Rechtsprechung
| EuGH, 20.11.2003 - C-212/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Ärztliches Gutachten
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - e... inheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 2 Nr. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 4; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; ; UStG 1994, (Österreich) § 1 Abs. 1 Z 1; ; UStG 1994, (Österreich) § 6 Abs. 1 Z 19
- Europäischer Gerichtshof
Unterpertinger
"Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Ärztliches Gutachten"
- EU-Kommission
Margarunde Unterpertinger gegen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter.
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe - Umfang - Ärztliches Gutachten im Rahmen ...
- EU-Kommission
Margarunde Unterpertinger gegen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit über die Frage des Unterliegens der Leistungen eines vom Gericht beauftragten medizinischen Sachverständigen zur Feststellung einer geltend gemachten Invalidität der Mehrwertsteuer ; Mehrwertsteuerbefreiung für die Leistung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Ärztliches Gutachten
- datenbank.nwb.de
Mehrwertsteuer: Grenzen der Befreiung im Bereich der Humanmedizin für Gutachten, unabhängig davon, ob sie von einem Gericht oder einer Pensionsversicherungsanstalt in Auftrag gegeben worden sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Urteile - Liste der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen für Ärzte erweitert
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Unterpertinger
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Unterpertinger
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c
Arzt; Invalidität; Umsatzsteuerbefreiung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck (Österreich) - Auslegung von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
- EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Papierfundstellen
- BB 2004, 312
Wird zitiert von ... (90) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Die in diesem Urteil entwickelten Grundsätze seien im Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-76/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, Randnr. 24) und jüngst im Urteil vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00 (Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnrn.Außerdem liege auch der Steuerbefreiung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie der vom Gerichtshof in dem Urteil Kommission/Frankreich in Bezug auf die Steuerbefreiung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie hervorgehobene Zweck zugrunde, den Zugang zu ärztlichen Heilbehandlungen nicht durch die höheren Kosten zu versperren, die bei einer Unterstellung unter die Mehrwertsteuer entstehen würden.
Diese Steuerbefreiungen sind autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems in den Mitgliedstaaten verhindern sollen (Urteile CPP, Randnr. 15, und Kommission/Frankreich, Randnr. 21).
Wenn die "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" dieser Rechtsprechung zufolge auch einen therapeutischen Zweck haben müssen, folgt daraus doch nicht zwangsläufig, dass dieser Begriff eine besonders enge Auslegung verlangt (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
Selbst wenn sich herausstellt, dass Personen, die sich vorbeugenden Untersuchungen oder anderen ärztlichen Maßnahmen unterziehen, an keiner Krankheit oder Gesundheitsstörung leiden, steht die Einbeziehung dieser Leistungen in den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" im Einklang mit dem Zweck, die Kosten ärztlicher Heilbehandlungen zu senken, der den Steuerbefreiungsregelungen des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der Sechsten Richtlinie gemein ist (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 23, und Kügler, Randnr. 29).
- EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Die in diesem Urteil entwickelten Grundsätze seien im Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-76/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, Randnr. 24) und jüngst im Urteil vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00 (Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnrn.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Steuerbefreiungsregelungen des Artikels 13 der Sechsten Richtlinie eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (siehe insbesondere Urteile SDC, Randnr. 20, und Kügler, Randnr. 28).
Selbst wenn sich herausstellt, dass Personen, die sich vorbeugenden Untersuchungen oder anderen ärztlichen Maßnahmen unterziehen, an keiner Krankheit oder Gesundheitsstörung leiden, steht die Einbeziehung dieser Leistungen in den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" im Einklang mit dem Zweck, die Kosten ärztlicher Heilbehandlungen zu senken, der den Steuerbefreiungsregelungen des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der Sechsten Richtlinie gemein ist (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 23, und Kügler, Randnr. 29).
- EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen …
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1) sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich des Urteils vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795), erlässt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).Das Landesgericht Innsbruck hat mit Beschluss vom 9. Mai 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Mai 2001, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie) sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich des Urteils vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795), zur Vorabentscheidung vorgelegt.
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Einrichtungen …
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
12 und 13, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97, Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnrn.Auch wenn nämlich andere von Ärzten erbrachte Leistungen gleichfalls dem Gemeinwohl dienen können, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes doch hervor, dass durch Artikel 13 Teil A der Sechsten Richtlinie nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit werden, sondern nur diejenigen, die dort einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (Urteile Institute of the Motor Industry, Randnr. 18, und D., Randnr. 20).
