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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01   

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BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01 (https://dejure.org/2001,1608)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2001 - 6 B 8.01 (https://dejure.org/2001,1608)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 6 B 8.01 (https://dejure.org/2001,1608)
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    GVG § 17 a; EuGVÜ Art. 21
    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter; ausländisches Gericht

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    Rechtsweg - Rechtswegverweisung - Zulässigkeit der Klage - Gesetzlicher Richter - Ausländisches Gericht

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    GVG § 17a; EuGVÜ Art. 21
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Besprechungen u.ä.

  • uni-osnabrueck.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Forum Shopping und Verweisung (Mary-Rose McGuire; ZfRV 2005, 83-93)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1513
  • NVwZ 2001, 673 (Ls.)
  • VersR 2001, 1178
  • WM 2001, 1392
  • DVBl 2001, 918
  • DÖV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
    Bei Unzulässigkeit des Rechtsweges für den von dem Kläger erhobenen Anspruch steht dem angerufenen Gericht im Grundsatz (zu einer vom Bundesgerichtshof angenommenen Ausnahme vgl. dessen Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 ; a.A. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 - NVwZ 1984, 590 sowie BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 24/98 R - NVwZ-RR 2000, 648) nicht die Befugnis zu, über die Zulässigkeit der Klage im Übrigen zu entscheiden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 14).
  • EuGH, 07.06.1984 - 129/83

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
    Selbst wenn nämlich das Verhalten der Klägerin aus den von der Beklagten angeführten Gründen als rechtsmissbräuchlich zu bewerten sein sollte, käme wiederum als geeignete Rechtsfolge nicht allein die Abweisung der Klage als unzulässig, sondern stattdessen auch die Annahme in Betracht, dass trotz Erhebung der Klage vor dem Verwaltungsgericht die Wirkungen der Rechtshängigkeit keinesfalls vor der Zustellung der Klageschrift an die Beklagte eintreten konnten; dies würde möglicherweise gemäß Art. 21 EuGVÜ zum Vorrang einer zweiten, bis zu diesem Zeitpunkt von der Beklagten erhobenen Klage vor einem ausländischen Gericht führen, weil die Voraussetzungen der (endgültigen) Anhängigkeit der Streitsache dort zuerst vorgelegen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 1984 - Rs 129/83 - NJW 1984, 2759;… dazu Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 3. Aufl. 1997, S. 676 ff. ).
  • BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97

    Rechtsweg bei negatorischem Feststellungsantrag; negatorischer …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
    Bei Unzulässigkeit des Rechtsweges für den von dem Kläger erhobenen Anspruch steht dem angerufenen Gericht im Grundsatz (zu einer vom Bundesgerichtshof angenommenen Ausnahme vgl. dessen Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 ; a.A. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 - NVwZ 1984, 590 sowie BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 24/98 R - NVwZ-RR 2000, 648) nicht die Befugnis zu, über die Zulässigkeit der Klage im Übrigen zu entscheiden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 14).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 24/98 R

    Entscheidung in der Hauptsache iS des § 17a Abs 5 GVG - Entscheidung eines …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
    Bei Unzulässigkeit des Rechtsweges für den von dem Kläger erhobenen Anspruch steht dem angerufenen Gericht im Grundsatz (zu einer vom Bundesgerichtshof angenommenen Ausnahme vgl. dessen Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 ; a.A. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 - NVwZ 1984, 590 sowie BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 24/98 R - NVwZ-RR 2000, 648) nicht die Befugnis zu, über die Zulässigkeit der Klage im Übrigen zu entscheiden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 4 E 820/00

    Ausgestaltung der Gewährung rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
    BVerwG 6 B 8.01 OVG 4 E 820/00.
  • BVerwG, 14.11.1983 - 1 WB 128.83

    Sanitätsoffizier - Privatärztliche Nebentätigkeit - Erstattung von …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
    Bei Unzulässigkeit des Rechtsweges für den von dem Kläger erhobenen Anspruch steht dem angerufenen Gericht im Grundsatz (zu einer vom Bundesgerichtshof angenommenen Ausnahme vgl. dessen Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 ; a.A. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 - NVwZ 1984, 590 sowie BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 24/98 R - NVwZ-RR 2000, 648) nicht die Befugnis zu, über die Zulässigkeit der Klage im Übrigen zu entscheiden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 14).
  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener …

    Rn. 44 Die von den Klägern genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 -, BAGE 36, 274) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 5. Februar 2001 - 6 B 8/01 -, NJW 2001, S. 1513) stehen dem nicht entgegen, da sie den Vorrang der Prüfung der Rechtswegeröffnung betreffen, bei der es sich um einen in § 17a Abs. 2, 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG geregelten Sonderfall handelt.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Dies obliegt vielmehr dem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S 2 GG; vgl BVerwG vom 5.2.2001 - 6 B 8/01 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 18).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    bb) Hätte hiernach für den Verwaltungsgerichtshof bereits Anlass zur Prüfung bestanden, ob aufgrund des zulässigerweise ohne anwaltliche Vertretung gestellten Prozesskostenhilfeantrags des Klägers mit Blick hierauf eine Verweisung an das erstinstanzliche Gericht in Betracht zu ziehen war (…vgl. etwa Ortloff, in: Schoch u.a., VwGO, § 83 Rn. 27;… Redeker/ von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 166 Rn. 5; jeweils m.w.N. auch der Gegenmeinung), damit zumindest über das Prozesskostenhilfebegehren das für das Hauptsacheverfahren zuständige Gericht als Gericht i.S.d. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entscheiden konnte, anstatt den Antrag zeitgleich mit der getroffenen Entscheidung in der Hauptsache und mit gleicher Begründung abzulehnen, so stellt es auch unabhängig davon eine unrichtige gerichtliche Verfahrensweise dar, das Hauptsacheverfahren nicht an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen, sondern die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. Beschluss vom 5. Februar 2001 - BVerwG 6 B 8.01 - Buchholz 300 § 17 a Nr. 18 S. 4 m.w.N.; vgl. auch BSG…, Urteil vom 12. Mai 1998 - B 5 RJ 6/98 R - …">51%20SGG%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-1500 § 51 SGG Nr. 23 S. 55).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5423
BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00 (https://dejure.org/2001,5423)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 8 B 258.00 (https://dejure.org/2001,5423)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 (https://dejure.org/2001,5423)
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Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren

§ 42 Abs. 2 VwGO, Klagebefugnis einer Gemeinde, der als Ausgangsbehörde von der Widerspruchsbehörde gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG Kosten auferlegt wurden;

§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, fehlerhafte Abweisung einer Klage als unzulässig stellt einen Verfahrensmangel dar

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der Gemeinden, übertragener Wirkungskreis der Gemeinden

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwVfG § 80 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch - Finanzhoheit der Gemeinden - Übertragener Wirkungskreis der Gemeinden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
    Anfechtungsbefugnis; Aufwendungsfestsetzung; Gemeinde als Ausgangsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 326
  • DVBl 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00
    So hat eine kreisfreie Stadt, der die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz übertragen worden sind, gegenüber einem in ihr Eigentum oder ihre Verfügungsberechtigung eingreifenden Restitutionsbescheid eine Klagemöglichkeit, wenn die Restitution erstmals durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen angeordnet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 19 S. 59 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Die etwaige Herabsetzung oder vollständige Aufhebung einer Gebührenforderung bedeutete für die Beklagte einen unmittelbaren Einnahmeausfall und berührt damit unmittelbar ihre Finanzhoheit (Abgabenhoheit) als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 - NVwZ-RR 2001, 326 = DVBl. 2001, 918).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

    Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung; …

    Widerspruch- und klagebefugt ist auch eine - wie hier - im übertragenen Wirkungskreis tätig gewordene und von der Kostenfestsetzung betroffene Ausgangsbehörde, wenn sie einem anderen Rechtsträger als die Widerspruchsbehörde angehört (Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urteil vom 29. Mai 2002 - BVerwG 8 C 15.01 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 49 = BVerwGE 116, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Finanzhoheit auch herangezogen, um ein Klagerecht der Gemeinden gegen solche Entscheidungen abzuleiten, mit denen auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften unmittelbar haushaltswirksame Verpflichtungen der Gemeinden begründet oder Ansprüche herabgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; Beschluss vom 22.1.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.7.2004 - 9 A 3255/03 -, NVwZ 2005, 58 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 sowie Bay. VGH, Urteil vom 18.12.1962 - 11 IV 59 -, VGH n.F. 16, 7 ).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 15.01

    Klagebefugnis; Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch; Finanzhoheit der …

    Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist nach § 42 Abs. 2 VwGO zur Anfechtung eines Bescheides befugt, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird (wie Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 -).

    Deshalb hat eine kreisfreie Stadt, der die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz übertragen worden sind, gegenüber einem in ihr Eigentum oder ihre Verfügungsberechtigung eingreifenden Restitutionsbescheid eine Klagemöglichkeit, wenn die Restitution erstmals durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen angeordnet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 (51) = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 19; Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 = NVwZ-RR 2001, 326; DVBl 2001, 918).

