Rechtsprechung
| EuGH, 30.03.2023 - C-618/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
AR u.a. (Action directe contre l'assureur)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 2009/103/EG - Art. 3 - Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht - Art. 18 - Direktanspruch - Umfang - Bestimmung des Entschädigungsbetrags - Hypothetische Kosten - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
AR u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
AR u.a.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
- EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 20.05.2021 - C-707/19
K.S. (Frais de remorquage d'un véhicule endommagé) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Rn. 22 Insoweit geht zwar aus der Rechtsprechung hervor, dass es den Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor grundsätzlich freisteht, im Rahmen ihrer Haftpflichtvorschriften insbesondere zu regeln, welche von Kraftfahrzeugen verursachten Schäden zu ersetzen sind, welchen Umfang dieser Schadensersatz hat und welche Personen Anspruch darauf haben (Urteil vom 20. Mai 2021, K. S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 28 Die Richtlinie 2009/103 soll den Schutz der Opfer von durch Kraftfahrzeuge verursachten Unfällen gewährleisten, ein vom Unionsgesetzgeber stets verfolgtes und gestärktes Ziel (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, K. S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Erstere ist nämlich durch die Unionsregelung festgelegt und garantiert, Letzterer hingegen im Wesentlichen durch das nationale Recht geregelt (Urteil vom 20. Mai 2021, K. S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Die Unionsregelung soll somit nicht die Haftpflichtregelungen der Mitgliedstaaten harmonisieren, und diesen steht es nach wie vor grundsätzlich frei, die Haftpflicht für Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen selbst zu regeln (Urteil vom 20. Mai 2021, K. S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 45 Die Mitgliedstaaten müssen jedoch bei der Ausübung ihrer Befugnisse in diesem Bereich das Unionsrecht beachten, und die nationalen Vorschriften über den Ersatz von Verkehrsunfallschäden dürfen die Unionsregelung nicht ihrer praktischen Wirksamkeit berauben, indem sie insbesondere den Anspruch des Opfers auf eine Entschädigung durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von vornherein ausschließen oder unverhältnismäßig einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2021, K. S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España, C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte befugt sind, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (Urteile vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka, C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 125, …sowie vom 21. März 2023, Mercedes-Benz Group [Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen], EU:C:2021:229, Rn. 94). - EuGH, 03.09.2020 - C-610/19
Vikingo Fővállalkozó - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Soweit sich das vorlegende Gericht also damit begnügt, sich mit den Folgen zu beschäftigen, die sich gemäß einem im polnischen Recht anerkannten Grundsatz aus dem vorliegenden Urteil ergeben können, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV weder für die Auslegung des nationalen Rechts noch für die Anwendung der Rechtsnormen auf einen bestimmten Sachverhalt zuständig ist; die Auslegung des nationalen Rechts und die Anwendung der Rechtsnormen sind ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 3. September 2020, Vikingo Fővállalkozó, C-610/19, EU:C:2020:673, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. Januar 2023, A.T.S. 2003, C-289/22, EU:C:2023:26, Rn. 29).
- EuGH, 09.01.2023 - C-289/22
A.T.S. 2003 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Soweit sich das vorlegende Gericht also damit begnügt, sich mit den Folgen zu beschäftigen, die sich gemäß einem im polnischen Recht anerkannten Grundsatz aus dem vorliegenden Urteil ergeben können, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV weder für die Auslegung des nationalen Rechts noch für die Anwendung der Rechtsnormen auf einen bestimmten Sachverhalt zuständig ist; die Auslegung des nationalen Rechts und die Anwendung der Rechtsnormen sind ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 3. September 2020, Vikingo Fővállalkozó, C-610/19, EU:C:2020:673, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. Januar 2023, A.T.S. 2003, C-289/22, EU:C:2023:26, Rn. 29). - EuGH, 10.06.2021 - C-923/19
Van Ameyde España - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Rn. 45 Die Mitgliedstaaten müssen jedoch bei der Ausübung ihrer Befugnisse in diesem Bereich das Unionsrecht beachten, und die nationalen Vorschriften über den Ersatz von Verkehrsunfallschäden dürfen die Unionsregelung nicht ihrer praktischen Wirksamkeit berauben, indem sie insbesondere den Anspruch des Opfers auf eine Entschädigung durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von vornherein ausschließen oder unverhältnismäßig einschränken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2021, K. S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España, C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2021 - C-845/19
Okrazhna prokuratura - Varna
Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte befugt sind, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (…Urteile vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka, C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 125, sowie vom 21. März 2023, Mercedes-Benz Group [Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen], EU:C:2021:229, Rn. 94).
- EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die …
Erstere ist nämlich durch die Unionsregelung festgelegt und garantiert, Letzterer hingegen im Wesentlichen durch das nationale Recht geregelt (…Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida, C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 28, und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 24 Die Unionsregelung soll somit nicht die Haftpflichtregelungen der Mitgliedstaaten harmonisieren, und diesen steht es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor frei, die Haftpflicht für Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen selbst zu regeln (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida, C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 29, und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 25 Folglich steht es den Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Haftpflichtvorschriften insbesondere zu regeln, welche von Kraftfahrzeugen verursachten Schäden zu ersetzen sind, welchen Umfang dieser Schadensersatz hat und welche Personen Anspruch darauf haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 2013, Drozdovs, C-277/12, EU:C:2013:685, Rn. 32, und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-371/22
G (Frais de résiliation anticipée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:27} Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte befugt sind, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (vgl. Urteil vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers] [C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
AR u.a. (Action directe contre l'assureur)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 2009/103/EG - Art. 3 - Haftpflicht bei Fahrzeugen - Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht - Art. 18 - Direktanspruch - Umfang - Bestimmung des Entschädigungsbetrags - Hypothetische Kosten - ...
- Europäischer Gerichtshof
AR u.a. (Action directe contre l'assureur)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 2. Buchst. f - Art. 10 Abs. 3 Buchst. a - Begriff "unbegleiteter Minderjähriger" - Recht auf Familienzusammenführung - Im Zeitpunkt ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
- EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 21.01.2016 - C-359/14
ERGO Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
{FN:24} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 54 und 58).{FN:27} Vgl. zwölfter Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/103 und insbesondere Urteil vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 39).
{FN:30} Weder dem Wortlaut noch den Zielen der Richtlinie 2009/103 lässt sich entnehmen, dass mit dieser Richtlinie Kollisionsnormen festgelegt werden sollen, wie der Gerichtshof im Urteil vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 40), ausgeführt hat.
{FN:31} Vgl. zur Veranschaulichung Urteil vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 56).
- EuGH, 10.06.2021 - C-923/19
Van Ameyde España - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
{FN:3} Vgl. Urteil vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 36 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:15} Vgl. Urteil vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. Art. 9 der Richtlinie 2009/103 und Urteil vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 41).
Vgl. zur Erinnerung an diese Grundsätze Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida (…C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 31 und 32), vom 23. Januar 2014, Petillo (…C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 41, sowie zur Anwendung im vorliegenden Fall, Rn. 44 und 45), und vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 44).
- EuGH, 23.01.2014 - C-371/12
Begrenzung der Entschädigung für immaterielle Schäden bei leichten Verletzungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
Vgl. Urteil vom 23. Januar 2014, Petillo (C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 33 bis 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. zur Veranschaulichung auch Urteil vom 23. Januar 2014, Petillo (C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 43).
Vgl. zur Erinnerung an diese Grundsätze Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida (…C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 31 und 32), vom 23. Januar 2014, Petillo (C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 41, sowie zur Anwendung im vorliegenden Fall, Rn. 44 und 45), und vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (…C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 44).
- EuGH, 29.04.2021 - C-383/19
Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
{FN:12} Vgl. Urteil vom 29. April 2021, Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny (C-383/19, EU:C:2021:337, Rn. 58).Vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2021, Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny (C-383/19, EU:C:2021:337, Rn. 35).
{FN:28} Vgl. ferner für den Fall, dass die Pflicht zur Versicherung des am Unfall beteiligten Fahrzeugs nicht erfüllt worden ist, Urteil vom 29. April 2021, Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny (C-383/19, EU:C:2021:337, Rn. 56), um das Ziel des Schutzes der Opfer von Verkehrsunfällen in Erinnerung zu rufen, das bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2009/103 unbedingt zu beachten ist.
- EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
Vgl. insoweit Urteil vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 29).{FN:29} Vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 29), und hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2012, L 351, S. 1) Urteil vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung (…C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 30, 32, 45, 49, 50, 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.05.2021 - C-707/19
K.S. (Frais de remorquage d'un véhicule endommagé) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
{FN:7} Vgl. Urteil vom 20. Mai 2021, K.S. (Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs) (C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:21} Vgl. 20. Erwägungsgrund dieser Richtlinie und Urteil vom 20. Mai 2021, K.S. (Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs) (C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.10.2021 - C-393/20
T.B. und D. (Compétence en matière d'assurances) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
{FN:34} Vgl. zur Veranschaulichung Urteil vom 21. Oktober 2021, T. B. und D. (Zuständigkeit für Versicherungssachen) (C-393/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:871, Rn. 17 und 18). - EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
{FN:29} Vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (…C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 29), und hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2012, L 351, S. 1) Urteil vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung (C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 30, 32, 45, 49, 50, 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.10.2013 - C-22/12
Sieht das nationale Recht einen Anspruch der Familienangehörigen des Opfers eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
Vgl. ferner zur Verpflichtung, das am 4. Mai 1971 in Den Haag geschlossene Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht anzuwenden, u. a. Urteil vom 24. Oktober 2013, Haasová (C-22/12, EU:C:2013:692, Rn. 36), sowie die Ausführungen des Generalanwalts Wahl zu den hiermit verbundenen Schwierigkeiten in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Lazar (C-350/14, EU:C:2015:586, Nr. 36). - EuGH, 23.10.2012 - C-300/10
Marques Almeida - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 72/166/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
Vgl. zur Erinnerung an diese Grundsätze Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida (C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 31 und 32), vom 23. Januar 2014, Petillo (…C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 41, sowie zur Anwendung im vorliegenden Fall, Rn. 44 und 45), und vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (…C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 44). - EuGH, 20.07.2017 - C-287/16
Fidelidade-Companhia de Seguros - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 21.12.2021 - C-428/20
Skarb Państwa (Couverture de l'assurance automobile) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
Lazar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
- EuGH, 20.06.2019 - C-100/18
Ein Sachverhalt, in dem ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines …
- EuGH, 10.12.2020 - C-220/20
Coronakrise: Verstößt der nationale medizinische Ausnahmezustand in Italien gegen …
- EuGH, 11.12.2019 - C-431/18
Bueno Ruiz und Zurich Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
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