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
In dem Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 18) habe der Gerichtshof festgestellt, dass die Auslegung der in der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriffe im Licht ihrer Bedeutung in anderen Gemeinschaftsrichtlinien erfolgen könne. - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Der Gerichtshof habe in der Vergangenheit entschieden, dass auf die Steuerbefreiungen des Artikels 13 der Sechsten Richtlinie keine Bedingungen anzuwenden seien, die in der betreffenden Bestimmung über die Steuerbefreiung nicht ausdrücklich vorgesehen seien (Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-281/91, Muy's en De Winter's Bouw- en Aannemingsbedrijf, Slg. 1993, I-5405, Randnr. 13, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 38). - EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Die Bestimmungen des Artikels 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie, mit denen nur bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten befreit werden sollten, gälten nur für die einzeln aufgeführten und genau beschriebenen Fälle (Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnrn. - EuGH, 27.10.1993 - C-281/91
Muys' en De Winter's Bouw- en Aannemingsbedrijf / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Der Gerichtshof habe in der Vergangenheit entschieden, dass auf die Steuerbefreiungen des Artikels 13 der Sechsten Richtlinie keine Bedingungen anzuwenden seien, die in der betreffenden Bestimmung über die Steuerbefreiung nicht ausdrücklich vorgesehen seien (Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-281/91, Muy's en De Winter's Bouw- en Aannemingsbedrijf, Slg. 1993, I-5405, Randnr. 13, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 38).
- BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17
Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes …
Rn. 25 a) Wird eine Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ist, sondern die Erstattung eines Gutachtens, das Voraussetzung einer Entscheidung ist, die Rechtswirkungen erzeugt, so liegt keine Heilbehandlung im Sinne des Unionsrechts (EuGH-Urteile Unterpertinger vom 20. November 2003 - C-212/01, EU:C:2003:625, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 70, Rz 42 ff.; D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services vom 20. November 2003 - C-307/01, EU:C:2003:627, UR 2004, 75, Rz 61) und im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG vor (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2007 - V B 98/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 217, 94, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2008, 35, unter II.2.b, Rz 15; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 - V R 32/07, BFHE 222, 184, BStBl II 2009, 429, unter II.1.a, Rz 11, mit weiteren Nachweisen --m.w.N.--).Rn. 52 bb) Zum anderen hat auch der EuGH in der Rechtssache Unterpertinger (EuGH-Urteil Unterpertinger, EU:C:2003:625, UR 2004, 70) hinsichtlich eines vergleichbaren Sachverhalts (der Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person im Hinblick darauf, Anhaltspunkte zu gewinnen, die für oder gegen einen Antrag auf Zahlung einer Invaliditätspension sprechen) eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG nicht in Betracht gezogen.
- EuGH, 08.10.2020 - C-657/19
Finanzamt D - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Rn. 21 Zudem habe der Gerichtshof im Urteil vom 20. November 2003, Unterpertinger (C-212/01, EU:C:2003:625), hinsichtlich eines Sachverhalts, der mit dem des Ausgangsverfahrens vergleichbar sei (Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person im Hinblick auf die Gewährung einer Invaliditätspension), einen Anspruch auf Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht in Betracht gezogen.Rn. 40 Des Weiteren hat der Gerichtshof zwar in Rn. 43 des Urteils vom 20. November 2003, Unterpertinger (C-212/01, EU:C:2003:625), im Zusammenhang mit Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. 1977, L 145, S. 1), dessen Wortlaut in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie ohne wesentliche Änderung übernommen wurde, festgestellt, dass eine Leistung, die in der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens besteht und die im Gutachtenauftrag gestellten Fragen beantworten soll, aber mit dem Ziel erbracht wird, einem Dritten den Erlass einer Entscheidung zu ermöglichen, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkungen erzeugt, nicht als "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" von der Mehrwertsteuer befreit ist, da der Hauptzweck einer solchen Leistung nicht etwa in dem Schutz - einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung - der Gesundheit der Person besteht, über die das Gutachten erstellt wird, sondern darin, eine gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Bedingung für die Entscheidungsfindung bezüglich der Gewährung einer Invaliditätspension zu erfüllen.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
Rn. 109 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c) der 6. EGRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin gehend auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen; befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist; die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (EuGH-Urteile vom 14. September 2000 - Rs. C-384/98 - in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432; vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie, UR 2003, 584 Randnr. 48; vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20. November 2003 Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75).- die Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person im Rahmen eines Verfahrens wegen Gewährung einer Invaliditätspension (EuGH-Urteil in UR 2004, 70),.
