Rechtsprechung
| EuGH, 05.05.2022 - C-718/20 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/ Kommission
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel; Dumping; Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China - Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 256 Abs 2 ; EUV 2016/1036 Art 20 Abs 2 ; EUV 2016/1036 Art 20 Abs 4 ; EUV 2016/1036 Art 2 ; EUV 2018/330 ; AEUV Art 263
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/ Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 15.10.2020 - T-307/18
- EuGH, 05.05.2022 - C-718/20 P
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 18.10.2018 - C-207/17
Blaas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Handelspolitik - Endgültiger …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Rn. 83 Was das Übereinkommen zur Errichtung der WTO und die Übereinkommen in den Anhängen 1 bis 3 dieses Übereinkommens betrifft, so geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass diese wegen ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Normen gehören, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane misst (Urteil vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas, C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Würde ein solches Fehlen von Gegenseitigkeit hingenommen, bestünde die Gefahr, dass es hierdurch zu einem Ungleichgewicht bei der Anwendung der WTO-Regeln kommt (Urteil vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas, C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 85 Nur in zwei Ausnahmefällen, die sich aus dem Willen des Unionsgesetzgebers ergeben, seinen Handlungsspielraum bei der Anwendung der WTO-Regeln selbst einzuschränken, hat der Gerichtshof anerkannt, dass es gegebenenfalls Sache des Unionsgerichts ist, die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts und der zu dessen Durchführung erlassenen Rechtsakte im Hinblick auf diese Übereinkommen oder eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO zur Feststellung deren Nichteinhaltung zu überprüfen (Urteil vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas, C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 86 Dies gilt erstens für den Fall, dass die Union eine bestimmte Verpflichtung umsetzen wollte, die sie im Rahmen der in Rn. 83 des vorliegenden Urteils genannten Übereinkommen übernommen hat, und zweitens für den, dass die Handlung der Union ausdrücklich auf ganz bestimmte Vorschriften der WTO-Übereinkommen verweist (Urteil vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas, C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.02.2012 - C-191/09
Rat und Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Die gerichtliche Kontrolle einer solchen Beurteilung ist daher auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteil vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 49 Schließlich kann zwar vom Kläger nicht verlangt werden, nachzuweisen, dass die angefochtene Entscheidung der Kommission ohne den betreffenden Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, wenn sich dieser Beteiligte ohne den Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können, jedoch kann eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf die Verteidigungsrechte nur dann zur Nichtigerklärung der in Rede stehenden Handlung führen, wenn die Möglichkeit besteht, dass wegen dieser Unregelmäßigkeit das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte konkret beeinträchtigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 78 und 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 56 Damit ersucht Zhejiang den Gerichtshof jedoch in Wirklichkeit, die vom Gericht vorgenommene Tatsachen- und Beweiswürdigung durch seine eigene zu ersetzen, so dass diese Rüge nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 160 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 66 Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass eine behauptete Verfälschung von Tatsachen oder Beweismitteln aus den Akten offensichtlich hervorgehen muss, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorgenommen werden muss (Urteil vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.09.2013 - C-15/12
Rat / Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials - Rechtsmittel - Dumping - …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Die Kommission habe die Änderung der Umstände im Überprüfungsverfahren nicht berücksichtigt, so dass das Gericht dadurch, dass es diese Nichtberücksichtigung nicht festgestellt habe, sowohl gegen die Rechtsprechung der WTO-Panels und des Berufungsgremiums der WTO als auch gegen das Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat (C-15/12 P, EU:C:2013:572), verstoßen habe, wonach die Kommission dann, wenn die in der Ausgangsuntersuchung verwendete Methodik im Stadium der Überprüfung nicht mit Art. 2 der Verordnung 2016/1036 im Einklang stehe, verpflichtet sei, diese Methode nicht mehr anzuwenden.Rn. 104 Somit muss die Ausnahme, die es den Unionsorganen erlaubt, im Überprüfungsverfahren nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung 2016/1036 eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, notwendig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:572, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 106 Zwar obliegt es den Unionsorganen, nachzuweisen, dass sich die Umstände geändert haben, um eine andere Methodik als die bei der Ausgangsprüfung herangezogene anzuwenden (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn.18), doch hat die Kommission im vorliegenden Fall weder behauptet, dass sich die Umstände geändert hätten, noch eine andere Methodik angewendet.
- EuGH, 16.07.2015 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Rn. 88 Hinsichtlich Art. 2 Abs. 7 der Verordnung 2016/1036 betreffend die Ermittlung des Normalwerts der Einfuhren aus einem Mitgliedsland der WTO ohne Marktwirtschaft ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass diese Bestimmung Ausdruck des Willens des Unionsgesetzgebers ist, auf diesem Gebiet eine spezifische unionsrechtliche Maßnahme zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal, C-21/14 P, EU:C:2015:494, Rn. 47 und 48).Die Feststellung, dass mit Art. 2 Abs. 7 der Verordnung 2016/1036 bestimmte in Art. 2 des Antidumping-Übereinkommens enthaltene Verpflichtungen umgesetzt werden sollen, kann sich daher keinesfalls allein auf den Wortlaut dieses Erwägungsgrundes stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal, C-21/14 P, EU:C:2015:494, Rn. 52).
- EuGH, 07.05.1991 - C-69/89
Nakajima All Precision / Rat
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Rn. 77 Zur Kontrolle der Unionsrechtsakte im Hinblick auf das WTO-Recht vertritt Zhejiang die Ansicht, dass die erste im Urteil vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat (C-69/89, EU:C:1991:186), vorgesehene und in Rn. 157 des angefochtenen Urteils dargelegte Ausnahme in der vorliegenden Rechtssache erfüllt sei. - EuGH, 17.06.2010 - C-413/08
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Rn. 67 Zum anderen muss ein Rechtsmittelführer, wenn er im Rahmen eines Rechtsmittels eine Verfälschung von Beweismitteln durch das Gericht behauptet, genau angeben, welche Beweismittel das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.03.2020 - C-244/18
Larko/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Kapitalzufuhr und …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Rn. 92 Was ferner das Vorbringen von Zhejiang betrifft, wonach das Gericht in Rn. 154 des angefochtenen Urteils nicht auf ihr Vorbringen zur Wahl Indiens als Vergleichsland und zu den Unrichtigkeiten der vom indischen ausführenden Hersteller vorgelegten Informationen eingegangen sei, genügt insoweit der Hinweis, dass die Begründungspflicht nicht verlangt, dass das Gericht bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend behandelt; die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (Urteil vom 26. März 2020, Larko/Kommission, C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.02.2017 - C-90/15
Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, wie der fehlenden Begründung des betreffenden Rechtsakts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, ist es Sache des Klägers, gegen den die Handlung Klagegründe vorzubringen und Beweise zu ihrer Stützung zu liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb/Kommission, C-90/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:123, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.10.2000 - C-458/98
Industrie des poudres sphériques / Rat - "Rechtsmittel - Antidumping - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Die betroffenen Unternehmen müssen im Laufe des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und einer daraus resultierenden Schädigung stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, EU:C:2000:531, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 15.10.2020 - T-307/18
Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/ Kommission
Auszug aus EuGH, 05.05.2022 - C-718/20
Rn. 1 Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragt die Gesellschaft Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals Co. Ltd (im Folgenden: Zhejiang) mit Sitz in China die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Oktober 2020, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission (T-307/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:487), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 der Kommission vom 5. März 2018 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates (…ABl. 2018, L 63, S. 15), soweit sie von ihr betroffen ist, abgewiesen hat.
- EuGH, 28.09.2023 - C-123/21
Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …
Rn. 71 Zum anderen gehören nach ständiger Rechtsprechung das Übereinkommen zur Errichtung der WTO sowie die in den Anhängen 1 bis 4 dieses Übereinkommens genannten Übereinkommen nach ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Normen, an denen die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane gemessen werden kann (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).Würde ein solches Fehlen von Gegenseitigkeit hingenommen, bestünde die Gefahr, dass es hierdurch zu einem Ungleichgewicht bei der Anwendung der WTO-Regeln kommt (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 74 Nur in zwei Ausnahmefällen, die sich aus dem Willen des Unionsgesetzgebers ergeben, seinen Handlungsspielraum bei der Anwendung der WTO-Regeln selbst einzuschränken, hat der Gerichtshof anerkannt, dass es gegebenenfalls Sache der Unionsgerichte ist, die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts und der zu dessen Durchführung erlassenen Rechtsakte im Hinblick auf diese Übereinkommen oder eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO zur Feststellung deren Nichteinhaltung zu überprüfen (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 75 Dies gilt zum einen für den Fall, dass die Union eine bestimmte Verpflichtung umsetzen wollte, die sie im Rahmen der in Rn. 71 des vorliegenden Urteils genannten Übereinkommen übernommen hat, und zum anderen für den Fall, dass die Handlung der Union ausdrücklich auf ganz bestimmte Vorschriften der WTO-Übereinkünfte verweist (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. Juni 1989, Fediol/Kommission, 70/87, EU:C:1989:254, Rn. 19 bis 22…, vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 29 bis 32, und vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 76 Hinsichtlich Art. 2 Abs. 7 der Grundverordnung betreffend die Ermittlung des Normalwerts der Einfuhren aus einem Mitgliedsland der WTO ohne Marktwirtschaft ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, worauf das Gericht in Rn. 65 des angefochtenen Urteils hingewiesen hat, bereits entschieden hat, dass diese Bestimmung Ausdruck des Willens des Unionsgesetzgebers ist, auf diesem Gebiet eine spezifische unionsrechtliche Maßnahme zu erlassen (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Feststellung, dass mit Art. 2 Abs. 7 der Grundverordnung bestimmte in Art. 2 des Antidumping-Übereinkommens enthaltene Verpflichtungen umgesetzt werden sollen, kann sich daher keinesfalls allein auf den Wortlaut dieses Erwägungsgrundes stützen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die interessierten Parteien müssen im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und einer daraus resultierenden Schädigung stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 175 Damit ersucht Changmao den Gerichtshof jedoch in Wirklichkeit, die vom Gericht vorgenommene Tatsachen- und Beweiswürdigung durch seine eigene zu ersetzen, so dass diese Argumentation nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 17.07.2024 - T-1077/23
Gesetz über digitale Märkte: Abweisung der Klage von Bytedance (TikTok) gegen den …
Auch wenn die klagende Partei nicht nachzuweisen braucht, dass der Beschluss der Kommission ohne den betreffenden Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, muss sie nämlich zumindest dartun, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, weil sie sich ohne diesen Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können (vgl. Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-123/21
Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta kann der Gerichtshof von einer …
Ohne auf mögliche Unterschiede zwischen den Positionen Armeniens und Chinas einzugehen, hat sich der Gerichtshof in seinem Urteil Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission auf das Urteil Rusal Armenal gestützt{FN-VERWEIS:73}.Rn. 90 Im Urteil Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission ging es zwar um einen Sachverhalt, der sich von dem Sachverhalt in der vorliegenden Rechtssache leicht unterscheidet.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Gerichtshof im Urteil Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission den Zeitpunkt der Einleitung der betreffenden Untersuchung für relevant gehalten hat.
Danach hat der Gerichtshof jedoch gewechselt zwischen "zwei Ausnahmefällen" (…siehe z. B. Urteile vom 4. Februar 2016, C & J Clark International und Puma, C-659/13 und C-34/14, EU:C:2016:74, Rn. 87 [in dem nach der indirekten Bezugnahme auf die Urteile Nakajima und Fediol "ausnahmsweise" hinzugefügt wird], …und vom 15. November 2018, Baby Dan, C-592/17, EU:C:2018:913, Rn. 67 [mit dem Zusatz "ausnahmsweise" weiter hinten im selben Absatz]), und "in zwei Ausnahmesituationen" (…Urteile vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas, C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 47…, vom 9. Juli 2020, Donex Shipping and Forwarding, C-104/19, EU:C:2020:539, Rn. 46, und vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 85).
{FN:73} Urteil vom 5. Mai 2022 (C-718/20 P, EU:C:2022:362).
- EuG, 21.02.2024 - T-762/20
Sinopec Chongqing SVW Chemical u. a./ Kommission - Dumping - Einfuhren bestimmter …
Daher ist entschieden worden, dass diese Bestimmung nicht als eine Maßnahme angesehen werden kann, durch die gewährleistet werden soll, dass eine bestimmte im Rahmen der WTO-Übereinkommen eingegangene Verpflichtung in die Rechtsordnung der Union umgesetzt wird, da die WTO-Übereinkommen keine Regeln enthalten, die die Berechnung des Normalwerts für Länder ohne Marktwirtschaft betreffen (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 88;… vgl. in diesem Sinne und entsprechend auch Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal, C-21/14 P, EU:C:2015:494, Rn. 47 bis 50).Rn. 331 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung zwar vom Kläger nicht verlangt werden kann, nachzuweisen, dass die angefochtene Entscheidung der Kommission ohne den betreffenden Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, wenn sich dieser Beteiligte ohne den Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können, jedoch eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf die Verteidigungsrechte nur dann zur Nichtigerklärung der in Rede stehenden Handlung führen kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass wegen dieser Unregelmäßigkeit das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte konkret beeinträchtigt wurden (vgl. Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.09.2026 - C-499/24
Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 - Einfuhren …
Die Begründungspflicht verlangt jedoch nicht, dass das Gericht bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend behandelt; die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (Urteile vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. Januar 2025, Frajese/Kommission, C-586/23 P, EU:C:2025:45, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 01.03.2023 - T-324/21
Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission - …
Rn. 162 Nach der Rechtsprechung kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann zur Nichtigerklärung der in Rede stehenden Handlung führen, wenn das Verwaltungsverfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 49). - EuGH, 21.11.2024 - C-297/23
Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission - …
Rn. 100 Insoweit hat das Gericht in Rn. 162 des angefochtenen Urteils auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs Bezug genommen, wonach eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann zur Nichtigerklärung der in Rede stehenden Handlung führen kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-319/24
Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole mit Ursprung in …
{FN:121} Vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission (C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 21.02.2024 - T-763/20
Inner Mongolia Shuangxin Environment-Friendly Material/ Kommission - Dumping - …
Rn. 166 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung zwar vom Kläger nicht verlangt werden kann, nachzuweisen, dass die angefochtene Entscheidung der Kommission ohne den betreffenden Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, wenn sich dieser Beteiligte ohne den Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können, jedoch eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf die Verteidigungsrechte nur dann zur Nichtigerklärung der in Rede stehenden Handlung führen kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass wegen dieser Unregelmäßigkeit das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte konkret beeinträchtigt wurden (vgl. Urteil vom 5. Mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Kommission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 11.06.2025 - T-335/24
Ferrocarriles de Gran Canaria/ CINEA
Rn. 59 L'existence d'une irrégularité dans le respect de ce droit ne saurait conduire à l'annulation de l'acte attaqué que dans la mesure où il existe une possibilité que, en raison de cette irrégularité, la procédure administrative ait pu aboutir à un résultat différent, affectant ainsi concrètement les droits de la défense de la partie concernée (voir, en ce sens, arrêt du 5 mai 2022, Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/Commission, C-718/20 P, EU:C:2022:362, point 49 et jurisprudence citée).
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