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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2010 - C-511/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40
EuGH, 15.04.2010 - C-511/08 (https://dejure.org/2010,40)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-511/08 (https://dejure.org/2010,40)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-511/08 (https://dejure.org/2010,40)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Im Fernabsatz abgeschlossene Verträge - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Erstattung der "Hinsendekosten" im Fernabsatz - Nach Art. 6 Richtlinie 97/7/EG ist der Lieferer grundsätzlich verpflichtet dem Verbraucher im Fall des Widerrufs sämtliche geleistete Zahlungen unabhängig von deren Grund zu erstatten.

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  • damm-legal.de

    § 2 UKlaG; § 312d Abs. 1, 347 Abs. 2, 355, 356, 357 BGB
    Onlinehändler müssen den Verbrauchern Hinsendekosten erstatten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG
    Verbraucher haben im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages auch Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten

  • Europäischer Gerichtshof

    Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Im Fernabsatz abgeschlossene Verträge - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware

  • EU-Kommission PDF

    Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Im Fernabsatz abgeschlossene Verträge - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware

  • EU-Kommission

    Handelsgesellschaft Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Im Fernabsatz abgeschlossene Verträge - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware“

  • IWW
  • aufrecht.de

    Erstattung von Hinsendekosten bei Widerruf des Verbrauchers

  • Deutsches Notarinstitut

    EU-Richtlinie 97/7/EG
    Verstoß gegen Fernabsatzrichtlinie, wenn Verbraucher nach nationalem Recht bei Vertragswiderruf Zusendungskosten tragen muss

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer Regelung über Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware nach Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrags; Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH gegen Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Händler müssen beim Widerruf auch die Portokosten erstatten (sog. Hinsendekosten)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Richtlinie 97/7/EG Art. 6
    Fernabsatzrichtlinie: Der Verbraucher darf bei Widerruf nicht mit den Kosten für die Zusendung der Ware belastet werden

  • opinioiuris.de

    Heinrich Heine

  • info-it-recht.de

    Lieferer muss Hinsendekosten bei Widerruf des Verbrauchers erstatten

  • Betriebs-Berater

    Widerruf eines Fernabsatzvertrags - keine Auferlegung der Zusendungskosten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer Regelung über Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware nach Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrags; Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH gegen Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Im Fernabsatz sind nach einem Widerruf auch die Hinsendekosten zu erstatten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Widerruf sind dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften auch die Hinsendekosten zu erstatten

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Versandgebühr gekippt

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Im Fernabsatz abgeschlossene Verträge - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung der Ware

  • heise.de (Pressebericht)

    Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Widerruf keine Zusendekosten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 312d, 355, 356, 357, 346, 347, 448; RL 97/7/EG Art. 4, 6, 14
    Keine Belastung des Verbrauchers mit Kosten der Zusendung der Ware nach Widerruf ("Heinrich Heine")

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH regelt Erstattung von Versandkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zum Versand- und Internethandel: - Der Kunde muss beim Widerruf eines Kaufvertrags nicht die Hinsendungskosten der Ware tragen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Widerruf eines Fernabsatzvertrags - keine Auferlegung der Zusendungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Versandkosten dürfen Verbraucher keinesfalls belasten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbraucher darf Hinsendekosten im Fernabsatz nicht auferlegt bekommen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ein Verbraucher, der seinen Internetkauf widerruft, muss nicht die Kosten der Zusendung der Ware tragen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Hinsendekosten sind beim Widerruf durch den Versandhändler zu erstatten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Hinsendekosten bei Widerruf trägt der Verkäufer

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Hinsendekosten sind bei Ausübung des Widerrufsrechts erstattungsfähig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Versandkosten müssen bei Rücksendung erstattet werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verkäufer müssen bei Fernabsatzverträgen auch die Versandkosten (Hinsendekosten) erstatten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen im Falle eines Widerrufs vermutlich schon bald keine Versandkostenpauschale mehr bezahlen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ein Verbraucher, der seinen Internetkauf widerruft, muss nicht die Kosten der Zusendung der Ware tragen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Hinsendekosten sind zu erstatten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Kosten bei Widerruf von Internetverträgen?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Online-Händler tragen Hinsendekosten nach Widerruf

