Rechtsprechung
| EuGH, 15.03.2017 - C-3/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Aquino
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene Rechte - Verletzung durch ein Gericht - Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen - Anrufung des Gerichtshofs - Letztinstanzliches einzelstaatliches Gericht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Aquino
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene Rechte - Verletzung durch ein Gericht - Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen - Anrufung des Gerichtshofs - Letztinstanzliches einzelstaatliches Gericht
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Aquino
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene Rechte - Verletzung durch ein Gericht - Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen - Anrufung des Gerichtshofs - Letztinstanzliches einzelstaatliches Gericht
Verfahrensgang
- EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
- EuGH, 14.09.2017 - C-3/16
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
Danqua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 50 Zum einen verlangt der Äquivalenzgrundsatz, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2014, Pohl, C-429/12, EU:C:2014:12, Rn. 26, und vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 30).Rn. 52 Zum anderen darf nach dem Effektivitätsgrundsatz eine nationale Verfahrensvorschrift wie die im Ausgangsverfahren in Frage stehende die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 29).
- EuGH, 17.03.2016 - C-161/15
Bensada Benallal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 49 Daraus ergibt sich, dass zwei kumulative Voraussetzungen, nämlich die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes und des Effektivitätsgrundsatzes, erfüllt sein müssen, damit sich ein Mitgliedstaat in Situationen, die dem Unionsrecht unterliegen, auf den Grundsatz der Verfahrensautonomie berufen kann (Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 25).
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Ist im Hinblick auf die Anwendung der vom Gerichtshof in den Rechtssachen Köbler (Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513) und Traghetti del Mediterraneo (Urteil vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo, C-173/03, EU:C:2006:391) entwickelten Rechtsprechung zur staatlichen Haftung für fehlerhafte Handlungen von Gerichten, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht verbunden ist, als letztinstanzliches Gericht ein Gericht anzusehen, dessen Entscheidung im Rahmen einer Kassationsbeschwerde nicht überprüft wird, weil in Anwendung einer nationalen Regel des Verfahrensrechts unwiderleglich vermutet wird, dass der Beschwerdeführer, der im Kassationsverfahren einen Schriftsatz eingereicht hat, die Kassationsbeschwerde zurückgenommen hat?.Die letztinstanzlichen Gerichte haben die Aufgabe, die einheitliche Auslegung von Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 34, …und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo, C-173/03, EU:C:2006:391, Rn. 31).
- EuGH, 13.06.2006 - C-173/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Ist im Hinblick auf die Anwendung der vom Gerichtshof in den Rechtssachen Köbler (Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513) und Traghetti del Mediterraneo (Urteil vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo, C-173/03, EU:C:2006:391) entwickelten Rechtsprechung zur staatlichen Haftung für fehlerhafte Handlungen von Gerichten, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht verbunden ist, als letztinstanzliches Gericht ein Gericht anzusehen, dessen Entscheidung im Rahmen einer Kassationsbeschwerde nicht überprüft wird, weil in Anwendung einer nationalen Regel des Verfahrensrechts unwiderleglich vermutet wird, dass der Beschwerdeführer, der im Kassationsverfahren einen Schriftsatz eingereicht hat, die Kassationsbeschwerde zurückgenommen hat?.Die letztinstanzlichen Gerichte haben die Aufgabe, die einheitliche Auslegung von Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 34, und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo, C-173/03, EU:C:2006:391, Rn. 31).
- EuGH, 18.07.2013 - C-136/12
Consiglio nazionale dei geologi und Autorità garante della concorrenza e del …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 42 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein einzelstaatliches Gericht, soweit gegen seine Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben ist, grundsätzlich verpflichtet ist, den Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV anzurufen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage nach der Auslegung des AEU-Vertrags stellt (Urteil vom 18. Juli 2013, Consiglio Nazionale dei Geologi, C-136/12, EU:C:2013:489, Rn. 25).Diese Gerichte sind somit nicht zur Vorlage einer vor ihnen aufgeworfenen Frage nach der Auslegung des Unionsrechts verpflichtet, wenn die Frage nicht entscheidungserheblich ist, d. h., wenn die Antwort auf diese Frage, wie auch immer sie ausfällt, keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Rechtsstreits haben kann (Urteil vom 18. Juli 2013, Consiglio Nazionale dei Geologi, C-136/12, EU:C:2013:489, Rn. 26).
