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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.2020 - C-433/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34825
EuGH, 11.11.2020 - C-433/19 (https://dejure.org/2020,34825)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - C-433/19 (https://dejure.org/2020,34825)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - C-433/19 (https://dejure.org/2020,34825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Aktiva Finants

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Art. 24 Nr. 1 - Ausschließliche Zuständigkeit für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Aktiva Finants

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Art. 24 Nr. 1 - Ausschließliche Zuständigkeit für ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VO (EU) Nr. 1215/2012 Art. 7 Nr. 1 lit. a, Art. 24 Nr. 1
    Zuständigkeit des Gerichts der Lage eines Wohnungseigentumsobjekt bei Gesellschaft mit Sitz im Ausland als beklagte Wohnungseigentümerin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Verbot einer Touristenvermietung: Welches Gericht ist zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 293
  • NZM 2021, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-722/17

    Reitbauer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
    Rn. 22 Art. 24 der Verordnung Nr. 1215/2012 sieht Regeln über die ausschließliche Zuständigkeit vor, u. a. im Bereich der dinglichen Rechte an unbeweglichen Sachen, die als Ausnahme von dieser allgemeinen Regel eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, Reitbauer u. a., C-722/17, EU:C:2019:577, Rn. 38).

    Rn. 24 Diese ausschließliche Zuständigkeit umfasst nicht alle Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, sondern nur solche, die sowohl in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 fallen als auch darauf gerichtet sind, zum einen den Umfang oder den Bestand einer unbeweglichen Sache oder das Eigentum, den Besitz oder das Bestehen anderer dinglicher Rechte an ihr zu bestimmen und zum anderen den Inhabern dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (Urteil vom 10. Juli 2019, Reitbauer u. a., C-722/17, EU:C:2019:577, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Klage muss vielmehr auf ein dingliches und nicht auf ein persönliches Recht an einer unbeweglichen Sache gestützt sein (Urteil vom 10. Juli 2019, Reitbauer u. a., C-722/17, EU:C:2019:577, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.12.2019 - C-421/18

    Ordre des avocats du barreau de Dinant - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
    Rn. 21 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 4 der Verordnung Nr. 1215/2012 vorgesehene Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, die allgemeine Regel darstellt, und diese Verordnung besondere oder ausschließliche Zuständigkeitsregeln nur als Ausnahme von dieser Regel für abschließend aufgeführte Fälle vorsieht, in denen eine Person vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats - je nach Lage des Falles - verklagt werden kann oder muss (Urteil vom 5. Dezember 2019, 0rdre des avocats du barreau de Dinant, C-421/18, EU:C:2019:1053, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Der Abschluss eines Vertrags ist kein Tatbestandsmerkmal dieser Bestimmung, die die besondere Zuständigkeitsregel für Streitigkeiten aus Vertrag oder über vertragliche Ansprüche regelt (Urteil vom 5. Dezember 2019, 0rdre des avocats du barreau de Dinant, C-421/18, EU:C:2019:1053, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit setzt die Anwendung dieser Regel voraus, dass eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung bestimmt werden kann, auf die der Kläger seine Klage stützt (Urteil vom 5. Dezember 2019, 0rdre des avocats du barreau de Dinant, C-421/18, EU:C:2019:1053, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
    Rn. 38 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft durch freiwilligen Erwerb einer Eigentumswohnung samt Miteigentumsanteilen an den gemeinschaftlichen Bereichen erfolgt, so dass es sich bei der Verpflichtung der Miteigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft um eine freiwillig eingegangene rechtliche Verpflichtung handelt (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 27, …sowie Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a., C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 27).

    Dadurch, dass er Wohnungseigentümer wird und bleibt, erklärt sich jeder Wohnungseigentümer damit einverstanden, dass sämtliche Bestimmungen des Wohnungseigentumsvertrags sowie die von der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer angenommenen Entscheidungen für ihn gelten (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29, …und Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a., C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).

  • EuGH, 16.11.2016 - C-417/15

    Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
    Rn. 26 Im Übrigen besteht nach ständiger Rechtsprechung der Unterschied zwischen einem dinglichen Recht und einem persönlichen Anspruch darin, dass das dingliche Recht an einer Sache gegenüber jedermann wirkt, während der persönliche Anspruch nur gegen den Schuldner geltend gemacht werden kann (Urteil vom 16. November 2016, Schmidt, C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Was die Frage betrifft, ob der Erfüllungsort der Verpflichtung der Ort ist, an dem das Wohnungseigentumsobjekt belegen ist, so können gemäß Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 Streitigkeiten, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, von dem Gericht des Ortes geprüft werden, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, d. h. die Verpflichtung, die dem vertraglichen Anspruch entspricht, auf den der Kläger seine Klage stützt (Urteil vom 16. November 2016, Schmidt, C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 39).

