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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2017 - C-90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40421
EuGH, 26.10.2017 - C-90/16 (https://dejure.org/2017,40421)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2017 - C-90/16 (https://dejure.org/2017,40421)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - C-90/16 (https://dejure.org/2017,40421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    The English Bridge Union

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport stehen - Begriff "Sport" - Tätigkeit, die durch eine körperliche Komponente gekennzeichnet ist - Duplicate-Bridge

  • Europäischer Gerichtshof

    The English Bridge Union

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport stehen - Begriff "Sport" - Tätigkeit, die durch eine körperliche Komponente gekennzeichnet ist - Duplicate-Bridge

  • Europäischer Gerichtshof

    The English Bridge Union

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport stehen - Begriff "Sport" - Tätigkeit, die durch eine körperliche Komponente gekennzeichnet ist - Duplicate-Bridge

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport stehen - Begriff "Sport" - Tätigkeit, die durch eine körperliche Komponente gekennzeichnet ist - Duplicate-Bridge

  • datenbank.nwb.de

    Turnier-Bridge kein Sport im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Duplicate-Bridge fällt nicht unter den Begriff "Sport" im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie und kann daher nicht als solcher von der Mehrwertsteuer befreit werden

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    The English Bridge Union

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport stehen - Begriff "Sport" - Tätigkeit, die durch eine körperliche Komponente gekennzeichnet ist - Duplicate-Bridge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuervorteile bei Kartenspielen: Bridge ist kein Sport

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Kartenspiel Duplicate-Bridge ist kein Sport im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Duplicate-Bridge fällt nicht unter den Begriff "Sport" im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bridge ist kein Sport

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Duplicate-Bridge fällt nicht unter den Begriff "Sport" im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Duplicate-Bridge ist kein "Sport" im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendung des Begriffs "kulturelle Dienstleistungen" im Sinne der Richtlinie für Duplicate-Bridge jedoch nicht ausgeschlossen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2018, 25
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.02.2013 - C-18/12

    Město Žamberk - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Rn. 21 Des Weiteren wird zwar, wie die Überschrift des Kapitels zeigt, zu der dieser Artikel gehört, mit den in dieser Vorschrift vorgesehenen Steuerbefreiungen die Förderung bestimmter, dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten bezweckt, diese Befreiungen betreffen jedoch nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, sondern nur diejenigen, die in der Vorschrift einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 26. Februar 2015, VDP Dental Laboratory u. a., C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, Rn. 45).

    Rn. 23 Was schließlich das Ziel von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m dieser Richtlinie betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser Vorschrift bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten gefördert werden sollen, nämlich in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, und sie somit darauf abzielt, eine solche Betätigung durch breite Schichten der Bevölkerung zu fördern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 23, …und vom 19. Dezember 2013, Bridport and West Dorset Golf Club, C-495/12, EU:C:2013:861, Rn. 20).

    Doch auch wenn sie sich als der körperlichen und geistigen Gesundheit förderlich herausstellen, fallen Tätigkeiten der reinen Erholung oder Entspannung nicht unter diese Bestimmung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 22, …und vom 25. Februar 2016, Kommission/Niederlande, C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 23 bis 25).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Anwendbarkeit von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112 nicht voraussetzt, dass die sportliche Betätigung auf einem bestimmten Niveau, beispielsweise auf professionellem Niveau, oder in einer bestimmten Art und Weise, nämlich regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt wird (Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 22, …und vom 19. Dezember 2013, Bridport and West Dorset Golf Club, C-495/12, EU:C:2013:861, Rn. 19).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-495/12

    Bridport and West Dorset Golf Club - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Rn. 23 Was schließlich das Ziel von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m dieser Richtlinie betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser Vorschrift bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten gefördert werden sollen, nämlich in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, und sie somit darauf abzielt, eine solche Betätigung durch breite Schichten der Bevölkerung zu fördern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 23, und vom 19. Dezember 2013, Bridport and West Dorset Golf Club, C-495/12, EU:C:2013:861, Rn. 20).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Anwendbarkeit von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112 nicht voraussetzt, dass die sportliche Betätigung auf einem bestimmten Niveau, beispielsweise auf professionellem Niveau, oder in einer bestimmten Art und Weise, nämlich regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt wird (…Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 22, und vom 19. Dezember 2013, Bridport and West Dorset Golf Club, C-495/12, EU:C:2013:861, Rn. 19).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-144/13

    VDP Dental Laboratory u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Rn. 17 Nach gefestigter Rechtsprechung sind die in Art. 132 dieser Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, EU:C:2008:571, Rn. 16, sowie vom 26. Februar 2015, VDP Dental Laboratory u. a., C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 21 Des Weiteren wird zwar, wie die Überschrift des Kapitels zeigt, zu der dieser Artikel gehört, mit den in dieser Vorschrift vorgesehenen Steuerbefreiungen die Förderung bestimmter, dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten bezweckt, diese Befreiungen betreffen jedoch nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, sondern nur diejenigen, die in der Vorschrift einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Februar 2015, VDP Dental Laboratory u. a., C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, Rn. 45).

  • EuGH, 25.02.2016 - C-22/15

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Diese Regel einer engen Auslegung bedeutet jedoch nicht, dass die zur Definition dieser Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nähme (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 2004, Temco Europe, C-284/03, EU:C:2004:730, Rn. 17, und vom 25. Februar 2016, Kommission/Niederlande, C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Doch auch wenn sie sich als der körperlichen und geistigen Gesundheit förderlich herausstellen, fallen Tätigkeiten der reinen Erholung oder Entspannung nicht unter diese Bestimmung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk, C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 22, und vom 25. Februar 2016, Kommission/Niederlande, C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 23 bis 25).

  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Rn. 18 Da der Begriff "Sport" in der Richtlinie 2006/112 nicht definiert wird, sind die Bedeutung und die Tragweite dieses Begriffs nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/03

    Temco Europe

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Diese Regel einer engen Auslegung bedeutet jedoch nicht, dass die zur Definition dieser Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nähme (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 2004, Temco Europe, C-284/03, EU:C:2004:730, Rn. 17, …und vom 25. Februar 2016, Kommission/Niederlande, C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-253/07

    DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Rn. 17 Nach gefestigter Rechtsprechung sind die in Art. 132 dieser Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, EU:C:2008:571, Rn. 16, …sowie vom 26. Februar 2015, VDP Dental Laboratory u. a., C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-592/15

    British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die entsprechende Vorschrift der Richtlinie 77/388 den Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der steuerbefreiten kulturellen Dienstleistungen ein Ermessen einräumte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Februar 2017, British Film Institute, C-592/15, EU:C:2017:117, Rn. 24).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-550/14

    Envirotec Denmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
    Rn. 18 Da der Begriff "Sport" in der Richtlinie 2006/112 nicht definiert wird, sind die Bedeutung und die Tragweite dieses Begriffs nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-449/17

    Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der …

    Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen die in Rede stehenden Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe dar, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung verhindern sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-373/19

    Dubrovin & Tröger - Aquatics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen die genannten Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe dar, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung verhindern sollen (Urteile vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 14. März 2019, A & G Fahrschul-Akademie, C-449/17, EU:C:2019:202, Rn. 18).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes …

    Art. 132 der Richtlinie 2006/112/EG sieht Steuerbefreiungen nur für diejenigen Tätigkeiten vor, die in der Vorschrift einzeln aufgeführt und genau beschrieben sind (EuGH-Urteile Brockenhurst College vom 4. Mai 2017 - C-699/15, EU:C:2017:344, UR 2017, 435, Rz 22; The English Bridge Union vom 26. Oktober 2017 - C-90/16, EU:C:2017:814, HFR 2017, 1174, Rz 21; A & G Fahrschul-Akademie vom 14. März 2019 - C-449/17, EU:C:2019:202, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2019, 620, Rz 17).
  • EuGH, 16.10.2019 - C-4/18

    Winterhoff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Die Regel einer engen Auslegung bedeutet somit nicht, dass die zur Definition der in Art. 132 aufgeführten Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nähme (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2017, Aviva, C-605/15, EU:C:2017:718, Rn. 30, und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 20).
  • EuGH, 07.10.2019 - C-47/19

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen die in Rede stehenden Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe dar, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung verhindern sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 14. März 2019, A & G Fahrschul-Akademie, C-449/17, EU:C:2019:202, Rn. 18).
  • BFH, 15.12.2021 - XI R 3/20

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j …

    Rn. 23 b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) stellen die in der Regelung enthaltenen Begriffe autonome unionsrechtliche Begriffe dar, da eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung verhindert werden soll (vgl. EuGH-Urteile The English Bridge Union vom 26.10.2017 - C-90/16, EU:C:2017:814, Rz 17 und die dort angeführte Rechtsprechung; A & G Fahrschul-Akademie vom 14.03.2019 - C-449/17, EU:C:2019:202, Rz 18; Dubrovin & Tröger - Aquatics vom 21.10.2021 - C-373/19, EU:C:2021:873, Rz 21; EuGH-Beschluss Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst vom 07.10.2019 - C-47/19, EU:C:2019:840, Rz 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-488/18

    Golfclub Schloss Igling - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Žamberk (…C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 23), vom 19. Dezember 2013, The Bridport and West Dorset Golf Club (…C-495/12, EU:C:2013:861, Rn. 20), und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union (C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 23).

