Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.2004 - C-272/01   

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https://dejure.org/2004,9384
EuGH, 15.07.2004 - C-272/01 (https://dejure.org/2004,9384)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - C-272/01 (https://dejure.org/2004,9384)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - C-272/01 (https://dejure.org/2004,9384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/160/EWG - Qualität der Badegewässer - Nichteinhaltung der Grenzwerte - Fehlende Angabe aller Binnengewässerbadegebiete in Portugal - Unzureichende Zahl an Probenahmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Rechtsangleichung - Qualität der Badegewässer - Richtlinie 76/160 - Durchführung durch die Mitgliedstaten - Erfolgspflicht - (Richtlinie 76/160 des Rates, Artikel 4 Absatz 1)

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer durch mangelnde Umsetzung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer Vertragsverletzung ; Fehlende Entsprechung der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der ... Badegewässer Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer Art. 6; ; Decreto-Lei Nr. 236/98 vom 1. August 1998 (Portugal)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer - Nichteinhaltung der Grenzwerte - Fehlende Angabe aller in Portugal befindlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-272/01
    29 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-237/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-272/01
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission sowie die Klage müssen aber auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein (vgl. Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5973, Randnr. 20).
  • EuGH, 25.05.2000 - C-307/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-272/01
    Die Mitgliedstaaten können sich nach der Richtlinie - abgesehen von den in ihr vorgesehenen Abweichungen - nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 49).
  • EuGH, 12.02.1998 - C-92/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-272/01
    Die Mitgliedstaaten können sich nach der Richtlinie - abgesehen von den in ihr vorgesehenen Abweichungen - nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Automatische Brandmeldesysteme mit punktförmigem Melder

    15 - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und vom 15. Juli 2004, Kommission/Portugal (C-272/01, Slg. 2004, I-6767, Randnr. 29).

    27 - Vgl. in Fn. 21 zitiertes Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 41.

    29 - Vgl. in Fn. 24 zitiertes Urteil Canal Satélite, Randnr. 36, und in Fn. 21 zitiertes Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 45.

    32 - Vgl. u. a. in Fn. 15 zitierte Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 16, und Kommission/Portugal, Randnr. 29.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-26/04

    Kommission / Spanien

    Die Kommission stützt sich jedoch zur Begründung ihrer Auslegung auf die Schlussanträge des Generalanwalts Léger zum Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01 (Kommission/Portugal).

    6 - "[Die Ziele der Badegewässerrichtlinie] würden nicht erreicht, wenn Flussufer, an denen das Baden zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber von den ... Behörden auch nicht ausdrücklich verboten wird und an denen tatsächlich gebadet wird, nicht als Badegebiete im Sinne der Richtlinie angegeben würden und eben dadurch der Kontrolle durch die Kommission entzogen würden", Schlussanträge zum Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Nr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05

    Kommission / Deutschland - Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano"

    31 - Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und vom 15. Juli 2004, Kommission/Portugal (C-272/01, Slg. 2004, I-6767, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene

    24 - Vgl. u. a. die Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26) und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-90/04

    Kommission / Österreich

    6 In dieser Hinsicht genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-348/99, Kommission/Luxemburg, Slg. 2000, I-2917, Randnr. 8, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01, Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).
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https://dejure.org/2003,16936
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.2003 - C-272/01 (https://dejure.org/2003,16936)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - C-272/01 (https://dejure.org/2003,16936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/160/EWG - Qualität der Badegewässer - Nichteinhaltung der Grenzwerte - Fehlende Angabe aller Binnengewässerbadegebiete in Portugal - Unzureichende Zahl an Probenahmen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

Verfahrensgang

 
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