Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 09.04.2013 - C-85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5884
EuGH, 09.04.2013 - C-85/11 (https://dejure.org/2013,5884)
EuGH, Entscheidung vom 09.04.2013 - C-85/11 (https://dejure.org/2013,5884)
EuGH, Entscheidung vom 09. April 2013 - C-85/11 (https://dejure.org/2013,5884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 11 - Nationale Regelung, die die Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen zulässt, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 11 - Nationale Regelung, die die Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen zulässt, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 11 - Nationale Regelung, die die Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen zulässt, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Mehrwertsteuergruppe; Begründetheit einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Irland

  • Betriebs-Berater

    Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 11
    Nichtunternehmer kann Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Mehrwertsteuergruppe; unbegründete Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Irland

  • datenbank.nwb.de

    Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Organschaft mit Nichtunternehmern

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung Nichtsteuerpflichtiger in Organschaft mit EU-Recht vereinbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung Nichtsteuerpflichtiger in Organschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1109
  • DB 2013, 1644
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 09.04.2013 - C-85/11
    Rn. 26 Obwohl der Gerichtshof noch keine Gelegenheit gehabt habe, über die im vorliegenden Fall aufgeworfene Frage zu entscheiden, werde der Standpunkt der Kommission indirekt durch Randnr. 19 des Urteils vom 22. Mai 2008, Ampliscientifica und Amplifin (C-162/07, Slg. 2008, I-4019), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Polysar Investments Netherlands (C-60/90, Urteil vom 20. Juni 1991, Slg. 1991, I-3111) gestützt.
  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …

    Auszug aus EuGH, 09.04.2013 - C-85/11
    Rn. 26 Obwohl der Gerichtshof noch keine Gelegenheit gehabt habe, über die im vorliegenden Fall aufgeworfene Frage zu entscheiden, werde der Standpunkt der Kommission indirekt durch Randnr. 19 des Urteils vom 22. Mai 2008, Ampliscientifica und Amplifin (C-162/07, Slg. 2008, I-4019), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Polysar Investments Netherlands (C-60/90, Urteil vom 20. Juni 1991, Slg. 1991, I-3111) gestützt.
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …

    Auszug aus EuGH, 09.04.2013 - C-85/11
    Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark, C-174/08, Slg. 2009, I-10567, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

    Auszug aus EuGH, 09.04.2013 - C-85/11
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Randnrn.18 und 19, sowie vom 18. November 2010, Kommission/Portugal, C-458/08, Slg. 2010, I-11599, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 09.04.2013 - C-85/11
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Randnrn.18 und 19, sowie vom 18. November 2010, Kommission/Portugal, C-458/08, Slg. 2010, I-11599, Randnrn.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …

    Rn. 36 Was die Antwort anbelangt, die in der Sache auf die zweite Frage zu geben ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung von Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (…ABl. L 347, S. 1), dessen Wortlaut dem von Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie entspricht, festgestellt hat, dass diese Bestimmungen, die jedem Mitgliedstaat gestatten, mehrere Personen, die im Gebiet dieses Mitgliedstaats ansässig und rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln, ihre Anwendung nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland, C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 36).
  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als …

    "36 Was die Antwort anbelangt, die in der Sache auf die zweite Frage zu geben ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung von Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (…ABl. L 347, S. 1), dessen Wortlaut dem von Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie entspricht, festgestellt hat, dass diese Bestimmungen, die jedem Mitgliedstaat gestatten, mehrere Personen, die im Gebiet dieses Mitgliedstaats ansässig und rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln, ihre Anwendung nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/ Irland, C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 36).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-306/12

    Spedition Welter - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der …

    Rn. 17 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteil vom 9. April 2013, Kommission/Irland, C-85/11, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-269/20

