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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 29.09.2021 | Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 02.09.2021 - C-928/19 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35542
EuGH, 02.09.2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,35542)
EuGH, Entscheidung vom 02.09.2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,35542)
EuGH, Entscheidung vom 02. September 2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,35542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    EPSU/ Kommission

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. 154 und 155 AEUV - Sozialer Dialog zwischen den Sozialpartnern auf der Ebene der Europäischen Union - Unterrichtung und Anhörung der Beamten und Angestellten der zentralstaatlichen Verwaltungsbehörden der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. 154 und 155 AEUV - Sozialer Dialog zwischen den Sozialpartnern auf der Ebene der Europäischen Union - Unterrichtung und Anhörung der Beamten und Angestellten der zentralstaatlichen Verwaltungsbehörden der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. 154 und 155 AEUV - Sozialer Dialog zwischen den Sozialpartnern auf der Ebene der Europäischen Union - Unterrichtung und Anhörung der Beamten und Angestellten der zentralstaatlichen Verwaltungsbehörden der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der Sozialpartner auf Durchführung einer von ihnen geschlossenen Vereinbarung auf Unionsebene stattzugeben

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Rn. 29 Drittens habe das Gericht in den Rn. 74 bis 76 des angefochtenen Urteils Rn. 84 des Urteils vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128), falsch ausgelegt; aus ihr gehe hervor, dass sich die Befugnisse der Kommission im Rahmen des in den Art. 154 und 155 AEUV vorgesehenen Verfahrens auf die Kontrolle der Repräsentativität der Sozialpartner, die die betreffende Vereinbarung unterzeichnet hätten, und die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Bestimmungen dieser Vereinbarung beschränkten, während in diesem Urteil von einer Kontrolle der Frage, ob es zweckmäßig sei, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Durchführung der Vereinbarung auf Unionsebene zu unterbreiten, keine Rede sei.

    Wie sich insbesondere aus Rn. 89 des Urteils vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128), ergebe, seien die Befugnisse des Parlaments und der Sozialpartner verschieden und komplementär.

    Rn. 31 Die Kommission weist das Vorbringen der EPSU zurück und schließt sich der Auslegung der Art. 154 und 155 AEUV sowie des Urteils vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128), durch das Gericht an.

    Rn. 69 Jedenfalls ist festzustellen, dass das Vorbringen, mit dem die EPSU dem Gericht vorwirft, es sei zu Unrecht von seiner eigenen, auf das Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128), zurückgehenden Rechtsprechung abgewichen, da nach diesem Urteil die Befugnisse der Kommission im Rahmen der Durchführung einer zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene geschlossenen Vereinbarung auf der Grundlage von Art. 155 Abs. 2 AEUV auf die Kontrolle der Repräsentativität ihrer Unterzeichner und der Rechtmäßigkeit ihrer Klauseln beschränkt seien und sich nicht auf die Kontrolle der Frage erstreckten, ob es zweckmäßig sei, dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss zur Durchführung der Vereinbarung zu unterbreiten, auf einem Fehlverständnis des genannten Urteils beruht und daher unbegründet ist.

    Rn. 70 Im Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128), hat das Gericht nämlich im Anschluss an die Feststellung in dessen Rn. 84, dass die Kommission nach einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner auf Durchführung einer Vereinbarung auf Unionsebene die Herrschaft über das Verfahren übernehme, in Rn. 85 ausdrücklich entschieden, dass die Kommission "insbesondere" die Repräsentativität der Unterzeichner dieser Vereinbarung zu prüfen habe, sobald sie wieder in den Ablauf des Verfahrens eingreifen dürfe.

    Rn. 71 Daraus folgt, dass die Wendung "prüft, ob ein entsprechender Vorschlag an den Rat zu richten ist" in Rn. 84 des Urteils vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128), entgegen dem Vorbringen der EPSU nicht dahin ausgelegt werden kann, dass mit ihr die der Kommission im Rahmen der Phase der Durchführung einer Vereinbarung auf Unionsebene übertragenen Befugnisse allein auf die Kontrolle der Repräsentativität der Sozialpartner und der Rechtmäßigkeit der Klauseln der Vereinbarung beschränkt werden.

    Rn. 91 Insoweit trägt die EPSU vor, die Auslegung des Gerichts, wonach die Kommission bei der Entscheidung darüber, ob sie dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss zur Durchführung der zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene geschlossenen Vereinbarung vorlege, über ein weites politisches Ermessen verfüge, beruhe auf einer fehlerhaften Auslegung der Bestimmungen des AEU-Vertrags, ihres Kontexts und ihres Gegenstands sowie des Urteils vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128).

