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   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99   

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https://dejure.org/1999,257
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 87 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; ZPO § 256

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 87 Abs. 2; HGB § 92 Abs. 1; HGB § 92 Abs. 2; HGB § 92 a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4; ZPO § 256
    Kriterien für Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1, § 86 Abs. 1, Abs. 2, § 87 Abs. 2, § 92 Abs. 1, Abs. 2, § 92a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4
    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters (Einfirmenvertreters): Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - R+V 2 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter, Berichtspflicht, Sollvorgabe, Zielvorgabe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Arbeitsrecht, Selbständiger Einfirmenvertreter oder Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 112
  • ZIP 2000, 808
  • NZA 2000, 534
  • VersR 2000, 1496
  • BB 2000, 1469
  • BB 2000, 884
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1162
  • DB 2000, 878
  • DB 2000, 879
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-) Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966, aaO).

  • LAG Köln, 23.10.1998 - 12 (2) Sa 779/98

    Statusklage eines Versicherungsvertreters; Differenzierung zwischen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 12 (2) Sa 779/98 -.

    5 AZR 3/99 12 (2) Sa 779/98.

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62

    Subdirektor - Bezirksdirektion mehrerer Versicherungsgesellschaften -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Im bestehenden Vertragsverhältnis - wie im vorliegenden Fall - hat der Beschäftigte jederzeit ein rechtliches Interesse daran, dass seine Rechtsstellung als Arbeitnehmer alsbald festgestellt wird (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zitiert nach juris, dort Rn. 45 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Dabei kann auch die Feststellung begehrt werden, seit wann der geltend gemachte Status besteht, da von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Folgen, die ein Feststellungsinteresse begründen, abhängig sind (vgl. BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99, Rn. 45, juris).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).

    Für den Beklagten als Versicherungsvertreter gilt nichts anderes (vgl. ausf. Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 112).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14

    Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts,

    Jedenfalls dann, wenn sich die gegenwärtigen tatsächlichen Umstände seit Vertragsbeginn nicht geändert haben, bedarf es auch keines gesonderten Feststellungsinteresses für einen bis dahin zurückreichenden Klageantrag (BAG, Urt. v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 - Juris, Rn 45).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebiets ist deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 18; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

    Die Befugnis des Auftraggebers, das Arbeitsgebiet des Handelsvertreters aus wichtigen organisatorischen Gründen zu ändern, sei in Handelsvertreterverträgen üblich; allenfalls die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Klausel sei im Einzelfall zweifelhaft, zur Statusbestimmung könne diese Regelung wenig beitragen (BAG-Urteil 5 AZR 3/99, NZA 2000, 534, 537).

    Auch die Anzeigepflichten bei Krankheit (§ 6 DV) und rechtzeitig vor Urlaubsantritt (§ 5 DV) widersprächen der Stellung eines selbständigen Handelsvertreters nicht; es sei vielmehr Ausdruck eines legitimen Interesses des Vertragspartners, über eine urlaubsbedingte Abwesenheit des Handelsvertreters rechtzeitig informiert zu werden (BAG-Urteil 5 AZR 3/99, NZA 2000, 534, 539).

    Denn die Frage, wie die von den Vertragsparteien getroffenen Abreden rechtlich zu qualifizieren sind, entzieht sich deren Belieben (BAG-Urteil vom 15. Dezember 1999 5 AZR 3/99, DB 2000, 879, HFR 2001, 71; vgl. allerdings zur Indizwirkung einer einverständlichen Vertragsqualifikation "in Grenzfällen" BFH-Urteil vom 13. April 1967 IV 194/64, BFHE 88, 333, BStBl III 1967, 398).

    Maßgeblich ist vielmehr der wirkliche Geschäftsinhalt, wie er sich aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und aus deren tatsächlicher Durchführung ergibt (BAG-Urteil in DB 2000, 879, HFR 2001, 71).

    Dass die B-SPAR ein berechtigtes Interesse daran hatte, sich auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit des Klägers rechtzeitig einstellen zu können, liegt auf der Hand (vgl. BAG-Urteil in DB 2000, 879 unter II.3.a ).

