Rechtsprechung
| EuGH, 13.02.1996 - C-342/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Maennern und Frauen - Entgelt waehrend des Mutterschaftsurlaubs.
- Judicialis
EWGV Art. 119; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG
- EU-Kommission
Gillespie u.a.
EWG-Vertrag, Artikel 119; Richtlinie 75/117 des Rates
1. Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Gleiches Entgelt; Entgelt; Begriff; Während des Mutterschaftsurlaubs gezahlte Leistung; Einbeziehung
- EU-Kommission
Gillespie u.a.
- Wolters Kluwer
Auslegung des Art. 119 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) ; Auslegung der Richtlinie 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Während des Mutterschaftsurlaubs gezahlte Leistung - Einbeziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Mutterschutz; Entgelt während des Mutterschaftsurlaubs
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entgelt während des Mutterschaftsurlaubs.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
- EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
16 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (siehe insbesondere Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30). - EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
14 und 15; siehe auch die Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 11, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12). - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
14 und 15; siehe auch die Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 11, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12). - EuGH, 04.06.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel
Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
13 Zu den als Entgelt qualifizierten Vergünstigungen gehören insbesondere die vom Arbeitgeber aufgrund von Rechtsvorschriften und aufgrund des Vorliegens von Arbeitsverträgen gezahlten Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern ein Einkommen sichern sollen, selbst wenn sie in besonderen gesetzlich vorgesehenen Fällen keine in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Tätigkeit ausüben (Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/90, Bötel, Slg. 1992, I-3589, Randnrn. - EuGH, 09.02.1982 - 12/81
Garland / British Rail
Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
Für die Anwendung von Artikel 119 kommt es auf die Rechtsnatur dieser Vergünstigungen nicht an, sofern sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährt werden (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 10).
- EuGH, 01.07.2010 - C-194/08
Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Arbeitnehmerinnen während eines im nationalen Recht vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs nämlich in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiten oder sich im Krankheitsurlaub befinden, gleichgesetzt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 17, vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 40, sowie Alabaster, Randnr. 46).Die Arbeitnehmerinnen können daher nicht aufgrund von Art. 141 EG oder von Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (vgl. in diesem Sinne Urteile Gillespie u. a., Randnr. 20, sowie Alabaster, Randnr. 46).
Dagegen befinden sich die Arbeitnehmerinnen während des in Art. 8 der Richtlinie 92/85 vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeitet, gleichgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 17, und vom 30. März 2004, Alabaster, C-147/02, Slg. 2004, I-3101, Randnr. 46).
- EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
Alabaster
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und des Urteils vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475).1 Der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) hat mit Beschluss vom 27. März 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 22. April 2002, gemäß Artikel 234 EG drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und des Urteils vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
37 Die erste Frage des vorlegenden Gerichts geht dahin, ob Artikel 119 EG-Vertrag und das Urteil Gillespie u. a. so auszulegen sind, dass einer Frau ein Anspruch darauf zusteht, dass eine Lohnerhöhung, die ihr nach dem maßgeblichen Zeitraum gewährt worden ist und die nicht auf diesen Zeitraum zurückwirkt, bei der Berechnung des lohnabhängigen Teils ihres gesetzlichen Mutterschaftsgeldes berücksichtigt wird.
Für die Anwendung dieses Artikels kommt es auf die Rechtsnatur dieser Vergünstigungen nicht an, sofern sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährt werden (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 10, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 12).
14 und 15, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 13 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).
44 Da die Leistung, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund der gesetzlichen Vorschriften oder der Tarifverträge während ihres Mutterschaftsurlaubs zahlt, auf dem Arbeitsverhältnis beruht, stellt sie ein Entgelt im Sinne des Artikels 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117 dar (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 14, und Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96, Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 38).
45 Zweitens liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (siehe insbesondere Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 16).
46 Während eines im nationalen Recht vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs befinden sich Frauen in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch u. a. nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeitet, gleichgesetzt werden kann (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 17).
Die Betroffenen können daher nicht aufgrund von Artikel 119 EG-Vertrag fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 20).
- EuGH, 08.05.2019 - C-486/18
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …
Rn. 73 Um festzustellen, ob eine Diskriminierung vorliegt, ist daran zu erinnern, dass eine Diskriminierung darin besteht, dass unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 16, …und vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 39).
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Rn. 117 Entgegen dem Vorbringen Irlands und der Regierung des Vereinigten Königreichs wird die vorstehende Analyse nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshof zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Frage gestellt, wonach die Arbeitsbedingungen im Sinne der Richtlinie 76/207 in der Fassung vor ihrer Änderung durch die Richtlinie 2002/73 das Arbeitsentgelt nicht einschließen (vgl. u. a. Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 24, vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnrn. - EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
Ornano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag …
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können die Arbeitnehmerinnen jedoch nicht aufgrund Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 20…, vom 30. März 2004, Alabaster, C-147/02, EU:C:2004:192, Rn. 46, …und vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 82).Rn. 38 Wie in Rn. 30 des vorliegenden Urteils ausgeführt, stellen die Vergütungen, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund des Arbeitsvertrags während ihres Mutterschaftsurlaubs gewährt, ein Entgelt im Sinne von Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) und Art. 1 der Richtlinie 75/117 dar, da sie auf dem Arbeitsverhältnis beruhen (Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14, …und vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 38).
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt indessen eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (Urteil vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Frauen befinden sich aber während eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeitet, gleichgesetzt werden kann (Urteil vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 17).
Soweit jedoch bei der Berechnung dieser Leistungen auf einen Lohn abgestellt wird, den die Arbeitnehmerin vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs erhalten hat, sind in diese Leistungen Lohnerhöhungen, die zwischen dem Beginn des Zeitraums, für den die Referenzlöhne gezahlt worden sind, und dem Ende des Mutterschaftsurlaubs erfolgt sind, ab ihrem Inkrafttreten einzubeziehen (Urteil vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 25).
Wie sich nämlich insbesondere aus dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/207 ergibt, betrifft diese nicht das Entgelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 24, …und vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02
Österreichischer Gewerkschaftsbund
{FN:19} - Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1996 in der Sache C-342/93 (Gillespie, Slg. 1996, I-475, Randnrn.{FN:20} - Urteile des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-333/97 (Lewen, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 20), vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-218/98 (Abdoulaye u. a., Slg. 1999, I-5723, Randnr. 12), vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81 (Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 10) und Urteil Gillespie (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 12).
So fordert Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-147/02 (Alabaster, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 75 bis 88) eine Abkehr vom Urteil Gillespie und empfiehlt stattdessen für den Mutterschaftsurlaub ausschließlich die Anwendung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348, S. 1, im Folgenden: Richtlinie 92/85).
{FN:60} - Urteil Gillespie (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 16), Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
{FN:15} - Beispielhaft lassen sich anführen die Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3491) und in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, "Hertz", Slg. 1990, I-3979), vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657), vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93 (Webb, Slg. 1994, I-3567), vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475), vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-400/95 (Larsson, Slg. 1997, I-2757), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011), vom 30. Juni 1998 in der Rechtssache C-394/96 (Brown, Slg. 1998, I-4185), vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle, Slg. 1998, I-6401) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-66/96 (Høj Pedersen, Slg. 1998, I-7327).{FN:28} - Urteile Gillespie u. a., Randnr. 14, Boyle, Randnr. 38, und Alabaster, Randnr. 44.
{FN:34} - Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30) sowie die Urteile Gillespie u. a., Randnr. 16, und Boyle, Randnr. 39.
{FN:38} - Urteile Gillespie u. a., Randnrn.
- EuGH, 16.09.1999 - C-218/98
Abdoulaye u.a. - "Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 …
Das nationale Gericht meint, der Gerichtshof habe sich noch nicht zur Vereinbarkeit einer Beihilfe der im Ausgangsverfahren streitigen Art mit Artikel 119 EG-Vertrag geäußert, obwohl er sich in dem Urteil vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475) zu einem recht ähnlichen Fall geäußert habe.Für die Anwendung von Artikel 119 EG-Vertrag kommt es auf die Rechtsnatur dieser Vergünstigungen nicht an, sofern sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährt werden (vgl. insbesondere Urteil Gillespie u. a., Randnr. 12).