  • EuGH, 14.04.2015 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer - …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    In dieser Bestimmung kommt der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission, C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 76 Dieses Ergebnis kann nicht durch das allgemeine Vorbringen der EPSU in Frage gestellt werden, wonach das Gericht einen Rechtsfehler begangen habe, indem es die in Rn. 70 des Urteils vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217), aufgestellten Grundsätze nicht angewandt habe.

    Rn. 77 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 70 des Urteils vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217), entschieden hat, dass das der Kommission durch Art. 17 Abs. 2 EUV und Art. 289 AEUV eingeräumte Initiativrecht bedeutet, dass sie darüber zu entscheiden hat, ob sie einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorlegt oder nicht, es sei denn, dass sie dazu nach dem Unionsrecht verpflichtet ist.

    Rn. 78 Aus dem Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217), geht zwar hervor, dass in den Verträgen Fallgruppen vorgesehen sind, in denen die Kommission verpflichtet ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Rn. 96 Wie das Gericht in den Rn. 110 und 111 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, ist nach ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Kontrolle in Fällen, in denen ein Organ komplexe Beurteilungen vorzunehmen hat, grundsätzlich auf die Prüfung beschränkt, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob kein Rechtsfehler, keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 143 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.04.2018 - T-561/14

    Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Rn. 92 Überdies habe das Gericht in Rn. 112 des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler begangen, indem es Parallelen zu dem im Bereich der europäischen Bürgerinitiative ergangenen Urteil vom 23. April 2018, 0ne of Us u. a./Kommission (T-561/14, EU:T:2018:210), gezogen habe.

    Rn. 99 Zweitens kann das Vorbringen der EPSU, das Gericht habe in Rn. 112 des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler begangen, indem es Parallelen zu dem im Bereich der europäischen Bürgerinitiative ergangenen Urteil vom 23. April 2018, 0ne of Us u. a./Kommission (T-561/14, EU:T:2018:210), gezogen habe, nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, da das Gericht, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, seine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der streitigen Entscheidung ohne Rechtsfehler beschränkt hat.

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Die Bezugnahme des Gerichts auf das Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631), in Rn. 69 des angefochtenen Urteils gehe fehl und könne den gemäß Art. 155 Abs. 2 AEUV getroffenen Maßnahmen ihren "im Wesentlichen legislativen" Charakter nicht nehmen.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Deshalb muss die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung der Natur dieses Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Diese Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle ist insbesondere dann geboten, wenn die Unionsorgane wie im vorliegenden Fall zum einen potenziell widerstreitende Interessen, wie insbesondere die allgemeinen Interessen der Union und der Sozialpartner, zu berücksichtigen und zum anderen mit politischen Erwägungen verbundene Entscheidungen zu treffen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 91, …und vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission, C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Rn. 67 Überdies ist auf die überragende Bedeutung hinzuweisen, die dem in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Recht, Kollektivverträge auszuhandeln und abzuschließen, im Unionsrecht zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, EU:C:2010:426, Rn. 37).
  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Rn. 118 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass dieser Teil des Rechtsmittelgrundes unzulässig ist, soweit die EPSU die Tatsachenfeststellungen des Gerichts als solche in Frage stellt, ohne insoweit eine Verfälschung von Tatsachen geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-419/17

    Deza/ ECHA - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
    Rn. 130 Viertens ist das Vorbringen der EPSU, das Gericht habe in den Rn. 131 und 132 des angefochtenen Urteils die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer mit der Begründung falsch ausgelegt, dass es bereits Unterschiede zwischen der lokalen Regierung und der Zentralregierung gebe, als offensichtlich unzulässig zurückzuweisen, da der Rechtsfehler, mit dem diese Randnummern des angefochtenen Urteils behaftet sein sollen, nicht genau bezeichnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2019, Deza/ECHA, C-419/17 P, EU:C:2019:52, Rn. 94).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-40/03

    Rica Foods / Kommission - Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der …

  • EuGH, 19.12.2019 - C-418/18

    Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des …

  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission - Sozialpolitik - Dialog zwischen den …

  • EuGH, 15.12.2022 - C-311/21

    Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das …

    Rn. 72 Diese Autonomie bedingt, dass die Sozialpartner während der Phase, in der sie - was ausschließlich ihre Sache ist - eine Vereinbarung aushandeln, frei einen Dialog miteinander führen und handeln können, ohne jegliche Anordnungen oder Weisungen von Dritten, insbesondere der Mitgliedstaaten oder der Unionsorgane (Urteil vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 61).
  • EuGH, 11.11.2025 - C-19/23