Die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (EuGH-Urteile in UR 2003, 585 RandNr. 48; vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20. November 2003 Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75; BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862).
Rn. 133 Auch wenn der EuGH in seinen Urteilen vom 20.11.2003 Rs. C-307/01 und C-212/01 grundsätzlich bestätigt, dass die Steuerbefreiungen als Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Dienstleistungen gegen Entgelt der Mehrwertsteuer unterliegen, eng auszulegen sind, macht er in diesen Entscheidungen nachfolgend die Einschränkung, dass eine besonders enge Auslegung in der Weise, dass zwingend eine zu behandelnde Krankheit vorliegen muss, nicht geboten ist, sondern dass vielmehr auch vorbeugende Maßnahmen unter den Begriff der Heilbehandlung fallen.
Allerdings verlangt er in jedem Fall einen therapeutischen Zweck (Urteil vom 20.11.2003 Rs. C-212/01 Ziffer 40).
Die Belastung dieser Leistungen mit der Mehrwertsteuer steht nämlich im Hinblick auf das Ziel dieser Leistungen nicht im Widerspruch zu dem Zweck, die Kosten ärztlicher Heilbehandlungen zu senken und den Einzelnen den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern (Urteil vom 20.11.2003 Rs. C-212/01 Ziffer 41).
Rn. 158 "Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH sind die Steuerbefreiungen des Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems vermeiden sollen (ständige Rechtsprechung, vgl. EuGH-Urteile Unterpertinger in Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage 2004, 111 Rdnr. 34;… vom 14. Juni 2007 C-445/05, Haderer, BFH/NV Beilage 2007, 394, Rdnr. 17).
- BFH, 01.10.2014 - XI R 13/14
Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen durch …
Rn. 17 a) Der Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" ist ein autonomer unionsrechtlicher Begriff (vgl. EuGH-Urteile vom 20. November 2003 C-212/01 --Unterpertinger--, Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage 2004, 111, Rz 35;… vom 20. November 2003 C-307/01 --D' Ambrumenil--, Slg. 2003, I-13989, BFH/NV Beilage 2004, 115, Rz 53) und umfasst Leistungen, die zur Diagnose, Behandlung und, so weit wie möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen (…EuGH-Urteil vom 8. Juni 2006 C-106/05 --L.u.P.--, Slg. 2006, I-5123, BFH/NV Beilage 2006, 442, Rz 27;… BFH-Urteil vom 12. August 2004 V R 27/02, BFH/NV 2005, 583). - BFH, 24.02.2021 - XI R 30/20
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des …
Rn. 18 aa) Wird eine Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ist, sondern die Erstattung eines Gutachtens, das Voraussetzung einer Entscheidung ist, die Rechtswirkungen erzeugt, so liegt keine Heilbehandlung im Sinne des Unionsrechts (EuGH-Urteile Unterpertinger vom 20.11.2003 - C-212/01, EU:C:2003:625, Rz 42 ff.; D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services vom 20.11.2003 - C-307/01, EU:C:2003:627, Rz 61) und i.S. des § 4 Nr. 14 UStG vor (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31.07.2007 - V B 98/06, BFHE 217, 94, BStBl II 2008, 35, unter II.2.b, Rz 15; BFH-Urteil vom 08.10.2008 - V R 32/07, BFHE 222, 184, BStBl II 2009, 429, unter II.1.a, Rz 11, m.w.N.).Rn. 32 c) Auf die weiteren vom Senat formulierten Zweifel am Vorliegen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (Vorlagebeschluss in BFHE 264, 478, BStBl II 2019, 683, Rz 52) hat der EuGH mit Urteil Finanzamt D (EU:C:2020:811, Rz 40 f.) schließlich geantwortet, aus dem EuGH-Urteil Unterpertinger (EU:C:2003:625) folge nicht, dass "die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit einer Person, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, für die Umsätze der betreffenden Kasse im Bereich der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit nicht unerlässlich und nicht eng damit verbunden wäre".
- BFH, 26.10.2011 - V R 27/10
Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte - Heilbehandlungsleistung - …
Rn. 19 bb) Zu den "ärztlichen Leistungen, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden" (EuGH-Urteile vom 20. November 2003 C-212/01, Unterpertinger, Slg. 2003, I-13859 Rdnrn. 42 f.; vom 20. November 2003 C-307/01, Peter D'Ambrumenil, Slg. 2003, I-13989 Rdnrn. 60 f.;… vom 10. Juni 2010 C-262/08, CopyGene, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2010, 526 Rdnr. 30) gehören auch ärztliche Leistungen, die sich unmittelbar auf die Art und Weise der ärztlichen Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung ärztlicher Heilbehandlung beziehen und deren ordnungsgemäße Erbringung in infektionshygienischer Hinsicht sicherstellen sollen.Denn danach ist das für die Steuerfreiheit maßgebliche Erfordernis der therapeutischen Zweckbestimmtheit nicht "in einem besonders engen Sinne zu verstehen" (EuGH-Urteile vom 11. Januar 2001 C-76/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249 Rdnr. 23, und Unterpertinger in Slg. 2003, I-13859 Rdnr. 40;… Peter D'Ambrumenil in Slg. 2003, I-13989 Rdnr. 58;… vom 8. Juni 2006 C-106/05, L.u.P., Slg. 2006, I-5123 Rdnr. 29;… CopyGene in UR 2010, 526 Rdnr. 29;… Verigen in UR 2011, 215 Rdnr. 24), sondern vielmehr unter Berücksichtigung des Zwecks der Steuerbefreiung auszulegen, der darin besteht, die Kosten ärztlicher Heilbehandlungen zu senken (…EuGH-Urteile Kommission/Frankreich in Slg. 2001, I-249 Rdnr. 23;… L.u.P. in Slg. 2006, I-5123 Rdnr. 29;… Verigen in UR 2011, 215 Rdnr. 27).
- EuGH, 13.03.2014 - C-366/12
Klinikum Dortmund - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …
Rn. 30 Daraus folgt, dass ärztlichen Leistungen, die zu dem Zweck erbracht werden, die menschliche Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, die in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c der Sechsten Richtlinie vorgesehene Steuerbefreiung zugutekommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2003, Unterpertinger, C-212/01, Slg. 2003, I-13859, Rn. 40 und 41, D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services, C-307/01, Slg. 2003, I-13989, Rn. 58 und 59, und L.u.P., Rn. 29). - BFH, 30.04.2009 - V R 6/07
Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei
Zu den Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gehören auch Leistungen, die zum Zweck der Vorbeugung erbracht werden, wie vorbeugende Untersuchungen und ärztliche Maßnahmen an Personen, die an keiner Krankheit oder Gesundheitsstörung leiden, sowie Leistungen, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden (EuGH-Urteile vom 20. November 2003 C-212/01, Unterpertinger, Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage, 2004, 111 Randnrn.Keine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin sind demgegenüber "ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe", die zu anderen Zwecken erfolgen (EuGH-Urteile vom 14. September 2000 C-384/98 D, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31 Randnr. 18; vom 10. September 2002 C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30 Randnr. 38; Unterpertinger in Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage 2004, 111 Randnrn.
- BFH, 18.09.2018 - XI R 19/15
Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Hotline bei Gesundheitstelefon und …
Rn. 19 a) Der Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" ist ein autonomer unionsrechtlicher Begriff (vgl. EuGH-Urteile Unterpertinger vom 20. November 2003 C-212/01, EU:C:2003:625, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 70, Rz 35; D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services vom 20. November 2003 C-307/01, EU:C:2003:627, UR 2004, 75, Rz 53) und § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist richtlinienkonform auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2002 V R 28/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 201, 330, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2003, 532; vom 1. April 2004 V R 54/98, BFHE 205, 505, BStBl II 2004, 681;… vom 1. Oktober 2014 XI R 13/14, BFHE 248, 367, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2015, 451, Rz 16;… vom 26. Juli 2017 XI R 3/15, BFHE 259, 150, BFH/NV 2017, 1692, Rz 16).Vielmehr ist der Begriff der therapeutischen Zweckbestimmung unter Berücksichtigung des Zwecks der Steuerbefreiung auszulegen, der darin besteht, die Kosten ärztlicher Heilbehandlungen zu senken (EuGH-Urteile Kommission/Frankreich vom 11. Januar 2001 C-76/99, EU:C:2001:12, UR 2001, 62, Rz 23; Unterpertinger, EU:C:2003:625, UR 2004, 70, Rz 40; D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services, EU:C:2003:627, UR 2004, 75, Rz 58; L.u.P., EU:C:2006:380, UR 2006, 464, Rz 29; CopyGene, EU:C:2010:328, UR 2010, 526, Rz 29; Verigen Transplantation Service International vom 18. November 2010 C-156/09, EU:C:2010:695, UR 2011, 215, Rz 24, 27; PFC Clinic vom 21. März 2013 C-91/12, EU:C:2013:198, UR 2013, 335, Rz 26;… BFH-Urteile in BFHE 235, 58, BFH/NV 2011, 2214, Rz 21; in BFHE 249, 562, BStBl II 2015, 946, Rz 13; BFH-Beschlüsse in BFHE 259, 567, BStBl II 2018, 109, Rz 27;… vom 27. Februar 2018 XI B 97/17, BFH/NV 2018, 738, Rz 11).