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union (C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 22.).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-612/20

    Happy Education - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen die genannten Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe dar, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung verhindern sollen (Urteile vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Oktober 2021, Dubrovin & Tröger - Aquatics, C-373/19, EU:C:2021:873, Rn. 21).
  • EuGH, 01.10.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …

    Rn. 29 Wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (…Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18).
  • BFH, 16.10.2018 - V B 30/18

    Keine Steuerfreiheit für an Blindenwerkstätten erbrachte …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Steuerbefreiungstatbestände nach ständiger Rechtsprechung wegen ihres Charakters als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (vgl. z.B. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- The English Bridge Union vom 26. Oktober 2017 C-90/16, EU:C:2017:814, Rz 20).
  • FG Thüringen, 23.05.2023 - 2 K 23/21

    Selbständige Fahrlehrerin rechnet mit Weiterbildungseinrichtung Leistungen ab, …

  • EuG, 13.11.2024 - T-274/21

    Synadiet u. a./ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-141/22

    TLL The Longevity Labs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - …

  • EuG, 13.11.2024 - T-271/21

    Ortis/ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung Beschränkungen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …

  • EuG, 13.11.2024 - T-302/21

    Aboca u. a./ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung …

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   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16   

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https://dejure.org/2017,19267
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16 (https://dejure.org/2017,19267)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.2017 - C-90/16 (https://dejure.org/2017,19267)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - C-90/16 (https://dejure.org/2017,19267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    The English Bridge Union

    Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. m - Steuerbefreiungen - In engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen - Begriff "Sport" - Duplicate-Kontrakt-Bridge

  • Europäischer Gerichtshof

    The English Bridge Union

    Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. m - Steuerbefreiungen - In engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen - Begriff "Sport" - Duplicate-Kontrakt-Bridge

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. m - Steuerbefreiungen - In engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen - Begriff "Sport" - Duplicate-Kontrakt-Bridge

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 25.02.2016 - C-22/15

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    Im Urteil Kommission/Niederlande{FN-VERWEIS:10}hat er entschieden, dass die Vermietung von Freizeitbooten nicht mit einer sportlichen Betätigung gleichzusetzen ist, da diese Boote einen reinen Erholungszweck haben können{FN-VERWEIS:11}.

    {FN:10} Urteil vom 25. Februar 2016 (C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118).

    {FN:11} Urteil vom 25. Februar 2016 (C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 30).

    {FN:45} Vgl. Urteil vom 25. Februar 2016, Kommission/Niederlande (C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 24).

  • EuGH, 21.02.2013 - C-18/12

    Město Žamberk - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    Im Urteil Žamberk{FN-VERWEIS:9} hat er entschieden, dass nicht organisierte und nicht planmäßige sportliche Betätigungen, die nicht auf die Teilnahme an Sportwettkämpfen abzielen, von der Steuer befreit sind.

    {FN:9} Urteil vom 21. Februar 2013 (C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 24 und 25).

    {FN:36} Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in dem genannten Artikel vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen; vgl. Urteil vom 21. Februar 2013, Žamberk (C-18/12, EU:C:2013:95, Rn. 17).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:12} Urteil vom 10. November 2011 (C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rn. 36).

    {FN:43} Urteil vom 10. November 2011 (C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rn. 36).

  • EuGH, 16.10.2008 - C-253/07

    DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    Vgl. auch Urteil vom 3. April 2003, Hoffmann (…C-144/00, EU:C:2003:192, Rn. 24), und speziell für die Steuerbefreiung bei Sport Urteil vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club (C-253/07, EU:C:2008:571, Rn. 30).

    {FN:8} Urteil vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club (C-253/07, EU:C:2008:571).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:17} Urteil vom 10. September 2002, Kügler (C-141/00, EU:C:2002:473, Rn. 41).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier - Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:20} Schwieriger ist die Situation bei der Psychotherapie: vgl. Urteile vom 6. November 2003, Dornier (C-45/01, EU:C:2003:595, Rn. 50), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (…C-443/05 P, EU:C:2007:511, Rn. 46).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-106/05

    L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:18} Urteil vom 8. Juni 2006, L.u.p. (C-106/05, EU:C:2006:380, Rn. 31).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:15} Urteil vom 14. September 2000, D. (C-384/98, EU:C:2000:444, Rn. 22).
  • EuGH, 10.06.2010 - C-262/08

    CopyGene - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:16} Urteil vom 10. Juni 2010, CopyGene (C-262/08, EU:C:2010:328, Rn. 52).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-156/09

    Verigen Transplantation Service International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
    {FN:19} Urteil vom 18. November 2010, Verigen Transplantation Service International (C-156/09, EU:C:2010:695, Rn. 32).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer / Finanzamt Donaueschingen - Steuerrecht - Sechste …

  • EuGH, 11.01.2001 - C-76/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …

  • EuGH, 13.09.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. …

  • EuGH, 24.05.1988 - 122/87

    Kommission / Italien

  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …

  • EuGH, 18.01.2001 - C-150/99

    Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …

  • EuGH, 12.01.2006 - C-246/04

    Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …

  • EuGH, 14.03.2013 - C-216/11

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 5 K 5122/15

    Umsatzsteuer 2006 bis 2008

    In Ermangelung einer eigenen Definition des Sportbegriffs im Mehrwertsteuersystem ist zunächst auf das gewöhnliche Begriffsverständnis abzustellen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 15. Juni 2017, Rs. C-90/16, English Bridge Union, Rn. 23 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-680/21

    Fußball: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die …

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache The English Bridge Union (C-90/16, EU:C:2017:464, Nr. 33).
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