    Finanzamt T (Prestations internes d'un groupement TVA) - Vorlage zur …

    Rn. 27 Des Weiteren seien die Urteile vom 22. Mai 2008, Ampliscientifica und Amplifin (…C-162/07, EU:C:2008:301, Rn. 19), vom 9. April 2013, Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 40 und 48), sowie vom 17. September 2014, Skandia America (USA), filial Sverige (…C-7/13, EU:C:2014:2225, Rn. 28, 29, 35 und 37), nicht dahin auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat nicht gestattet sei, ein repräsentatives Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe (den Organträger) zum einzigen Steuerpflichtigen dieser Gruppe zu bestimmen.
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe bilden einen einzigen Steuerpflichtigen (EuGH-Urteil Skandia America (USA), EU:C:2014:2225, HFR 2014, 1031, Rz 28; s.a. EuGH-Urteil Kommission/Irland vom 09.04.2013 - C-85/11, EU:C:2013:217, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 238, Rz 40 und 48).
  • EuGH, 15.04.2021 - C-868/19

    Finanzamt für Körperschaften Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 35 Mit dieser Bestimmung wollte der Unionsgesetzgeber es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Eigenschaft des Steuerpflichtigen nicht systematisch an das Merkmal der rein rechtlichen Selbständigkeit zu knüpfen, und zwar aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung oder zur Verhinderung bestimmter Missbräuche, wie z. B. der Aufspaltung eines Unternehmens zwischen mehreren Steuerpflichtigen, um in den Genuss einer Sonderregelung zu gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. April 2013, Kommission/Irland, C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 47, …und vom 16. Juli 2015, Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:496, Rn. 40).

    Rn. 46 Zum einen geht nämlich aus dem Wortlaut, dem Zusammenhang und dem Ziel von Art. 11 der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht hervor, dass Personen, die keine Steuerpflichtigen sind, nicht in eine Mehrwertsteuergruppe einbezogen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. April 2013, Kommission/Irland, C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 41, 46 und 50).

  • BFH, 01.06.2016 - XI R 17/11

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als …

    Rn. 9 Hilfsweise hat die Klägerin im Revisionsverfahren erstmals unter Hinweis auf die EuGH-Urteile Kommission/Irland vom 9. April 2013 C-85/11 (EU:C:2013:217, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 238) und Kommission/Schweden vom 25. April 2013 C-480/10 (EU:C:2013:263, MwStR 2013, 276) vorgebracht, der von ihr geltend gemachte Vorsteuerabzug stehe ihr jedenfalls unter dem Gesichtspunkt einer mit ihren Tochtergesellschaften bestehenden Organschaft zu.

    "36 Was die Antwort anbelangt, die in der Sache auf die zweite Frage zu geben ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung von Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (…ABl. L 347, S. 1), dessen Wortlaut dem von Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie entspricht, festgestellt hat, dass diese Bestimmungen, die jedem Mitgliedstaat gestatten, mehrere Personen, die im Gebiet dieses Mitgliedstaats ansässig und rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln, ihre Anwendung nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/ Irland, C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 36).

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …

    Eine Organschaft --wozu das FG ggf. Feststellungen nachzuholen habe-- komme mit Blick auf die EuGH-Urteile vom 9. April 2013 C-85/11 --Kommission/Irland-- (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 806, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 238) und vom 25. April 2013 C-480/10 --Kommission/Schweden-- (MwStR 2013, 276, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2013, 423) auch mit ihren Tochtergesellschaften als Organgesellschaften in Betracht, obwohl diese als Kommanditgesellschaften die Rechtsform einer Personengesellschaft hätten.

    Rn. 64 d) Der Senat hält es aber aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile --Kommission/Irland-- in DStR 2013, 806, MwStR 2013, 238, Rz 36; --Kommission/Schweden-- in MwStR 2013, 276, UR 2013, 423, Rz 35, jeweils zu Art. 11 der MwStSystRL) für zweifelhaft, ob die nationale Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, die die Behandlung von im Inland ansässigen Personen als ein Steuerpflichtiger von weiteren bzw. anderen Bedingungen als den in der unionsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage genannten Voraussetzungen abhängig macht, mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG sowie dem Grundsatz der Rechtsformneutralität in Einklang steht.

    Rn. 65 Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH sieht Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG für die Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit vor, den Wirtschaftsteilnehmern weitere Bedingungen für die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe aufzubürden als diejenigen, die in dieser Bestimmung genannt sind (vgl. EuGH-Urteile --Kommission/Irland-- in DStR 2013, 806, MwStR 2013, 238, Rz 36; --Kommission/Schweden-- in MwStR 2013, 276, UR 2013, 423, Rz 35, jeweils zu Art. 11 der MwStSystRL).

