Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.2017 - C-567/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37429
EuGH, 05.10.2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,37429)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,37429)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,37429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    LitSpecMet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Gesellschaft, deren Kapital von einem öffentlichen Auftraggeber gehalten wird - In-House-Geschäfte ...

  • ams-rae.de

    "Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Gesellschaft, deren Kapital von einem öffentlichen Auftraggeber gehalten wird - In-House-Geschäfte ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Gesellschaft, die auch marktwirtschaftlich tätig ist, öffentlicher Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    LitSpecMet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Gesellschaft, deren Kapital von einem öffentlichen Auftraggeber gehalten wird - In-House-Geschäfte ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggebereigenschaft wird zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bestimmt

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Inhouse-Unternehmen automatisch öffentliche Auftraggeber?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine marktwirtschaftlich tätige Gesellschaft öffentlicher Auftraggeber? (VPR 2018, 11)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Aigner, C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aigner, C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Ein Unternehmen kann daher nicht bereits dann als öffentlicher Auftraggeber betrachtet werden, wenn es von einem öffentlichen Auftraggeber gegründet wurde oder seine Tätigkeiten mit Geldmitteln finanziert werden, die aus Tätigkeiten eines öffentlichen Auftraggebers fließen (Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, EU:C:1998:4, Rn. 39).

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die betreffende Einrichtung nicht nur Tätigkeiten, die der Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben dienen, sondern - in Gewinnerzielungsabsicht - auch andere Tätigkeiten auf dem wettbewerbsorientierten Markt ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, EU:C:1998:4, Rn. 25, und vom 10. April 2008, 1ng.

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, müssen die drei in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen, so dass beim Fehlen auch nur einer Voraussetzung die betreffende Einrichtung nicht als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" und folglich auch nicht als "öffentlicher Auftraggeber" im Sinne der Richtlinie 2004/18 qualifiziert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 32, und vom 10. April 2008, 1ng.

    Daher ist zunächst zu prüfen, ob VLRD zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und ob diese Tätigkeiten diese Aufgaben erfüllen; danach ist gegebenenfalls zu prüfen, ob diese Aufgaben gewerblicher oder nicht gewerblicher Art sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 40).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Die Antwort des Gerichtshofs steht allerdings unter der Prämisse, dass das vorlegende Gericht feststellt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2014, Azienda sanitaria locale n. 5 "Spezzino" u. a., C-113/13, EU:C:2014:2440, Rn. 48).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-214/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Im Licht der Zielsetzungen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers, einschließlich des Begriffs der "Einrichtung des öffentlichen Rechts", funktionell und weit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-214/00, EU:C:2003:276, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist es, wenn die betreffende Einrichtung hinsichtlich der Tätigkeiten zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben unter normalen Marktbedingungen tätig ist, Gewinnerzielungsabsicht hat und die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Verluste trägt, wenig wahrscheinlich, dass die Aufgaben, die sie erfüllen soll, nicht gewerblicher Art sind (Urteil vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien, C-283/00, EU:C:2003:544, Rn. 81 und 82 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Hamburg, 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

    Kommunaler Wohnungsbau Hamburg - Ausschreibungspflicht von

    Der EuGH sehe als wesentliches Indiz für eine Einstufung eines kommunalen Unternehmens als nicht gewerblich an, wenn dieses quasi ein Monopol habe (EuGH Rs. C-393/06, "Fernwärme Wien"), wovon bei der Antragsgegnerin sicher nicht die Rede sein könne, und habe umgekehrt eine nicht gewerbliche Tätigkeit für wenig wahrscheinlich gehalten, wenn ein Unternehmen zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben unter normalen Marktbedingungen tätig ist, Gewinnerzielungsabsicht hat und die mit der Tätigkeit verbundenen Verluste trägt (EuGH Rs. C-567/15).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine juristische Person öffentlicher Auftraggeber sei, sei auf die konkrete juristische Person abzustellen, nicht auf mit dieser verbundene Unternehmen, selbst wenn es sich um die Muttergesellschaft handeln sollte (EuGH Rs. C-567/15, Rn. 34).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

    Im Lichte der Zielsetzung der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 05.10.2017, C-567/15, LitSpecMet, Rz. 31).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-155/19

    Für einen nationalen Sportverband wie den italienischen Fußballverband können die

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die drei Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c der Richtlinie 2014/24 kumulativ sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass die drei in der dritten Voraussetzung genannten Kriterien alternativ sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2013, IVD, C-526/11, EU:C:2013:543, Rn. 20, und vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24 genannten ersten dieser drei Voraussetzungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Unionsgesetzgeber den zwingenden Vorschriften für öffentliche Aufträge nur Stellen unterwerfen wollte, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, und deren Tätigkeit solche Aufgaben erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 35).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Aufgrund der vorgenannten Umstände war zum Zeitpunkt der streitigen Auftragsvergabe im Jahr 2016, der maßgeblich ist (vgl. EuGH, Urteil v. 05.10.2017, C-567/15 - LitSpecMet, juris Rn. 46), nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass die Stadt L. im Fall einer unvorhergesehenen negativen finanziellen Entwicklung eine Insolvenz der Antragsgegnerin in Kauf genommen hätte.
  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    EuGH, Urt.v. 05.10.2017 - C-567/15 - ("LitSpecMet").