    Denn durch den angefochtenen Widerspruchsbescheid wird eine unmittelbare Verpflichtung der klagenden Stadt begründet, aus ihrem Haushalt einen bestimmten Betrag an einen Dritten zu zahlen (Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

    Rn. 28 Eine Gebietskörperschaft ist, sofern sie - wie hier - als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, grundsätzlich nicht befugt, einen den Ausgangsbescheid abändernden Widerspruchsbescheid anzufechten (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4;… Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 - juris Rn. 16).

    Rn. 30 Dem entsprechend besteht eine Klagebefugnis einer als Erstbehörde tätig gewordenen Gemeinde etwa dann, wenn der Widerspruchsbescheid (auch) unmittelbar in Rechte der Gemeinde eingreift oder wenn durch einen Bescheid nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG eine unmittelbare Verpflichtung der Gemeinde begründet wird, einem Dritten aus dem kommunalen Haushalt Aufwendungen zu erstatten; denn insoweit ist die zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG) gehörende Finanzhoheit betroffen (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.;… Urteil vom 29. Mai 2002, a.a.O.).

    Andererseits kann eine Gemeinde als Ausgangsbehörde nicht jeden Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde anfechten, der mittelbar Auswirkungen auf ihren Haushalt hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem …

    Eine Klagebefugnis der Gemeinde kann sich aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in Fällen ergeben, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 - juris Rn. 7; Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4;… Urteil vom 6. März 1986 - 5 C 36.82 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24

    Folgenbeseitigungsanspruch einer Kommune gegenüber dem Land wegen eines …

    Dies ist nur etwa dann der Fall, wenn die zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gehörende Finanzhoheit betroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258/00 - juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 2 B 608/20

    Verkehrsrecht

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen (S. 7 unten des Beschlussabdrucks), dass es sich bei den von den Gemeinden als örtlichen Straßenverkehrsbehörden wahrzunehmenden Aufgaben um solche des übertragenen Wirkungskreises handelt, die als staatliche Aufgaben nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, vom Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Wirkungskreis gehören (vgl. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ff., juris Rn. 13;… vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 -, juris Rn. 19 und Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 1667/12

    Klagebefugnis nur bei Rechtsverletzung unmittelbar durch den Tenor des …

    Dies setzt jedoch voraus, dass von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004 - 5 B 68.04 - Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urt. 06.03.1986 - 5 C 36.82 -, BVerwGE 74, 84).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu geklärt, dass sich eine Klagebefugnis aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in solchen Fällen ergeben kann, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 ; BVerwGE 74, 84 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2007 - 12 A 4171/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn, …

  • VG Saarlouis, 10.04.2014 - 6 K 1835/12

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen ihren Ausgangsbescheid aufhebenden …

  • LSG Bayern, 21.09.2006 - L 11 SO 28/06

    Anrechnung des Kindergeldes im Falle des Bezuges von Leistungen der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid

  • VG Kassel, 18.02.2020 - 7 L 123/20
  • VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 25 K 5312/02

    Rechtmäßigkeit eines bauaufsichtlichen Gebührenbescheides mit Auswirkungen auf …

  • OVG Thüringen, 29.02.2024 - 1 KO 587/19

    Klagebefugnis einer Gemeinde in Bezug auf einen ihren Ausgangsbescheid …

  • VG Dessau, 09.12.2004 - 2 A 208/03
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00   

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  • lexetius.com

    VwGO § 91, § 102 Abs. 2, § 108 Abs. 2
    Rechtliches Gehör; Klageänderung; mündliche Verhandlung; nicht erschienener Beteiligter

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    VwGO § 91; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2

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    Rechtliches Gehör - Klageänderung - Mündliche Verhandlung - Nicht erschienener Beteiligter

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    VwGO § 91, § 102 Abs. 2, § 108 Abs. 2
    Klageänderung bei Säumnis eines Beteiligten; Streitgegenstandsänderung; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichterscheinen vor Verwaltungsgericht, Klageänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1151
  • NVwZ 2001, 557 (Ls.)
  • DVBl 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Ein Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint, muss nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (wie Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).

    Er muss jedoch nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (vgl. Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Außerdem wäre dann vom Tatsachengericht gegebenenfalls zu prüfen, ob den Klägern Nachsicht im Hinblick auf die Einhaltung der Anmeldefrist zu gewähren ist, weil die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen ist - wie die Kläger in der Beschwerdeerwiderung ebenfalls vortragen - und die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung den Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlen würde (vgl. hierzu Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2 S. 2 und Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 14 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Außerdem wäre dann vom Tatsachengericht gegebenenfalls zu prüfen, ob den Klägern Nachsicht im Hinblick auf die Einhaltung der Anmeldefrist zu gewähren ist, weil die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen ist - wie die Kläger in der Beschwerdeerwiderung ebenfalls vortragen - und die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung den Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlen würde (vgl. hierzu Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2 S. 2 und Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 14 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ), liegt hier ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen, …

    Denn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO kommt nur dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nimmt, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hätte rechnen müssen und die dazu führt, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stützt (…BVerwG, U.v. 13.11.1980 - 5 C 18.79 - juris Rn. 18; B.v. 20.12.2000 - 8 B 238.00 - NJW 2001, 1151;… Riese in Schoch/Schneider (Hrsg.), VwGO, 43. EL August 2022, § 102 Rn. 22a).
  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz - …

    Es genügt nicht, dass das FG --wie im Streitfall-- nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (vgl. BVerwG-Beschluss vom 20. Dezember 2000 8 B 238/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1151, m.w.N.; sowie Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 96 FGO Rz 166).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2026 - 9 LA 136/24

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung der Klägerin gegen Aufhebung …

    Danach komme eine Gehörsverletzung aus Art. 103 Abs. 1 GG trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO nur dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nehme, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht habe rechnen müssen und dies dazu führe, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stütze ("Überraschungsentscheidung"; so etwa bejaht für eine Klageerweiterung bzw. Klageänderung: BVerwG, Beschluss vom 20.12.2000 - 8 B 238.00 - juris und Urteil vom 13.11.1980 - 5 C 18.79 - juris).
  • BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06

    Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, …

    So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 8 B 238.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2004 - 18 A 2192/04

    D (A), Ausländer, Aufenthaltsbefugnis, Behinderte, Krankheit, …

    Rn. 22 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238/00 -, NJW 2001, 1151, und Urteile vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 -, DVBl. 2000, 495 (497), sowie vom 19. Juni 1998 - 6 B 70.97 -, NVwZ-RR 1998, 759; Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 18 B 1526/00 - und vom 2. Mai 2002 - 18 A 710/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - 18 A 1507/22

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Berufung gegen Ausweisung aus Bundesgebiet …

    Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000- 8 B 238.00 -, juris, Rn. 2, und Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 -, juris, Rn. 20; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 163.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach …

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145 = juris Rn. 18, sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 5 B 111/93 -, juris Rn. 6, und vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151 = juris Rn. 2; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 102 Rn. 63.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 9 A 4502/19

    Festsetzung der Verfahrenskosten nach der Einstellung desselben; Entscheidung …

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151, juris.
  • VGH Hessen, 24.01.2017 - 2 A 592/16

    Rechtliches Gehör

    Nimmt er durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern, nicht wahr, kann er sich später nicht mehr auf den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen (BVerwG…, Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18/79 -, BVerwGE 61, 145-152, juris Rz. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238/00 -, juris Rz. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 A 1564/08

    Anforderungen an eine hinreichende Erwerbserklärung bezüglich des Erwerbs der …

    Rn. 49 Zum Verlust des Rechts der Rüge, es liege eine Überraschungsentscheidung vor, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, DVBl 2001, 918: Nimmt ein Beteiligter durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich zu ergänzendem, in der mündlichen Verhandlung geleisteten Vortrag der übrigen Beteiligten zu äußern, nicht wahr, kann er sich später nicht mehr auf den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen; vgl. außerdem OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 A 1679/06 - (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung durch eine bestimmte Beweiswürdigung des Gerichts zu rügen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine Erörterung des Beweisergebnisses dringt oder die Gelegenheit zu weiterem Vortrag nutzt), und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 3 N 346.03 -, Juris (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung zu rügen, wenn ein Beteiligter es trotz Anhaltspunkten dafür, dass das Gericht an einer in einem Hinweisschreiben geäußerten rechtlichen Würdigung nicht mehr festhalten wird, im Zuge der Erörterung der Streitsache unterlässt, insoweit nachzufragen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2025 - 4 A 1379/22

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer …

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19

    Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 18 A 978/07

    Einzelrichter Verfahrensmangel Zulassungsberufung

  • VG Braunschweig, 03.06.2003 - 5 A 195/03

    Asyl; Dubliner Übereinkommen; Einreise; Einwilligung zur Klageänderung; Folge; …

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