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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.2024 - C-47/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31408
EuGH, 14.11.2024 - C-47/23 (https://dejure.org/2024,31408)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2024 - C-47/23 (https://dejure.org/2024,31408)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2024 - C-47/23 (https://dejure.org/2024,31408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Deutschland (Détérioration des prairies maigres de fauche)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 6 Abs. 2 - Geeignete Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Deutschland (Détérioration des prairies maigres de fauche)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 6 Abs. 2 - Geeignete Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 6 Abs. 2 - Geeignete Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.06.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    In diesem Zusammenhang zielen die in Art. 6 Abs. 2 genannten Maßnahmen auf den Schutz der Gebiete vor Verschlechterungen ab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz der besonderen Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 147 und 148 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 88 Die Kommission ist grundsätzlich nicht daran gehindert, Verstößen gegen Bestimmungen dieser Richtlinie, die auf dem Verhalten der Behörden eines Mitgliedstaats in von ihr im Einzelnen belegten konkreten Fällen beruhen, und zugleich Verstößen gegen dieselben Bestimmungen weiter nachzugehen, soweit sie darauf beruhen, dass bei diesen Behörden eine diesen Bestimmungen entgegenstehende allgemeine Praxis besteht, die durch diese Einzelfälle gegebenenfalls illustriert wird, sofern die Kommission ihrer Verpflichtung nachkommt, in beiden Situationen der ihr obliegenden Beweislast zu genügen (Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz der besonderen Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 89 Hat die Kommission genügend Anhaltspunkte dafür beigebracht, dass sich bei den Behörden eines Mitgliedstaats eine wiederholt angewandte, fortbestehende Praxis herausgebildet hat, die gegen die Bestimmungen einer Richtlinie verstößt, obliegt es dem betreffenden Mitgliedstaat, diese Angaben und deren Folgen substantiiert zu bestreiten (Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz der besonderen Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 166 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 90 Die Kommission kann sich in Anbetracht ihrer Pflicht zum Nachweis der behaupteten Vertragsverletzung aber auch nicht mit dem Vorwurf, der betreffende Mitgliedstaat habe generell und anhaltend seine unionsrechtlichen Pflichten verletzt, der Pflicht entledigen, die gerügte Vertragsverletzung anhand konkreter, für den Verstoß gegen die von ihr angeführten spezifischen Bestimmungen kennzeichnender Anhaltspunkte nachzuweisen, und sich auf bloße Vermutungen oder schematische Kausalzusammenhänge stützen (Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz besonderer Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 167 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 95 Was erstens die behauptete Verschlechterung bei den Lebensraumtypen 6510 und 6520 im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie aufgrund signifikanter Flächenverluste dieser Lebensraumtypen in den besonderen Schutzgebieten in Deutschland betrifft, so hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass diese Bestimmung auf den Schutz der Gebiete vor möglichen Verschlechterungen abzielt und es für ihre Umsetzung daher erforderlich sein kann, sowohl Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen als auch Maßnahmen zu ergreifen, um natürliche Entwicklungen zu unterbinden, die den Erhaltungszustand von natürlichen Lebensräumen in den besonderen Schutzgebieten verschlechtern können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz der besonderen Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 148 und 149 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.06.2021 - C-559/19

    Umwelt und Verbraucher

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 86 Diese Vorschrift erlegt den Mitgliedstaaten eine allgemeine Verpflichtung auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der Lebensräume und erhebliche Störungen von Arten, für die diese Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (Urteil vom 24. Juni 2021, Kommission/Spanien [Verschlechterung des Naturraums Doñana], C-559/19, EU:C:2021:512, Rn. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es genügt nämlich, wenn sie die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr nachweist, dass dieses Handeln oder dieses Unterlassen eine Verschlechterung oder eine erhebliche Störung dieser Lebensräume oder Arten verursacht (Urteil vom 24. Juni 2021, Kommission/Spanien [Verschlechterung des Naturraums Doñana], C-559/19, EU:C:2021:512, Rn. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 36 Soweit mit der Klage ein genereller Verstoß gegen die Bestimmungen einer Richtlinie gerügt werden soll, der insbesondere mit der systematischen, fortdauernden Toleranzhaltung nationaler Behörden gegenüber richtlinienwidrigen Situationen begründet wird, ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht unzulässig, dass die Kommission ergänzende Beweise vorlegt, die den Zweck haben, den generellen und fortdauernden Charakter dieses behaupteten Verstoßes im Stadium des Verfahrens vor dem Gerichtshof zu untermauern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 37, …und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - Stickstoffdioxid], C-664/18, EU:C:2021:171, Rn. 80).