- EuGH, 05.03.2020 - C-48/19
X (Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen) - Vorlage zur …
Rn. 25 Es ist allerdings möglich, dass derselbe Steuerpflichtige sowohl von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistungen erbringt, die den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" erfüllen, als auch andere, die steuerpflichtig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2003, Unterpertinger, C-212/01, EU:C:2003:625, Rn. 38…, vom 20. November 2003, d'Ambrumenil und Dispute Resolution Services, C-307/01, EU:C:2003:627, Rn. 56, …und vom 21. März 2013, PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Rn. 31 und 32).Rn. 27 Dabei wird es zu prüfen haben, ob mit diesen Beratungen ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, da dieser ausschlaggebend dafür ist, ob eine medizinische Leistung von der Mehrwertsteuer zu befreien ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2003, Unterpertinger, C-212/01, EU:C:2003:625, Rn. 40 und 42, …sowie vom 27. April 2006, Solleveld und van den Hout-van Eijnsbergen, C-443/04 und C-444/04, EU:C:2006:257, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.06.2006 - C-106/05
L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A …
- BFH, 18.08.2005 - V R 71/03
Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer …
- BFH, 15.07.2004 - V R 27/03
Steuerpflicht von Schönheitsoperationen
- BFH, 26.08.2014 - XI R 19/12
Steuerfreiheit der Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren
- FG Düsseldorf, 16.04.2021 - 1 K 2249/17
Umsatzsteuer: Physiotherapeutische und allgemein der Gesundheitsförderung …
- BFH, 30.06.2005 - V R 1/02
Keine Umsatzsteuerfreiheit für Supervisionsleistungen
- BFH, 11.10.2017 - XI R 23/15
Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie …
- EuGH, 10.06.2010 - C-262/08
CopyGene - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-106/05
L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A …
- EuGH, 24.11.2022 - C-458/21
CIG Pannónia Életbiztosító - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
- BFH, 07.07.2005 - V R 23/04
Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?
- BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13
Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie …
- BFH, 23.09.2020 - XI R 6/20
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-262/08
CopyGene - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Mit der Krankenhausbehandlung und der …
- BFH, 26.09.2007 - V R 54/05
Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungsleistungen einer Personengesellschaft mit …
- BFH, 08.03.2012 - V R 30/09
Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen …
- BFH, 11.01.2019 - XI R 29/17
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Gesundheitszentrums
- EuGH, 10.06.2010 - C-86/09
Future Health Technologies - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
- EuGH, 20.11.2003 - C-307/01
d'Ambrumenil und Dispute Resolution Services - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …
- BFH, 10.03.2005 - V R 54/04
Oecotrophologe als Heilberuf i.S. des § 4 Nr. 14 UStG
- BFH, 25.09.2024 - XI R 17/21
Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)
- BFH, 09.09.2015 - XI R 31/13
Sog. "Tumormeldungen" eines Arztes für ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreien …
- BFH, 12.08.2004 - V R 18/02
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung der …
- BFH, 26.07.2017 - XI R 3/15
Zur Steuerfreiheit heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen
- BFH, 08.10.2008 - V R 32/07
Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester zur Feststellung der …
- BFH, 31.07.2007 - V B 98/06
Erstellung ärztlicher Rentengutachten nicht umsatzsteuerfrei
- FG Köln, 03.07.2017 - 9 K 1147/16
Umsatzsteuer: Sind notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen …
- BFH, 01.07.2010 - V B 62/09
Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet - …
- FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester nicht steuerfrei
- FG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 K 1570/14
Telefonische Beratungsleistungen - sog. "Gesundheitstelefon" nicht …
- BFH, 25.11.2004 - V R 44/02
Steuerbefreiung von Umsätzen aus heilberuflicher Tätigkeit
- BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14
Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von …
- BFH, 18.08.2005 - V R 20/03
Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater
- BFH, 11.11.2004 - V R 34/02
Umsatzsteuerbare Leistungen eines Heileurythmisten
- FG Münster, 09.05.2023 - 15 K 1953/20
Umsatzsteuer: Vertretung beim ärztlichen Notfalldienst und Entnahme von …
- BFH, 14.05.2025 - XI R 24/23
Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen …
- FG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 14 K 1338/15
Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht der von einer in der Schweiz …
- FG München, 04.05.2006 - 14 K 5092/04
Ärztliche Rentengutachten keine steuerfreien Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG
- EuGH, 03.09.2015 - C-526/13
Fast Bunkering Klaipėda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- FG Niedersachsen, 23.01.2020 - 11 K 186/19
Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten eines Arztes als …
- FG Düsseldorf, 16.06.2021 - 5 K 2710/17
Nachträgliche Herabsetzung der Umsatzsteuer bezüglich der Behandlung von …
- FG Berlin, 16.11.2004 - 5 K 5008/99
Möglichkeit des Einzelnen zur Berufung auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte …
- FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 3562/14
Umsatzsteuer: Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig
- FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 4458/08
Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Tätigkeit als Hygienefachkraft
- FG Hamburg, 25.11.2015 - 6 K 205/14
Grenzen der Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Leistungen
- BFH, 27.02.2018 - XI B 97/17
Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10
Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten …
- BFH, 18.02.2008 - V B 35/06
Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im …
- EuGH, 14.12.2006 - C-401/05
VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 14 K 4038/08
Umsatzsteuerbefreiung für Einzeltherapie und Paartherapie sowie …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19
Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
Steuerfreiheit der Umsätze eines Arztes aus der Vermietung eines …
- FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 14 K 797/12
Steuerfreiheit der Umsätze aus Neurostructural Integration Technique-Behandlungen …
- BFH, 12.08.2004 - V R 27/02
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG für Erzieherin und …
- FG Münster, 06.04.2017 - 5 K 3168/14
Umsatzsteuer: Sind Prämien für Ärzte eines Versorgungsnetzes von der Umsatzsteuer …
- FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 349/12
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 16 K 331/09
Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines als Hygieneberater tätigen Arztes; …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 1911/11
Umsätze eines staatlich geprüften Podologen vor Erteilung der Erlaubnis zur …
- FG Niedersachsen, 23.10.2014 - 5 K 329/13
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Umsätze eines Heileurythmisten
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-40/15
Aspiro - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie …
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 221/15
Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen - Analyse und Befundung von …
- FG Niedersachsen, 02.02.2012 - 16 K 10148/07
Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen bei medizinischer Indikation
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-169/04
Abbey National - Mehrwertsteuer - Befreiung der Verwaltung von Sondervermögen …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2004 - C-284/03
Temco Europe
- FG Köln, 28.02.2013 - 15 K 4521/07
Frage der Steuerbefreiung von ärztlichen Leistungen im Bereich d. plastischen …
- FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
Zur beruflichen Qualifikation für eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG - …
- FG Münster, 09.08.2011 - 15 K 812/10
Umsatzsteuer: Keine Steuerbefreiung für Verkehrstherapien, die auf MPU …
- FG Münster, 04.07.2017 - 5 K 1188/15
Umsatzsteuer: Provisionen für eine Kurberaterin für die Vermittlung von …
- FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-181/04
Elmeka - Mehrwertsteuer - Steuerbefreiungen - Befreiung der Vermietung von …
- FG Hessen, 12.06.2023 - 6 K 798/20
Umsatzsteuerfreiheit von als Arzt erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit …
- FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04
Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei …
- FG Nürnberg, 11.12.2007 - II 163/05
Bestehen einer Umsatzsteuerbefreiung i.S.d. § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) …
- FG Hessen, 16.11.2006 - 6 K 1378/06
Medizinischer Eingriff zur Empfängnisverhütung als umsatzsteuerpflichtige …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-382/02
Cimber Air
- FG München, 17.02.2009 - 14 V 3741/08
Steuerfreiheit der Umsätze aus der Durchführung von Seminaren für …
- FG Münster, 25.02.2026 - 5 K 2901/22
- FG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 V 1251/04