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: wer trägt die Hinsendekosten?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erstattung der Hinsendekosten im Fernabsatz - nun ist es endgültig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Welche Sendungskosten muss der Verbraucher beim Widerruf tragen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versandkosten bei Rückgabe der Ware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versandkosten müssen bei Rücksendung erstattet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbraucher muss Kosten für Warenzusendung nach Widerruf einer Versandhandelbestellung nicht übernehmen - Rücksendungskosten dürfen zulasten des Verbrauchers gehen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH stärkt Verbraucher im Versandhandel // Bei Rücksendung keine Kosten für Zusendung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH stärkt Verbraucher im Versandhandel // Bei Rücksendung keine Kosten für Zusendung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nach Widerruf eines Verbrauchers im Internet sind auch die Hinsendekosten zu erstatten! // Worum ging es genau?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Verbraucher - Hinsendekosten hat nach Widerruf der Online-Händler zu tragen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hinsendekosten in Widerrufserklärung - Abmahnung droht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Welche Kosten muss der Verbraucher beim Widerruf tragen? // Bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages treffen ihn nur die Rücksendungskosten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Händler trägt bei Fernabsatzvertrag stets Kosten der Hinsendung

Besprechungen u.ä. (6)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 6 RL 97/7/EG
    Belastung des Verbrauchers mit Zusendekosten trotz fernabsatzrechtlichen Widerrufs (Prof. Dr. Beate Gsell; ZJS 3/2010, S. 438-440)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 RL 97/7/EG
    Dem Verbraucher dürfen nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Hinsendekosten bei Widerruf

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Lesetipp: Hinsendekosten, Rücksendekosten und 40-Euro-Klausel

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 25. November 2008 - Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144, S. 19) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1941
  • ZIP 2008, 2367
  • ZIP 2010, 839
  • EuZW 2010, 432
  • NJ 2010, 288
  • WM 2010, 2277
  • MMR 2010, 396
  • MIR 2010, Dok. 058
  • BB 2010, 1033
  • DB 2010, 16
  • K&R 2010, 394
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Rn. 54 Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg / Kreis Pinneberg - Umwelt - Zugang zu Informationen - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung darf der Text einer Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, vom 17. Juni 1998, Mecklenburg, C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 29, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 46, und vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung darf der Text einer Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, vom 17. Juni 1998, Mecklenburg, C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 29, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 46, und vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Weichen im Übrigen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstextes voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 9. März 2000, EKW und Wein & Co, C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42, vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, Slg. 2007, I-8075, Randnr. 18, und vom 9. Oktober 2008, Sabatauskas u. a., C-239/07, Slg. 2008, I-7523, Randnr. 39).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-239/07

    Sabatauskas u.a. - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 - …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Weichen im Übrigen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstextes voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 9. März 2000, EKW und Wein & Co, C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42, vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, Slg. 2007, I-8075, Randnr. 18, und vom 9. Oktober 2008, Sabatauskas u. a., C-239/07, Slg. 2008, I-7523, Randnr. 39).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung darf der Text einer Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, vom 17. Juni 1998, Mecklenburg, C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 29, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 46, und vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-457/05

    Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Freier Warenverkehr - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Weichen im Übrigen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstextes voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 9. März 2000, EKW und Wein & Co, C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42, vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, Slg. 2007, I-8075, Randnr. 18, und vom 9. Oktober 2008, Sabatauskas u. a., C-239/07, Slg. 2008, I-7523, Randnr. 39).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriental Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen - …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung darf der Text einer Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, vom 17. Juni 1998, Mecklenburg, C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 29, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 46, und vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

    Diese Bestimmungen erfassen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung des Vertrags, die im Fall des Widerrufs zu Lasten des Verbrauchers gehen können (EuGH, ZIP 2010, 839 Rn. 52 - Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH/Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-568/15

    Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher …

    Außerdem ist es einem Unternehmer nicht gestattet, dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware aufzuerlegen, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2010, Heinrich Heine, C-511/08, EU:C:2010:189, Rn. 59).
  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

    Hinsendekosten im Fernabsatz

    Rn. 12 Der Gerichtshof hat die Frage mit Urteil vom 15. April 2010 (Rs. C-511/08, NJW 2010, 1941 - Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH/Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.) wie folgt beantwortet:.
  • AG Berlin-Köpenick, 25.08.2010 - 6 C 369/09

    Widerruf eines Internet-Kaufs über ein im Baukastensystem zusammengestelltes …

    Das ergibt sich aus einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 312 d, 355, 346 f. BGB (EuGH, NJW 2010, 1941).
  • EuGH, 23.10.2025 - C-221/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 …

    Rn. 45 Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 15. April 2010, Heinrich Heine, C-511/08, EU:C:2010:189, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.04.2025 - C-238/24

    Tartisai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …

    Weichen im Übrigen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstextes voneinander ab, muss die in Rede stehende Bestimmung nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 15. April 2010, Heinrich Heine, C-511/08, EU:C:2010:189, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11

    Content Services - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - …

    {FN:12} - Vgl. z. B. Urteile vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, Slg. 2009, I-7315, Randnr. 19), und vom 15. April 2010, Handelsgesellschaft Heinrich Heine (C-511/08, Slg. 2010, I-3047, Randnr. 54).
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08   

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https://dejure.org/2010,5266
Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08 (https://dejure.org/2010,5266)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - C-511/08 (https://dejure.org/2010,5266)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - C-511/08 (https://dejure.org/2010,5266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Lieferkosten der Ware

  • EU-Kommission PDF

    Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Lieferkosten der Ware

  • EU-Kommission

    Heinrich Heine

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Widerrufsrecht - Belastung des Verbrauchers mit den Lieferkosten der Ware“

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen im Falle eines Widerrufs vermutlich schon bald keine Versandkostenpauschale mehr bezahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • mikap.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung der Hinsendekosten im Falle eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine "Hinsendekosten” für Verbraucher bei Widerruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08
    Gerade unter Hinweis auf diesen 14. Erwägungsgrund stellte der Gerichtshof im Urteil Messner fest, dass das in Art. 6 der Richtlinie 97/7 niedergelegte Verbot, dem Verbraucher andere Kosten als die der unmittelbaren Rücksendung der Waren aufzuerlegen, gewährleisten soll, dass das Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht"{FN-VERWEIS:13} ist, da der Verbraucher davon abgehalten werden könnte, von diesem Recht Gebrauch zu machen, wenn es dieses Verbot nicht gäbe{FN-VERWEIS:14}.

    Rn. 45 Überdies soll das Widerrufsrecht, wie der Gerichtshof im oben angeführten Urteil Messner ausgeführt hat, den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren{FN-VERWEIS:15}.

    {FN:13} - Urteil vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).

    {FN:15} - Urteil Messner (in Fn. 13 angeführt, Randnr. 20).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08
    {FN:16} - Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2005, Schulte (C-350/03, Slg. 2005, I-9215).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08
    {FN:11} - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, Slg. 1977, S. 1999, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08
    {FN:5} - Vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofs vom 18. Januar 1984, Ekro (327/82, Slg. 1984, S. 107, Randnr. 11), und vom 19. September 2000, Linster (C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08
    {FN:5} - Vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofs vom 18. Januar 1984, Ekro (…327/82, Slg. 1984, S. 107, Randnr. 11), und vom 19. September 2000, Linster (C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei persönlichem …

    Nach Unionsrecht setzt der Abschluss eines Fernabsatzvertrags mithin voraus, dass "die beiden Vertragsparteien - der Lieferer und der Verbraucher - bei der Anbahnung und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fernabsatzvertrags nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind" (Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 28. Januar 2010 in der Rechtssache C-511/08, ZIP 2010, 373 Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-639/18

    Sparkasse Südholstein - Richtlinie 2002/65/EG - Verbraucherschutz - …

    {FN:35} Vgl. Erwägungsgründe 15 und 18 sowie Art. 2 Buchst. a und e der Richtlinie 2002/65. Vgl. ferner entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Handelsgesellschaft Heinrich Heine (C-511/08, EU:C:2010:48, Nr. 27).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2022 - 4 U 30/21

    Widerruf eines Vertrages über ein grundschuldgesichertes Verbraucherdarlehen; …

    Nach Unionsrecht setzt der Abschluss eines Fernabsatzvertrags mithin voraus, dass "die beiden Vertragsparteien - der Lieferer und der Verbraucher - bei der Anbahnung und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fernabsatzvertrags nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind" (Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 28. Januar 2010 in der Rechtssache C-511/08, ZIP 2010, 373 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 17 U 80/21

    Vermittelte Kilometerleasingverträge unterliegen keinem Widerrufsrecht

    Nach Unionsrecht setzt der Abschluss eines Fernabsatzvertrags mithin voraus, dass ?die beiden Vertragsparteien - der Lieferer und der Verbraucher - bei der Anbahnung und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fernabsatzvertrags nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind' (Schlussanträge des Generalanwalts C vom 28. Januar 2010 in der Rechtssache C-511/08, ZIP 2010, 373 Rn. 27).
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