    Rn. 67 bb) Zwar ermöglicht das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die Behandlung mehrerer Personen als ein Steuerpflichtiger Steuerhinterziehungen oder Steuerumgehungen möglich macht (EuGH-Urteile --Kommission/Irland-- in DStR 2013, 806, MwStR 2013, 238, Rz 49; --Kommission/Schweden-- in MwStR 2013, 276, UR 2013, 423, Rz 38, jeweils zu Art. 11 der MwStSystRL; vgl. auch EuGH-Urteil --Ampliscientifica und Amplifin-- in Slg. 2008, I-4019, 217, UR 2008, 534, Rz 29).

  • BFH, 02.12.2015 - V R 67/14

    Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten …

    Rn. 28 (3) Im Hinblick auf das Erfordernis einer Unternehmereigenschaft der an der Zusammenfassung beteiligten Personen hat der EuGH in einem gegen Irland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass "die Kommission nicht dargetan [hat], dass die Ziele von Art. 11 der Mehrwertsteuerrichtlinie für eine Auslegung sprechen, wonach nichtsteuerpflichtige Personen nicht in eine Mehrwertsteuergruppe einbezogen werden können" (EuGH-Urteil Kommission/Irland vom 9. April 2013 C-85/11, EU:C:2013:217, Rz 50).

    Der EuGH begründet dies damit, dass diese Regelung bezweckt, "die Eigenschaft des Steuerpflichtigen nicht systematisch an das Merkmal der rein rechtlichen Selbständigkeit zu knüpfen, und zwar aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung oder um bestimmte Missbräuche zu verhindern wie z.B. die Aufspaltung eines Unternehmens zwischen mehreren Steuerpflichtigen, um in den Genuss einer Sonderregelung zu gelangen" (EuGH-Urteil Kommission/Irland, EU:C:2013:217, Rz 47).

    Dabei geht der EuGH davon aus, dass die "Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, eine Gruppe von Personen, die eine oder mehrere Personen umfasst, die unter Umständen einzeln nicht die Eigenschaft des Steuerpflichtigen haben, als einen Steuerpflichtigen zu behandeln, diesen Zielen jedoch offenkundig nicht zuwider[läuft]." Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass "die Anwesenheit von solchen Personen in einer Mehrwertsteuergruppe zu einer Verwaltungsvereinfachung sowohl für diese Gruppe als auch für die Steuerverwaltung beiträgt und die Verhinderung bestimmter Missbräuche ermöglicht, wobei die Anwesenheit sogar unabdingbar für diese Zwecke sein kann, wenn sie allein die engen Beziehungen herstellt, die auf finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Ebene zwischen den diese Gruppe bildenden Personen bestehen müssen, damit sie zusammen als ein Steuerpflichtiger behandelt werden" (EuGH-Urteil Kommission/Irland, EU:C:2013:217, Rz 48).

    Rn. 29 Sollte die Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen "zu Missbräuchen führen können", seien die Mitgliedstaaten aber zur Schaffung von Sondermaßnahmen berechtigt (EuGH-Urteil Kommission/Irland, EU:C:2013:217, Rz 49).

    Rn. 32 (2) Art. 11 MwStSystRL fasst mehrere Personen zu einem Steuerpflichtigen zusammen, um "die Eigenschaft des Steuerpflichtigen nicht systematisch an das Merkmal der rein rechtlichen Selbständigkeit zu knüpfen" (EuGH-Urteile Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, EU:C:2015:496, Rz 40, und Kommission/Irland, EU:C:2013:217, Rz 47).

    Rn. 33 Das dient dazu, "bestimmte Missbräuche zu verhindern wie z.B. die Aufspaltung eines Unternehmens zwischen mehreren Steuerpflichtigen, um in den Genuss einer Sonderregelung zu gelangen" (EuGH-Urteile Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, EU:C:2015:496, Rz 40, und Kommission/Irland, EU:C:2013:217, Rz 47).

  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/14

    Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für …

    Rn. 35 (1) Obwohl sich die Voraussetzung eines Antrags nicht aus Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ergibt, der die Bedingungen für die Zusammenfassung zu einem Steuerpflichtigen abschließend aufzählt (s. oben II.1.c bb(2)(a)), haben einzelne Mitgliedstaaten diese Zusammenfassung antragsabhängig ausgestaltet (vgl. z.B. zu dem in der Republik Irland für die Gruppenbesteuerung bestehenden Antragserfordernis EuGH-Urteil Kommission/Irland vom 9. April 2013 C-85/11, EU:C:2013:217, Rz 8), ohne dass der EuGH dies beanstandet (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Irland, EU:C:2013:217;… vgl. auch Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 2, Anm. 816).

    Rn. 38 (2) Dient die Zusammenfassung zu einem Steuerpflichtigen trotz rechtlicher Selbständigkeit dazu, "Missbräuche zu verhindern wie z.B. die Aufspaltung eines Unternehmens zwischen mehreren Steuerpflichtigen, um in den Genuss einer Sonderregelung zu gelangen" (EuGH-Urteile Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, EU:C:2015:496, Rz 40, und Kommission/Irland, EU:C:2013:217, Rz 47), können die Mitgliedstaaten bei Ausübung der ihnen unionsrechtlich zur Missbrauchsbekämpfung zustehenden Regelungsbefugnis (s. oben II.1.c bb(2)(a)) berücksichtigen, dass die Zusammenfassung zu nichtsteuerbaren Leistungen zwischen den zusammengefassten Personen führt.

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 30/14

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und …

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …

  • BFH, 07.05.2020 - V R 40/19

    EuGH-Vorlage zur Organschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

  • BFH, 08.08.2013 - V R 18/13

    Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen …

  • BFH, 26.01.2023 - V R 20/22

    Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

  • BFH, 15.12.2016 - V R 14/16

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

  • BFH, 29.08.2024 - V R 14/24

    Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers

  • OLG Frankfurt, 30.09.2014 - 14 U 201/13

    Verstoß gegen Artikel 27, 28 EG-Öko-Verordnung durch Verwendung der Bezeichnung …

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19

    EuGH-Vorlage - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Finanzielle Eingliederung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-184/23

    Finanzamt T II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …

  • FG Münster, 07.09.2017 - 5 K 3123/15

    Umsatzsteuer: Anordnung der Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerliche Organschaft

  • FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12

    Keine Unionsrechtswidrigkeit von § 2 Abs. 2 UStG im Hinblick auf die …

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - 5 V 5119/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - …

  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-7/13

    Skandia America (USA) - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuergruppe - …

  • EuGH, 16.02.2023 - C-519/21

    DGRFP Cluj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • BFH, 06.11.2025 - V R 36/23

    Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein

  • FG Köln, 21.04.2016 - 11 K 1694/11

    Umsatzsteuer: Durchschnittsatzbesteuerung für Landwirte bei Organschaft

  • EuG, 22.04.2026 - T-268/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 11 der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Sechste …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-77/19

    Kaplan International colleges UK - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-74/11
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2014 - 1 L 67/13

    Auslegung gemeinschaftlicher Rechtsnormen; Rechtnatur von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-43/13

    Kronos Titan und Rhein-Ruhr Beschichtungs-Service - Richtlinie 2003/96/EG - Art. …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-86/11
  • EuGH, 25.04.2013 - C-95/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.2011 - C-85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26506
EuGH, 04.07.2011 - C-85/11 (https://dejure.org/2011,26506)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2011 - C-85/11 (https://dejure.org/2011,26506)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - C-85/11 (https://dejure.org/2011,26506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. Februar 2011 - Europäische Kommission/Irland

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 9, RL 2006/112/EG Art 11
    Irland; Mehrwertsteuer; Mitglied; Organschaft

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 11
    Vertragsverletzungsverfahren, Mehrwertsteuersystem, Irland

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.2011 - C-85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69448
EuGH, 27.09.2011 - C-85/11 (https://dejure.org/2011,69448)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.2011 - C-85/11 (https://dejure.org/2011,69448)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 2011 - C-85/11 (https://dejure.org/2011,69448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36648
Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11 (https://dejure.org/2012,36648)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.11.2012 - C-85/11 (https://dejure.org/2012,36648)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. November 2012 - C-85/11 (https://dejure.org/2012,36648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG - Nationale Regelung, wonach Nichtsteuerpflichtige Mehrwertsteuergruppen angehören können - Vereinbarkeit mit dem Mehrwertsteuerrecht der Union

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG - Nationale Regelung, wonach Nichtsteuerpflichtige Mehrwertsteuergruppen angehören können - Vereinbarkeit mit dem Mehrwertsteuerrecht der Union“

  • Betriebs-Berater

    Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in Mehrwertsteuerorganschaft - Schlussanträge

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in Mehrwertsteuerorganschaft - Schlussanträge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:19} - Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, Slg. 2010, I-7195, Randnrn.

    {FN:20} - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, insbesondere Randnr. 51. Vgl. auch Nr. 52 meiner Schlussanträge in jener Rechtssache.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:30} - Vgl. Urteile vom 29. April 2004, EDM (C-77/01, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 49), und vom 13. März 2008, Securenta (C-437/06, Slg. 2008, I-1597, Randnr. 26), wo es heißt: "Aus den Angaben des vorlegenden Gerichts geht hervor, dass Securenta drei Arten von Tätigkeiten ausübt, und zwar erstens nichtwirtschaftliche und als solche nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie fallende Tätigkeiten, zweitens wirtschaftliche und demzufolge in deren Anwendungsbereich fallende, aber von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeiten und drittens wirtschaftliche Tätigkeiten, die steuerpflichtig sind.
  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:30} - Vgl. Urteile vom 29. April 2004, EDM (C-77/01, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 49), und vom 13. März 2008, Securenta (C-437/06, Slg. 2008, I-1597, Randnr. 26), wo es heißt: "Aus den Angaben des vorlegenden Gerichts geht hervor, dass Securenta drei Arten von Tätigkeiten ausübt, und zwar erstens nichtwirtschaftliche und als solche nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie fallende Tätigkeiten, zweitens wirtschaftliche und demzufolge in deren Anwendungsbereich fallende, aber von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeiten und drittens wirtschaftliche Tätigkeiten, die steuerpflichtig sind.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-324/11

    Tóth - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Begriff …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:27} - Eine zusammenfassende Darstellung der Vorsteuerabzugsregelung findet sich im Urteil vom 6. September 2012, Tóth (C-324/11, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:11} - Zu Holdinggesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Mehrwertsteuer vgl. z. B. Urteile Polysar Investments Netherlands und vom 29. Oktober 2009, SKF (C-29/08, Slg. 2009, I-10413).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:8} - Urteil vom 20. Juni 1991 (C-60/90, Slg. 1991, I-3111).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:7} - Urteil vom 22. Mai 2008 (C-162/07, Slg. 2008, I-4019, Randnr. 19).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:14} - Vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark (C-174/08, Slg. 2009, I-10567, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2012, A (C-33/11, Randnr. 27).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-33/11

    A - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 6 - Befreiung der Lieferungen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:14} - Vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark (C-174/08, Slg. 2009, I-10567, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2012, A (C-33/11, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
    {FN:12} - In diesem Urteil vom 20. Juni 1996 (C-155/94, Slg. 1996, I-3013) ging es um die Frage, ob der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen ist, dass er eine Tätigkeit einschließt, die darin besteht, dass ein Treuhänder (Trustee) im Rahmen der Verwaltung des Vermögens eines gemeinnützigen Trusts Aktien und andere Wertpapiere kauft und verkauft.
  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

  • EuGH, 10.05.2012 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-65/11

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 08.07.2011 - C-86/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 23.09.2011 - C-95/11

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 23.04.2013 - C-480/11

    Boni-Claverie / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-184/23

    Finanzamt T II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …

    {FN:22} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 42) und in der Rechtssache Kommission/Schweden (C-480/10, EU:C:2012:751, Nr. 40).

    {FN:24} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 42) und in der Rechtssache Kommission/Schweden (C-480/10, EU:C:2012:751, Nr. 40), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:212, Nr. 49).

    {FN:42} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 49).

    {FN:44} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 50).

    {FN:45} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 49) und in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Adient (C-533/22, EU:C:2024:106, Nr. 33).

    {FN:49} Für einen historischen Rückblick auf die Entstehung der unionsrechtlichen Bestimmung über die Mehrwertsteuergruppe vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nrn. 29 bis 36), sowie Pfeiffer, S., VAT Grouping from a European Perspective, IBFD Doctoral Series, Bd. 34, 2015.

  • BFH, 26.01.2023 - V R 20/22

    Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

    Rn. 38 So sollen einerseits entgeltliche Umsätze, die zwischen den einzelnen Mitgliedern einer Mehrwertsteuergruppe bewirkt werden, als Insichgeschäfte der Gruppe gelten und demzufolge mehrwertsteuerrechtlich nicht existent sein (Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den Rechtssachen Kommission/Irland vom 27.11.2012 - C-85/11, EU:C:2012:753, Rz 42, und Kommission/Schweden vom 27.11.2012 - C-480/10, EU:C:2012:751, Rz 40; Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in den Rechtssachen Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt vom 26.03.2015 - C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:212, Rz 49).

    Allerdings war er mit der Frage, ob Umsätze zwischen den Gruppenmitgliedern dem Anwendungsbereich der Steuer unterliegen, noch nicht in entscheidungserheblicher Weise befasst (vgl. EuGH-Urteile Ampliscientifica und Amplifin vom 22.05.2008 - C-162/07, EU:C:2008:301; Kommission/Irland vom 09.04.2013 - C-85/11, EU:C:2013:217; Kommission/Schweden, EU:C:2013:263; Skandia America (USA), filial Sverige, vom 17.09.2014 - C-7/13, EU:C:2014:2225; Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, EU:C:2015:496; Kaplan International Colleges UK vom 18.11.2020 - C-77/19, EU:C:2020:934; Danske Bank vom 11.03.2021 - C-812/19, EU:C:2021:196; Finanzamt für Körperschaften Berlin vom 15.04.2021 - C-868/19, EU:C:2021:285).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Rn. 60 Diese Beurteilung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie, in dem es heißt, dass ganz allgemein "Personen" als ein Steuerpflichtiger behandelt werden können, anders als bei dem aus der Zweiten Mehrwertsteuerrichtlinie{FN-VERWEIS:20} resultierenden Rechtsrahmen, wie Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Rn. 30 und 31) zutreffend ausgeführt hat.

    {FN:30} - Vgl. in diesem Sinne Mitteilung der Kommission (…a. a. O., S. 11) und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 45).

  • EuG, 22.04.2026 - T-268/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 11 der …

    Gleiches gilt für die Einbeziehung einer keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübenden Person in eine Mehrwertsteuergruppe Vgl. in diesem Sinne auch Mehrwertsteuerausschuss, Leitlinien aus der 101. Sitzung vom 20. Oktober 2014, Dokument C, taxud.c.1(2015)46844 - 824. < schließen , da eine Mehrwertsteuergruppe das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann, das eine solche Person nicht ausüben könnte Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf eine nichtsteuerpflichtige Holdinggesellschaft Urteil vom 16. Juli 2015, Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (… und , EU:C:2015:496, Rn. 35), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (, EU:C:2012:753, Nr. 51).

    Ihres Erachtens kann diese Regelung auch dazu dienen, die steuerliche "Organisationsneutralität" zu gewährleisten Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache Finanzamt T II (, EU:C:2024:416, Nrn. 81 bis 83); vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Irland (, EU:C:2012:753, Nr. 49) und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Adient (, EU:C:2024:106, Nr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14

    Gmina Wrocław - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    {FN:44} - Überdies kann die Anmeldung wirtschaftlich zusammenhängender Einheiten als ein einziger Steuerpflichtiger, worauf ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-85/11, EU:C:2012:753, Nr. 45) in Bezug auf Mehrwertsteuergruppen hingewiesen habe, insgesamt betrachtet zu Cashflow-Vorteilen führen, weil auf internen Umsätzen zwischen solchen Einheiten keine Mehrwertsteuer lastet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht