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Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2025 - C-99/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17235
EuGH, 10.07.2025 - C-99/24 (https://dejure.org/2025,17235)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2025 - C-99/24 (https://dejure.org/2025,17235)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2025 - C-99/24 (https://dejure.org/2025,17235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Chmieka

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 66 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Klage eines Antragstellers - Erlass eines Zahlungsbefehls - Widerspruch eines Antragsgegners gegen diesen Zahlungsbefehl, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 66 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Klage eines Antragstellers - Erlass eines Zahlungsbefehls - Widerspruch eines Antragsgegners gegen diesen Zahlungsbefehl, ...

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 3061
  • EuZW 2025, 906
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 13.02.2025 - C-393/23

    Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Rn. 70 Der Zweck der besonderen Zuständigkeitsregel in Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 entspricht gemäß deren Erwägungsgründen 12 und 15 dem Anliegen, eine geordnete Rechtspflege zu fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich zu vermeiden und zu vermeiden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten widersprechende Entscheidungen ergehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 61, sowie vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der bloße Umstand, dass sich das Ergebnis des einen betreffenden Verfahrens auf das des anderen auswirken kann, reicht nicht aus, um die im Rahmen dieser beiden Verfahren zu treffenden Entscheidungen als "widersprechend" zu qualifizieren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 63, 65 und 66, sowie vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das angerufene Gericht kann eine solche Zweckentfremdung nur feststellen, wenn beweiskräftige Indizien dafür vorliegen, dass der Kläger die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung künstlich herbeigeführt oder aufrechterhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann diesem Gericht jedoch Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die für diese Beurteilung von Nutzen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 64, und vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 25 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.12.2021 - C-242/20

    HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Rn. 60 Wie das vorlegende Gericht ausgeführt hat, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich der Begriff "unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 auf jede Klage bezieht, die zum einen nicht an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a dieser Verordnung anknüpft und mit der zum anderen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll, so dass zu prüfen ist, ob diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. März 2021, 0bala i lučice, C-307/19, EU:C:2021:236, Rn. 83 und 85, sowie vom 9. Dezember 2021, HRVATSKE ŠUME, C-242/20, EU:C:2021:985, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 61 Zur ersten dieser Voraussetzungen hat der Gerichtshof klargestellt, dass der autonome Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 jede Klage umfasst, die sich auf eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung stützt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 52, sowie vom 9. Dezember 2021, HRVATSKE ŠUME, C-242/20, EU:C:2021:985, Rn. 44).

    Es muss nämlich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem diesem zugrunde liegenden rechtswidrigen Ereignis feststellbar sein, ohne dass insoweit speziell zwischen einer "unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist", im Sinne dieser Bestimmung zu unterscheiden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2021, HRVATSKE ŠUME, C-242/20, EU:C:2021:985, Rn. 52 bis 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Im vorliegenden Fall beruht eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung für die außervertragliche Nutzung fremder Räumlichkeiten auf einer Verpflichtung, deren Ursprung in einem schädigenden Ereignis liegt, da diese Verpflichtung nicht unabhängig vom Verhalten der Beklagten entstanden ist, so dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem behaupteten Schaden und einer etwaigen unerlaubten Handlung oder einer etwaigen unerlaubten Unterlassung der Beklagten festgestellt werden kann (vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 9. Dezember 2021, HRVATSKE ŠUME, C-242/20, EU:C:2021:985, Rn. 55).

  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Rn. 70 Der Zweck der besonderen Zuständigkeitsregel in Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 entspricht gemäß deren Erwägungsgründen 12 und 15 dem Anliegen, eine geordnete Rechtspflege zu fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich zu vermeiden und zu vermeiden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten widersprechende Entscheidungen ergehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 61, …sowie vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der bloße Umstand, dass sich das Ergebnis des einen betreffenden Verfahrens auf das des anderen auswirken kann, reicht nicht aus, um die im Rahmen dieser beiden Verfahren zu treffenden Entscheidungen als "widersprechend" zu qualifizieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 63, 65 und 66, …sowie vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann diesem Gericht jedoch Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die für diese Beurteilung von Nutzen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 64, …und vom 13. Februar 2025, Athenian Brewery und Heineken, C-393/23, EU:C:2025:85, Rn. 25 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.11.2023 - C-497/22

    Roompot Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Der genannte Art. 22 Nr. 1 Abs. 1 darf wegen seines Ausnahmecharakters nicht weiter ausgelegt werden, als es sein Ziel erfordert (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 2008, Hassett und Doherty, C-372/07, EU:C:2008:534, Rn. 19, sowie vom 16. November 2023, Roompot Service, C-497/22, EU:C:2023:873, Rn. 25).