    EuGH, Urt.v. 10.11.1998, a.a.O., Rdnr. 55; Urt.v. 22.05.2003 - C-18/01 - ("Korhonen u.a."); Urt.v. 05.10.2017, a.a.O., Rdnr. 40; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 09.04.2003, a.a.O. Rdnr. 11.

    EuGH, Urt.v. 27.02.2003 - C-373/00 - ("Adolf Truley"); Urt.v. 05.10.2017, a.a.O., Rdnr. 45.

  • EuGH, 03.02.2021 - C-156/19

    Auch ein Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein!

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die drei Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c der Richtlinie 2014/24 kumulativ sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass die drei in der dritten Voraussetzung genannten Kriterien alternativ sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2013, IVD, C-526/11, EU:C:2013:543, Rn. 20, und vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24 genannten ersten dieser drei Voraussetzungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Unionsgesetzgeber den zwingenden Vorschriften für öffentliche Aufträge nur Stellen unterwerfen wollte, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, und deren Tätigkeit solche Aufgaben erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-155/19

    FIGC und Consorzio Ge.Se.Av. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    15 Urteil vom 4. Juni 2020, Asmel (C-3/19, EU:C:2020:423, Rn. 54): "... Art. 1 Abs. 9 dieser Richtlinie [2004/18 definiert] den Begriff ,öffentlicher Auftraggeber" weit und funktionell ..., um die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).".

    28 Urteile vom 10. November 1998, BFI Holding (C-360/96, EU:C:1998:525, Rn. 55), und vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet (C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 40 und 41).

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 15 Verg 5/23

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen ist öffentlicher Auftraggeber!

    Der EuGH hat diese Frage in mehreren Entscheidungen, zuletzt in der Entscheidung vom 05.10.2017 (Rs. C-567/15 - VLRD), dahin beantwortet, dass die Beurteilung der nichtgewerblichen Art unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie Tätigkeiten zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben ausübt, vorzunehmen ist.
  • EuGH, 28.10.2020 - C-521/18

    Pegaso und Sistemi di Sicurezza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe von

    Erstreckt sich die zuvor erwähnte Einstufung auf Poste Tutela, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, deren Zusammenschluss mit der Erstgenannten im Übrigen bereits beschlossen war, unter Berücksichtigung des kontrollierte juristische Personen betreffenden 46. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2014/23 (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736: Ausschreibungspflicht für die Tochtergesellschaft einer öffentlichen Einrichtung, und Urteil der Sechsten Kammer des Consiglio di Stato [Staatsrat, Italien] vom 24. November 2011, Nr. 6211)?.
  • EuGH, 04.06.2020 - C-3/19

    Asmel

    Der Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass Art. 1 Abs. 9 dieser Richtlinie den Begriff "öffentlicher Auftraggeber" weit und funktionell definiert, um die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

  • VK Baden-Württemberg, 13.06.2023 - 1 VK 16/23

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen = öffentlicher Auftraggeber?

  • VK Nordbayern, 24.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-9

    Juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber bei

  • EuGH, 14.11.2018 - C-215/17

    NKBM

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17

    SJ - Vorabentscheidungsersuchen Öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor

  • EuGH, 13.01.2022 - C-327/20

    New Media Development & Hotel Services - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-521/18

    Pegaso und Sistemi di Sicurezza - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11892
Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,11892)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,11892)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,11892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    LitSpecMet

    Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Telekommunikationsdienste - Richtlinie 2004/17/EG - Begriff des ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    8 Rechtssache C-393/06, EU:C:2008:213.

    Aigner (C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 35).

    Sie erstreckt sich von der Beheizung durch ein umweltfreundliches Verfahren (Urteil vom 10. April 2008, 1ng. Aigner, C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 39) bis zur Förderung der Ansiedlung von privaten Unternehmen in einem bestimmten Gebiet (Urteil vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 48).

    Aigner (C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 40).

    Aigner (C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 57).

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    Sie erstreckt sich von der Beheizung durch ein umweltfreundliches Verfahren (Urteil vom 10. April 2008, 1ng. Aigner, C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 39) bis zur Förderung der Ansiedlung von privaten Unternehmen in einem bestimmten Gebiet (Urteil vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 48).

    20 Rechtssache C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 52, die das Zitat insbesondere aus den Urteilen vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, EU:C:2000:529, Rn. 17), vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a. (C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 52), und vom 27. Februar 2003, Adolf Truley (C-373/00, EU:C:2003:110, Rn. 4), übernommen hat.

    22 Nach dem Urteil vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a. (C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 49), kann "das Vorliegen von Wettbewerb ... darauf hinweisen, dass es sich um eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher Art handelt".

    24 Siehe erneut das Urteil vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a. (C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 59).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    9 Rechtssache C-44/96, EU:C:1998:4.

    18 Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, EU:C:1998:4, Rn. 24).

    42 Beispielhaft hierfür ist das Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, EU:C:1998:4, Rn. 34).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    29 Der Vorlagebeschluss zitiert danach verschiedene Urteile des Gerichtshofs, in denen die In-House-Ausnahme zur Anwendung gelangt ist: Urteile vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562), und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, EU:C:2005:5).

    39 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 11. Mai 2006, Cabotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, EU:C:2006:308), auf seine Ausführungen im Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562), hingewiesen, nach denen das untergeordnete Unternehmen notwendig seine "Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die [seine] Anteile innehaben" (Rn. 59), wobei zu fordern sei, dass "das Unternehmen hauptsächlich für diese Körperschaft tätig wird und jede andere Tätigkeit rein nebensächlich ist" (Rn. 63, Hervorhebung nur hier).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    20 Rechtssache C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 52, die das Zitat insbesondere aus den Urteilen vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, EU:C:2000:529, Rn. 17), vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a. (C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 52), und vom 27. Februar 2003, Adolf Truley (C-373/00, EU:C:2003:110, Rn. 4), übernommen hat.

    43 Urteil vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, EU:C:2000:529, Rn. 43).

  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    Aus jüngster Zeit Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi (C-553/15, EU:C:2016:935, Rn. 30).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    37 Zur Entgeltlichkeit als einem Merkmal, das die in der Richtlinie 2004/18 geregelten öffentlichen Aufträge charakterisiert, hat sich der Gerichtshof im Urteil vom 8. September 2016, Politanò (C-225/15, EU:C:2016:645, Rn. 29 bis 31), geäußert.
  • EuGH, 08.05.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    34 Urteil vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme (C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 25), mit Angaben zu weiterer Rechtsprechung.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    39 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 11. Mai 2006, Cabotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, EU:C:2006:308), auf seine Ausführungen im Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562), hingewiesen, nach denen das untergeordnete Unternehmen notwendig seine "Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die [seine] Anteile innehaben" (Rn. 59), wobei zu fordern sei, dass "das Unternehmen hauptsächlich für diese Körperschaft tätig wird und jede andere Tätigkeit rein nebensächlich ist" (Rn. 63, Hervorhebung nur hier).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
    29 Der Vorlagebeschluss zitiert danach verschiedene Urteile des Gerichtshofs, in denen die In-House-Ausnahme zur Anwendung gelangt ist: Urteile vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562), und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, EU:C:2005:5).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

  • EuGH, 12.09.2013 - C-526/11

    IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland -

    20 Schlussanträge in der Rechtssache LitSpecMet ( C - 567/15, EU:C:2017:319, Nrn. 70 und 71).

    32 Ich nehme Bezug auf meine Schlussanträge in der Rechtssache LitSpecMet ( C - 567/15, EU:C:2017:319, Nrn. 71 ff.).

    33 In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache LitSpecMet ( C - 567/15, EU:C:2017:319, Nr. 79) habe ich dieselbe Ansicht vertreten: "[D]er öffentliche Auftraggeber kann innerhalb der aufgezeigten Grenzen instrumentale Einrichtungen nutzen, um diesen bestimmte Aufgaben zuzuweisen, die zwar grundsätzlich Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe sein müssten, dieser aber nicht unterliegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen -

    18 Schlussanträge in der Rechtssache LitSpecMe (C-567/15, EU:C:2017:319, Nr. 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17

    SJ - Vorabentscheidungsersuchen Öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor

    33 Im Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet (C-567/15, EU:C:2017:736), musste der Gerichtshof zwar auf das Problem, das sich hier stellt und dort nicht Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens war, nicht eingehen, doch hat er festgestellt, dass unter den Umständen jener Rechtssache und unter gewissen Vorbehalten die Tätigkeit einer Tochtergesellschaft, die vollständig im Eigentum der litauischen Eisenbahngesellschaft steht, der sie Eisenbahnmaterial lieferte, das unverzichtbar für die im Allgemeininteresse liegende Ausübung ihrer Eisenbahnbeförderungstätigkeit war, der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. 2004, L 134, S. 114) unterlag.

    In meinen Schlussanträgen in derselben Rechtssache (C-567/15, EU:C:2017:319) habe ich angesichts des Vorbringens einer der Parteien, die die Richtlinie 2004/17 für anwendbar hielt, die Ansicht vertreten, dass man, "da Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/17 und Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/18 gleichlautende Definitionen der "öffentlichen Einrichtungen" enthalten ..., die Fragen des Vilniaus apygardos teismas (Regionalgericht Vilnius) auch beantworten [kann], ohne die Anwendbarkeit der einen oder der anderen Richtlinie von vornherein ausschließen zu müssen".

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-285/18

    Irgita

    19 Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache LitSpecMet (C-567/15, EU:C:2017:319, Nrn. 70 und 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht