die Abrechnung], C-468/20, EU:C:2023:447, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.05.2024 - C-667/22

    ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 62 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass beide Richtlinien die in Art. 56 AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit konkretisieren (Urteil vom 30. Mai 2024, Airbnb Ireland und Amazon Services Europe, C-662/22 und C-667/22, EU:C:2024:432, Rn. 46 und 47).

    Rn. 65 Nach der Rechtsprechung ist eine nationale Maßnahme in einem harmonisierten Bereich anhand der Bestimmungen der Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 36…, vom 30. April 2009, Lidl Magyarország, C-132/08, EU:C:2009:281, Rn. 42, und vom 30. Mai 2024, Airbnb Ireland und Amazon Services Europe, C-662/22 und C-667/22, EU:C:2024:432, Rn. 86).

  • EuGH, 05.04.2011 - C-119/09

    Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Selbst wenn das Verbot nach Art. 94a Abs. 1 des geänderten Arzneimittelgesetzes auf bestimmte Tätigkeiten der Apotheker nicht anwendbar sein sollte, stelle es doch ein absolutes Verbot im Sinne des Urteils vom 5. April 2011, Société fiduciaire nationale d'expertise comptable (C-119/09, EU:C:2011:208, Rn. 29), dar; dieses Urteil beziehe sich auf Art. 24 der Richtlinie 2006/123 und sei entsprechend heranzuziehen.

    Rn. 56 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Rechtsprechung in Bezug auf Art. 24 der Richtlinie 2006/123 ergibt, dass jedes für die Angehörigen eines reglementierten Berufs geltende Verbot, auf kommerzielle Kommunikation zurückzugreifen, gegen diese Bestimmung verstößt, selbst wenn sich das in Rede stehende Verbot nur auf bestimmte Formen der kommerziellen Kommunikation und nicht auf all diese Formen bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2011, Société fiduciaire nationale d'expertise comptable, C-119/09, EU:C:2011:208, Rn. 29).

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 100 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs nur dann zulässig, wenn sie erstens aus einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und zweitens verhältnismäßig ist, was bedeutet, dass sie geeignet sein muss, die Erreichung des verfolgten Ziels in kohärenter und systematischer Weise zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen darf, was hierzu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne zum freien Dienstleistungsverkehr Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie zur Niederlassungsfreiheit Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn [Hochschulausbildung], C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 65 Nach der Rechtsprechung ist eine nationale Maßnahme in einem harmonisierten Bereich anhand der Bestimmungen der Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 36…, vom 30. April 2009, Lidl Magyarország, C-132/08, EU:C:2009:281, Rn. 42, …und vom 30. Mai 2024, Airbnb Ireland und Amazon Services Europe, C-662/22 und C-667/22, EU:C:2024:432, Rn. 86).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Rn. 102 Im vorliegenden Fall ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit, auf den sich die Republik Polen als Rechtfertigung für die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs infolge von Art. 94a Abs. 1 des geänderten Arzneimittelgesetzes beruft, eines der Ziele, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine solche Beschränkung der vom AEU-Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 51, …und vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2025 - C-200/24
    Somit stellt das Werbeverbot ein zusätzliches Hindernis für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten, die in Polen eine Apotheke errichten wollen, dar (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética, C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 33).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 30.04.2009 - C-132/08

    Lidl Magyarország - Freier Warenverkehr - Funkanlagen und …

  • EuGH, 21.04.2026 - C-769/22

    Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …

    Zum anderen ist eine nationale Maßnahme in einem harmonisierten Bereich anhand der Bestimmungen der Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen (Urteil vom 19. Juni 2025, Kommission/Polen [Werbung für Apotheken], C-200/24, EU:C:2025:459, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 349 Im Übrigen sind nach ständiger Rechtsprechung als Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs alle Anforderungen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit untersagen, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2025, Kommission/Polen [Werbung für Apotheken], C-200/24, EU:C:2025:459, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 350 Der Begriff "Beschränkung" im Sinne der Richtlinie 2006/123 umfasst Anforderungen eines Mitgliedstaats, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Urteil vom 19. Juni 2025, Kommission/Polen [Werbung für Apotheken], C-200/24, EU:C:2025:459, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung), indem sie die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (…Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher sind solche nationalen Rechtsvorschriften als eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit anzusehen (Urteil vom 19. Juni 2025, Kommission/Polen [Werbung für Apotheken], C-200/24, EU:C:2025:459, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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