Rechtsprechung
| BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
- openjur.de
Unterstützungskasse; Rückdeckungsversicherung; Insolvenz des Arbeitgebers
- Bundesarbeitsgericht
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
- rechtsinformationen.bund.de
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 1 InsO, § 47 InsO, § 103 InsO, § 1 BetrAVG
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 1 InsO, § 47 InsO, § 103 InsO, § 1 BetrAVG
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Insolvenz des Arbeitgebers auf die Altersversorgung der Arbeitnehmer; Maßgeblichkeit des Rechtsverhältnisses zum externen Versorgungsträger bei Rückdeckungsversicherung
- Betriebs-Berater
Insolvenz des Arbeitgebers - Rückdeckungsversicherung
- bag-urteil.com
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 47; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 103; VVG § 159
Auswirkungen der Insolvenz des Arbeitgebers auf die Altersversorgung der Arbeitnehmer; Maßgeblichkeit des Rechtsverhältnisses zum externen Versorgungsträger bei Rückdeckungsversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Insolvenz des Arbeitgebers - Rückdeckungsversicherung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 347
- NZA 2011, 152
- NZI 2011, 152
- BB 2011, 435
- DB 2011, 424
- NZA-RR 2011, 208
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09
Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks - …
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Rn. 25 Sollte die Versorgung nicht "aus Anlass" des Arbeitsverhältnisses oder der "Tätigkeit für ein Unternehmen" zugesagt worden sein, wie es § 1 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG verlangen (vgl. dazu nur BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 660/09 - Rn. 27, 36 ff., EzA BetrAVG § 7 Nr. 75), weil die Versorgungszusagen den früheren PGH-Mitgliedern und späteren Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem Anteil am unteilbaren Fonds der PGH (dazu im Einzelnen: BGH 3. Juni 1996 - II ZR 217/95 - ZIP 1996, 1682) erteilt wurden, könnten sich weder die Insolvenzschuldnerin noch der Beklagte von den getroffenen Vereinbarungen lösen.Rn. 28 Sollten die Versorgungszusagen als betriebliche Altersversorgung iSd. Betriebsrentengesetzes anzusehen sein, erscheint es zudem nicht ausgeschlossen, dass unter Einbeziehung der Tätigkeit für die PGH (dazu: BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 660/09 - Rn. 37 ff., EzA BetrAVG § 7 Nr. 75) die Versorgungsanwartschaften nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm. § 1b Abs. 1 BetrAVG gesetzlich unverfallbar sind.
- BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung - …
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten kommt aber nur insoweit und solange überhaupt in Betracht, wie eine Sanierung geplant ist und die Sanierungsmaßnahmen nicht gescheitert sind (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 1).Gegenüber den Insolvenzgläubigern brauchen die Arbeitnehmer keine Beschneidung ihrer bereits erworbenen Rechte hinzunehmen (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 - zu III 1 der Gründe, aaO).
- BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Vertragliche Vereinbarungen bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (vgl. grundlegend: BGH 25. April 2002 - IX ZR 313/99 - BGHZ 150, 353).
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
In der Insolvenz des Arbeitgebers hat die Unterscheidung zur Folge, dass der Verwalter die Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem Versorgungsträger ausüben kann, ohne dass dadurch Aussonderungsrechte des Arbeitnehmers nach § 47 InsO entstehen (vgl. insgesamt für den insoweit gleichgelagerten Fall der Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung: BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 14, 17 ff., ZIP 2010, 1915). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Es handelt sich dabei um den bei Unterstützungskassen üblichen Vorbehalt, der in der betrieblichen Altersversorgung lediglich dazu berechtigt, die Leistungszusage aus sachlichen Gründen zu widerrufen (vgl. nur BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 24, BAGE 123, 307). - BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von …
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Hinsichtlich gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften ist ein Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage von vornherein unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 26 ff. mwN, EzA BetrAVG § 7 Nr. 74). - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
So kann bei einer Direktversicherung der Versicherungsvertrag nicht anders als durch Kündigung beendet werden (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 31/07 - Rn. 18, ZIP 2010, 2260). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Das schließt nicht aus, dass Rechtspositionen aus dem Versorgungsverhältnis auch für das Deckungsverhältnis Bedeutung erlangen können, sei es kraft vertraglicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger (dazu BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32) oder kraft Gesetzes. - BGH, 03.06.1996 - II ZR 217/95
Anspruch der Mitglieder einer PGH auf Auszahlung ihres Anteils am unteilbaren …
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Rn. 25 Sollte die Versorgung nicht "aus Anlass" des Arbeitsverhältnisses oder der "Tätigkeit für ein Unternehmen" zugesagt worden sein, wie es § 1 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG verlangen (…vgl. dazu nur BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 660/09 - Rn. 27, 36 ff., EzA BetrAVG § 7 Nr. 75), weil die Versorgungszusagen den früheren PGH-Mitgliedern und späteren Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem Anteil am unteilbaren Fonds der PGH (dazu im Einzelnen: BGH 3. Juni 1996 - II ZR 217/95 - ZIP 1996, 1682) erteilt wurden, könnten sich weder die Insolvenzschuldnerin noch der Beklagte von den getroffenen Vereinbarungen lösen. - LAG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 12 Sa 10/06
Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 7. Dezember 2007 - 12 Sa 10/06 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis …
Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (…BAG, NZA-RR 2016, 550 Rn. 25; vgl. auch BAG, ZIP 2011, 347 Rn. 22 f).Tatsächlich schaffen erst die Beitragsleistungen des Unternehmens die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung durch die Unterstützungskasse (vgl. BAG, ZIP 2011, 347 Rn. 30).
Rn. 38 3. Andere Ansprüche - etwa sonstige vertragliche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis (hierzu BAG, ZIP 2011, 347 ff) - sind nicht ersichtlich.
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16
Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch
Soweit der Senat (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 26) etwas anderes für denkbar gehalten hat, hält er hieran nicht mehr fest.Rn. 44 III. Der Kläger als Insolvenzverwalter kann auch keine Ansprüche aus §§ 119, 115, 116 InsO (…dazu BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 29 ff.) oder aus § 103 InsO - soweit man diese allgemeine Regelung neben §§ 119, 115, 116 InsO überhaupt zur Anwendung bringen will - herleiten (vgl. dazu BAG 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 30).
- FG Münster, 04.07.2013 - 9 K 1013/11
Steuerbefreiung bei nicht zweckgebundener Auskehrung einer Unterstützungskasse an …
Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus der BAG-Entscheidung vom 29.09.2010 3 AZR 107/08.Das BAG-Urteil vom 29.9.2010 3 AZR 107/08 (ZIP 2011, 347) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
Rn. 216 Der Senat hat Bedenken, ob - wie der Kläger unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 11.2.1992 3 AZR 138/91 (ZIP 1992, 1498) meint - allein die Kündigung des Vertrages durch ein Trägerunternehmen zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Trägerunternehmens gegenüber dem Kläger auf Rückgewähr des Dotationskapitals selbst dann führt, wenn bei dem betreffenden Trägerunternehmen zuvor noch Leistungsempfänger vorhanden waren (vgl. BAG-Urteil 3 AZR 107/08 vom 29.09.2010, ZIP 2011, 290).
- ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14 Das wirkt sich entsprechend in der Insolvenz aus (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe).
Stehen damit nur der Unterstützungskasse als Versicherungsnehmerin der Rückdeckungsversicherung Rechte aus der Versicherung zu und nicht dem Arbeitgeber, kann im Falle einer Insolvenz von letzterem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer insoweit anschließt, der Insolvenzverwalter keine Auskehrung des Rückkaufwertes der Rückdeckungsversicherung verlangen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) aa) der Gründe).
Rn. 37 (1) In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 29.10.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem die betreffenden Arbeitnehmer entweder bereits nach dem BetrAVG unverfallbare Anwartschaften erworben hatten oder ihnen auf Grund vertraglicher Vereinbarung gegenüber der dortigen Gruppenunterstützungskasse im Versorgungsfall ein Leistungsanspruch zustand, einen Wegfall des Rechtsgrunds für die Beitragszahlungen verneint (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) ee) der Gründe).
Vertragliche Ansprüche bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine …
Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (…vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 25; 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 22 f.;… BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 21). - LAG Köln, 04.03.2016 - 4 Sa 1001/15
Ansprüche des in Insolvenz gefallenen Arbeitgebers gegen einen Pensionsverein auf …
Rn. 23 Insofern liegt der Fall grundlegend anders als der vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.09.2010 (3 AZR 107/08) entschiedene.Was den Beklagten und die Folgen für die Körperschaftssteuer anbelangt, so ließen sich solche Folgen vermeiden, wenn der Beklagte satzungsgemäß die Leistungen an die Arbeitnehmer der Trägerunternehmen nicht nur in dem Falle gewähren würde, indem gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Trägerunternehmen ausgeschieden ist und Unverfallbarkeit noch nicht vorliegt - ähnlich wie es in dem vom Bundesarbeitsgericht am 29.09.2010 - 3 AZR 107/08 - entschiedenen Fall gegeben war (…vgl. nochmals dort Rn. 29).
- OLG Saarbrücken, 10.07.2024 - 5 U 96/23
Rückdeckende Unterstützungskasse: Eigener Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
Anders als bei der Direktversicherung (§ 1b Abs. 2 BetrAVG) bestehen hier keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer; Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung ist die mit der Durchführung der Altersversorgung beauftragte Unterstützungskasse, die Arbeitnehmer sind versicherte Personen (…Schneider, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., Vor §§ 150-171 Rn. 45; vgl. BAG NZI 2011, 152, 154).Auch dem Arbeitgeber des Versicherten stehen keine vertraglichen Rechte an der Rückdeckungsversicherung zu (vgl. BAG, NZI 2011, 152).
- LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 580/14
Ansprüche eines Arbeitnehmers nach Kündigung einer Rückdeckungsversicherung und …
Das schließt nicht aus, dass Rechtspositionen aus dem Versorgungsverhältnis auch für das Deckungsverhältnis Bedeutung erlangen können, und sei es kraft vertraglicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger (vgl. BAG 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, NZA 2011, 152 Rn. 18).Ein unmittelbarer Anspruch des Klägers auf Auszahlung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung ist nicht ersichtlich, weil die Rückdeckungsversicherung nur der Absicherung der Unterstützungskassenversorgung diente, welche die Beklagte aufgrund des Versorgungsverhältnisses schuldet (vgl. auch BAG 29.09.2010 a.a.O. Rn. 21 ff.).
- LAG Sachsen, 23.10.2014 - 1 Sa 176/14
Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse in der betrieblichen …
Insoweit unterscheidet sich die Satzung des vorliegenden Rechtsstreits von der vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 29. Dezember 2010 - 3 AZR 107/08 - AP Nr. 66 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu beurteilenden Satzung, in der eine Weiterverwendung der Kassenmittel ausschließlich durch Verteilung an die Begünstigten oder zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken erfolgen durfte.
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Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verdachtskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 626 BGB
- IWW
- Betriebs-Berater
Verdachtskündigung
- Betriebs-Berater
Verdachtskündigung bei Summe von Taten
- Betriebs-Berater
Verdachtskündigung
- Betriebs-Berater
Verdachtskündigung bei Summe von Taten
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame Verdachtskündigung eines Fahrers im Begleitdienst wegen sexueller Belästigung einer Patientin; unzureichender Nachweis der den Verdacht begründenden Tatsachen; fehlerhafte Anhörung des Betroffenen bei Terminierung unter Vorwand und Abhaltung unter untypischen ... - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verdachtskündigung wegen sexuellen Belästigung und ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Kündigung wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einzelne nicht sexuelle Handlungen begründen in ihrer Gesamtheit nicht den Verdacht einer sexuellen Belästigung - Verdachtsbegründende Handlungen müssen zudem feststehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame Verdachtskündigung eines Fahrers im Begleitdienst wegen sexueller Belästigung einer Patientin; Nachweis der den Verdacht begründenden Tatsachen; Anhörung des Betroffenen bei Terminierung unter Vorwand und Abhaltung unter untypischen Umständen
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 15.07.2010 - 8 Ca 506/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
Papierfundstellen
- DB 2011, 424
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
Eine Verdachtskündigung ist dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. beispielsweise BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; BAG vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung soll diesem die Möglichkeit geben, den gegen ihn bestehenden Verdacht zu entkräften (BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).
In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - Der Betrieb 2009, 2724; für das Recht des Arbeitnehmers auf Zuziehung eines Rechtsanwalts auch BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).
- BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
Eine Verdachtskündigung ist dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. beispielsweise BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; BAG vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).Er muss dringend sein, d. h. bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung (Tat) gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180).
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
Es kommt nicht darauf an, ob der Tatvorwurf erwiesen ist, sondern darauf, ob die vom Arbeitgeber zur Begründung des Verdachts vorgetragenen Tatsachen einerseits den Verdacht rechtfertigen (Rechtsfrage, Schlüssigkeit des Vortrages) und, falls ja, ob sie tatsächlich zutreffen (Tatsachenfrage, Beweiserhebung und Beweiswürdigung) (BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - NZA 2005, 1056). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09
Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - Der Betrieb 2009, 2724; für das Recht des Arbeitnehmers auf Zuziehung eines Rechtsanwalts auch BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809). - LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 TaBV 87/09
Außerordentliche Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25.06.2009 - 5 TaBV 87/09 - soll davon auszugehen sein, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer, der in dem Verdacht steht, eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begangen zu haben, unter dem Vorwand, mit ihm ein Fachgespräch zu führen, in die Räume der Geschäftsleitung gelockt wird, um ihn zu einer beabsichtigten Verdachtskündigung anzuhören, es sich nicht um den hinreichenden Versuch des Arbeitgebers handele, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
Rn. 60 (b) In Rechtsprechung und Literatur wird die Themenbekanntgabe vor der Anhörung gefordert (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - Rn. 31;… HaKo/Gieseler 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 52; Lange/Vogel DB 2010, 1066, 1069; Klenter AiB 2012, 616, 619; vgl. auch Sasse/Freihube ArbRB 2006, 15, 16). - ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter "Verdachtskündigung" verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen (LAG Berlin-Brandenburg 30.03.2012 - 10 Sa 2271/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.2010 a.a.O.;… 30.03.2012 a.a.O.;… s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]).(Rn.165).
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz];… 16.12.010 a.a.O.;… 30.03.2012 a.a.O.;… s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).
184) S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 278; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 278; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 278; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11
Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; …
Rn. 63 (a) Zwar lässt die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anhörung des Arbeitnehmers zu einer Verdachtskündigung erkennen, dass dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben ist, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10, juris, unter Hinweis auf BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06, NZA 2008, 809 sowie LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09, DB 2009, 2724). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs …
In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (…BAG vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - DB 2011, 424 = ArbR 2011, 100 ;… LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.). - ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
Aufhebungsvertrag, Gebot fairen Verhandelns
Anderenfalls führe dies zur Unwirksamkeit der Anhörung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - juris; BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203). - ArbG Solingen, 20.09.2012 - 4 Ca 343/12
Kündigung eines nicht freigestellten Mitglieds des örtlichen Betriebsrates unter …
Zur Anhörung des Arbeitnehmers gehört es, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt (LAG Berlin-Brandenburg v. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10, juris Rz.20).
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Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung (beabsichtigte), Formen, greifbare, frühzeitige Kündigung, Dringlichkeit, Rechtsmissbrauch, Beschäftigungsmöglichkeit, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, Darlegungs- und Beweislast des ...
- Betriebs-Berater
Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung
- Betriebs-Berater
Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung
- rechtsportal.de
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Kündigung mit zweijähriger Vorlaufzeit zwischen Unternehmerentscheidung und geplanter Betriebsstilllegung
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung bei Kündigung mit zweijähriger Vorlaufzeit zwischen Unternehmerentscheidung und geplanter Betriebsstilllegung
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 29.04.2010 - 2 Ca 35/10
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Papierfundstellen
- BB 2011, 756
- DB 2011, 424
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausgeübt werden (…BAG Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 75/06 -, a. a. O.; Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118 S. 8).27.01.1987 - 7 AZR 652/85 -, BAGE 54, 215; Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 -, a. a. O.).
Vielmehr entfällt die Grundlage für die Kündigung (vgl. Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in: EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118, S. 8).
Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht dem Arbeitnehmer einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 -, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 'Betriebsbedingte Kündigung').
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
bb) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs (Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 75/06 -, a. a. O.;… KRGriebeling, 9. Aufl. Rn. 550 zu § 1 KSchG;… ErfK/Oetker, 11. Aufl., Rn. 91 zu § 1 KSchG).Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausgeübt werden (BAG Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 75/06 -, a. a. O.; Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118 S. 8).
dd) Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (st. Rspr. des 2. Senats des BAG, vgl. nur: Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 75/06 -, a. a. O.;… Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 414/97 -, AP Nr. 43 zu § 111 BetrVG 1972;… KR-Griebeling, a. a. O., Rn. 527 zu § 1 KSchG;… ErfK/Oetker, a. a. O., Rn. 280 zu § 1 KSchG).
Deswegen ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung nicht sozial gerechtfertigt, solange der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss lediglich erwogen, aber noch nicht endgültig gefasst hat (BAG Urt. v. 12.02.2008 - 2 AZR 75/06 -, a. a. O. m. w. N.).
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (st. Rspr., vgl. nur: BAG Urt. v. 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197 m. w. N.).Der Arbeitnehmer muss im Allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (BAG Urt. v. 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 -, a. a. O.;… Urt. v. 06.11.1997 - 2 AZR 253/97 - NZA 1998, 833).
Erst auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie (Art der Tätigkeit) und wo (in welchem Betrieb) er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist (BAG Urt. v. 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 -, a. a. O.;… Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 -, AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 'Soziale Auswahl').
- BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87
Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Auch das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 16.10.1987 - 7 AZR 204/87 - (AP Nr. 2 zu § 53 BAT) ausgeführt, dass.Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Kündigung frühzeitig noch vor Erreichen der tariflichen Unkündbarkeit mit einer überlangen Kündigungsfrist ausgesprochen wird (BAG Urt. v. 16.10.1987 - 7 AZR 204/87 -, AP Nr. 2 zu § 53 BAT).
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt (…BAG Urt. v. 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 -, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 'Betriebsbedingte Kündigung'; Urt. v. 29.05.2005 - 8 AZR 647/04 -, AP Nr. 139 zu § 1 KSchG 1969'Betriebsbedingte Kündigung'). - BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt (BAG Urt. v. 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 -, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 'Betriebsbedingte Kündigung';… Urt. v. 29.05.2005 - 8 AZR 647/04 -, AP Nr. 139 zu § 1 KSchG 1969'Betriebsbedingte Kündigung'). - BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01
Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 07.03.2002 die Frage offen lassen, ob eine Verlängerung der Kündigungsfrist, die allein oder überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt oder die längste tarifliche Kündigungsfrist überschreitet, zu beanstanden ist (BAG Urt. v. 07.03.2002 - 2 AZR 93/01 -, AP Nr. 22 zu § 620 BGB 'Aufhebungsvertrag'). - BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Entscheidend ist, ob tatsächlich ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte (BAG Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 -, BAGE 64, 34). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Einzelfall ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG Urt. v. 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 -, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 'Wiedereinstellung' m. w. N.). - BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
In einem solchen Fall kommt dann ein Wiedereinstellungsanspruch für den gekündigten Arbeitnehmer in Betracht (BAG Urt. v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, AP Nr. 169 zu § 613 a BGB). - BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
- BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06
Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - …
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94
Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der …
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99
Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des …
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen …
- LAG Berlin, 04.05.2001 - 6 Sa 2799/00
Schließung einer Dienststelle
- LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 106/98
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Zeitpunkt der Kündigungserklärung
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Änderungskündigung
- BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06
Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Kündigung unter auflösender Bedingung
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
- BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 17/91
Verlangen nach Aufstellung eines Sozialplans durch einen erst während der …
- LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast …
Dann liegen aber noch keine greifbaren Formen für eine Betriebsstilllegung und damit keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vor (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. November 2010 - 5 Sa 282/10 - Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04. Mai 2001 - 6 Sa 2799/00 -).
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