Umsatzsteuerbefreiung; Heilberufliche Tätigkeit; Schönheitsoperation; …
- VG Regensburg, 17.01.2011 - RN 8 K 10.2080
Beihilfefähigkeit der auf laborärztliche Leistungen zu entrichtenden Umsatzsteuer
- FG Düsseldorf, 11.03.2010 - 5 V 3486/09
Aussetzung der Vollziehung der infolge einer Betriebsprüfung ergangenen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Unterpertinger
- EU-Kommission
Margarunde Unterpertinger gegen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Ärztliches Gutachten
- EU-Kommission
Margarunde Unterpertinger gegen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
Abgaben , Mehrwertsteuer
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
- EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 20.11.2003 - C-307/01
d'Ambrumenil und Dispute Resolution Services - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
SCHLUSSANTRÄGE DER FRAU GENERALANWALT CHRISTINE STIX-HACKL vom 30. Januar 2003(1) Verbundene Rechtssachen C-212/01 Margarete Unterpertinger gegen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck [Österreich]) und C-307/01 Dr. Peter d'Ambrumenil gegen Commissioners of Customs and Excise (Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, London Tribunal Centre [Vereinigtes Königreich]) "Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Steuerbefreiung - Begriff der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin - Fehlender therapeutischer Zweck der Behandlung - Ärztliche Leistungen mit gutachterlichem Charakter" I - Einleitung.In der Rechtssache C-307/01 geht es um eine Reihe von ärztlichen Tätigkeiten, die im Auftrag von Arbeitgebern oder Versicherern erbracht werden oder die die Erstellung medizinischer Bescheinigungen und Gutachten zum Gegenstand haben, mit denen die gesundheitliche Eignung oder das Vorliegen von Voraussetzungen für bestimmte Rechtsansprüche festgestellt werden sollen.
Diese Bestimmung lautet auszugsweise: "Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: ... 19. Die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme sowie als freiberuflich Tätiger im Sinne des § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 i. d. F. BGBl. Nr. 872/1992 und des § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 460/1992; steuerfrei sind auch die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der oben bezeichneten Berufe sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der nach dieser Bestimmung steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit die Gemeinschaften von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteiles an den gemeinsamen Kosten fordern; ..." 2. In der Rechtssache C-307/01.
Das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht hat daher mit Beschluss vom 9. Mai 2001 dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Artikel 234 EG vorgelegt: 1) Ist Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - dahin auszulegen, dass die dort normierte Umsatzsteuerbefreiung nicht Umsätze aus der Tätigkeit eines Arztes betrifft, die in der Feststellung der Invalidität oder Nichtinvalidität eines Pensionswerbers besteht? 2) Ist die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, C-384/98, vom 14.9.2000 dahin auszulegen, dass ärztliche Befundungen und darauf basierende gutachterliche Schlüsse zur Feststellung bzw. Nichtfeststellung von Invalidität oder Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht in den Anwendungsbereich der unter Punkt 1) genannten Bestimmung fallen, sei der als Sachverständige tätige Arzt von einem Gericht oder einer Pensionsversicherungsanstalt beauftragt oder nicht? B - In der Rechtssache C-307/01.
B - In der Rechtssache C-307/01.
Was somit den Anwendungsbereich dieser Steuerbefreiung betrifft, so müssen, wie die Rechtsmittelführer des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-307/01 zu Recht festgestellt haben, nach dem Wortlaut des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin handeln und diese muss von einer Person erbracht werden, die die erforderlichen Befähigungsnachweise für einen ärztlichen oder arztähnlichen Beruf besitzt(20).
Für die Regierung des Vereinigten Königreichs sowie für das Vorlagegericht in der Rechtssache C-307/01(22) ist anscheinend entscheidend, dass die Vaterschaftsfeststellung in der Rechtssache D. anders als die vorliegend streitigen Tätigkeiten nichts mit der Feststellung der Gesundheit einer Person zu tun habe.
Die in den Vorlagefragen der Rechtssachen C-212/01 und C-307/01 angeführten Tätigkeiten sind also darauf hin zu untersuchen, ob ihr Zweck oder ihr Charakter in einer Begutachtung oder Sachverständigenleistung besteht oder aber in einer ärztlichen Behandlung, die der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dient.
