Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2020 - C-449/19   

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https://dejure.org/2020,41342
EuGH, 17.12.2020 - C-449/19 (https://dejure.org/2020,41342)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - C-449/19 (https://dejure.org/2020,41342)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - C-449/19 (https://dejure.org/2020,41342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    WEG Tevesstraße

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - Nationale Regelung, nach der die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Steuerrecht â€" Mehrwertsteuer â€" Richtlinie 2006/112/EG â€" Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken â€" Nationale Regelung, nach der die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung der WEG von Wärme an ihre Eigentümer unterliegt der Mehrwertsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrwertsteuerbefreiung bei Wärmelieferung einer WEG an Wohnungseigentümer?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Mehrwertsteuerfreiheit von Wärmelieferungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BHKW: Wärmelieferung einer WEG an Wohnungseigentümer ist nicht mehrwertsteuerbefreit (IMR 2021, 84)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    WEG Tevesstraße

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 13 ; UStG § ... 15 Abs 2 S 1 Nr 1 ; UStG § 15 Abs 4 ; EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1 ; EGRL 112/2006 Art 15 Abs 1 ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l ; EGRL 112/2006 Art 136

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    WEG Tevesstraße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-263/15

    Lajvér - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie der Mehrwertsteuer zwar einen sehr weiten Anwendungsbereich zuweist, diese Steuer jedoch ausschließlich Tätigkeiten wirtschaftlicher Art betrifft (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie u. a. Lieferungen von Gegenständen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt tätigt, der Mehrwertsteuer (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sowohl aus dem Wortlaut von Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass es für die Feststellung, dass die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur Erzielung von Einnahmen erfolgt, keine Rolle spielt, ob diese Nutzung auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-17/18

    Mailat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe, mit denen die in Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen umschrieben sind, also auch die Begriffe "Verpachtung" und "Vermietung von Grundstücken", eng auszulegen sind, da diese Steuerbefreiungen Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2018, Mailat, C-17/18, EU:C:2018:1038, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat der Gerichtshof in Ermangelung einer Definition dieser Begriffe in der Mehrwertsteuerrichtlinie "Vermietung von Grundstücken" im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. l dieser Richtlinie dahin gehend definiert, dass dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2018, Mailat, C-17/18, EU:C:2018:1038, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verleihen die in Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe, insbesondere der Begriff "wer", dem Begriff "Steuerpflichtiger" eine weite Definition mit dem Schwerpunkt auf der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Sinne, dass alle natürlichen und juristischen Personen, sowohl öffentliche als auch private, sowie Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, die objektiv die Kriterien dieser Bestimmung erfüllen, als Mehrwertsteuerpflichtige gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2016, Nigl u. a., C-340/15, EU:C:2016:764, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur Feststellung der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist daher zu prüfen, ob der Betroffene seine Tätigkeiten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt, und ob er das mit der Ausübung dieser Tätigkeiten einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt (Urteil vom 12. Oktober 2016, Nigl u. a., C-340/15, EU:C:2016:764, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.10.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Nähme man an, dass die Tätigkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft wie der WEG Tevesstraße in der Ausübung der ihr durch das nationale Recht zugewiesenen Aufgaben bestünden, wäre dieser Umstand als solcher irrelevant für die Einstufung dieser Leistungen als Erbringung wirtschaftlicher Tätigkeiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Saudaçor, C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 39 und 40).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-242/08

    Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Nach ständiger Rechtsprechung können Erklärungen, die bei vorbereitenden Arbeiten, die zum Erlass einer Richtlinie geführt haben, abgegeben worden sind, bei der Auslegung der Richtlinie nicht berücksichtigt werden, wenn ihr Inhalt im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und sie somit keine rechtliche Bedeutung haben (vgl. u. a. Urteil vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, EU:C:2009:647, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Außerdem ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Steuerneutralität dahin auszulegen, dass es für die Feststellung einer Verletzung dieses Grundsatzes genügt, wenn zwei aus der Sicht des Verbrauchers gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2011, The Rank Group, C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rn. 36).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Zwar lässt nach gefestigter Rechtsprechung der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, in dem der Unionsgesetzgeber den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Mehrwertsteuerbereich zum Ausdruck gebracht hat (Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark, C-174/08, EU:C:2009:669, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere nicht zu, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 14. Dezember 2017, Avon Cosmetics, C-305/16, EU:C:2017:970, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.07.2020 - C-215/19

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Service d'hébergement en centre de données)

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Eine solche Tätigkeit ist daher von anderen Tätigkeiten zu unterscheiden, die entweder gewerblichen Zwecken dienen oder einen Gegenstand haben, der eher durch die Erbringung einer Dienstleistung als durch die bloße Bereitstellung einer Sache charakterisiert wird, wie etwa das Recht, einen Golfplatz oder - gegen Zahlung einer Maut - eine Brücke zu nutzen, oder das Recht, in Geschäftsräumen Zigarettenautomaten aufzustellen (Urteil vom 2. Juli 2020, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Hostingdienst in einem Rechenzentrum], C-215/19, EU:C:2020:518, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.11.2009 - C-154/08

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Eine Tätigkeit wird im Allgemeinen also als wirtschaftliche angesehen, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2009, Kommission/Spanien, C-154/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:695, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2017 - C-305/16

    Avon Cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
    Zwar lässt nach gefestigter Rechtsprechung der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, in dem der Unionsgesetzgeber den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Mehrwertsteuerbereich zum Ausdruck gebracht hat (Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark, C-174/08, EU:C:2009:669, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere nicht zu, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 14. Dezember 2017, Avon Cosmetics, C-305/16, EU:C:2017:970, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

  • BFH, 20.09.2018 - IV R 6/16

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • EuGH, 13.06.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie der Mehrwertsteuer zwar einen sehr weiten Anwendungsbereich zuweist, diese Steuer jedoch ausschließlich Tätigkeiten wirtschaftlicher Art betrifft (Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine Tätigkeit wird im Allgemeinen also als wirtschaftliche angesehen, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Eine Tätigkeit ist wirtschaftlich, wenn sie nachhaltig erfolgt und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (EuGH-Urteile Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA vom 15.04.2021 - C-846/19, EU:C:2021:277, Rz 47; WEG Tevesstraße vom 17.12.2020 - C-449/19, EU:C:2020:1038, Rz 34).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-581/19

    Frenetikexito

    Diese Auslegung steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der insbesondere nicht zulässt, dass zwei aus der Sicht des Verbrauchers gleiche oder gleichartige Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen und deshalb miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), da in Anbetracht des in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 verfolgten Ziels Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings, die mit einem therapeutischen Zweck erbracht werden, und Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings ohne diesen Zweck aus der Sicht des Verbrauchers nicht als gleich oder gleichartig angesehen werden können und nicht dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen.
  • EuGH, 16.02.2023 - C-519/21

    DGRFP Cluj

    Gleichwohl ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung in dem bei ihm anhängigen konkreten Rechtsstreit ermöglichen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 31).

    Zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität, mit dem der Unionsgesetzgeber den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Mehrwertsteuerbereich zum Ausdruck gebracht hat, ist festzustellen, dass er es insbesondere verbietet, Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. April 2021, Finanzamt für Körperschaften Berlin, C-868/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:285, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 08.09.2022 - V R 26/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

    Eine Tätigkeit ist im Allgemeinen wirtschaftlich, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (EuGH-Urteile Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA vom 15.04.2021 - C-846/19, EU:C:2021:277, Rz 47, und WEG Tevesstraße vom 17.12.2020 - C-449/19, EU:C:2020:1038, Rz 34).
  • BFH, 08.09.2022 - V R 27/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Luxusfahrzeugs

    Eine Tätigkeit ist im Allgemeinen wirtschaftlich, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (EuGH-Urteile Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA vom 15.04.2021 - C-846/19, EU:C:2021:277, Rz 47, und WEG Tevesstraße vom 17.12.2020 - C-449/19, EU:C:2020:1038, Rz 34).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-182/20

    Administratia Judeteana a Finantelor Publice Suceava u.a. - Vorlage zur

    So unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie u. a. Lieferungen von Gegenständen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt tätigt, der Mehrwertsteuer (Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 24 und 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    41 Vgl. zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße (C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-228/20

    I (Exonération de TVA des prestations hospitalières) - Vorlage zur

    7 Urteile vom 13. März 2014, Jetair und BTWE Travel4you (C-599/12, EU:C:2014:144, Rn. 53), und vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße (C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-9/20

    Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    19 Urteile vom 15. Juni 2006, Kommission/Finnland (C-249/05, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:411, Rn. 51 und 52), vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding (C-242/08, EU:C:2009:647, Rn. 62), und vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße (C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-288/22

    Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA (TVA - Membre d'un

  • EuGH, 30.06.2022 - C-146/21

    DGRFP Bucuresti

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   Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19   

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https://dejure.org/2020,25919
Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19 (https://dejure.org/2020,25919)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.09.2020 - C-449/19 (https://dejure.org/2020,25919)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. September 2020 - C-449/19 (https://dejure.org/2020,25919)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    WEG Tevesstraße

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Steuerbefreiung für Verpachtung von Grundstücken - Nationale Vorschrift, nach der die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer von der Steuer befreit ist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    Auch im Urteil Tolsma, zugegebenermaßen in einem Fall, bei dem kein "Rechtsverhältnis" vorlag, hat der Gerichtshof entschieden, dass zwischen den Vergütungen, die Passanten einem Straßenmusikanten zukommen ließen, und dem Vorteil, den sie daraus zogen, dass er auf einer öffentlichen Straße musizierte, kein angemessenes Verhältnis bestand(13).

    9 Vgl. Urteile vom 3. März 1994, Tolsma (C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 17), und vom 10. November 2016, Bastová (C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Urteil vom 3. März 1994, Tolsma (C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 17).

    33 Vgl. auch Urteil vom 3. März 1994, Tolsma (C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 14), worin vom Fehlen eines " gegenseitigen Leistungsaustausch [ s ]" gesprochen wird.

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    14 Urteile vom 21. März 2002, Kennemer Golf (C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 40 bis 42), und vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 37).

    38 Vgl. insbesondere Urteile vom 21. März 2002, Kennemer Golf (C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 40), und vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 37).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-17/18

    Mailat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    23 Vgl. Urteil vom 19. Dezember 2018, Mailat (C-17/18, EU:C:2018:1038, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    25 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 7 bis 10 und 31), vom 27. September 2012, Field Fisher Waterhouse (C-392/11, EU:C:2012:597, Rn. 23), vom 27. Juni 2013, RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland (C-155/12, EU:C:2013:434, Rn. 24), und vom 19. Dezember 2018, Mailat (C-17/18, EU:C:2018:1038, Rn. 40).

  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    10 Urteil vom 8. März 1988, Apple and Pear Development Council (102/86, EU:C:1988:120, Rn. 14).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 1988, Apple and Pear Development Council (102/86, EU:C:1988:120, Rn. 14).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-151/13

    'Le Rayon d''Or' - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    14 Urteile vom 21. März 2002, Kennemer Golf (C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 40 bis 42), und vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 37).

    38 Vgl. insbesondere Urteile vom 21. März 2002, Kennemer Golf (C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 40), und vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 37).

  • EuGH, 16.04.2015 - C-42/14

    Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    Wie die Kommission zu Recht anmerkt, wird im Urteil Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie eindeutig festgestellt, dass "aktive" Umsätze, wie "die Lieferung von Wasser, Elektrizität und Wärme sowie die Abfallentsorgung, die diese Vermietung begleiten, grundsätzlich als mehrere unterschiedliche und unabhängige Leistungen anzusehen sind, die unter Mehrwertsteuergesichtspunkten getrennt zu beurteilen sind"(28).

    28 Urteil vom 16. April 2015, Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (C-42/14, EU:C:2015:229, Rn. 47).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    Der gleichen Logik folgt auch das Urteil Kommission/Finnland, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die auf der Grundlage des Einkommens des Empfängers berechnete geringe Gebühr für Rechtshilfeleistungen in keinem angemessenen Verhältnis zu den empfangenen Leistungen stand, obwohl ein Rechtsverhältnis vorlag(12).

    12 Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland (C-246/08, EU:C:2009:671, Rn. 50 und 51).

  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    4 Urteile vom 5. Februar 1981, Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats (154/80, EU:C:1981:38, Rn. 14), und vom 1. April 1982, Hong-Kong Trade Development Council (89/81, EU:C:1982:121, Rn. 10).

    8 Vgl. Urteil vom 5. Februar 1981, Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats (154/80, EU:C:1981:38, Rn. 12).

  • EuGH, 13.06.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Gmina Wroc?‚aw (C-665/16, EU:C:2018:112, Nr. 57).

    6 Vgl. Urteil vom 13. Juni 2018, Gmina Wroc?‚aw (C-665/16, EU:C:2018:431, Rn. 43).

  • EuGH, 18.01.2018 - C-463/16

    Stadion Amsterdam

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
    24 Vgl. Urteil vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam (C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • EuGH, 05.07.2018 - C-320/17

    Marle Participations - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 27.06.2013 - C-155/12

    RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 19.12.2019 - C-715/18

    Segler-Vereinigung Cuxhaven - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • EuGH, 27.09.2012 - C-392/11

    Field Fisher Waterhouse - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von

  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 02.07.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

  • EuGH, 17.10.1996 - C-283/94

    Denkavit Internationaal u.a. / Bundesamt für Finanzen

  • EuGH, 14.03.2013 - C-545/11

    Agrargenossenschaft Neuzelle - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 16.11.2017 - C-308/16

    Kozuba Premium Selection

  • EuGH, 28.02.2019 - C-278/18

    Sequeira Mesquita - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

  • EuGH, 10.04.2019 - C-214/18

    PSM "K" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2008 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-36/16

    Posnania Investment - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 102/86

    Apple and Pear Development Council gegen Commissioners of Customs and Excise. -

  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

  • EuGH, 03.07.2019 - C-316/18

    The Chancellor, Masters and Scholars of the University of Cambridge - Vorlage zur

  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw

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