    Was insbesondere die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen angeht, so ist diese ausschließliche Zuständigkeit besonders durch die Komplexität des Verhältnisses zwischen Eigentümer und Mieter bzw. Pächter und durch den Umstand gerechtfertigt, dass dieses Verhältnis besonderen, teilweise zwingenden Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Miet- bzw. Pachtobjekt belegen ist, unterliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Komu u. a., C-605/14, EU:C:2015:833, Rn. 25 und 30, sowie vom 16. November 2023, Roompot Service, C-497/22, EU:C:2023:873, Rn. 26 und 27).

    Die in dieser Bestimmung vorgesehene Zuständigkeitsregel zielt somit auf Streitigkeiten ab, die die Nutzungsbedingungen einer unbeweglichen Sache betreffen, d. h. insbesondere solche, bei denen zwischen dem Vermieter oder -pächter und dem Mieter oder Pächter über das Bestehen oder die Auslegung des Vertrags, den Ersatz für vom Mieter oder Pächter verursachte Schäden oder die Räumung der Sache gestritten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2023, Roompot Service, C-497/22, EU:C:2023:873, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.02.2024 - C-81/23

    FCA Italy und FPT Industrial - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Rn. 58 Nach ständiger Rechtsprechung ist die besondere Zuständigkeitsregel in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist zum einen diese besondere Zuständigkeitsregel als Ausnahme von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Beklagten nach Art. 2 dieser Verordnung eng auszulegen, und zum anderen beruht diese Regel darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses, insbesondere in Bezug auf die Beweiserhebung, eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 23 bis 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.03.2021 - C-307/19

    Obala i lucice

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Im Urteil vom 25. März 2021, 0bala i lučice (C-307/19, EU:C:2021:236), werde darauf hingewiesen, dass sich dieser Begriff auf jede Klage bzw. jeden verfahrenseinleitenden Antrag beziehe, mit der bzw. dem eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden solle und die bzw. der nicht an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 bzw. Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 anknüpfe.

    Rn. 60 Wie das vorlegende Gericht ausgeführt hat, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich der Begriff "unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 auf jede Klage bezieht, die zum einen nicht an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a dieser Verordnung anknüpft und mit der zum anderen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll, so dass zu prüfen ist, ob diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. März 2021, 0bala i lučice, C-307/19, EU:C:2021:236, Rn. 83 und 85, …sowie vom 9. Dezember 2021, HRVATSKE ŠUME, C-242/20, EU:C:2021:985, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-386/12

    Schneider - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Eine solche Auslegung könnte angesichts des Urteils vom 3. Oktober 2013, Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633), abzulehnen sein.

    Diese Klage muss auf ein dingliches Recht gestützt sein, das an einer Sache besteht und gegenüber jedermann wirkt, und nicht auf ein persönliches Recht, das nur gegen den Schuldner geltend gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Schneider, C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 21;… vom 16. November 2016, Schmidt, C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 30, 31 und 34, …sowie vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 97, 99 und 100).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Rn. 61 Zur ersten dieser Voraussetzungen hat der Gerichtshof klargestellt, dass der autonome Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 jede Klage umfasst, die sich auf eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung stützt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 52, …sowie vom 9. Dezember 2021, HRVATSKE ŠUME, C-242/20, EU:C:2021:985, Rn. 44).
  • EuGH, 05.07.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Zum anderen kann diese Bestimmung die Zuständigkeit eines Gerichts unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des behaupteten Schadenserfolgs in Bezug auf alle mutmaßlichen Verursacher begründen, sofern dieser Schaden sich im Bezirk des angerufenen Gerichts verwirklicht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 42, …und vom 4. Juli 2024, MOL, C-425/22, EU:C:2024:578, Rn. 26).
  • EuGH, 04.07.2024 - C-425/22

    MOL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2025 - C-99/24
    Zum anderen kann diese Bestimmung die Zuständigkeit eines Gerichts unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des behaupteten Schadenserfolgs in Bezug auf alle mutmaßlichen Verursacher begründen, sofern dieser Schaden sich im Bezirk des angerufenen Gerichts verwirklicht hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 42, und vom 4. Juli 2024, MOL, C-425/22, EU:C:2024:578, Rn. 26).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-722/17

    Reitbauer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuGH, 09.06.1994 - C-292/93

    Lieber / Göbel

  • EuGH, 05.04.2001 - C-518/99

    Gaillard - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Brüsseler Übereinkommen - …

  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

  • EuGH, 05.09.2019 - C-172/18

    AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …

  • EuGH, 16.11.2016 - C-417/15

    Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • EuGH, 07.11.2019 - C-213/18

    Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 05.10.2017 - C-341/16

    Hanssen Beleggingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

  • EuGH, 02.10.2008 - C-372/07

    Hassett und Doherty - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

  • EuGH, 30.04.2025 - C-536/23

    Mutua Madrileña Automovilista - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • EuGH, 17.12.2015 - C-605/14

    Komu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

  • EuGH, 04.10.2024 - C-494/23

    Mahá - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • KG, 30.04.2026 - 20 VKl 1/25

    Datenschutzrechtliche Verbandsklage der niederländischen Stiftung SOMI gegen …

    Der Ort, an dem das schädigende Ereignis im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO eingetreten ist, kann sowohl der Ort der Verwirklichung des behaupteten Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens sein (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2025 - C-99/24 - juris Rn. 66).
  • KG, 17.02.2026 - 1 W 399/25

    Anspruch auf unbeschränkten Forschungszugang zu Daten einer Online-Plattform im …

    Darunter fällt jede Klage, mit der eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll und die nicht an einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne von Art. 7 Nr. 1 lit. a) EuGVVO anknüpft (EuGH, Urteil vom 10.7.2025 - C-99/24 - NJW 2025, 3061, 3065; Urteil vom 9. Dezember 2021 - C 242/20 - NJW 2022, 375, 377; Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 - NJW 2021, 144, 146).

    Der Beklagten kann ein schädigendes Ereignis zugerechnet werden (hierzu EuGH, NJW 2025, 3061, 3065; NJW 2022, 375, 378 EuZW 2016, 547, 550).

    Rn. 38 Der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, vgl. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, kann sowohl der Ort der Verwirklichung des behaupteten Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens sein (EuGH, NJW 2025, 3061, 3065).

    Es sollen die Gerichte des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, mit der Sache befasst werden, weil angenommen wird, dass sie aus ihrer engen - örtlichen - Beziehung zu dem Sachverhalt eine sachgerechte Gestaltung des Prozesses und folglich eine geordnete Rechtspflege gewährleisten können (EuGH, NJW 2025, 3061, 3065).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-683/24

    Glücksspiel: Nach Ansicht von Generalanwalt Emiliou ist das …

    {FN:20} Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1980, Simmenthal/Kommission (…243/78, EU:C:1980:65, Rn. 11), vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission (…346/87, EU:C:1989:59, Rn. 31 bis 35), vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (…T-135/09, EU:T:2012:596, Rn. 108), und vom 10. Juli 2025, Chmieka (C-99/24, EU:C:2025:563, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-232/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, ÖFAB (…C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. Juli 2025, Chmieka (C-99/24, EU:C:2025:563, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Dresden, 10.04.2026 - 4 U 1228/25

    Beweiserleichterungen für einen Serienschaden auch bei einem Intrauterinpessar …

    Der Begriff der unerlaubten Handlung in Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist - entsprechend dem wortgleichen Art. 5 Nr. 3 der Brüssel I-VO (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2025 - C-99/24 -, juris) - autonom auszulegen und zwar in der Hinsicht, dass er sich auf jede Klage bezieht, mit der eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a Brüssel I-VO (= Verordnung (EG) Nr. 44/2001) anknüpft (…vgl. EuGH, NJW 2015, 1581 Rn. 44 und zuletzt EuGH, Urteil vom 10. Juli 2025 - C-99/24 -, juris).
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