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Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.2024 - C-288/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15957
EuGH, 04.07.2024 - C-288/24 (https://dejure.org/2024,15957)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2024 - C-288/24 (https://dejure.org/2024,15957)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2024 - C-288/24 (https://dejure.org/2024,15957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    EuGH, Vorabentscheidungsverfahren, Aussetzung des Ausgangsverfahrens, Fortsetzung des Ausgangsverfahrens, Abwarten der EuGH-Entscheidung, Besorgnis der Befangenheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Stegmon

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Strafverfahren - Untersuchungshaft der beschuldigten Person - Auswirkungen eines Vorabentscheidungsersuchens auf das Ausgangsverfahren - Weigerung des vorlegenden Gerichts, das Verfahren in der Sache fortzusetzen, bevor die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stegmon

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Strafverfahren - Untersuchungshaft der beschuldigten Person - Auswirkungen eines Vorabentscheidungsersuchens auf das Ausgangsverfahren - Weigerung des vorlegenden Gerichts, das Verfahren in der Sache fortzusetzen, bevor die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Strafverfahren - Untersuchungshaft der beschuldigten Person - Auswirkungen eines Vorabentscheidungsersuchens auf das Ausgangsverfahren - Weigerung des vorlegenden Gerichts, das Verfahren in der Sache fortzusetzen, bevor die ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Strafverfahren - Untersuchungshaft der beschuldigten Person - Auswirkungen eines Vorabentscheidungsersuchens auf das Ausgangsverfahren - Weigerung des vorlegenden Gerichts, das Verfahren in der Sache fortzusetzen, bevor die ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorabentscheidungsersuchen und Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Nachwirkungen der EuGH-EncroChat-Vorlage

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2897
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 02.03.2021 - C-824/18

    Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 42 Art. 267 AEUV verleiht den nationalen Gerichten eine unbeschränkte Befugnis zur Vorlage an den Gerichtshof, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit unionsrechtlicher Bestimmungen aufwirft, deren Beantwortung für die Entscheidung des ihnen unterbreiteten Rechtsstreits erforderlich ist (…Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 3, sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 91).

    Rn. 43 Eine Vorschrift des nationalen Rechts oder eine nationale Praxis kann ein nationales Gericht somit nicht daran hindern, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, die dem durch Art. 267 AEUV errichteten System der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof und den mit dieser Bestimmung den nationalen Gerichten zugewiesenen Aufgaben des zur Anwendung des Unionsrechts berufenen Richters inhärent ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 4…, vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 32 und 33, sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 93).

    Ebenso muss es einem nationalen Gericht, um die Wirksamkeit dieser Befugnis zu gewährleisten, möglich sein, ein Vorabentscheidungsersuchen nach seiner Vorlage aufrechtzuerhalten (Urteil vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 93).

    Rn. 44 Der Gerichtshof hat aus den vorstehenden Erwägungen gefolgert, dass eine nationale Vorschrift oder Praxis, die insbesondere die Gefahr birgt, dass ein nationaler Richter lieber darauf verzichtet, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, um zu vermeiden, dass ihm die Zuständigkeit entzogen wird, die den nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV zuerkannten Befugnisse beschneidet und als Folge die Effizienz der durch das Vorabentscheidungsverfahren eingerichteten Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten hemmt (…vgl. u. a. Urteile vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 25, sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 94).

  • EuGH, 12.02.2019 - C-8/19

    RH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 34 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - in Bezug auf das gerichtliche Verfahren - niedergelegte Recht der Beschuldigten darauf, dass ihre Sache innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt wird, im Bereich des Strafrechts nicht nur während des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch im Ermittlungsverfahren zu beachten ist, sobald die betreffende Person einer Beschuldigung ausgesetzt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 71, sowie Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 32).

    Rn. 36 Gerade um die Wahrung dieses Rechts zu gewährleisten, können im Übrigen das beschleunigte und das Eilverfahren nach Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeleitet werden, wenn sich das Vorabentscheidungsersuchen, das eine inhaftierte Person betrifft, auf die Freilassung dieser Person auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 33 bis 35, …sowie Urteil vom 17. März 2021, JR [Haftbefehl - Verurteilung in einem EWR-Drittstaat], C-488/19, EU:C:2021:206, Rn. 36 bis 40).

    Rn. 39 Folglich ist das nationale Gericht, das ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht hat, zwar verpflichtet, die Antwort des Gerichtshofs auf sein Vorabentscheidungsersuchen abzuwarten; es ist ihm jedoch unbenommen, anstelle der Inhaftierung eine andere Maßnahme zu treffen, die geeignet ist, die Wahrung der Grundrechte des Verdächtigen oder Beschuldigten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 41).

    Rn. 46 Zudem darf die den nationalen Gerichten durch Art. 267 AEUV eingeräumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung nationaler Vorschriften in Frage gestellt werden, nach denen das nationale Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abändern, außer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen (…Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 98, und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 40).

  • EuGH, 17.05.2023 - C-176/22

    Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das …

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 30 Als Erstes ist in Bezug auf Art. 267 AEUV darauf hinzuweisen, dass das Schlüsselelement des durch die Verträge geschaffenen Gerichtssystems in dem in dieser Bestimmung vorgesehenen Vorabentscheidungsverfahren besteht, das durch die Einführung eines Dialogs von Gericht zu Gericht zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll und damit die Sicherstellung seiner Kohärenz, seiner vollen Geltung und seiner Autonomie sowie letztlich des eigenen Charakters des durch die Verträge geschaffenen Rechts ermöglicht (…vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176, …sowie Urteile vom 29. März 2022, Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2022:235, Rn. 71, und vom 17. Mai 2023, BK und ZhP [Teilweise Aussetzung des Ausgangsverfahrens], C-176/22, EU:C:2023:416, Rn. 26).

    Rn. 31 Um die praktische Wirksamkeit dieses Verfahrens zu wahren, bindet der Beschluss oder das Urteil, den bzw. das der Gerichtshof in Beantwortung des an ihn gerichteten Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts erlassen hat, dieses Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Februar 1977, Benedetti, 52/76, EU:C:1977:16, Rn. 26, und vom 17. Mai 2023, BK und ZhP [Teilweise Aussetzung des Ausgangsverfahrens], C-176/22, EU:C:2023:416, Rn. 27).

    Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist diese praktische Wirksamkeit nicht gefährdet, wenn das nationale Gericht zwischen dem Tag, an dem ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof gerichtet wird, und dem Tag, an dem der Gerichtshof dieses Ersuchen beantwortet, Verfahrenshandlungen vornimmt, die erforderlich sind und Aspekte ohne Bezug zu den Vorlagefragen betreffen, nämlich Verfahrenshandlungen, die dieses Gericht nicht daran hindern würden, der späteren Entscheidung des Gerichtshofs im Rahmen des bei ihm anhängigen Verfahrens nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2023, BK und ZhP [Teilweise Aussetzung des Ausgangsverfahrens], C-176/22, EU:C:2023:416, Rn. 28 und 30).

  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 42 Art. 267 AEUV verleiht den nationalen Gerichten eine unbeschränkte Befugnis zur Vorlage an den Gerichtshof, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit unionsrechtlicher Bestimmungen aufwirft, deren Beantwortung für die Entscheidung des ihnen unterbreiteten Rechtsstreits erforderlich ist (Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 3, …sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 91).

    Rn. 43 Eine Vorschrift des nationalen Rechts oder eine nationale Praxis kann ein nationales Gericht somit nicht daran hindern, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, die dem durch Art. 267 AEUV errichteten System der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof und den mit dieser Bestimmung den nationalen Gerichten zugewiesenen Aufgaben des zur Anwendung des Unionsrechts berufenen Richters inhärent ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 4…, vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 32 und 33, …sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 93).

  • EuGH, 03.09.2024 - C-675/23

    Staatsanwaltschaft Berlin II - Streichung

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Zweitens setzte es das Verfahren aus, um dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (…ABl. 2014, L 130, S. 1) zu unterbreiten; dieses Ersuchen wurde bei der Kanzlei des Gerichtshofs unter dem Aktenzeichen Staatsanwaltschaft Berlin II (C-675/23) eingetragen.

