Rechtsprechung
| EuGH, 19.11.1998 - C-235/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide - Ausfuhrerstattung für Schmelzkäse
- Judicialis
EAGFL; ; Entscheidung 97/333/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Frankreich / Kommission
EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide - Ausfuhrerstattung für Schmelzkäse
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
1 Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Beweislast - Aufteilung zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Nichtigerklärung der Entscheidung 97/333/EG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 finanzierten Ausgaben; Interventionsmaßnahmen im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EAGFL; Entscheidung 97/333/EWG
1 Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Beweislast - Aufteilung zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung 97/333/EG der Kommission vom 23. April 1997 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 finanzierten ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
- EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 07.02.1979 - 18/76
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Zunächst kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 7, sowie vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14).Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, in dem die Grundsätze niedergelegt sind, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus Mitteln des EAGFL finanzierten gemeinschaftlichen Agrarinterventionsmaßnahmen sowie bei der Bekämpfung von betrügerischen Handlungen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu beachten haben (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 13), erlegt den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäßdurchgeführt worden sind, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlaß dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.
- EuGH, 12.06.1990 - 8/88
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, in dem die Grundsätze niedergelegt sind, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus Mitteln des EAGFL finanzierten gemeinschaftlichen Agrarinterventionsmaßnahmen sowie bei der Bekämpfung von betrügerischen Handlungen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu beachten haben (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 13), erlegt den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäßdurchgeführt worden sind, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlaß dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn. - EuGH, 07.02.1979 - 11/76
Niederlande / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Zunächst kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 7, sowie vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14).
- EuGH, 06.05.1982 - 146/81
BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, in dem die Grundsätze niedergelegt sind, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus Mitteln des EAGFL finanzierten gemeinschaftlichen Agrarinterventionsmaßnahmen sowie bei der Bekämpfung von betrügerischen Handlungen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu beachten haben (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 13), erlegt den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäßdurchgeführt worden sind, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlaß dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn. - EuGH, 10.11.1993 - C-48/91
Niederlande / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Zunächst kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 7, sowie vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14). - EuGH, 28.03.1996 - C-299/94
Anglo Irish Beef Processors International u.a.
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Dies ist nicht die Aufgabe der Erstattungsregelung, die nur die Ausfuhr von Gemeinschaftserzeugnissen ermöglichen soll, die sonst für den Wirtschaftsteilnehmer nicht rentabel wäre (vgl. Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnrn. - EuGH, 01.10.1998 - C-232/96
Frankreich / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und …
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Diese Entscheidung war Gegenstand einer Klage, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-0000) abgewiesen hat. - EuGH, 08.06.1994 - C-371/92
Elliniko Dimosio / Ellinika Dimitriaka
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
In Ermangelung einer Gemeinschaftsnorm, die die gesunde und handelsübliche Qualität der betreffenden Erzeugnisse definiert, ist es Sache der Mitgliedstaaten, genauere einschlägige Bestimmungen zu erlassen (vgl. Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92, Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23). - EuGH, 12.07.1984 - 49/83
Luxemburg / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Zwar muß daher die Kommission das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht nachweisen, doch obliegt dem Mitgliedstaat gegebenenfalls der Beweis, daß der Kommission ein Fehler in bezug auf die daraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen unterlaufen ist (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 49/83, Luxemburg/Kommission, Slg. 1984, 2931, Randnr. 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03
SEPA
Allerdings habe der Gerichtshof im Urteil Frankreich/Kommission die handelsübliche Qualität einer Ware abgesprochen, die einen verdeckten Mangel gehabt habe, obwohl offenbar nicht festgestellt worden sei, dass die Ware wegen dieses Mangels nicht handelsfähig gewesen sei.Trotz der Zweifel, die das vorlegende Gericht insoweit hegt, hat der Gerichtshof meines Erachtens im Urteil Frankreich/Kommission keine andere Auffassung eingenommen.
{FN:12} - Das vorlegende Gericht bezieht sich auf die Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73 (Muras, Slg. 1973, 963) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555).
{FN:31} - Urteil Frankreich/Kommission (Randnr. 79).
- FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 238/00
Marktordnungsrecht: Zur Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die …
Der erkennende Senat hat des Weiteren unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris, und 9.10.1973 - 12/73 -, juris) bereits entschieden, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20.2.2002 - IV 299/99 -, juris).Von einer Vermarktung unter "normalen Bedingungen" ( EuGH , Urteil vom 9.10.1973 - Az. 12/73 -, juris) bzw. "normalen Verhältnissen" ( EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) kann dann aber ersichtlich keine Rede mehr sein.