    Durch die Vorlage neuer Beweise, mit denen sie die in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen, die sich auf einen generellen Verstoß gegen die Bestimmungen der in Rede stehenden Richtlinie beziehen, veranschaulichen will, ändert sie nicht den Gegenstand des Rechtsstreits (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 38, …und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - Stickstoffdioxid], C-664/18, EU:C:2021:171, Rn. 81).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-664/18

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Valeurs limites - NO2) - Vertragsverletzung …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 36 Soweit mit der Klage ein genereller Verstoß gegen die Bestimmungen einer Richtlinie gerügt werden soll, der insbesondere mit der systematischen, fortdauernden Toleranzhaltung nationaler Behörden gegenüber richtlinienwidrigen Situationen begründet wird, ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht unzulässig, dass die Kommission ergänzende Beweise vorlegt, die den Zweck haben, den generellen und fortdauernden Charakter dieses behaupteten Verstoßes im Stadium des Verfahrens vor dem Gerichtshof zu untermauern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 37, und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - Stickstoffdioxid], C-664/18, EU:C:2021:171, Rn. 80).

    Durch die Vorlage neuer Beweise, mit denen sie die in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen, die sich auf einen generellen Verstoß gegen die Bestimmungen der in Rede stehenden Richtlinie beziehen, veranschaulichen will, ändert sie nicht den Gegenstand des Rechtsstreits (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 38, und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - Stickstoffdioxid], C-664/18, EU:C:2021:171, Rn. 81).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-66/23

    Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 113 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass das in Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie vorgesehene Schutzniveau u. a. nach Maßgabe der für das betreffende Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu bestimmen ist (Urteil vom 12. September 2024, Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a., C-66/23, EU:C:2024:733, Rn. 43).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 92 Schließlich legt Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie zwar eine allgemeine Pflicht fest, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um u. a. die Verschlechterung der Lebensräume zu vermeiden, sieht aber keine konkreten Maßnahmen vor, die die Mitgliedstaaten zu erlassen hätten, und lässt diesen bei der Anwendung dieser Bestimmung daher ein Ermessen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Grüne Liga Sachsen u. a., C-399/14, EU:C:2016:10, Rn. 36, 37 und 40).
  • EuGH, 20.09.2022 - C-339/20

    Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 141 Die Auslegung einer Bestimmung anhand ihres Zwecks darf nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 56, sowie vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 71).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 91 Außerdem kann die Kommission beim Gerichtshof beantragen, eine Vertragsverletzung festzustellen, die darin bestehen soll, dass das mit einer Richtlinie bezweckte Ergebnis nicht erreicht worden sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, EU:C:2003:220, Rn. 30, …und vom 5. September 2019, Kommission/Italien [Bakterium Xylella fastidiosa], C-443/18, EU:C:2019:676, Rn. 77).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-535/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 112 Zur Natur dieser Maßnahmen führt die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf Rn. 63 des Urteils vom 14. Oktober 2010, Kommission/Österreich (C-535/07, EU:C:2010:602), aus, dass es zur Verwirklichung dieses Ziels nicht notwendig erscheine, spezielle Verbote zu erlassen, und dass das Ziel durch für die Bewirtschafter der betreffenden Gebiete verbindliche Schutzvereinbarungen sowie durch Empfehlungen und unverbindliche Managementpläne erreicht werden könne.
  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
    Rn. 141 Die Auslegung einer Bestimmung anhand ihres Zwecks darf nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 56, …sowie vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 71).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-443/18

