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Rechtsprechung
   EuGH, 17.09.2015 - C-367/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24971
EuGH, 17.09.2015 - C-367/14 (https://dejure.org/2015,24971)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - C-367/14 (https://dejure.org/2015,24971)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - C-367/14 (https://dejure.org/2015,24971)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Italien wird wegen der verspäteten Rückforderung von Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 30 Mio. Euro und eines Zwangsgelds von 12 Mio. Euro pro Halbjahr der Verspätung verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geldbußen wegen der verspäteten Rückforderung von Beihilfen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zwangsgeldfestsetzung gegen Italien wegen verspäteter Rückforderung von Beihilfen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Italien muss wegen verspäteter Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen 42 Millionen Euro zahlen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Italien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zugunsten der Unternehmen im Stadtgebiet von Venedig und Chioggia - Sozialbeitragsermäßigungen und -befreiungen - Fehlende Rückforderung der Beihilfen innerhalb der gesetzten Frist - Urteil des ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.2011 - C-302/09

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 17.09.2015 - C-367/14
    Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie bei Ablauf der in dem Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission vom 21. November 2012 gesetzten Frist nicht alle sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-302/09, EU:C:2011:634) ergebenden Maßnahmen getroffen hat.

    Die Italienische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission auf das Konto "Eigenmittel der Europäischen Union" ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung des Urteils Kommission/Italien (C-302/09, EU:C:2011:634) für jedes halbe Jahr des Verzugs mit der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem Urteil Kommission/Italien (C-302/09, EU:C:2011:634) nachzukommen, ein Zwangsgeld in Höhe von 12 Mio. Euro zu zahlen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-557/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV - …

    {FN:4} - Urteile Kommission/Griechenland (…C-369/07, EU:C:2009:428, Rn. 140) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 85).

    {FN:5} - Urteile Kommission/Italien (…C-496/09, EU:C:2011:740, Rn. 36), Kommission/Spanien (…C-184/11, EU:C:2014:316, Rn. 58), Kommission/Italien (…C-196/13, EU:C:2014:2407, Rn. 86) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 86).

    {FN:6} - Urteile Kommission/Portugal (…C-70/06, EU:C:2008:3, Rn. 34), Kommission/Griechenland (…C-369/07, EU:C:2009:428, Rn. 112), Kommission/Italien (…C-496/09, EU:C:2011:740, Rn. 37), Kommission/Belgien (…C-533/11, EU:C:2013:659, Rn. 64) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 87).

    {FN:22} - Urteile Kommission/Spanien (…C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 27), Kommission/Irland (…C-374/11, EU:C:2012:827, Rn. 21), Kommission/Portugal (C-76/13, EU:C:2014:2029, Rn 57) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 95).

    {FN:28} - Urteil Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 98).

  • EuGH, 27.03.2025 - C-515/23

    Behandlung von kommunalem Abwasser: Der Gerichtshof verhängt gegen Italien wegen …

    Rn. 86 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Frage, ob ein Zwangsgeld oder ein Pauschalbetrag verhängt wird, von deren Eignung zur Erfüllung des verfolgten Zwecks nach Maßgabe der Umstände des konkreten Falles ab und ist es daher nicht ausgeschlossen, auf die beiden vorgesehenen Sanktionsarten zurückzugreifen (Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 87 Während die Verhängung eines Zwangsgelds besonders geeignet erscheint, um einen Mitgliedstaat zu veranlassen, einen Verstoß, der ohne eine solche Maßnahme die Tendenz hätte, sich fortzusetzen, so schnell wie möglich abzustellen, beruht die Verhängung eines Pauschalbetrags mehr auf der Beurteilung der Folgen einer Nichterfüllung der Verpflichtungen des betreffenden Mitgliedstaats für die privaten und öffentlichen Interessen, insbesondere wenn der Verstoß seit dem Erlass des Urteils, mit dem er ursprünglich festgestellt wurde, lange Zeit fortbestanden hat (Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 90 Nach ständiger Rechtsprechung darf der Gerichtshof in Ausübung seines Ermessens auf dem betreffenden Gebiet kumulativ ein Zwangsgeld und einen Pauschalbetrag verhängen (Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere, wenn der Verstoß sowohl von langer Dauer war als auch die Tendenz hatte, sich fortzusetzen (…vgl. Urteil vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich, C-304/02, EU:C:2005:444, Rn. 82).

  • EuGH, 06.03.2025 - C-315/23

    Der Gerichtshof verhängt gegen Kroatien finanzielle Sanktionen wegen der …

    Rn. 106 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Verhängung eines Zwangsgelds und eines Pauschalbetrags von der jeweiligen Eignung dieser Maßnahmen ab, den verfolgten Zweck nach Maßgabe der Umstände des konkreten Falls zu erfüllen; unter diesen Umständen ist es nicht ausgeschlossen, auf beide vorgesehenen Sanktionsarten zurückzugreifen (Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 107 Während die Verhängung eines Zwangsgelds besonders geeignet erscheint, um einen Mitgliedstaat zu veranlassen, eine Vertragsverletzung, die ohne eine solche Maßnahme die Tendenz hätte, sich fortzusetzen, so schnell wie möglich abzustellen, beruht die Verhängung eines Pauschalbetrags mehr auf der Beurteilung der Folgen einer Nichterfüllung der Verpflichtungen des betreffenden Mitgliedstaats für die privaten und öffentlichen Interessen, insbesondere wenn die Vertragsverletzung seit dem Urteil, mit dem sie ursprünglich festgestellt wurde, lange Zeit fortbestanden hat (Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 108 Der Gerichtshof darf somit in Ausübung seines Ermessens auf dem betreffenden Gebiet kumulativ ein Zwangsgeld und einen Pauschalbetrag verhängen (Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.2016 - C-557/14

    Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem …

    Rn. 77 Obwohl Art. 260 Abs. 1 AEUV die Frist, innerhalb deren die Durchführung eines Urteils erfolgen muss, nicht präzisiert, verlangt das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muss (vgl. Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2022 - C-51/20

    Griechenland wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 5,5 Mio. Euro und ein …

    Rn. 88 Um feststellen zu können, ob die der Beklagten vorgeworfene Vertragsverletzung bis zur Prüfung des Sachverhalts durch den Gerichtshof angedauert hat, sind die Maßnahmen zu beurteilen, die nach den Angaben des beklagten Mitgliedstaats nach Ablauf der im Aufforderungsschreiben gesetzten Frist ergriffen wurden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 98, und vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:611, Rn. 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24

    Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …

    {FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Kommission/Slowakei (…C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 47), vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (…C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 55 bis 60), vom 17. September 2015, Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 40 und 42), und vom 13. November 2025, Kommission/Bulgarien (Tausch von Forstflächen II) (…C-632/23, EU:C:2025:890, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21

    Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) - …

    {FN:38} Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien (C-367/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:611).
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