  • EuGH, 19.11.2019 - C-200/19

    INA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
    Rn. 38 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft durch freiwilligen Erwerb einer Eigentumswohnung samt Miteigentumsanteilen an den gemeinschaftlichen Bereichen erfolgt, so dass es sich bei der Verpflichtung der Miteigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft um eine freiwillig eingegangene rechtliche Verpflichtung handelt (…Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 27, sowie Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a., C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 27).

    Dadurch, dass er Wohnungseigentümer wird und bleibt, erklärt sich jeder Wohnungseigentümer damit einverstanden, dass sämtliche Bestimmungen des Wohnungseigentumsvertrags sowie die von der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer angenommenen Entscheidungen für ihn gelten (…Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29, und Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a., C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
    Rn. 23 Was die in Art. 24 Nr. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 geregelte ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, betrifft, so ist der Ausdruck "welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen … zum Gegenstand haben" autonom auszulegen, um seine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.12.2021 - C-242/20

    HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Rn. 44 Was die erste Voraussetzung angeht, so umfasst der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne dieses Artikels jede Klage, die sich auf eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung stützt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2020, Ellmes Property Services, C-433/19, EU:C:2020:900, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG München, 12.12.2024 - 19 U 1449/24

    Asymmetrische Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandklauseln, …

    Rn. 69 Art. 24 Nr. 1 EuGVVO umfasst nicht alle Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, sondern nur solche, die darauf gerichtet sind, Umfang oder Bestand einer unbeweglichen Sache, das Eigentum, den Besitz oder das Bestehen anderer dinglicher Rechte hieran zu bestimmen und den Inhabern dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (EuGH, Urteil v. 11.11.2020, Az. C-433/19, Rz. 24 [ECLI:ECLI:EU:C:2020:900];… Urteil v. 10.07.2019, Az. C-722/17, Rz. 44 [ECLI:ECLI:EU:C:2019:577];… Urteil v. 03.04.2014, Az. C-438/12, Rz. 42 [ECLI:ECLI:EU:C:2014:212];… Urteil v. 18.05.2006, Az. C-343/04, Rz. 30 [ECLI:ECLI:EU:C:2006:330];… Urteil v. 10.01.1990, Az. C-115/88, Rz. 11 [ECLI:ECLI:EU:C:1990:3];… BGH, Urteil v. 06.12.2018, Az. IX ZR 22/18, Rz. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    {FN:26} Urteile vom 20. Januar 2005, Engler (…C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 50 und 51), vom 28. Januar 2015, Kolassa (…C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 39), sowie vom 11. November 2020, Ellmes Property Services (C-433/19, EU:C:2020:900, Rn. 37).
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   Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19   

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https://dejure.org/2020,15154
Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19 (https://dejure.org/2020,15154)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - C-433/19 (https://dejure.org/2020,15154)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - C-433/19 (https://dejure.org/2020,15154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Aktiva Finants

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Begriff "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen" - Unterlassungsklage gegen einen Miteigentümer - Touristische Nutzung, die gegen die in der Wohnungseigentumsvereinbarung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Aktiva Finants

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Begriff "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen" - Unterlassungsklage gegen einen Miteigentümer - Touristische Nutzung, die gegen die in der Wohnungseigentumsvereinbarung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 18.05.2006 - C-343/04

    ČEZ - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    Rn. 30 Es trifft zu, wie Ellmes Property Services geltend macht, dass der Gerichtshof im Urteil ČEZ{FN-VERWEIS:16} entschieden hat, dass eine Klage auf Unterlassung schädlicher Einwirkungen auf Liegenschaften durch den Betrieb eines Atomkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines Nachbarstaats des Staates befindet, in dem diese Liegenschaften belegen sind, keine Streitigkeit über ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache darstellt.

    Rn. 31 Im Unterschied zu der im Urteil ČEZ{FN-VERWEIS:17} in Rede stehenden Klage betrifft die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Klage jedoch nicht ausschließlich die Verletzung eines sich auf eine unbewegliche Sache beziehenden dinglichen Rechts des Wohnungseigentümers, der sie erhoben hat, sondern offenbar vor allem die Nichtbeachtung der im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten Nutzung durch einen anderen Wohnungseigentümer.

    Rn. 59 Mit einer solchen Auslegung ließe sich grundsätzlich erklären, warum der Gerichtshof im Urteil ČEZ{FN-VERWEIS:36} entschieden hat, dass eine vom Eigentümer einer Liegenschaft nach österreichischem Recht erhobene Eigentumsfreiheitsklage auf Unterlassung von schädlichen Einwirkungen durch den Betrieb eines Atomkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines Nachbarstaats des Staates befindet, in dem diese Liegenschaft belegen ist, nicht unter die Regel der ausschließlichen Zuständigkeit für dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen fällt.

    {FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2006, (C-343/04, EU:C:2006:330, Rn. 32).

    {FN:16} Urteil vom 18. Mai 2006, ČEZ (C-343/04, EU:C:2006:330, Rn. 34).

    {FN:17} Urteil vom 18. Mai 2006 (C-343/04, EU:C:2006:330).

    {FN:36} Urteil vom 18. Mai 2006 (C-343/04, EU:C:2006:330).

    {FN:37} Urteil vom 18. Mai 2006, ČEZ (C-343/04, EU:C:2006:330, Rn. 38).

  • EuGH, 16.11.2016 - C-417/15

    Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    Rn. 49 Zur Veranschaulichung meines Standpunkts möchte ich das Urteil Schmidt{FN-VERWEIS:26} heranziehen, in dem es um einen auf die Nichtigkeit der Eigentumsübertragung gestützten Antrag ging, der, wie der Gerichtshof ausgeführt hat, auf ein dingliches Recht an der betreffenden Liegenschaft gestützt war, auf das sich die Klägerin berufen hatte.

    {FN:8} Vgl. Urteil vom 16. November 2016, Schmidt (C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 26).

    {FN:14} Vgl. Urteile vom 3. April 2014, Weber (…C-438/12, EU:C:2014:212, Rn. 42), und vom 16. November 2016, Schmidt (C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 40).

    {FN:26} Urteil vom 16. November 2016 (C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 40).

    {FN:27} Urteil vom 16. November 2016, Schmidt (C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 34 und 43 erster Gedankenstrich).

    {FN:33} Vgl. Urteile vom 10. Januar 1990, Reichert und Kockler (…C-115/88, EU:C:1990:3, Rn. 10), vom 17. Dezember 2015, Komu u. a. (…C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 31), sowie vom 16. November 2016, Schmidt (C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 29).

    {FN:34} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Komu u. a. (…C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 30), sowie vom 16. November 2016, Schmidt (C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 37).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    Rn. 43 Ich möchte meine Auffassung mit dem Urteil Kerr{FN-VERWEIS:20} veranschaulichen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass eine Klage betreffend eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus einer Entscheidung der Hauptversammlung der Miteigentümer einer Liegenschaft ergibt, unter Art. 7 Nr. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 fällt, der die nicht ausschließliche Zuständigkeit für Klagen aus vertraglichen Streitigkeiten begründet, obwohl diese Entscheidung für Miteigentümer, die nicht an ihrer Annahme mitgewirkt hatten, verbindlich ist.

    Rn. 44 Zwar betrafen die im Urteil Kerr{FN-VERWEIS:23} und im Beschluss INA u. a.{FN-VERWEIS:24} in Rede stehenden Rechtsbehelfe nicht unmittelbar die unbewegliche Sache.

    {FN:20} Urteil vom 8. Mai 2019 (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).

    {FN:22} Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29), und Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a. (…C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).

    {FN:23} Urteil vom 8. Mai 2019 (C-379/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).

    {FN:49} Meines Erachtens liegt es auf der Hand, dass der Ausgangsrechtsstreit nicht den Verkauf beweglicher Sachen betrifft und ebenso wenig die Erbringung von Dienstleistungen, für die nach ständiger Rechtsprechung die Partei, die sie erbringt, eine bestimmte Tätigkeit gegen Entgelt durchführen muss (vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:54} Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    Rn. 82 Die Umstände der vorliegenden Rechtssache sind nämlich mit denen, in denen das Urteil Besix{FN-VERWEIS:57} ergangen ist, nicht vergleichbar.

    {FN:39} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Februar 2002, Besix (C-256/00, EU:C:2002:99, Rn. 29).

    {FN:55} Urteil vom 19. Februar 2002 (C-256/00, EU:C:2002:99).

    {FN:57} Urteil vom 19. Februar 2002 (C-256/00, EU:C:2002:99).

    {FN:59} Urteil vom 19. Februar 2002, Besix (C-256/00, EU:C:2002:99, Rn. 16 bis 20).