    Aspekte der Verfahrenssicherung und des Beschleunigungsgebots berücksichtige sie nicht, da sie ihre Verfahrensführung ausschließlich danach ausrichte, erst eine Hauptverhandlung anzuberaumen, wenn der Gerichtshof über ihr Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache Staatsanwaltschaft Berlin II (C-675/23) entschieden habe.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 46 Zudem darf die den nationalen Gerichten durch Art. 267 AEUV eingeräumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung nationaler Vorschriften in Frage gestellt werden, nach denen das nationale Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abändern, außer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen (Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 98, …und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 40).
  • EuGH, 10.09.2014 - C-34/13

    Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 38 Ferner obliegt es in erster Linie dem mit einem dringlichen Rechtsstreit befassten nationalen Gericht, das am besten in der Lage ist, die sich für die Parteien stellenden konkreten Fragen zu beurteilen, und das es für erforderlich erachtet, dem Gerichtshof Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zur Vorabentscheidung vorzulegen, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs alle angemessenen einstweiligen Anordnungen zu treffen, um die volle Wirksamkeit der von ihm selbst zu erlassenden Entscheidung, aber auch die Wirksamkeit der Rechte der Betroffenen sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2014, Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 66, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. April 2018, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2018:253, Rn. 15, …sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Februar 2021, Sea Watch, C-14/21 und C-15/21, EU:C:2021:149, Rn. 33).
  • EuGH, 05.07.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 44 Der Gerichtshof hat aus den vorstehenden Erwägungen gefolgert, dass eine nationale Vorschrift oder Praxis, die insbesondere die Gefahr birgt, dass ein nationaler Richter lieber darauf verzichtet, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, um zu vermeiden, dass ihm die Zuständigkeit entzogen wird, die den nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV zuerkannten Befugnisse beschneidet und als Folge die Effizienz der durch das Vorabentscheidungsverfahren eingerichteten Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten hemmt (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 25, …sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 94).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-689/13

    PFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 43 Eine Vorschrift des nationalen Rechts oder eine nationale Praxis kann ein nationales Gericht somit nicht daran hindern, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, die dem durch Art. 267 AEUV errichteten System der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof und den mit dieser Bestimmung den nationalen Gerichten zugewiesenen Aufgaben des zur Anwendung des Unionsrechts berufenen Richters inhärent ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 4, vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 32 und 33, …sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 93).
  • EuGH - C-563/18 (anhängig)

    Prokuratura Okregowa w Plocku

    Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
    Rn. 37 Dagegen kann der bloße Umstand, dass eine Person wegen einer Verurteilung ohne Bezug zu der Rechtssache, in der ein Vorabentscheidungsersuchen ergeht, eine Freiheitsstrafe verbüßt, für sich genommen keine Eilbehandlung dieser Rechtssache gebieten (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2018, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny w Płocku, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2018:923, Rn. 23).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-14/21

    Sea Watch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschleunigtes Verfahren - Fehlende …

  • EuGH, 10.04.2018 - C-125/18

    Gómez del Moral Guasch

  • EuGH, 06.11.2018 - C-558/18

    Polens Rechtsstaatlichkeit auf dem Prüfstand

  • EuGH - C-15/21 (anhängig)

    Sea Watch

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …

  • EuGH, 05.06.2018 - C-612/15

    Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder …

  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

  • EuGH, 17.03.2021 - C-488/19

    Minister for Justice and Equality (Mandat d'arrêt - Condamnation dans un État …

  • EuGH, 06.06.2024 - C-255/23

    AVVA u. a. (Procès par vidéoconférence en l'absence d'une décision d'enquête …

  • LG Erfurt, 04.02.2025 - 8 O 211/24

    Vorlage von Fragen an den EuGH zur Auslegung von Art. 267 AEUV mit Blick auf die …

    Der Gerichtshof hat jüngst erneut zu einer Befangenheitsthematik aus Deutschland judiziert (EuGH, Beschluss vom 4. Juli 2024, C-288/24, juris Rn. 42 ff.):.
  • LG Erfurt, 22.04.2025 - 8 O 211/24

    Vorlage von Fragen an den EuGH zur Auslegung von Art. 267 AEUV mit Blick auf die …

    Der Gerichtshof hat jüngst erneut zu einer Befangenheitsthematik aus Deutschland judiziert (EuGH, Beschluss vom 4. Juli 2024, C-288/24, juris Rn. 42 ff.):.
  • EuGH, 03.09.2024 - C-675/23

    Staatsanwaltschaft Berlin II - Streichung

    Rn. 1 Mit Schreiben vom 10. Juli 2024 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem Landgericht Berlin I (Deutschland) den Beschluss vom 4. Juli 2024, Stegmon (C-288/24, EU:C:2024:585), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Beschlusses sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
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