    Handelsvertreter (und damit auch Bausparkassenvertreter) ist nämlich auch, wer ständig damit betraut ist, für die Erweiterung der Umsätze des Unternehmers zu wirken (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH-Urteile vom 24. Juni 1971 VII ZR 223/69, BGHZ 56, 290 [293] und vom 22. Juni 1972 VII ZR 36/71, BGHZ 59, 87 [91]; BFH-Urteile in BFHE 187, 56, BStBl II 1999, 253 , in BFH/NV 1998, 1004 und in BFHE 189, 192 , BStBl II 1999, 686 ; BAG-Urteile vom 15. Dezember 1999 5 AZR 566/98, DB 2000, 723 , HFR 2001, 75 und in DB 2000, 879, HFR 2001, 71).

    Im Übrigen stellen selbständige Handelsvertreter auch nach dem neuem Sozialrecht keine Schein-Selbständigen dar, weil sie in § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB IV n. F. von der Anwendung der Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. BAG-Urteil in DB 2000, 879, HFR 2001, 71, unter II. 2.).

    Die Zuweisung eines örtlichen Aufgabengebiets ist im Handelsvertreterrecht typisch (BAG-Urteil in DB 2000, 879 unter II. 1. b. aa.).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Im übrigen wäre auch dies mit dem Status als selbständige Handelsvertreterin vereinbar (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies kann im Streitfall dahinstehen (zur Problematik vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, wird die grundsätzliche Freiheit zur eigenständigen Festlegung der Urlaubszeiten nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Dienstnehmer dem Dienstberechtigten urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten mitzuteilen hat.

    Vertragliche Pflichten, die nicht die geschuldete Tätigkeit, sondern das sonstige Verhalten betreffen, sind zur Abgrenzung regelmäßig nicht geeignet (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines

    Unabhängig davon ergibt sich aus § 46 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass der Gesetzgeber die Beschränkung auf einen Bezirk erkennbar auch bei Selbständigen für zulässig gehalten hat und die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebietes deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar wäre (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Eine Produktschulung ist auch für selbständige Handelsvertreter durchaus üblich und konkretisiert die in § 86a Abs. 1 und Abs. 2 HGB geregelte Verpflichtung des Unternehmers, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Nachrichten zu geben (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Ein solches Wettbewerbsverbot folgt zudem unmittelbar aus der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB und steht der Selbständigkeit des Versicherungsvertreters nicht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Die Verpflichtung, entsprechende Tätigkeitsunterbrechungen dem Unternehmer mitzuteilen, ergibt sich aus § 86 Abs. 2 HGB und greift nicht in die Selbständigkeit des Klägers ein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.02.2003 - L 4 KR 3/01; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2007 - 9 Ca 444/06

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Adressbuchverlag,

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

  • LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05

    Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • SG Duisburg, 07.10.2019 - S 10 BA 76/19
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09

    Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der

  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07

    Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit von Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 1631/06

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten im Rahmen der außerbetrieblichen

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 11 Ta 57/07

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07

    Rechtsweg - Skippervertrag

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09

    Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2000 - 17 Sa 13/00

    Arbeitnehmereigenschaft einer Fuhrunternehmerin die mit dem LkW des Auftraggebers

  • LAG Hamm, 13.03.2002 - 4 Ta 124/02

    Nichtbestehen des Kündigungsschutzes wegen Nichterfüllung der Wartezeit;

  • OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01

    Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger

  • ArbG Nürnberg, 09.05.2023 - 10 Ca 5020/22

    Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und

  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

  • ArbG Köln, 20.11.2019 - 3 Ca 3309/19
  • LAG Hamm, 18.07.2001 - 2 Sa 1836/00

    Indikatoren einer persönlichen Abhängigkeit; Kriterien für eine Unterscheidung

  • LAG Niedersachsen, 26.06.2000 - 10 Ta 210/00

    Wirksamkeit einer Kündigung und Anspruch auf Entgeltzahlung; Definition des

  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

  • SG Hildesheim, 30.11.2006 - S 9 R 517/05
  • LG Köln, 15.07.2016 - 17 O 177/13

    - OVB 20 -, Kontokorrentklage auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse

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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,509
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 (https://dejure.org/1999,509)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 (https://dejure.org/1999,509)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 (https://dejure.org/1999,509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; ZPO § 256; ; VAG § 81; ; VAG § 83; ; UWG § 1

  • VersR (via Owlit)

    HGB § 84 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 92 Abs. 1; HGB § 92 Abs. 2; HGB § 92 a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4; ZPO § 256; VAG § 81; VAG § 83; UWG § 1
    Kriterien für Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern

  • Der Betrieb

    HGB § 84 Abs. 1, § 86 Abs., 1, Abs. 2, § 92 Abs. 1, Abs. 2, § 92a Abs. 1; VAG §§ 81, 83; UWG § 1
    Status von Versicherungsvertretern: Keine Arbeitnehmerstellung wegen hauptberuflichen Tätigkeitsumfangs im Rahmen freier Arbeitszeitgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    - Hamburg-Mannheimer 4 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Jour-fixe-Termin, Berichtspflicht, Wochenbericht, Staffelprovision, Pensumprovision, Kontingentprovision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 132
  • ZIP 1999, 769
  • NZA 2000, 1162
  • VersR 2000, 1501
  • BB 2000, 1837
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1618
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Im übrigen wäre auch dies mit dem Status als selbständige Handelsvertreterin vereinbar (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies kann im Streitfall dahinstehen (zur Problematik vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    5 AZR 169/99 7 Sa 658/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 658/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-)Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966 aaO).

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Ein solches Verbot entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur wettbewerbswidrigen Telefonwerbung gegenüber privaten Versicherungsnehmern (BGH 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 - BB 1995, 1211 mwN).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Was inhaltlich und zeitlich unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33; Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 86 Rn. 42).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben nur vereinbaren, wenn dem Betroffenen mit Blick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1998 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1998 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).

    Eine Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt jedoch keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132).

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Zwar besteht zu angestellten Außendienstmitarbeitern in diesem Punkt kein oder nur ein unwesentlicher Unterschied, trotzdem ist zu berücksichtigen, dass vertragsrechtlich kein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit besteht (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, AP HGB § 84 Nr. 12; 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, AP HGB § 92 Nr. 5).

    (a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.

    Abgesehen davon, dass es an einem konkreten Vortrag des Beklagten zum zeitlichen Umfang für die 15 bis 20 Kundenbesuche wöchentlich fehlt, ist ein gewisses Mindestsoll mit dem Status als Selbständiger nicht von vornherein unvereinbar, da sich der Handelsvertreter nach § 86 Abs. 1 HGB um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen hat (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Auch der Eingriff in freie Bestimmung der Lage der Arbeitszeit durch die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag vormittags an einer Besprechung teilzunehmen, ist nicht so gravierend, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Der Grad zulässiger Kontrolle wird nur überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Intervallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung der Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Es hat insoweit offen gelassen ob die Pflicht zur Teilnahme an einem auf hundert Tage angelegten Ausbildungsprogramm ausreichend dafür ist, ein auf unbefristete Zeit eingegangenes Versicherungsvertreterverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03

    Wirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrages - unsubstantiierte

    Dieser ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - NZA 2000, 1162).

    Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben vereinbaren, wenn dem Vertreter im Hinblick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG v. 15.12.1999 aaO).

    Weisungen im Einzelfall sind wegen der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus §§ 92, 86 Abs. 1 HGB und wegen des "im wesentlichen" bleibenden Selbstbestimmungsrechts nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Status eines Selbständigen zu vereinbaren (BAG v. 15.12.1999 aaO).

    Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Interwallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG v. 15.12.1999 aaO).

    Außerdem kann sich ein Selbständiger gegen ihm vom Unternehmen auferlegte Verpflichtungen zur Wehr setzen, wenn diese Verpflichtungen ihm für seinen Status zu weit gehen und sie sich nicht klar aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben (BAG v. 15.12.1999 aaO).

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

    Zum Umfang des Spielraums bei der Arbeitszeit ist nicht die Beklagte, sondern die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132, 142).
  • LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02

    Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung

    Darlegungs- und beweisbelastet für die tatsächlichen Behauptungen, auf die die Arbeitnehmereigenschaft gestützt wird, ist der Dienstnehmer (BAG vom 05.12.1999, 5 AZR 169/99 = AP Nr. 12 zu § 84 HGB zu B II 2 a, bb der Gründe).

    Hinsichtlich vorgetragener Weisungen des Dienstberechtigten ist zu differenzieren, ob die Weisung die "Gestaltung" der Tätigkeit oder den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit betrifft, da der Inhalt der geschuldeten Tätigkeit auch gegenüber Selbständigen vorgegeben werden kann (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., unter B II 2 b, cc der Gründe).

    Hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten, die der zur Dienstleistung Verpflichtete zur Begründung des Arbeitnehmerstatus anführt, kommt es darauf an, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der angesprochenen Tätigkeiten besteht (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 2 a, aa der Gründe).

    Der für die Beurteilung des Status maßgebliche wirkliche Geschäftsinhalt ergibt sich regelmäßig aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung (BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

    Letztlich beinhaltet eine etwaige Verpflichtung der Handelsvertreter zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen im Hinblick darauf, dass diese vorliegend - soweit ersichtlich - keineswegs häufig stattfinden, nicht einen so gravierenden Eingriff, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre(vgl. BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - wonach sogar die Verpflichtung, an jedem Freitagvormittag auf der Geschäftsstelle zu erscheinen, noch nicht zur Bejahung einer Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern führt).

    Diesbezüglich ist zu beachten, dass sogar die Verpflichtung, in wöchentlichen Intervallen über Zeit, Ort, Erfolg und Misserfolg von Kundenbesuchen zu berichten, noch mit der gesetzlichen Berichtspflicht eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar erscheint (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 -).

    Selbst die förmliche Weisung, sich innerhalb einer Frist um die Rettung eines Vertrages zu bemühen, ist von der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus § 86 Abs. 1 HGB gedeckt (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 -).

  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines

    Soweit sich der Kläger auf eine - von der Beigeladene bestrittene - Verpflichtung berufen hat, in der Bezirksdirektion der Beigeladenen etwa viermal im Monat zu Besprechungen mit dem Bereichsleiter und den anderen freiberuflichen Handelsvertretern erscheinen zu müssen, liegt darin kein wesentlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Klägers bezüglich der Arbeitszeit und der Gestaltung seiner Tätigkeit (vgl. zur Verpflichtung eines Versicherungsvertreters, jeden Freitagvormittag in der Geschäftsstelle zu erscheinen: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11

    Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch

  • OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01

    Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger

  • LAG Köln, 13.02.2019 - 9 Ta 229/18

    Rechtsweg für Ansprüche eines "freiberuflich" im Vertrieb tätigen Ingenieurs

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

  • LAG Hamm, 15.11.2000 - 18 Sa 432/00

    Rechtstellung als Arbeitnehmer ; Selbständiger Frachtführer ; Grad der

  • ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 15 Sa 310/09

    Überprüfung eines Consultant-Vertrages

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01

    GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13

    Kündigungsschutz eines Betriebsarztes - Bestand eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09

    Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters

  • LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ta 471/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft einer Studienleiterin, die nach

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02

    Begriff des Arbeitnehmers - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast -

  • OLG Hamm, 04.08.2004 - 35 W 8/04

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Abschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und

  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2012 - 14 Ca 7125/10

    Befristung eines freien bzw. arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnisses ohne

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die

  • LAG Hamm, 31.05.2013 - 2 Ta 560/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Geschäftsführerin einer Ltd. eröffnet -

  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

  • LAG Hessen, 11.09.2002 - 6 Sa 554/02

    Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft in einer Volkshochschule außerhalb schulischer

  • SG Regensburg, 16.07.2003 - S 10 KR 109/01
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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98   

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BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 (https://dejure.org/1999,373)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 (https://dejure.org/1999,373)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Führungskraft im Versicherungsaußendienst, Einfirmenvertreter, Fehlen kaufmännischer Einrichtungen, Vertreter ohne Innenorganisation, Jour-fixe, formelle Kriterien, Wochenberichtspflicht, Reiseberichtspflicht, Berichtspflicht, ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Arbeitsrecht, Selbständiger Einfirmenvertreter oder Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 630
  • NZA 2000, 447
  • VersR 2000, 1143
  • BB 2000, 826
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 723
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Niedersachsen, 28.04.1998 - 13 Sa 2125/97

    Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft als Angestellter im Außendienst

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 2125/97 -.