    (Nur) zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt

    Dem ist hinzuzufügen, dass, wie sich aus Art. 152 Abs. 1 AEUV ergibt, es im besonderen Bereich der Sozialpolitik zu den Zielen des Titels X des Dritten Teils des AEU-Vertrags gehört, die Rolle der Sozialpartner zu fördern und den Dialog zwischen ihnen unter Achtung ihrer Autonomie zu unterstützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 60 und 61).
  • EuGH, 22.11.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève) - Nichtigkeitsklage - Beschluss …

    In letztgenannter Bestimmung kommt der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (Urteil vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-71/23

    Frankreich/ CWS Powder Coatings u. a. - Rechtsmittel - Schutz der menschlichen …

    {FN:124} Vgl. hierzu Urteile vom 20. März 1959, Nold/Hohe Behörde (18/57, EU:C:1959:6, S. 113), und vom 2. September 2021, EGÖD/Kommission (C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.2021 - C-928/19

    EPSU/ Kommission

    Rn. 1 Le 2 septembre 2021, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt EPSU/Commission (C-928/19 P, ci-après « l'arrêt en cause ", EU:C:2021:656).

    1) Le point 16 de l'arrêt du 2 septembre 2021, EPSU/Commission (C-928/19 P, EU:C:2021:656), doit être lu comme suit :.

  • EuGH, 30.01.2024 - C-471/22

    Agentsia "Patna infrastruktura" (Financement européen d'infrastructures …

    Rn. 25 Was zweitens den Vorwurf eines Verstoßes der Kommission gegen ihre Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV und Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Charta betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese Begründung die Überlegungen ihres Urhebers so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für den Rechtsakt entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (…vgl. u. a. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 63…, vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, EU:C:2001:178, Rn. 35, und vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 108).
  • EuG, 19.11.2025 - T-366/23

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Richtlinie …

    Rn. 194 Daher darf die richterliche Kontrolle, die das Unionsgericht über die Stichhaltigkeit der Gründe eines Beschlusses wie des angefochtenen Beschlusses ausüben muss, nicht dazu führen, dass es seine Beurteilung an die Stelle der Beurteilung durch die EZB setzt; vielmehr soll mit der Kontrolle überprüft werden, ob der Beschluss nicht auf unzutreffenden Tatsachenfeststellungen beruht und ob er nicht mit einem Rechtsfehler, einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 96, …und vom 4. Mai 2023, EZB/Crédit lyonnais, C-389/21 P, EU:C:2023:368, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-682/20

    Les Mousquetaires und ITM Entreprises/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    {FN:67} Vgl. u. a. Urteil vom 2. September 2021, EPSU/Kommission (C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 108).
  • EuG, 04.06.2025 - T-551/23

    Baltic International Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - …

    Rn. 63 Daher darf die richterliche Kontrolle, die das Unionsgericht über die Stichhaltigkeit der Gründe eines Beschlusses wie des angefochtenen Beschlusses ausüben muss, nicht dazu führen, dass es seine Beurteilung an die Stelle der Beurteilung durch die EZB setzt; vielmehr soll mit der Kontrolle überprüft werden, ob der Beschluss nicht auf unzutreffenden Tatsachenfeststellungen beruht und ob er nicht mit einem Rechtsfehler, einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 96, …und vom 4. Mai 2023, EZB/Crédit lyonnais, C-389/21 P, EU:C:2023:368, Rn. 55).
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   EuGH, 29.09.2021 - C-928/19 P   

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EuGH, 29.09.2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,40118)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.09.2021 - C-928/19

    Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2021 - C-928/19
    Rn. 1 Le 2 septembre 2021, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt EPSU/Commission (C-928/19 P, ci-après « l'arrêt en cause ", EU:C:2021:656).

    1) Le point 16 de l'arrêt du 2 septembre 2021, EPSU/Commission (C-928/19 P, EU:C:2021:656), doit être lu comme suit :.

  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission - Sozialpolitik - Dialog zwischen den …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2021 - C-928/19
    Or, aux points 142 et 143 de l'arrêt du 24 octobre 2019, EPSU et, Goudriaan/Commission (T-310/18, EU:T:2019:757), le Tribunal a jugé que, eu égard aux circonstances de l'espèce, et en particulier à l'attitude de la Commission, l'équité exigeait que, conformément à l'article 135, paragraphe 1, du règlement de procédure de celui-ci, chaque partie supporte ses propres dépens, en dépit du fait que les requérants en première instance avaient succombé en leurs conclusions et que cette institution de l'Union avait expressément conclu à ce que ces derniers soient condamnés aux dépens.
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   Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,358
Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,358)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.01.2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,358)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - C-928/19 P (https://dejure.org/2021,358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    EPSU/ Kommission

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. 154 und 155 AEUV - Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene - Unterrichtung und Anhörung der Sozialpartner - Vereinbarung der Sozialpartner - Unterrichtung und Anhörung der Beamten und Angestellten der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    EPSU/ Kommission

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. 154 und 155 AEUV - Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene - Unterrichtung und Anhörung der Sozialpartner - Vereinbarung der Sozialpartner - Unterrichtung und Anhörung der Beamten und Angestellten der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. 154 und 155 AEUV - Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene - Unterrichtung und Anhörung der Sozialpartner - Vereinbarung der Sozialpartner - Unterrichtung und Anhörung der Beamten und Angestellten der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (24)

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    Meiner Meinung nach ist die von der EPSU vorgenommene Lesart von Art. 155 Abs. 2 AEUV, die auf einem verfehlten Verständnis des Urteils des Gerichts vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat, T-135/96{FN-VERWEIS:35}, beruht, aus den unten in den Nrn. 59 bis 72 dieser Schlussanträge dargelegten Gründen offensichtlich inkohärent und nicht mit dem Wortlaut der Bestimmung vereinbar.

    {FN:21} T-135/96, EU:T:1998:128, Rn. 84.

    {FN:35} EU:T:1998:128.

    {FN:56} Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128, Rn. 84), in dem festgestellt worden ist, dass die Sozialpartner, wenn sie eine Vereinbarung treffen, deren Durchführung auf Unionsebene sie gemeinsam beantragen, einen gemeinsamen Antrag an die Kommission richten, die damit die Herrschaft über das Verfahren übernimmt und prüft, ob ein entsprechender Vorschlag an den Rat zu richten ist.

    {FN:58} T-135/96, EU:T:1998:128.

    {FN:61} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128, Rn. 4 bis 11).

    {FN:62} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128, Rn. 83 bis 90).

    {FN:63} T-135/96, EU:T:1998:128.

    {FN:64} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128, Rn. 110 bis 111).

    {FN:66} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat (T-135/96, EU:T:1998:128, Rn. 71 ff., insbesondere Rn. 84 und 85).

    {FN:80} T-135/96, EU:T:1998:128.

    {FN:82} T-135/96, EU:T:1998:128.

  • EuGH, 14.04.2015 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:17} C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70.

    {FN:34} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217).

    {FN:68} Vgl. entsprechend Urteile vom 16. Februar 2017, Margarit Panicello (…C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70).

    {FN:69} Vgl. u. a. Urteile vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70 und 74), und vom 19. Dezember 2019, Puppinck u. a./Kommission (…C-418/18 P, EU:C:2019:1113, Rn. 59).

    {FN:98} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 79).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-418/18

    Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:69} Vgl. u. a. Urteile vom 14. April 2015, Rat/Kommission (…C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70 und 74), und vom 19. Dezember 2019, Puppinck u. a./Kommission (C-418/18 P, EU:C:2019:1113, Rn. 59).

    {FN:89} Urteil vom 19. Dezember 2019 (C-418/18 P, EU:C:2019:1113).

    {FN:90} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Puppinck u. a./Kommission (C-418/18 P, EU:C:2019:1113, Rn. 87 bis 97).

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:14} C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631.

    {FN:74} Vgl. Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 62).

    {FN:84} Vgl. u. a. Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.09.2020 - C-732/18

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem eine Klage gegen die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:93} Urteil vom 17. September 2020, Rosneft u. a./Rat (C-732/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:727, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:94} Vgl. Urteil vom 17. September 2020, Rosneft u. a./Rat (C-732/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:727, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 148), und vom 19. April 2007, HABM/Celltech (…C-273/05 P, EU:C:2007:224, Rn. 56 und 57), sowie Beschluss vom 23. Februar 2006, Piau/Kommission (…C-171/05 P, EU:C:2006:149, Rn. 86).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:96} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala (C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 181).
  • EuGH, 03.12.2019 - C-482/17

    Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine konkreten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:70} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (70/88, EU:C:1990:217, Rn. 19).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
    {FN:95} Vgl. Urteil vom 21. November 1991, Technische Universität München (C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-171/05

    Piau - Spielervermittler-Reglement der FIFA

  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden u.a. / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu …

  • EuGH, 26.02.2019 - C-202/18

    Rimsevics/ Lettland - Europäisches System der Zentralbanken - Klage wegen

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und …

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER …

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 16.02.2017 - C-503/15

    Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - …

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat - "Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2020 - C-517/19

    Alvarez y Bejarano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-326/16

    LL/ Parlament - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Ehemaliger Abgeordneter des …

  • EuGH, 09.03.2007 - C-188/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs und Mai - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - …

  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission - Sozialpolitik - Dialog zwischen den …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2021 - C-28/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften …

    {FN:40} Vgl. Nr. 74 meiner Schlussanträge in der Rechtssache EPSU/Kommission (C-928/19 P, EU:C:2021:38).
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