Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.2014 - C-578/11 P   

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https://dejure.org/2014,12654
EuGH, 12.06.2014 - C-578/11 P (https://dejure.org/2014,12654)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.2014 - C-578/11 P (https://dejure.org/2014,12654)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - C-578/11 P (https://dejure.org/2014,12654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den Ankauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Erlass von Geldbußen - Verpflichtung zur Zusammenarbeit - Verteidigungsrechte - Grenzen der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deltafina / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den Ankauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Erlass von Geldbußen - Verpflichtung zur Zusammenarbeit - Verteidigungsrechte - Grenzen der ...

  • EU-Kommission

    Deltafina SpA gegen Europäische Kommission.

    Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den Ankauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Erlass von Geldbußen - Verpflichtung zur Zusammenarbeit - Verteidigungsrechte - Grenzen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den Ankauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Erlass von Geldbußen - Verpflichtung zur Zusammenarbeit - Verteidigungsrechte - Grenzen der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Deltafina / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission (T"12/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen Deltafina durch Art. 2 der Entscheidung C(2005) 4012 def. der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 632
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.11.2013 - C-40/12

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts zur Beteiligung der

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Überschreitung einer angemessenen Entscheidungsfrist als ein Verfahrensfehler, der die Verletzung eines Grundrechts darstellt, der betreffenden Partei einen Rechtsbehelf eröffnen muss, der ihr eine angemessene Wiedergutmachung bietet (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 80).

    Soweit Deltafina die Aufhebung des angefochtenen Urteils und hilfsweise eine Herabsetzung der gegen sie festgesetzten Geldbuße beantragt, ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte dafür, dass die überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits gehabt hat, nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen kann (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung beruht insbesondere auf der Erwägung, dass die Aufhebung des angefochtenen Urteils dem vom Gericht begangenen Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes nicht abhelfen kann, wenn die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist keine Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits gehabt hat (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem kann der Gerichtshof angesichts der Notwendigkeit, die Beachtung des Wettbewerbsrechts der Union durchzusetzen, der Rechtsmittelführerin nicht aus dem bloßen Grund der Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist erlauben, eine Geldbuße dem Grund oder der Höhe nach in Frage zu stellen, obwohl sämtliche Rechtsmittelgründe, die sie gegen die Feststellungen des Gerichts zur Höhe dieser Geldbuße und zu den mit ihr geahndeten Verhaltensweisen vorgebracht hat, zurückgewiesen worden sind (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist ein solcher Verstoß mit einer Schadensersatzklage vor dem Gericht zu ahnden, da eine solche Klage einen effektiven Rechtsbehelf darstellt (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 87 und 89).

    Folglich ist es Sache des nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständigen Gerichts, über solche Schadensersatzforderungen in einer anderen Besetzung als derjenigen, die mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war, zu entscheiden, so dass diese Forderungen nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof geltend gemacht werden können (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 90 und 96).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht im Rahmen einer Schadensersatzklage mit der Begründung, es habe Art. 47 Abs. 2 der Charta verletzt, da es die Anforderungen zur Wahrung einer angemessenen Entscheidungsfrist verkannt habe, und damit hinreichend qualifiziert gegen eine Rechtsnorm verstoßen, durch die dem Einzelnen Rechte verliehen werden (vgl. u. a. Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), bei seiner Beurteilung dieses Verstoßes die Umstände des Einzelfalls, etwa die Komplexität der Rechtssache und das Verhalten der Beteiligten, das grundlegende Gebot der für die Wirtschaftsteilnehmer unerlässlichen Rechtssicherheit und das Ziel der Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs berücksichtigen muss, wie sich aus den Rn. 91 bis 95 des Urteils Gascogne Sack Deutschland/Kommission (EU:C:2013:768) ergibt.

  • EuGH, 12.07.2005 - C-198/03

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM EINE RECHTSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht im Rahmen einer Schadensersatzklage mit der Begründung, es habe Art. 47 Abs. 2 der Charta verletzt, da es die Anforderungen zur Wahrung einer angemessenen Entscheidungsfrist verkannt habe, und damit hinreichend qualifiziert gegen eine Rechtsnorm verstoßen, durch die dem Einzelnen Rechte verliehen werden (vgl. u. a. Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), bei seiner Beurteilung dieses Verstoßes die Umstände des Einzelfalls, etwa die Komplexität der Rechtssache und das Verhalten der Beteiligten, das grundlegende Gebot der für die Wirtschaftsteilnehmer unerlässlichen Rechtssicherheit und das Ziel der Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs berücksichtigen muss, wie sich aus den Rn. 91 bis 95 des Urteils Gascogne Sack Deutschland/Kommission (EU:C:2013:768) ergibt.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 163 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Zum einen führt entgegen der Ansicht der Kommission die Tatsache, dass Deltafina in dieser mündlichen Verhandlung keine Einwände erhoben hat, nicht zur Unzulässigkeit des zweiten Rechtsmittelgrundes (vgl. in diesem Sinne Urteil Corus UK/Kommission, C-199/99 P, EU:C:2003:531, Rn. 32 und 35).
  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Deltafina Spa (im Folgenden: Deltafina) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Deltafina/Kommission (T-12/06, EU:T:2011:441, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung, hilfsweise auf Herabsetzung der gegen Deltafina mit der Entscheidung C(2005) 4012 def.
  • EuG, 30.04.2009 - T-13/03