- EuGH, 21.02.2008 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 21. Februar 2008, Tele2 Telecommunication, C-426/05, EU:C:2008:103, Rn. 55). - EuGH, 16.01.2014 - C-429/12
Pohl - Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 50 Zum einen verlangt der Äquivalenzgrundsatz, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2014, Pohl, C-429/12, EU:C:2014:12, Rn. 26, …und vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 30). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 31 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 6). - EuGH, 15.09.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 33 Außerdem soll diese in Art. 267 Abs. 3 AEUV vorgesehene Pflicht zur Vorlage insbesondere verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Unionsrechts nicht im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, EU:C:2005:552, Rn. 29). - EuGH, 09.09.2015 - C-72/14
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wandererwerbstätige - Soziale Sicherheit - …
Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Rn. 32 Die in Art. 267 Abs. 3 AEUV vorgesehene Pflicht, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, fügt sich in den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen Gerichten als den mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten Gerichten und dem Gerichtshof, durch die die ordnungsgemäße Anwendung und die einheitliche Auslegung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, X und van Dijk, C-72/14 und C-197/14, EU:C:2015:564, Rn. 54). - EuGH, 02.04.2009 - C-459/07
Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 und 233 Unterabs. 1 Buchst. d - …
- BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
Nach dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts dürfen nationale Vorschriften die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nämlich nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (…vgl. etwa EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 63; 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN;… 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN). - EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
Rn. 32 Ein einzelstaatliches Gericht ist, soweit gegen seine Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben ist, grundsätzlich verpflichtet, den Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV anzurufen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage nach der Auslegung des Unionsrechts stellt (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese Gerichte sind somit nicht zur Vorlage einer vor ihnen aufgeworfenen Frage nach der Auslegung des Unionsrechts verpflichtet, wenn die Frage nicht entscheidungserheblich ist, d. h., wenn die Antwort auf diese Frage, wie auch immer sie ausfällt, keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Rechtsstreits haben kann (…Urteile vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 10…, vom 18. Juli 2013, Consiglio Nazionale dei Geologi, C-136/12, EU:C:2013:489, Rn. 26, und vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 43).
Rn. 61 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein in letzter Instanz entscheidendes Gericht aus Unzulässigkeitsgründen, die dem Verfahren vor diesem Gericht eigen sind, davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt bleiben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:441, Rn. 17, sowie vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 56).
Rn. 62 Der Äquivalenzgrundsatz verlangt, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 52 und 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 65 In dem Fall, in dem das vor einem Gericht im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV geltend gemachte Vorbringen gemäß den die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität wahrenden Verfahrensvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats als unzulässig zurückzuweisen ist, ist ein Vorabentscheidungsersuchen nicht als notwendig und für eine Entscheidung dieses Gerichts zweckdienlich anzusehen (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 44).
- BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch
Dieses Vorbringen ist allerdings ua. schon deshalb nicht geeignet, den durchgreifenden Einwand des Rechtsmissbrauchs zu begründen, weil andernfalls die Wertungen des § 16 AGG, wonach der Arbeitgeber Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten ua. nach § 15 Abs. 2 AGG benachteiligen darf, unterlaufen würden und dem Kläger entgegen den unionsrechtlichen Vorgaben die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte übermäßig erschwert, wenn nicht sogar praktisch unmöglich gemacht würde (st. Rspr. des EuGH zum Grundsatz der Effektivität, vgl. nur 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN;… 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN).