Ein solches Verständnis übersieht, dass der Gemeinschaftsverordnungsgeber den Begriff der "handelsüblichen Qualität" in der Vorschrift des Art. 21 VO Nr. 800/1999 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urteile vom 9.10.1973 - 12/73 -, juris, und 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) selbst erläutert und konkretisiert.
Abgesehen davon, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einer Ware, die mit einem (verdeckten) Mangel behaftet war, keine handelsübliche Qualität zuerkannt hat (vgl. EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C 235/97 -, juris), kann ein Erzeugnis, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, nicht als eine Ausfuhrware mit (noch) durchschnittlicher Qualität bezeichnet werden, die unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung normalerweise Gegenstand des Handels ist.
- EuGH, 22.04.1999 - C-28/94
Niederlande / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - …
17 und 18, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 45).Sodann kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (vgl. u. a. das zitierte Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 38).
Zwar muß die Kommission die ernsthaften und berechtigten Zweifel glaubhaft machen, die sie im Zusammenhang mit dem Nichtvorhandensein oder den Mängeln der von dem betreffenden Mitgliedstaat durchgeführten Kontrollen hat, doch obliegt diesem gegebenenfalls der Beweis, daß der Kommission ein Fehler in bezug auf die daraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen unterlaufen ist (vgl. das zitierte Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 39).
- BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03
Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau
2 Z 15/73">17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555). - BFH, 15.07.2003 - VII R 10/02
Begriff der handelsüblichen Qualität; Ausfuhrerstattung
Zu dem danach ausschlaggebenden Begriff der handelsüblichen Qualität hat der EuGH die --von der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 und jetzt von Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 800/1999 aufgegriffene-- Formel geprägt, das Erzeugnis müsse im Gebiet der Gemeinschaft unter normalen Bedingungen und der im Erstattungsantrag aufgeführten Bezeichnung vermarktet werden können (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555).Der EuGH hat allerdings einer Ware, die mit einem verdeckten Mangel behaftet war (EuGH-Urteil in EuGHE 1998, I-7555), keine handelsübliche Qualität zuerkannt, obwohl offenbar nicht festgestellt war, dass die Ware wegen ihrer minderen Qualität (nämlich im Vergleich zu den üblichen Standards des Erzeugnisses zu weicher Textur der Käsemasse) nicht handelsfähig war; die Herstellerfirma hatte sie vielmehr ausweislich des vorgenannten Urteils nur deshalb schließlich vernichtet, um "das Markenimage des Erzeugnisses zu erhalten".
- BFH, 22.06.2004 - VII R 74/03
Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die handelsübliche Qualität des …
In seinem Urteil vom 19. November 1998 Rs. C-235/97 (EuGHE 1998, I-7555) hat der EuGH diese Rechtsauffassung bestätigt und darauf hingewiesen, dass die Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verlangt, dass diese Erzeugnisse so beschaffen sein müssen, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden können.In diese Richtung weist auch das Urteil des EuGH in EuGHE 1998, I-7555.
- FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 165/05
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten
Der erkennende Senat geht in gefestigter Rechtsprechung unter Hinweis auf die Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998, C-235/97, [...], und09.10.1973, 12/73, [...]) davon aus, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 366587 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005, IV 247/01, [...]; Urteil vom 10.12.2003, IV 68/00, [...]; Urteil vom 05.11.2003, IV 238/00, [...]).In seinem Urteil vom 19.11.1998 (C-235/97, [...]) hatte der Europäische Gerichtshof diese Rechtsauffassung bestätigt und darauf hingewiesen, dass die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verlange, dass die Erzeugnisse so beschaffen sein müssten, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden könnten.
Allerdings darf die Ware nicht mit (offenen oder verdeckten) Mängeln im Sinne des Gewährleistungsrechts behaftet sein, da die Allgemeinheit nicht mit den Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vertragspflichten eines Herstellers und Ausführers, ein ordnungsgemäßes Erzeugnis zu liefern, belastet werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.1998, C-235/97, Rz. 80, [...]).
- EuGH, 26.05.2005 - C-409/03
SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass - …
23 Diese Auslegung wird in der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 aufgegriffen, wonach die Erzeugnisse so beschaffen sein müssen, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden können (vgl. Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 77).24 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass es zwar in Ermangelung einer Gemeinschaftsnorm, die die gesunde und handelsübliche Qualität definiert, Sache der Mitgliedstaaten ist, genauere einschlägige Bestimmungen zu erlassen, dass diese nationalen Bestimmungen aber nicht gegen die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verstoßen dürfen, die eine Beschaffenheit erfordert, die die Vermarktung unter normalen Verhältnissen ermöglicht (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92, Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23, und Frankreich/Kommission, Randnrn.
- BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03
Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware
Maßgebend sei, ob das Erzeugnis nach den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung vermarktet werden könne (…EuGH-Urteile in EuGHE 1973, 963 Rdnr. 12, sowie vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555 Rdnr. 77). - BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung
b) Nach Meinung der Klägerin ist tragender Rechtssatz des EuGH-Urteils vom 19. November 1998 Rs. C-235/97 (EuGHE 1998, I-7555), dass allenfalls die "Nichterfüllung der Vertragspflicht" die gesunde und handelsübliche Qualität beeinträchtigen könne.Auch die weitere Frage ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil der EuGH bereits entschieden hat, dass die Voraussetzungen des Art. 13 VO Nr. 3665/87 nur dann erfüllt sind, wenn das Erzeugnis so beschaffen ist, dass es auf dem Gemeinschaftsmarkt unter "normalen Verhältnissen" (EuGH in EuGHE 1998, I-7555) bzw. unter "normalen Bedingungen und unter dem im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung" (EuGH in EuGHE 1973, 963) vermarktet werden könnte.
- EuGH, 21.03.2002 - C-130/99
Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1995 und …
- BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier: …
- FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall
- FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 247/01
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
Spanien / Kommission
- FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 249/01
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren
- EuGH, 11.01.2001 - C-247/98
Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994"
- FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 252/99
Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des …
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, …
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des …
- EuGH, 06.03.2001 - C-278/98
Niederlande / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …
- FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 469/98
Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware
- BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau
- EuGH, 18.05.2000 - C-242/97
Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide …
- BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04
- EuGH, 20.09.2001 - C-263/98
Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …
- EuGH, 06.12.2001 - C-373/99
Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-331/00
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-373/99
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-339/00
Irland / Kommission
- EuG, 24.11.2015 - T-126/14
Niederlande / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-247/98
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-278/98
Niederlande / Kommission
- FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 19/04
Ausfuhrerstattung: Umfang einer repräsentativen Probe
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-329/00
Spanien / Kommission
- FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 208/99
Rindfleisch aus Isolierschlachtbetrieben ; Anspruch auf Ausfuhrerstattung; Zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-242/97
Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
HMIL Ltd gegen Minister for Agriculture, Food and Forestry. - Landwirtschaft - …
- FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 292/99
Import von Waren nicht gesunder und handelsüblicher
- FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99
Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches
- FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 85/99
Beweislastregeln des § 11 MOG:
- FG Hamburg, 13.09.1999 - IV 21/99
Voraussetzungen der Ausfuhrerstattung für Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 347/01
Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Frankreich / Kommission
- EU-Kommission
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide - Ausfuhrerstattung für Schmelzkäse
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
- EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 10.11.1993 - C-48/91
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
12: - Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14) und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14).13: - Auch hier entspricht das Vorbringen demjenigen in der Rechtssache C-232/96, a. a. O. 14: - Urteil Niederlande/Kommission (…a. a. O., Randnr. 33).
L 350, S. 43.16: - Urteil Niederlande/Kommission, a. a. O. 17: - Urteil vom 14. September 1995 in der Rechtssache C-49/94 (Irland/Kommission, Slg. 1995, I-2683, Randnr. 22).
- EuGH, 11.07.1984 - 89/83
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
22: - Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).23: - Urteil Dimex, a. a. O. 24: - Hervorhebung durch den Verfasser.
26: - Urteil Dimex, a. a. O., Randnr. 18.
- EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
18: - Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn. 32 ff.) und Urteil in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, a. a. O.,Randnr. 13.19: - Verordnung vom 28. Juni 1968 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und die Kriterien für die Festsetzung der Erstattung (…ABl. L 155, S. 1).
- EuGH, 24.03.1988 - 347/85
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
12: - Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14) und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14). - EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
Griechenland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
18: - Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn. 32 ff.) und Urteil in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, a. a. O.,Randnr. 13.19: - Verordnung vom 28. Juni 1968 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und die Kriterien für die Festsetzung der Erstattung (…ABl. L 155, S. 1). - EuGH, 28.03.1996 - C-299/94
Anglo Irish Beef Processors International u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
22: - Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925). - EuGH, 02.03.1977 - 44/76
Eier-Kontor / Rat und Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
22: - Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925). - EuGH, 08.06.1994 - C-371/92
Elliniko Dimosio / Ellinika Dimitriaka
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
21: - Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92 (Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23). - EuGH, 14.09.1995 - C-49/94
Irland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
L 350, S. 43.16: - Urteil Niederlande/Kommission, a. a. O. 17: - Urteil vom 14. September 1995 in der Rechtssache C-49/94 (Irland/Kommission, Slg. 1995, I-2683, Randnr. 22). - EuGH, 02.06.1976 - 125/75
Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
22: - Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).
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