14 und 15; vgl. auch Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 11, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12, und Gillespie u. a., Randnr. 13).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes setzt der Grundsatz des gleichen Entgelts ebenso wie das allgemeine Diskriminierungsverbot, von dem er eine besondere Ausformung darstellt, voraus, daß die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich in vergleichbaren Situationen befinden (siehe Urteil Gillespie u. a., Randnrn.
- EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT …
Eine solche Vergünstigung fällt daher nicht unter die in der fünften Frage des vorlegenden Gerichts erwähnte Richtlinie 76/207 (vgl. Urteil vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 24). - BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Lohnerhöhung
Soweit die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 MuSchG, wonach für die Berechnung des Zuschusses nur auf die Zeit vor Beginn der Schutzfristen abzustellen ist, dem entgegensteht, ist sie wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz gleichen Entgeltes für Männer und Frauen (Art. 119 EG-Vertrag, Richtlinie 75/117/EWG) nicht anzuwenden (Anschluß an EuGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - RS C-342/93 - EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 37 (teilweise abgedruckt) = EuroAS 1996, 54 - 56, ArbuR 1996, 111).«.a) In seinem Urteil vom 13. Februar 1996 - Rs C-342/93 - (EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 37 = [teilweise abgedruckt] EuroAS 1996, 54 bis 56 = ArbuR 1996, 111) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, daß Leistungen, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund eines Tarifvertrages während ihres Mutterschaftsurlaubs zahlt, unter dem Begriff Entgelt im Sinne des Art. 119 EG-Vertrag bzw. der Richtlinie 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen fallen.
Die Frage, ob es gegen das in Art. 119 EG-Vertrag bzw. in der Richtlinie 75/117/EWG niedergelegte Lohngleichheitsgebot verstößt, wenn Frauen während der Mutterschutzfristen von allgemeinen Entgelterhöhungen ausgeschlossen sind, hat der Europäische Gerichtshof in seinem oben wiedergegebenen Urteil vom 13. Februar 1996 (- Rs C-342/93 -, aaO) beantwortet.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und …
- EuGH, 27.10.1998 - C-411/96
Boyle u.a. - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung - …
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - …
- EuGH, 12.12.2019 - C-450/18
Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02
EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …
- EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Krüger - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Am Jahresende gewährte …
- EuGH, 09.12.2004 - C-19/02
Hlozek - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
- EuGH, 11.05.1999 - C-309/97
PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
TSN - Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 92/85/EWG - Voraussetzungen der vollen …
- LAG Hamm, 31.10.2006 - 9 (1) Sa 1243/06
Arbeitsentgelt während eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes; …
- EuGH, 01.07.2010 - C-471/08
Parviainen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-116/06
Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigungsbedingungen - …
- EuG, 04.07.2007 - T-475/04
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mobilfunk - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- EuGH, 30.06.1998 - C-394/96
Brown / Rentokil - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer …
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher …
- EuGH, 08.09.2005 - C-191/03
McKenna - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-66/96
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark handelnd für Berit Høj …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Krüger
- LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
Höhe des Mutterschutzlohns - dauerhafte Verdienstminderung infolge Änderung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Voß - Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18
Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl lässt sich für Eltern eines im Rahmen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19
Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-194/08
Gassmayr
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
Lewen
- EuGH, 25.11.2020 - C-49/19
Kommission/ Portugal (Financement des obligations de service universel) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-306/03
Salgado Alonso
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02
Alabaster
- EuGH, 13.07.2000 - C-166/99
Defreyn - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Zusätzliche …
- ArbG Gelsenkirchen, 29.08.1997 - 3 Ca 123/97
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ; …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Rahmenvereinbarung EGB, UNICE und CEEP - Befristete …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER FÜHREN DIE ÖSTERREICHISCHEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
Griesmar
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
Mary Brown gegen Rentokil Ltd. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 236/97
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2010 - C-241/09
Fluxys - Energiepolitik - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-166/99
Defreyn
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-411/96
Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission. - Gleiches Entgelt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1997 - C-136/95
Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés (CNAVTS) gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-471/08
Parviainen - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von schwangeren …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98
Abdoulaye u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1998 - C-326/96
B.S. Levez gegen T.H. Jennings (Harlow Pools) Ltd.
- EuG, 26.10.1999 - T-51/98
Beamte - Arbeitsbedingungen - Mutterschaftsurlaub - Aufteilung auf beide …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".