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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1317
EuGH, 15.12.1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91 (https://dejure.org/1993,1317)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91 (https://dejure.org/1993,1317)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91 (https://dejure.org/1993,1317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 64/433/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 83/90

  • EU-Kommission PDF

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Anrufung des Gerichtshofes; Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung; Beurteilung durch das vorlegende Gericht

  • EU-Kommission

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen am Bestimmungsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung - Beurteilung durch das vorlegende Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen am Bestimmungsort - Harmonisierungsrichtlinien - Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 253
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    38 Desgleichen ist der Umstand, daß die betreffende Maßnahme grundsätzlich ohne Unterschied auf inländische und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist, unerheblich, da sie Einfuhren von Waren aus anderen Mitgliedstaaten verteuert und damit behindert (…siehe Urteile vom 25. Juli 1991, Aragonesa, a. a. O., und vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci, Slg. 1991, I-5889).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y …

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de Publicidad, Slg. 1991, I-4179, Randnr. 24) ausgeführt hat, kann eine staatliche Maßnahme, die einen begrenzten räumlichen Geltungsbereich hat, weil sie nur für einen Teil des Staatsgebiets gilt, der Qualifizierung als diskriminierend oder protektionistisch im Sinne der Vorschriften über den freien Warenverkehr nicht etwa deshalb entzogen sein, weil sie den Absatz der aus anderen Landesteilen stammenden Waren ebenso beeinträchtigt wie den Absatz der aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren.
  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    39 Schließlich ist hinzuzufügen, daß Artikel 30 EWG-Vertrag unmittelbare Wirkung hat und für die einzelnen Rechte begründet, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Die durch derartige Kontrollen entstehenden Kosten müssen daher von der Allgemeinheit getragen werden, die insgesamt vom freien Warenverkehr in der Gemeinschaft profitiert (siehe Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, und vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 1453, Randnrn. 10 und 11) entschieden hat, hängt die Anrufung des Gerichtshofes zwar nach Artikel 177 nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem der einzelstaatliche Richter eine Vorlagefrage abfasst, streitigen Charakter aufweist, es kann aber gegebenenfalls im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, daß die Vorlagefrage erst im Anschluß an eine streitige Verhandlung vorgelegt wird; ob dies erforderlich ist, hat aber allein das vorlegende Gericht zu beurteilen (siehe auch Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3611, Randnr. 8).
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Die durch derartige Kontrollen entstehenden Kosten müssen daher von der Allgemeinheit getragen werden, die insgesamt vom freien Warenverkehr in der Gemeinschaft profitiert (siehe Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, und vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    25 In seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973) hatte der Gerichtshof bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung des Artikels 10 durch die Richtlinie 83/90 festgestellt, daß nur noch gelegentliche Kontrollen zulässig sind, wenn sie sich nicht so sehr häufen, daß sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 1453, Randnrn. 10 und 11) entschieden hat, hängt die Anrufung des Gerichtshofes zwar nach Artikel 177 nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem der einzelstaatliche Richter eine Vorlagefrage abfasst, streitigen Charakter aufweist, es kann aber gegebenenfalls im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, daß die Vorlagefrage erst im Anschluß an eine streitige Verhandlung vorgelegt wird; ob dies erforderlich ist, hat aber allein das vorlegende Gericht zu beurteilen (siehe auch Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3611, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.10.1983 - 2/82

    Delhaize

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    25 In seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973) hatte der Gerichtshof bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung des Artikels 10 durch die Richtlinie 83/90 festgestellt, daß nur noch gelegentliche Kontrollen zulässig sind, wenn sie sich nicht so sehr häufen, daß sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie …

    Rn. 70 Solche Maßnahmen sind somit geeignet, Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten zu behindern (vgl. u. a. entsprechend Urteil Ligur Carni u. a., C-277/91, C-318/91 und C-319/91, EU:C:1993:927, Rn. 36).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst - Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) - …

    Dem steht nicht entgegen, daß die Regelung den Absatz aus anderen Landesteilen stammender ebenso wie den aus anderen Mitgliedstaaten eingeführter Waren beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 in den Rechtssachen C-277/91, C-318/91 und C-319/91, Ligur Carni u. a., Slg. 1993, I-6621, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    12 Was die Natur des Verfahrens vor dem vorlegenden Gericht angeht, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß der Präsident eines italienischen Gerichts im Rahmen eines Mahnverfahrens nach der italienischen Zivilprozessordnung eine richterliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag ausübt und daß die Anrufung des Gerichtshofes nach dieser Vorschrift nicht davon abhängt, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht die Vorlagefragen abfasst, streitigen Charakter aufweist, wenngleich ein streitiges Verfahren im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen kann (Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 43/71, Politi, Slg. 1971, 1039; Urteil vom 21. Februar 1974 in der Rechtssache 162/73, Birra Dreher, Slg. 1974, 201; Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthal, Slg. 1978, 1453; Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; Urteil vom 15. Dezember 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-277/91, C-318/91 und C-319/91, Ligur Carni, Slg. 1993, I-6621; Urteil vom 3. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91   

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https://dejure.org/1993,26350
Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91 (https://dejure.org/1993,26350)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.05.1993 - C-277/91 (https://dejure.org/1993,26350)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - C-277/91 (https://dejure.org/1993,26350)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ligur Carni Srl u. a. gegen Unità Sanitaria Locale n. XV Genua u. a.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 15.12.1993 - C-277/91

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91
    Dies ist im wesentlichen die wichtigste Frage, die Ihnen der Präsident des Tribunale Genua in den drei Rechtssachen Ligur Carni Srl (C-277/91), Ponente SpA (C-318/91) und Genova Carni Srl (C-319/91) vorlegt.

    Der Präsident des Tribunale Genua legt Ihnen im wesentlichen sechs Fragen vor ( 9 ), die sich wie folgt zusammenfassen lassen, wobei die letzten beiden Fragen sich nur auf die Rechtssache C-318/91, Ponente SpA, beziehen:.

    Das Vorgehen der Klägerinnen der Ausgangsverfahren richtet sich - bezüglich der Anwendung der Richtlinie 64/433/EWG - gegen die USL Nr. XV von Genua (Rechtssachen C-277/91 und C-319/91) und Nr. XIX von La Spezia (Rechtssache C-318/91).

    ( 10 ) Erklärungen der italienischen Regierung in den Rechtssachen C-318/91 und C-319/91.

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91
    ( 40 ) Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, Randnr. 20).

    ( 42 ) Siehe Urteile Foster und Marshall, a. a. O., Randnr. 15 bzw. Randnr. 50.

  • EuGH, 06.10.1983 - 2/82

    Delhaize

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91
    ( 20 ) Siehe Urteil vom 6. Oktober 1983 in den Rechtssachen 2 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973, Randnr. 14).

    ( 43 ) Siehe Urteil Delhaize, a. a. O., Randnr. 11.

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