Bevor ich mich nun vor diesem Hintergrund den in den Vorlagefragen der Rechtssachen C-212/01 und C-307/01 beschriebenen Tätigkeiten im Einzelnen zuwende, möchte ich noch anmerken, dass ich, wie die Kommission, hinsichtlich des Vorsteuerabzugs aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von ärztlichen Leistungen keine größeren Schwierigkeiten sehe, als dies sonst der Fall ist, wenn Gegenstände oder Dienstleistungen sowohl für steuerpflichtige als auch für nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.
Diese ärztliche Leistung dient somit hier keinem therapeutischen Ziel und fällt daher nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c. C - Zur Rechtssache C-307/01 1. Zu den Buchstaben a und b der Vorlagefrage.
B - In der Rechtssache C-307/01 1. Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie ist dahin auszulegen, dass - ärztliche Untersuchungen von Personen und - Blutentnahmen oder Entnahmen anderer Körperproben zwecks Untersuchung auf Viren, Infektionen oder andere Krankheiten, die für oder im Auftrag eines Arbeitgebers oder Versicherungsunternehmens durchgeführt werden, nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn sie nicht einem therapeutischen Ziel wie der medizinischen Betreuung der Personen durch Vorbeugung, Diagnose oder Therapie, sondern anderen Zwecken wie der gutachterlichen Erhebung von gesundheitsbezogenen Informationen für Arbeitgeber oder Versicherungsunternehmen dienen.
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
8: - Die Regierung des Vereinigten Königreichs stützt die Übertragbarkeit auf das Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (Card Protection Plan, Slg. 1999, I-973, Randnr. 18).16: - Urteil in der Rechtssache C-349/96 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 18.17: - Vgl. u. a. die Urteile vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 45) sowie vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97 (Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 18).
34: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-349/96 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 29.35: - Vgl. dazu u. a. auch meine Schlussanträge vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-16/00 (Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, insbesondere Nr. 6).
36: - Vgl. dazu das Urteil Card Protection Plan (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 30.
- EuGH, 23.02.1988 - 353/85
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
Ebenso sei das Bestehen oder der Grad einer auf Vertrauen gegründeten Beziehung zwischen Patient und Behandelndem, auf die sich der Gerichtshof in der Rechtssache 353/85(15) bezogen habe, als Abgrenzungskriterium ungeeignet und auch nicht als solches zu verstehen.Die Feststellung des Gerichtshofes in der Rechtssache 353/85(32), wonach es sich bei den Heilbehandlungen im Sinne des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c um "Leistungen handelt, die außerhalb von Krankenanstalten im Rahmen einer auf Vertrauen gegründeten Beziehung zwischen Patient und Behandelndem erbracht werden, wobei diese Beziehung normalerweise in dessen Praxisräumen zum Tragen kommt", beschreibt eher einen Umstand, der ärztliche Behandlungen, und zwar außerhalb von Krankenhäusern (Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie)(33), im Allgemeinen kennzeichnet.
9: - Zitiert in Fußnote 7.10: - Urteil D. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 18.11: - Urteil zitiert in Fußnote 2.12: - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-45/01
Dornier
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
38 und 39.27: - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 23.28: - Vgl. das Urteil Kügler (zitiert in Fußnote 20), Randnr. 36. Siehe dazu auch meine Schlussanträge vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-45/01 (Christoph-Dornier-Stiftung, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 45 und 46).33: - Siehe dazu auch meine Schlussanträge vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-45/01 (zitiert in Fußnote 28, Nrn. 45 und 46).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
34: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-349/96 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 29.35: - Vgl. dazu u. a. auch meine Schlussanträge vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-16/00 (Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, insbesondere Nr. 6). - EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
19: - Vgl. u. a. die Urteile D. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 15, SDC (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 20, sowie Stichting Uitvoering (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 13.20: - Siehe das Urteil vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00 (Kügler, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 27). - EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
2: - Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795). - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
18: - Vgl. z. B. die Urteile vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95 (SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21); Stichting Uitvoering (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 11, sowie vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 18). - EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
16: - Urteil in der Rechtssache C-349/96 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 18.17: - Vgl. u. a. die Urteile vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 45) sowie vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97 (Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 18). - EuGH, 26.03.1987 - 235/85
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
18: - Vgl. z. B. die Urteile vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95 (SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21); Stichting Uitvoering (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 11, sowie vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 18). - EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Einrichtungen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".