    Italien hat seine Verpflichtung verletzt, Maßnahmen zu ergreifen, um die …

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

  • BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 (Anschlussstelle …

    Auch aus seinem Hinweis auf die Feststellung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 14. November 2024 - C-47/23 [ECLI:EU:C:2024:954] - juris Rn. 116, 144), dass es Deutschland versäumt hat, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung des LRT 6510 in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu treffen, ergibt sich keine Fehlerhaftigkeit der Verträglichkeitsprüfung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2026 - C-196/25

    Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …

    {FN:16} Urteile vom 14. Januar 2016, Grüne Liga Sachsen u. a. (…C399/14, EU:C:2016:10, Rn. 36, 37 sowie 40), und vom 14. November 2024, Kommission/Deutschland (Verschlechterung von Mähwiesen) (C-47/23, EU:C:2024:954, Rn. 92).

    {FN:17} Urteile vom 11. April 2013, Sweetman u. a. (…C258/11, EU:C:2013:220, Rn. 33), vom 16. Juli 2020, WWF Italia Onlus u. a. (…C-411/19, EU:C:2020:580, Rn. 32), vom 24. Juni 2021, Kommission/Spanien (Verschlechterung des Naturraums Doñana) (…C-559/19, EU:C:2021:512, Rn. 153), und vom 14. November 2024, Kommission/Deutschland (Verschlechterung von Mähwiesen) (C-47/23, EU:C:2024:954, Rn. 86).

    Siehe auch Urteile vom 14. Januar 2016, Grüne Liga Sachsen u. a. (…C-399/14, EU:C:2016:10, Rn. 42), vom 7. November 2018, Coöperatie Mobilisation for the Environment u. a. (…C-293/17 und C-294/17, EU:C:2018:882, Rn. 85), und vom 14. November 2024, Kommission/Deutschland (Verschlechterung von Mähwiesen) (C-47/23, EU:C:2024:954, Rn. 87).

    {FN:23} Vgl. Urteil vom 14. November 2024, Kommission/Deutschland (Verschlechterung von Mähwiesen) (C-47/23, EU:C:2024:954, Rn. 89, 93 und 108).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20

    Förmliche Unterschutzstellung eines Natura 2000-Gebiets; Rechtmäßigkeit der …

    Hierfür kann es erforderlich sein, sowohl Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen als auch Maßnahmen zu ergreifen, um natürliche Entwicklungen zu unterbinden, die den Erhaltungszustand von Arten und natürlichen Lebensräumen in den besonderen Schutzgebieten verschlechtern können (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 149 und v. 14.11.2024 - C-47/23 -, juris Rn. 95).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2024 - 4 KN 122/21

    Schutzgebiet Abgrenzung; zeichnerische Bestimmung; FFH-Gebiet; …

    Da der Verordnungsgeber insoweit ein zwischen dem Landschafts- und Naturschutzgebiet "abgestuftes" Schutzkonzept vorgesehen und das Schutzregime für die Lebensraumtypen 6510 und 3260 im Naturschutzgebiet entsprechend dem besonderen Schutzzweck angepasst hat, nicht jedoch für diese Lebensraumtypen im Landschaftsschutzgebiet, stellen die Vorschriften in Art. 1 §§ 3 und 4 VO entgegen den Anforderungen aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG nicht sicher, dass für die sowohl unter Landschafts- als auch Naturschutzschutz gestellten schutzwürdigen und schutzbedürftigen Lebensraumtypen 6510 Magere Flachlandmähwiese und 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, vermieden werden (vgl. zum allgemeinen und strukturellen Versäumnis der Bundesrepublik Deutschland, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung des Lebensraumtyps 6510 in den dafür ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten zu treffen EuGH, Urt. v. 14.11.2024 - C-47/23 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2024 - 1 C 10210/23

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Aus- und Neubau eines Rheindeiches …

    Rn. 226 Die weitere Feststellung des Beklagten, dass die Wiesen des bestehenden Deichs hochwertige und schützenswerte LRT darstellten (vgl. zum LRT 6510 zuletzt EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-47/23 - juris Nrn. 83 ff.), vermochten die Kläger nicht zu erschüttern.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-416/24

    On Air Media Professionals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen …

    {FN:28} Urteile vom 21. März 2024, Gjensidige (…C-90/22, EU:C:2024:252, Rn. 58), und vom 14. November 2024, Kommission/Deutschland (Verschlechterung von Mähwiesen) (C-47/23, EU:C:2024:954, Rn. 141).
  • EuG, 17.06.2026 - T-659/24

    Gemeinsame Fischereipolitik - Durchführungsverordnung (EU) 2024/1382 - Ausnahme …

    Diese Bestimmung legt zwar eine allgemeine Pflicht fest, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um u. a. die Verschlechterung der Lebensräume zu vermeiden, sieht aber keine konkreten Maßnahmen vor, die die Mitgliedstaaten zu erlassen hätten, und lässt diesen bei der Anwendung dieser Bestimmung daher ein Ermessen (vgl. Urteil vom 14. November 2024, Kommission/Deutschland [Verschlechterung von Mähwiesen], C-47/23, EU:C:2024:954, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Halle, 23.01.2025 - 4 B 308/24
    Rn. 40 Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-47/23 - Juris), in dem dieser festgestellt hat, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie verstoßen habe, dass sie es allgemein und strukturell versäumt habe, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der durch das Natura-2000- Netz geschützten Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg- Mähwiesen) des Anhangs I der FFH-Richtlinie in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu treffen, stellt die Einschätzung, es fehle aufgrund der lediglich temporären Beeinträchtigung einer geringfügigen Fläche an einer erheblichen Beeinträchtigung des LTR 6510, ebenfalls nicht in Frage.
  • VG Bayreuth, 12.12.2024 - B 2 K 22.1167

    Einwände gegen die Sachgerechtigkeit einer FFH-Gebietsausweisung, Bestimmtheit …

    Rn. 38 Nicht entscheidungserheblich ist für den vorliegenden Rechtsstreit eine denkbare Ermessensintention aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 14.11.2024 (C-47/23).
  • VG Koblenz, 27.11.2025 - 4 K 1082/24

    Erteilung einer Ausnahme von einem naturschutzrechtlichen Verbot; …

    Rn. 31 e) Die Einschätzung, wonach hinsichtlich hochwertiger Bestände von Flachland-Mähwiesen zumindest in den nächsten Jahren von einer fehlenden Ausgleichbarkeit auszugehen sein wird, steht auch im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. November 2024 (C-47/23, juris).
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   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23   

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https://dejure.org/2024,22019
Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23 (https://dejure.org/2024,22019)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.09.2024 - C-47/23 (https://dejure.org/2024,22019)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. September 2024 - C-47/23 (https://dejure.org/2024,22019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Deutschland (Détérioration des prairies maigres de fauche)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - "Systematischer und anhaltender Verstoß" - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Zulässigkeit von Beweismitteln, die sich auf im Vorverfahren nicht ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - ,Systematischer und anhaltender Verstoß' - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Zulässigkeit von Beweismitteln, die sich auf im Vorverfahren nicht ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 29.06.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:5} Vgl. als Beispiele für "anhaltende und systematische" Verstöße gegen die Bestimmungen der Habitatrichtlinie Urteile vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524), und vom 21. September 2023, Kommission/Deutschland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-116/22, EU:C:2023:687).

    {FN:9} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 44).

    {FN:12} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 147 bis 149 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Für Beispiele aus jüngerer Zeit, in denen die Kommission beiderlei beantragte, vgl. Urteile vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524), und vom 21. September 2023, Kommission/Deutschland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-116/22, EU:C:2023:687).

    {FN:21} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 141 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} Insoweit ist zu ergänzen, dass die Kommission im Vorverfahren über keine eigenen Ermittlungsbefugnisse verfügt, sondern im Rahmen der Prüfung, ob die nationalen Bestimmungen, mit denen die wirksame Durchführung einer Richtlinie sichergestellt werden soll, in der Praxis korrekt angewandt werden, weitgehend auf die Angaben etwaiger Beschwerdeführer und des betroffenen Mitgliedstaats angewiesen ist (vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz der besonderen Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 142 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:30} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 170 und 173).

    {FN:44} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 168 bis 175).

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:18} Vgl. Urteil vom 26. April 2005 (C-494/01, EU:C:2005:250).

    {FN:22} Vgl. Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 37).

    {FN:24} Urteil vom 26. April 2005 (C-494/01, EU:C:2005:250).

    {FN:26} Vgl. Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 39).

    {FN:33} Vgl. entsprechend Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 168 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} C-494/01, EU:C:2004:546, Nrn. 43 bis 48.

  • EuGH, 05.09.2019 - C-443/18

    Italien hat seine Verpflichtung verletzt, Maßnahmen zu ergreifen, um die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:17} Vgl. Urteil vom 5. September 2019, Kommission/Italien (Bakterium Xylella fastidiosa) (C-443/18, EU:C:2019:676, Rn. 75).

    {FN:19} Vgl. z. B. Urteile vom 5. September 2019, Kommission/Italien (Bakterium Xylella fastidiosa) (C-443/18, EU:C:2019:676, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Hervorhebung nur hier).

    {FN:27} Zugleich erkannte der Gerichtshof ausdrücklich an, dass sich der Gegenstand einer Klage wegen einer mutmaßlich anhaltenden Vertragsverletzung auch auf Tatsachen erstrecken kann, die nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, aber von derselben Art sind wie die darin erwähnten und demselben Verhalten zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 5. September 2019, Kommission/Italien [Bacterium Xylella fastidiosa], C-443/18, EU:C:2019:676, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:34} Ebd., Rn. 133. Vgl. auch Urteil vom 5. September 2019, Kommission/Italien (Bacterium Xylella fastidiosa) (C-443/18, EU:C:2019:676, Rn. 79).

  • EuGH, 21.09.2023 - C-116/22

    Kommission/ Deutschland (Protection des zones spéciales de conservation) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:5} Vgl. als Beispiele für "anhaltende und systematische" Verstöße gegen die Bestimmungen der Habitatrichtlinie Urteile vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524), und vom 21. September 2023, Kommission/Deutschland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-116/22, EU:C:2023:687).

    Für Beispiele aus jüngerer Zeit, in denen die Kommission beiderlei beantragte, vgl. Urteile vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:524), und vom 21. September 2023, Kommission/Deutschland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-116/22, EU:C:2023:687).

    Vgl. hierzu auch Urteil vom 21. September 2023, Kommission/Deutschland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-116/22, EU:C:2023:687, Rn. 122 bis 125).

  • EuGH, 24.06.2021 - C-559/19

    Umwelt und Verbraucher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:14} Vgl. Urteil vom 24. Juni 2021, Kommission/Spanien (Verschlechterung des Naturraums Doñana) (C-559/19, EU:C:2021:512, Rn. 152 bis 154).

    {FN:35} Vgl. Urteil vom 24. Juni 2021, Kommission/Spanien (Verschlechterung des Naturraums Doñana) (C-559/19, EU:C:2021:512, Rn. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:32} Vgl. ihre Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:90, Nr. 50).

    {FN:40} Vgl. ihre Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (Schutz der besonderen Schutzgebiete) (C-444/21, EU:C:2023:90, Nr. 106).

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:13} Vgl. Urteil vom 14. Januar 2016, Grüne Liga Sachsen u. a. (C-399/14, EU:C:2016:10, Rn. 36 und 40).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:29} Vgl. entsprechend die Rechtsprechung, wonach eine Vertragsverletzungsklage durch die überlange Dauer des Vorverfahrens in Fällen unzulässig werden kann, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verteidigungsrechte des betreffenden Mitgliedstaats verletzt hat (…vgl. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, EU:C:2005:282, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 76).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:29} Vgl. entsprechend die Rechtsprechung, wonach eine Vertragsverletzungsklage durch die überlange Dauer des Vorverfahrens in Fällen unzulässig werden kann, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verteidigungsrechte des betreffenden Mitgliedstaats verletzt hat (vgl. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, EU:C:2005:282, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-494/01

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-47/23
    {FN:39} C-494/01, EU:C:2004:546, Nrn. 43 bis 48.
  • EuGH, 21.03.2019 - C-127/17

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-127/17

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/53/EG …

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2026 - C-196/25

    Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …

    {FN:18} So aber Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Kommission/Deutschland (Verschlechterung von Mähwiesen) (C-47/23, EU:C:2024:708, Nr. 29).
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