- BGH, 23.04.2024 - KVB 56/22
Amazon.com, Inc. - Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung …
Rn. 209 a) Ein einzelstaatliches Gericht ist, soweit gegen seine Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben ist, verpflichtet, den Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV anzurufen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage nach der Auslegung des Unionsrechts stellt (EuGH, Urteil vom 15. März 2017 - C-3/16, ECLI:EU:C:2017:209, Rn. 42 - Aquino). - BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16
Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist
Rn. 35 b) Darüber hinaus darf die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden (Grundsatz der Effektivität) (st. Rspr. des EuGH, vgl. nur 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN;… 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN, Slg. 2010, I-7003).Dies wäre unvereinbar mit den unionsrechtlichen Vorgaben, wonach die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf (st. Rspr. des EuGH, vgl. nur 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN;… 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 30 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN, Slg. 2010, I-7003).
- EuGH, 04.10.2018 - C-416/17
Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden …
Rn. 108 Ein einzelstaatliches Gericht ist, soweit gegen seine Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben ist, grundsätzlich verpflichtet, den Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV anzurufen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage nach der Auslegung des AEU-Vertrags stellt (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 42).Rn. 109 Die in Art. 267 Abs. 3 AEUV vorgesehene Pflicht zur Vorlage soll insbesondere verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Unionsrechts nicht im Einklang steht (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
- BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay
- EuGH, 24.03.2026 - C-767/23
Ein in letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht muss stets begründen, …
Rn. 25 Diese Auslegung stellt nicht die Rechtsprechung in Frage, die sich aus den Urteilen vom 15. März 2017, Aquino (C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 56), und vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi (…C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 61), ergibt und nach der ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden können, aus Unzulässigkeitsgründen, die dem Verfahren vor diesem einzelstaatlichen Gericht eigen sind, davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt bleiben (…Urteil vom 15. Oktober 2024, KUBERA, C-144/23, EU:C:2024:881, Rn. 47). - EuGH, 15.10.2024 - C-144/23
KUBERA - Revisionsgericht darf Nichtzulassungsbeschwerde mit Bezug zum EU-Recht …
Rn. 47 Diese Auslegung wird nicht durch die Rechtsprechung in Frage gestellt, die sich aus den Urteilen vom 15. März 2017, Aquino (C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 56), und vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi (…C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 61), ergibt, wonach ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, aus Unzulässigkeitsgründen, die dem Verfahren vor diesem einzelstaatlichen Gericht eigen sind, davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt bleiben.Rn. 48 Das erste dieser Urteile betraf nämlich eine nationale Vorschrift, nach der ein Rechtsmittelgrund unzulässig ist, wenn mit ihm nur ein Grund des angefochtenen Urteils gerügt werden soll, die anderen Gründe jedoch für sich allein ausreichen, dieses Urteil zu rechtfertigen (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 54).
- EuGH, 04.10.2018 - C-571/16
Kantarev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einlagensicherungssysteme - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die …
- EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-479/17
Guardian Europe/ Europäische Union - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-416/17
Kommission/ Frankreich (Steuervorabzug für ausgeschüttete Dividenden) - …
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
- BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23
Lichtblick II
- FG Hamburg, 03.11.2022 - 4 K 56/18
Marktordnungsrecht/Abgabenordnung: Zinsen auf erstattete Sanktionen und verzögert …
- FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben - Unionsrecht verlangt keine Verzinsung …
- EGMR, 24.04.2018 - 55385/14
BAYDAR v. THE NETHERLANDS
- EuGH, 19.03.2020 - C-406/18
PG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19
Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-571/16
Kantarev - Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme - Feststellung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2024 - C-144/23
KUBERA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - Vorlagepflicht …
- BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2019 - 12 A 1144/17
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21
Harman International Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2020 - C-686/18
Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - …
- ArbG Düsseldorf, 07.03.2025 - 7 Ca 4134/24
- EuGH, 14.11.2019 - C-445/18
Vaselife International und Chrysal International - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 12 A 2581/18
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-615/21
Napfény-Toll - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationales Besteuerungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
MFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2020 - 12 A 334/18
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 14.09.2017 - C-3/16 |
Verfahrensgang
- EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
- EuGH, 14.09.2017 - C-3/16
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".