  • EuGH, 03.04.2014 - C-438/12

    Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    Rn. 40 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Weber{FN-VERWEIS:18} entschieden, dass eine Klage auf Feststellung, dass ein Vorkaufsrecht wie das in jenem Urteil in Rede stehende nicht wirksam ausgeübt wurde, unter die Regel der ausschließlichen Zuständigkeit für Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, fällt.

    Rn. 42 Das Urteil Weber{FN-VERWEIS:19} ist ein Beispiel für die erstgenannte Fallgestaltung.

    {FN:14} Vgl. Urteile vom 3. April 2014, Weber (C-438/12, EU:C:2014:212, Rn. 42), und vom 16. November 2016, Schmidt (…C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 40).

    {FN:18} Urteil vom 3. April 2014, Weber (C-438/12, EU:C:2014:212, Rn. 45).

    {FN:19} Urteil vom 3. April 2014 (C-438/12, EU:C:2014:212).

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    {FN:9} Vgl. jüngst Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Beschluss vom 15. Mai 2019, MC (…C-827/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:416, Rn. 23).

    {FN:10} Vgl. jüngst Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 100).

    {FN:28} Urteil vom 14. Februar 2019 (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 102).

    {FN:29} Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 101).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-605/14

    Komu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    {FN:11} Urteil vom 17. Dezember 2015 (C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 29).

    {FN:33} Vgl. Urteile vom 10. Januar 1990, Reichert und Kockler (…C-115/88, EU:C:1990:3, Rn. 10), vom 17. Dezember 2015, Komu u. a. (C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 31), sowie vom 16. November 2016, Schmidt (…C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 29).

    {FN:34} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Komu u. a. (C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 30), sowie vom 16. November 2016, Schmidt (…C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 37).

    {FN:40} Vgl. Urteil vom 17. Dezember 2015, Komu u. a. (C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 24).

  • EuGH, 19.11.2019 - C-200/19

    INA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    {FN:21} Beschluss vom 19. November 2019 (C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).

    {FN:22} Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (…C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29), und Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a. (C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).

    {FN:24} Beschluss vom 19. November 2019 (C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).

    Vgl. ebenfalls Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a. (C-200/19, nicht veröffentlich, EU:C:2019:985, Rn. 29).

  • EuGH, 09.06.1994 - C-292/93

    Lieber / Göbel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    Nachdem der Gerichtshof im Urteil Lieber{FN-VERWEIS:47} nämlich festgestellt hatte, dass ein Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung einer unbeweglichen Sache kein dingliches Recht betrifft, das erga omnes wirkt, sondern einen persönlichen Anspruch, hat er dem Umstand keine entscheidende Bedeutung beigemessen, dass das Gericht des Mitgliedstaats, in dem die Liegenschaft belegen war, die Höhe der geschuldeten Entschädigung leicht in Erfahrung bringen konnte.

    {FN:25} Vgl. im Umkehrschluss Urteile vom 17. Mai 1994, Webb (…C-294/92, EU:C:1994:193, Rn. 15), und vom 9. Juni 1994, Lieber (C-292/93, EU:C:1994:241, Rn. 15), sowie Beschluss vom 5. April 2001, Gaillard (…C-518/99, EU:C:2001:209, Rn. 18).

    {FN:47} Urteil vom 9. Juni 1994 (C-292/93, EU:C:1994:241, Rn. 15).

    {FN:48} Urteil vom 9. Juni 1994, Lieber (C-292/93, EU:C:1994:241, Rn. 21).

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
    {FN:50} Urteil vom 6. Oktober 1976 (12/76, EU:C:1976:133).

    {FN:58} Urteil vom 6. Oktober 1976 (12/76, EU:C:1976:133).

    {FN:60} Urteil vom 6. Oktober 1976 (12/76, EU:C:1976:133).

  • EuGH, 15.05.2019 - C-827/18

    MC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der …

  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung …

  • EuGH, 10.01.1990 - 115/88

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

  • EuGH, 17.05.1994 - C-294/92

    Webb

  • EuGH, 05.04.2001 - C-518/99

    Gaillard - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Brüsseler Übereinkommen - …

  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • EuGH, 26.03.2020 - C-215/18

    Ein Fluggast, der seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, kann gegen das …

  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …

  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98

    Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …

  • EuGH, 04.10.2018 - C-337/17

    Bei der Klage eines Gläubigers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer …

  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

  • EuGH, 10.07.2019 - C-722/17

    Reitbauer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuGH, 14.12.1977 - 73/77

    Sanders / Van der Putte

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-12/15

    Universal Music International Holding - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • EuGH, 06.07.1988 - 158/87

    Scherrens / Maenhout u.a.

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