    5 AZR 566/98 13 Sa 2125/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. April 1998 - 13 Sa 2125/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 94, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (vgl. BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 95).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    aa) Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist dieser Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (vgl. nur BAG 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/98 - AP TV Ang Bundespost § 16 Nr. 6).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    Zwar sind dabei alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    In dieser Weise ist die Tätigkeit vieler selbständiger Handelsvertreter und insbesondere von Versicherungsvertretern (vgl. § 46 VVG) beschränkt (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
    Entscheidend ist die im Einzelfall zu bestimmende persönliche Abhängigkeit des jeweiligen Dienstnehmers (so bereits BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - unveröffentlicht).
  • ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20

    Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht den Anforderungen, hat die Beweiserhebung auf Grund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 -, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 -, BAGE 151, 170-179, Rn. 23).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Entsprechen die unter Beweis gestellten Behauptungen nicht diesen Anforderungen, dient die Beweiserhebung der Ausforschung und hat zu unterbleiben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - AP HGB § 84 Nr. 9 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 78; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP JVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72).
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Entscheidend ist die im Einzelfall zu bestimmende persönliche Abhängigkeit des jeweiligen Dienstnehmers (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - zu II 2 k der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,523
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 (https://dejure.org/1999,523)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 (https://dejure.org/1999,523)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 (https://dejure.org/1999,523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 138; BGB § 612 Abs. 2
    Feststellung des Arbeitsverhältnisses setzt Bestehen von Ansprüchen zumindest dem Grunde nach voraus

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 138, 612 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1
    Statusklage

  • Der Betrieb

    Vorbericht in DB 1999 S. 2648 ; ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 138, 612 Abs. 2
    Statusklage bei beendetem Arbeitsverhältnis: Kein Feststellungsinteresse ohne Vorgreiflichkeit für Anspruchsverfolgung oder -abwehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    - MLP 1 -, Feststellungsinteresse, Statusklage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1974 (Ls.)
  • NZA 2000, 755
  • NZA 2000, 775
  • VersR 2001, 478
  • BB 2000, 1252
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1871
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.03.1998 - 12 Sa 78/97

    Abgrenzung ziwschen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen; Begründung der

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Mannheim) - 12 Sa 78/97 -.

    5 AZR 457/98 12 Sa 78/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 1998 - 12 Sa 78/97 - aufgehoben.

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu untersuchen, sondern der Kläger hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347).

    Es ist nur zu bejahen, wenn sich gerade hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - aaO; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - DB 1999, 1224 = NZA 1999, 669).

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu untersuchen, sondern der Kläger hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Es ist nur zu bejahen, wenn sich gerade hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - aaO; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - DB 1999, 1224 = NZA 1999, 669).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Hingegen besteht ein Feststellungsinteresse ohne besondere Begründung dann nicht, wenn, entgegen dem vorliegenden Fall, das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist (BAG v. 21.06.2000 - 5 AZR 782/98, juris; BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 457/98, juris).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

    Mit der Feststellung des Arbeitsverhältnisses muß vielmehr zugleich feststehen, daß eigene Ansprüche des Klägers gerade aus dem Arbeitsverhältnis zumindest dem Grunde nach noch bestehen oder gegnerische Ansprüche zumindest im bestimmten Umfange nicht mehr gegeben sind (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - aaO).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Ausnahmsweise kann auch auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses geklagt werden, wenn sich aus dem bereits beendeten Rechtsverhältnis noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59 = EzA ZPO § 256 Nr. 52, zu I 2 der Gründe; 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - BAGE 95, 141 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 60 = EzA ZPO § 256 Nr. 53, zu B III 1 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,751
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98 (https://dejure.org/1999,751)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98 (https://dejure.org/1999,751)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 (https://dejure.org/1999,751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    - GdF Wüstenrot 4 -, Abgrenzung Bausparkassenvertreter / AN, Scheinselbständigkeit, Einsatz von Untervertretern, Hilfskräfte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Arbeitsrecht, Selbständiger Einfirmenvertreter oder Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 481
  • VersR 2000, 1365
  • BB 2000, 832
  • BB 2000, 932
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1028
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Zwar sind dabei alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dies ist ein Indiz für die Selbständigkeit des Klägers (vgl. BAG 21. Januar 1966, aaO).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 -, aaO, zu II 4 a) der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 5 Sa 1392/97

    Selbständigkeit eines Versicherungsberaters; Rechtswirksamkeit einer ordentlichen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 5 Sa 1392/97 -.

    5 AZR 770/98 5 Sa 1392/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 1998 - 5 Sa 1392/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Ein derartiger faktischer Zwang berührt die Möglichkeit der freien Bestimmung der Arbeitszeit gemäß § 84 Abs. 1 S 2 HGB nicht (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu IV 2 a der Gründe), denn mit freier Bestimmung der Arbeitszeit ist nur die (rechtliche) Freiheit gegenüber dem Unternehmer gemeint.