    Nintendo und Nintendo of Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Das Vorbringen von Deltafina beruhe auf einer Rechtsprechung, die aus dem Urteil des Gerichts Nintendo und Nintendo of Europe/Kommission (T-13/03, EU:T:2009:131) folge, das erst nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens ergangen sei.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-615/12

    Arbos / Kommission - 'Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Zuschüsse, die im

    Auszug aus EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
    Wie aus Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts und aus Art. 127 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hervorgeht, können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, dass sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind (Beschluss Arbos/Kommission, C-615/12 P, EU:C:2013:742, Rn. 35).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweise verfälscht worden sind oder sich die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts aus den Akten ergibt (vgl. Urteil vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission , C-578/11 P, EU:C:2014:1742, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.02.2024 - T-442/22

    PU/ EUStA

    En outre, au point 5.15 de la décision attaquée du 23 [ confidentiel ], s'il est fait mention d'un arrêt rendu postérieurement à la décision attaquée du 8 [ confidentiel ], celui-ci ne saurait constituer un fait nouveau et, au demeurant, il ne consacre pas une solution différente de la jurisprudence antérieure à ladite décision (voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 12 juin 2014, Deltafina/Commission, C-578/11 P, EU:C:2014:1742, points 74 à 76, et du 20 septembre 2018, Espagne/Commission, C-114/17 P, EU:C:2018:753, point 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander

    43 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission (C-578/11 P, EU:C:2014:1742, Rn. 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-411/15

    Timab Industries und CFPR / Kommission

    75 - Insbesondere Urteile vom 10. April 2014, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a. (C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 105), und vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission (C-578/11 P, EU:C:2014:1742, Rn. 75).
  • EuGH, 12.11.2020 - C-446/19

    Fleig/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt nämlich seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (Urteile vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission, C-578/11 P, EU:C:2014:1742, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 108).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-467/13

    ICF / Kommission

    Cela étant, dès lors qu'il est manifeste, sans que soit nécessaire la production par les parties d'éléments supplémentaires à cet égard, que le Tribunal a violé de manière suffisamment caractérisée son obligation de juger l'affaire dans un délai raisonnable, la Cour peut le relever (arrêt Deltafina, C-578/11, EU:C:2014:1742, point 90).
  • EuG, 22.03.2018 - T-242/16

    Stavytskyi / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    À cet égard, il y a lieu d'observer que, certes, une jurisprudence qui n'a fait que confirmer une situation de droit que le requérant connaissait, en principe, au moment où il a introduit son recours ne saurait être considérée comme un élément nouveau permettant la production d'un moyen nouveau (voir, en ce sens, arrêts du 12 juin 2014, Deltafina/Commission, C-578/11 P, EU:C:2014:1742, points 75 et 76, et du 12 juillet 2001, Banatrading/Conseil, T-3/99, EU:T:2001:187, point 49 et jurisprudence citée).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deltafina / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Erlass und Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen - Verpflichtung eines Unternehmens zur Zusammenarbeit gemäß einer Mitteilung über Zusammenarbeit - Verfahrensfehler - Entscheidung aufgrund der Aussagen von unter Verstoß gegen die ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße auf dem italienischen Markt für Kauf und Erstverarbeitung von Rohtabak

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverstöße auf dem italienischen Markt für Kauf und Erstverarbeitung von Rohtabak; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Bußgeldbescheid in Wettbewerbssachen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11
    29 - Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Große Kammer) vom 26. Oktober 2000, Kud?‚a/Polen (Beschwerde-Nr. 30210/96, Receuil des arrêts et décisions 2000-XI, §§ 156 und 157).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11
    43 - Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 395, im Folgenden: Urteil Dansk Rørindustri), vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Rn. 68, im Folgenden: Urteil SGL Carbon), und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Rn. 281, im Folgenden: Urteil Erste Group Bank), zur Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996.
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11
    43 - Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 395, im Folgenden: Urteil Dansk Rørindustri), vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Rn. 68, im Folgenden: Urteil SGL Carbon), und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Rn. 281, im Folgenden: Urteil Erste Group Bank), zur Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-884/19

    Kommission / Xinyi PV Products (Anhui) - Rechtsmittel - Zurückverweisung -

    38 Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen Kommission/Siemens Österreich u. a. und Siemens Transmission & Distribution u. a./Kommission (C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2013:578, Nr. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Deltafina/Kommission (C-578/11 P, EU:C:2014:199, Nrn. 98 bis 100).
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