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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 07.12.2005 | Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 08.12.2005 - C-280/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,919
EuGH, 08.12.2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,919)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,919)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,919)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a

  • Europäischer Gerichtshof

    Jyske Finans

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für ...

  • EU-Kommission PDF

    Jyske Finans

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für ...

  • EU-Kommission

    Jyske Finans

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mehrwertsteuerforderung wegen Umsätzen aus dem Wiederverkauf gebraucht erworbener Fahrzeuge; Einstufung des Verkaufs von Vermögensgegenständen des Unternehmens als Lieferung gegen Entgelt ; Aussetzung eines Verfahrens wegen der Notwendigkeit des Abwartens einer anderen ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil B Buchst. c; 6. EG-Richtlinie Art. 26a Teil A Buchst. e
    Umfang der Differenzbesteuerung bei Gebrauchtgegenständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Jyske Finans

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für ...

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Leasing-Geber darf Differenzbesteuerung anwenden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst c, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 26a Teil A Buchst e, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B B... uchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 2 Nr 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 26a Teil A Buchst e
    Kraftfahrzeug; Leasing; Vorsteuerabzug; Wiederverkäufer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark) - Auslegung der Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a, 13 Teil B Buchstabe c und 26a Teil A Buchstabe e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2730
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    34 Bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sind sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile vom 15. Oktober 1992 in der Rechtssache C-162/91, Tenuta il Bosco, Slg. 1992, I-5279, Randnr. 11, vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-315/00, Maierhofer, Slg. 2003, I-563, Randnr. 27, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-321/02, Harbs, Slg. 2004, I-7101, Randnr. 28).

    35 Es trifft zu, dass die Regelung über die Differenzbesteuerung des steuerpflichtigen Wiederverkäufers bei der Lieferung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten eine von der allgemeinen Regelung der Sechsten Richtlinie abweichende Mehrwertsteuersonderregelung darstellt, die wie die anderen in den Artikeln 24, 25 und 26 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Sonderregelungen nur in dem für die Erreichung ihres Zieles notwendigen Maß angewandt werden soll (vgl. jeweils für die Anwendung der in Artikel 26 und in Artikel 25 vorgesehenen Regelungen Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 34, und Urteil Harbs, Randnr. 27).

  • EuGH, 14.06.2001 - C-345/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    22 Ferner sind nach Artikel 17 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie die Mitgliedstaaten berechtigt, ihre zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der genannten Richtlinie bestehenden Rechtsvorschriften über den Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts beizubehalten, bis der Rat die in diesem Artikel vorgesehenen Bestimmungen erlässt (vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-345/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-4493, Randnr. 19).

    23 Da der Rat keinen der ihm von der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 6 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie vorgelegten Vorschläge angenommen hat, können die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften über den Ausschluss vom Vorsteuerabzugs beibehalten, bis der Gemeinschaftsgesetzgeber eine Gemeinschaftsregelung über die Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug erlässt und so die schrittweise Harmonisierung des nationalen Rechts im Bereich der Mehrwertsteuer verwirklicht (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 20).

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    35 Es trifft zu, dass die Regelung über die Differenzbesteuerung des steuerpflichtigen Wiederverkäufers bei der Lieferung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten eine von der allgemeinen Regelung der Sechsten Richtlinie abweichende Mehrwertsteuersonderregelung darstellt, die wie die anderen in den Artikeln 24, 25 und 26 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Sonderregelungen nur in dem für die Erreichung ihres Zieles notwendigen Maß angewandt werden soll (vgl. jeweils für die Anwendung der in Artikel 26 und in Artikel 25 vorgesehenen Regelungen Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 34, und Urteil Harbs, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-8/01

    Taksatorringen - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    21 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben werden, eng auszulegen sind, da diese Steuerbefreiungen Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass nach Artikel 2 der genannten Richtlinie jede Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger als solcher gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-8/01, Taksatorringen, Slg. 2003, I-13711, Randnr. 36, und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-428/02, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, Slg. 2005, I-1527, Randnr. 29).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-315/00

    Maierhofer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Umsätze aus der …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    34 Bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sind sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile vom 15. Oktober 1992 in der Rechtssache C-162/91, Tenuta il Bosco, Slg. 1992, I-5279, Randnr. 11, vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-315/00, Maierhofer, Slg. 2003, I-563, Randnr. 27, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-321/02, Harbs, Slg. 2004, I-7101, Randnr. 28).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42, und vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-1/02, Borgmann, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    31 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsbestimmungen im Licht aller Sprachfassungen der Gemeinschaft einheitlich ausgelegt und angewandt werden (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67, Van der Vecht, Slg. 1967, 462, 473, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-371/02, Björnekulla Fruktindustrier, Slg. 2004, I-5791, Randnr. 16).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    31 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsbestimmungen im Licht aller Sprachfassungen der Gemeinschaft einheitlich ausgelegt und angewandt werden (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67, Van der Vecht, Slg. 1967, 462, 473, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-371/02, Björnekulla Fruktindustrier, Slg. 2004, I-5791, Randnr. 16).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42, und vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-1/02, Borgmann, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
    21 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben werden, eng auszulegen sind, da diese Steuerbefreiungen Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass nach Artikel 2 der genannten Richtlinie jede Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger als solcher gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-8/01, Taksatorringen, Slg. 2003, I-13711, Randnr. 36, und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-428/02, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, Slg. 2005, I-1527, Randnr. 29).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-320/02

    Stenholmen

  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

  • EuGH, 16.09.2004 - C-382/02

    Cimber Air - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 15 Nummern 6, 7 und 9 - …

  • EuGH, 15.10.1992 - C-162/91

    Tenuta in Bosco / Ministero delle finanze dello Stato

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …

    Rn. 82 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Bestimmungen des Unionsrechts im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 31).
  • BFH, 29.06.2011 - XI R 15/10

    Keine Differenzbesteuerung bei Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch …

    Auch dabei muss der Wiederverkäufer also "zum Zwecke des Wiederverkaufs" handeln (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Dezember 2005 Rs. C-280/04 --Jyske Finans--, Slg. 2005, I-10683, BFH/NV Beilage 2006, 131, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2006, 58, Rz 30 bis 32).

    Rn. 29 bb) Allerdings kann als "steuerpflichtiger Wiederverkäufer" i.S. von Art. 26a Teil A Buchst. e der Richtlinie 77/388/EWG (auch) ein Unternehmen angesehen werden, das "im Rahmen seiner normalen Tätigkeit" Fahrzeuge wieder verkauft, die es für seine Leasingtätigkeit als Gebrauchtwagen erworben hatte, und für das der Wiederverkauf im Augenblick der Anschaffung des Gebrauchtgegenstandes nicht das Hauptziel, sondern nur sein zweitrangiges und dem der Vermietung untergeordnetes Ziel darstellt (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-10683, BFH/NV Beilage 2006, 131, IStR 2006, 58, Rz 44).

    Dieser verlangt, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-10683, BFH/NV Beilage 2006, 131, IStR 2006, 58, Rz 39).

    Nur in einem solchen Fall würde die Versagung der Differenzbesteuerung zu einem sachlich nicht gerechtfertigten Vorteil für Gebrauchtwarenhändler führen, die in den Genuss der Regelung über die Differenzbesteuerung kommen (vgl. dazu EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-10683, BFH/NV Beilage 2006, 131, IStR 2006, 58, Rz 40).

    Der An- und Verkauf von PKW gehört nicht zum "normalen Tätigkeitsfeld" (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-10683, BFH/NV Beilage 2006, 131, IStR 2006, 58, Rz 42) des Klägers, ebenso wenig wie dies bei einer Steuerberatungsgesellschaft der Fall ist (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 213, 139, BStBl II 2006, 675, unter II.2.b).

  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige …

    Rn. 50 bb) Aus dem Neutralitätsgrundsatz folgt insbesondere, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze ausführen, bei der "Erhebung" der Mehrwertsteuer (EuGH-Urteile Kügler in Slg. 2002, I-6833 Randnr. 30; vom 16. September 2004 C-382/02, Cimber Air, Slg. 2004, I-8379 Randnr. 24, betreffend Art. 15 der Richtlinie 77/388/EWG; vom 8. Dezember 2005 C-280/04, Jyske, Slg. 2005, I-10683 Randnr. 39, betreffend Art. 26a der Richtlinie 77/388/EWG, und JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust plc in Slg. 2007, I-5517 Randnr. 46, betreffend Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG) und im Besteuerungsverfahren (…EuGH-Urteil vom 17. Juli 2008 C-132/06, Kommission/ Italien, Slg. 2008, I-5457, BFH/NV Beilage 2008, 288 Randnr. 39) nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen.
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.2005 - C-280/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78334
EuGH, 07.12.2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,78334)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,78334)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,78334)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29265
Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,29265)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,29265)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - C-280/04 (https://dejure.org/2005,29265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jyske Finans

    Vorabentscheidung - Vestre Landsret - Auslegung der Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a, 13 Teil B Buchstabe c und 26a Teil A Buchstabe e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...

  • EU-Kommission PDF

    Jyske Finans

    Vorabentscheidung - Vestre Landsret - Auslegung der Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a, 13 Teil B Buchstabe c und 26a Teil A Buchstabe e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...

  • EU-Kommission

    Jyske Finans

    Abgaben , Mehrwertsteuer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.12.1989 - 165/88

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:7} - Vgl. für ein Beispiel einer nicht beseitigten Doppelbesteuerung, der der Gerichtshof nicht abhelfen konnte, Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88 (ORO Amsterdam Beheer en Concerto, Slg. 1989, 4081), auf das ich weiter unten eingehen werde.

    {FN:18} - Urteil in der Rechtssache C-165/88 (ORO, oben in Fußnote 7 zitiert, Randnrn. 21 bis 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-320/02

    Stenholmen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:12} - Schlussanträge vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-320/02 (Stenholmen, Slg. 2004, I-3509).

    {FN:14} - Urteil vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-320/02 (Stenholmen, Slg. 2004, I-3509, Randnr. 25).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-8/01

    Taksatorringen - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:6} - Vgl. z. B. Urteile vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-428/02 (Fonden Marselisborg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-8/01 (Taksatorringen, Slg. 2003, I-13711).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:6} - Vgl. z. B. Urteile vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-428/02 (Fonden Marselisborg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-8/01 (Taksatorringen, Slg. 2003, I-13711).
  • EuGH, 10.07.1985 - 16/84

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:13} - Genannte Schlussanträge, Nrn. 60 und 61. Siehe auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 24. Februar 2005 in der Rechtssache C-305/03 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 59) und, zum Hintergrund der Vorschläge der Kommission, die schließlich zur Richtlinie 94/5 geführt haben, die Rechtssache 16/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1985, 2355).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-415/98

    Bakcsi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:16} - Schlussanträge vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-415/98 (Bakcsi, Slg. 2001, I-1831).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-305/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-280/04
    {FN:13} - Genannte Schlussanträge, Nrn. 60 und 61. Siehe auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 24. Februar 2005 in der Rechtssache C-305/03 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 59) und, zum Hintergrund der Vorschläge der Kommission, die schließlich zur Richtlinie 94/5 geführt haben, die Rechtssache 16/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1985, 2355).
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