    Dies ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, daß den Mitarbeitern ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 94, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falles erfordert (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    § 11 DV sieht entgegen der Ansicht der Klägerin kein Nebentätigkeitsverbot vor, das als Indiz gegen die Selbstständigkeit der Klägerin sprechen könnte (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zu II 2 i der Gründe) .
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Der rechtliche Maßstab des Art. 12 Grundgesetz (im Folgenden: GG ) ist für beide Rechtsverhältnisse gleich (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zitiert nach juris, dort Rn. 59, dort zum Versicherungsvertreter).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Das ist aber nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, dass dem Mitarbeiter ein erheblicher Spielraum verbleibt (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zu II 1 b der Gründe, AP HGB § 92 Nr. 6 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 79; 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 75).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn diese Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - AP HGB § 92 Nr. 6).

    Derartige singuläre Weisungen sind unter Berücksichtigung der Interessenwahrungspflicht nach § 86 Abs. 1 2. Halbs. HGB mit dem Selbständigenstatus vereinbar (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 a.a.O.; BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481 m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 84 Rn. 36).

    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).

    Dies ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, dass den Mitarbeitern ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn die Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Betroffene verpflichtet wird, umfangreich Über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und der Unternehmer damit die Möglichkeit hat, ihn zu überprüfen und durch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten sicherzustellen, dass ein bestimmtes Mindestsoll erfüllt wird (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O. m.w.N.).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 -12 W 25/07).

  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Seine mangelnde Aussagekraft wird an dem gesetzlich geregelten Fall des Einfirmenhandelsvertreters in § 92 a HGB deutlich (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - AP HGB § 92 Nr. 6).
  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Zwar wurden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Vertretern einzuhaltende Bürozeiten im Umfang von 75 Minuten bis zu 4 Stunden wöchentlich als vereinbar mit einer selbständigen Tätigkeit angesehen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 566/98, aaO.; 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, AP HGB § 92 Nr. 6).

    (a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.

    Abgesehen von der fehlenden Darlegung des Beklagten zum konkreten zeitlichen Umfang dieser Besprechungen ist eine wöchentliche Inanspruchnahme durch Gesprächsrunden von 75 Minuten mit dem Status als selbständiger Handelsvertreter vereinbar (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 8 R 934/16

    Social Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein

    So habe auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Vertragsklausel für mit einer selbstständigen Tätigkeit vereinbar erachtet, kraft derer ein Dienstnehmer allgemein verpflichtet gewesen sei, sich an die ihm erteilten Weisungen zu halten (Verweis auf BAG, Urteil v. 15.12.1999, 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 517/07

    Provisionsvorschuss - Rückzahlung - Handelsvertretervertrag - Sittenwidrigkeit -

    Der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus dem wirklichen Geschäftsinhalt, der den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrages zu entnehmen ist; widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (vgl. etwa BAG 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 -, EzA § 611 BGB 2002, Arbeitnehmerbegriff, Nr. 10; 15.12.1999, 5 AZR 770/98 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 79).

    Die Zulässigkeit einer solchen Beschränkung gegenüber selbständigen Handelsvertretern ergibt sich ohne weiteres aus § 92 a HGB (BAG 15.12.1999, a.a.O., II. 2. e) der Gründe).

    Eine derartige Beschränkung ist aber auch bei einem selbständigen Versicherungsvertreter bzw. Bausparkassenvertreter rechtlich zulässig und spricht nicht gegen die Selbständigkeit (vgl. BAG 15.12.1999, a.a.O., II. 2. g) der Gründe).

    Den Inhalt des Vertragsangebotes bestimmt allein der Auftraggeber (vgl. BAG 15.12.1999, a.a.O., II. 2. a) der Gründe).

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Handelsvertreter

  • LAG Hamburg, 28.06.2001 - 7 Sa 107/00

    Arbeitnehmereigenschaft der Leiterin einer Zeitungsvertriebsstelle; Persönliche

  • BSG, 11.08.2015 - B 12 KR 69/14 B

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines Consultant im

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 54/16

    Arbeitnehmerstatus eines Handelsvertreters

  • LG Magdeburg, 24.02.2011 - 5 O 884/10

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten: Anspruch gegen

  • LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06

    Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05

    Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer

  • LAG München, 22.01.2004 - 3 Ta 440/03

    Arbeitnehmereigenschaft

  • LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11

    Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 8 RA 6/03

    Rentenversicherung

  • OLG Hamm, 04.08.2004 - 35 W 8/04

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Abschluss eines

  • LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03

    Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Insolvenzgeld (Insg) nach Eröffnung

  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 2 Ta 871/05

    - OVB 10 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen,

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2007 - 9 Ca 444/06

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Adressbuchverlag,

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6016
LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99 (https://dejure.org/1999,6016)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.08.1999 - 2 Sa 611/99 (https://dejure.org/1999,6016)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. August 1999 - 2 Sa 611/99 (https://dejure.org/1999,6016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmereigenschaft / freier Mitarbeiter eines Betriebsarztes

  • rechtsportal.de

    ASiG § 9 Abs. 3; BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerstatus: Betriebsarzt

  • Der Betrieb

    ArbSiG § 9 Abs. 3; BetrVG § 102; BeschFG § 1 Abs. 5; ZPO § 256
    Arbeitsrechtlicher Status eines Betriebsarzts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 36
  • DB 1999, 2648
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
    Das Klagebegehren ist dann verwirkt, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraumes erhebt (Zeitmoment) und dadurch ein Vertrauenstatbestand beim Anspruchsgegner geschaffen wird, er werde nicht mehr gerichtlich in Anspruch genommen (BAG, Urteil vom 20.05.1988 - 2 AZR 711/87 - EZA, § 242 BGB - Prozessverwirkung - Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte kommt eine Verwirkung des Rechts, die Unwirksamkeit einer Kündigung klageweise geltend zu machen, schon nach Ablauf von 2 - 4 Monaten in Betracht (Nachweise im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.1988 - 2 AZR 711/87 -, EZA § 242 BGB - Prozessverwirkung - Nr. 1).

    In der Entscheidung vom 20.05.1988 - 2 AZR 711/87 - aaO hat das Bundesarbeitsgericht schließlich angenommen, bei der Bestimmung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung sei maßgeblich auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falles abzustellen.

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
    Für die Abgrenzung sind daher in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z.B. Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97 - EZA § 611 BGB - Arbeitnehmerbegriff-Nr. 74 - mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 - EZA BGB § 611 - Arbeitnehmerbegriff - Nr. 62 - bei der Beurteilung des Status eines Dozenten in der beruflichen Bildung maßgeblich auf die Frage abgestellt, ob der Schulträger die Dienst- oder Stundenpläne einseitig und ohne vorherige Abstimmung mit dem Dozenten festlegt oder ob diese Zeiten vereinbart werden.
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
    Eingegliedert ist danach nur derjenige Mitarbeiter, demgegenüber der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz nach Art, Zeit und Ort der Tätigkeit zu treffen hat (BAG-Urteil vom 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 -, EZA § 99 Betriebsverfassungsgesetz 1972 - Einstellung - Nr. 3 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
    Ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden Feststellung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Berufungsgericht ebenfalls anschließt, nur, wenn aus einem solchen Rechtsverhältnis für Gegenwart oder Zukunft noch Rechtsfolgen hergeleitet werden (BAG, Urteil vom 23.04.1997 - 5 AZR 727/95 -, EZA § 256 ZPO Nr. 47 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.01.1987 - 2 AZR 126/86

    Prozessverwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
    In der Entscheidung vom 09.01.1987 - 2 AZR 126/86 - hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass bei einer Klageerhebung 1 Jahr nach Zugang der Kündigung der Zeitraum, der dem Kläger zur gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung zugebilligt werden könne, in jedem Fall verstrichen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13

    Kündigungsschutz eines Betriebsarztes - Bestand eines Arbeitsverhältnisses

    Seine organisatorische Eingliederung ergibt sich auch nicht daraus, dass der Kläger seine Sprechstunden in Räumen der Beklagten abhielt und dass ihm die Beklagte ihm einen (seinem Weisungsrecht unterstehenden) Betriebssanitäter zur Verfügung stellte (vgl. LAG Köln 25. August 1999 - 2 Sa 611/99 - Rn. 28, LAG München 02. August 1984 - 7 Sa 632/83 - jeweils zitiert nach juris) .
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