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Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2003 - C-322/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5294
EuGH, 02.10.2003 - C-322/00 (https://dejure.org/2003,5294)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-322/00 (https://dejure.org/2003,5294)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-322/00 (https://dejure.org/2003,5294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Artikel 5 Absätze 4 und 5 und Anhänge II Punkt A Ziffern 1, 2, 4 und 6 sowie III Nummer 1 Ziffern 2 und 3 und Nummer 2 - Fassungsvermögen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Art. 4; ; Richtlinie 91/676/EWG des R... ates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Art. 5 Abs. 4; ; Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Art. 5 Abs. 5; ; Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Anhang II Punkt A; ; Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Anhang III Nr. 1; ; Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Anhang III Nr. 2; ; Gesetz über den Düngemittelhandel und die Entsorgung überschüssigen Düngers in der geänderten Fassung des Gesetzes vom 16. September 1999

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    "Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Artikel 5 Absätze 4 und 5 und Anhänge II Punkt A Ziffern 1, 2, 4 und 6 sowie III Nummer 1 Ziffern 2 und 3 und Nummer 2 - Fassungsvermögen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Richtlinie 91/676 des Rates, Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a und Anhang III Nummer 1 Ziffer 2
    1. Umwelt - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Richtlinie 91/676 - Durchführung der Aktionsprogramme für die gefährdeten Gebiete - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der auf den Boden ausgebrachten ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/676/EWG wegen fehlenden Erlasses bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ; Umfang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Umwelt - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Richtlinie 91/676 - Durchführung der Aktionsprogramme für die gefährdeten Gebiete - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der auf den Boden ausgebrachten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist der Artikel 4 und 5 Absätze 4 und 5 sowie der Anhänge II.A.1., A.2., A.4. und A.6. und III.1.2., 1.3. und 2. der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.03.2002 - C-161/00

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Die Richtlinie soll die erforderlichen Mittel bereitstellen, um den Schutz der Gewässer vor der Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in der Gemeinschaft sicherzustellen (Urteile vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-293/97, Standley u. a., Slg. 1999, I-2603, Randnr. 39, und vom 14. März 2002 in der Rechtssache C-161/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-2753, Randnr. 42).

    Zu der von der niederländischen Regierung erhobenen Einrede der Unzulässigkeit des ersten Teils des dritten Klagegrundes ist darauf hinzuweisen, dass der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage nach ständiger Rechtsprechung durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben wird, so dass die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 18, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Zu der von der niederländischen Regierung erhobenen Einrede der Unzulässigkeit des ersten Teils des dritten Klagegrundes ist darauf hinzuweisen, dass der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage nach ständiger Rechtsprechung durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben wird, so dass die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 18, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darstellung des Streitgegenstands in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1997 in den Rechtssachen C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 25, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).

  • EuGH, 08.11.2001 - C-127/99

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unzureichende …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Was die geplante Änderung der Meststoffenwet und Verabschiedung einer Verordnung über die Lagerkapazität für Dung angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8305, Randnr. 38, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-122/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-833, Randnr. 11).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darstellung des Streitgegenstands in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1997 in den Rechtssachen C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 25, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).

  • EuGH, 20.06.2002 - C-287/00

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Zu der von der niederländischen Regierung erhobenen Einrede der Unzulässigkeit des ersten Teils des dritten Klagegrundes ist darauf hinzuweisen, dass der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage nach ständiger Rechtsprechung durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben wird, so dass die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 18, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-293/97

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Standley u.a. - …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Die Richtlinie soll die erforderlichen Mittel bereitstellen, um den Schutz der Gewässer vor der Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in der Gemeinschaft sicherzustellen (Urteile vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-293/97, Standley u. a., Slg. 1999, I-2603, Randnr. 39, und vom 14. März 2002 in der Rechtssache C-161/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-2753, Randnr. 42).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-279/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darstellung des Streitgegenstands in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1997 in den Rechtssachen C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 25, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-122/02

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Was die geplante Änderung der Meststoffenwet und Verabschiedung einer Verordnung über die Lagerkapazität für Dung angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8305, Randnr. 38, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-122/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-833, Randnr. 11).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-266/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität des …

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
    Unvollständige Regelungen können die Verpflichtung eines Mitgliedstaats zur Aufstellung eines Aktionsprogramms mit verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung der in der Richtlinie aufgestellten Ziele nicht erfüllen (in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 30).
  • EuGH, 21.06.2018 - C-543/16

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 29 Als Erstes ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676 von den Mitgliedstaaten zu treffen seien, sobald festgestellt werde, dass sie erforderlich seien (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 166).

    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten die zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen nach Art. 5 Abs. 5 ab dem Beginn des ersten Aktionsprogramms oder anhand der Erfahrungen bei der Durchführung der Aktionsprogramme durchführen, d. h., sobald festgestellt wird, dass sie erforderlich sind (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 166).

    Rn. 88 Nach der Rechtsprechung ist diese Bestimmung im Licht des Ziels der Richtlinie 91/676 auszulegen, nämlich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 73).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass Anhang II Teil A dieser Richtlinie sämtliche Düngemittel betrifft (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 134).

    Rn. 131 Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Richtlinie 91/676 die Mitgliedstaaten verpflichtet, verbindliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Lagerkapazität für Dung zu erlassen, da unvollständige Regelungen die Verpflichtung zur Aufstellung eines Aktionsprogramms mit verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung der in der Richtlinie aufgestellten Ziele nicht erfüllen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 47 und 48).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22

    Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …

    Nach Art. 5 Abs. 1 bis 4 i. V. m. Anhang III RL 91/676/EWG sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in den nach Art. 3 Abs. 2 RL 91/676/EWG ausgewiesenen Gebieten insbesondere Aktionsprogramme zur Verringerung der dort durch Stickstoffverbindungen verursachten Gewässerverunreinigung durchzuführen, die vor allem Maßnahmen umfassen, mit denen das Ausbringen stickstoffhaltiger Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen begrenzt wird und insbesondere spezifische Grenzwerte für das Ausbringen von Dung festgelegt werden (EuGH, Urteil vom 2.10.2003 - C-322/00 -, juris Rn. 42 f.; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 17.6.2010 - C-105/09 und C-110/09 -, juris Rn. 36).

    Gemäß Art. 5 Abs. 4 Buchst. a) RL 91/676/EWG müssen die Aktionsprogramme die im Anhang III RL 91/676/EWG verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen enthalten (vgl. auch EuGH, Urteil vom 2.10.2003 - C-322/00 -, juris Rn. 44).

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 53), d. h. Stickstoffeinträge soweit wie möglich verringert werden müssen (EuGH, Urteil vom 2.10.2003 - C-322/00 -, juris Rn. 75).

    Stickstoffeinträge müssen in solchen Gebieten soweit wie möglich verringert werden (EuGH, Urteil vom 2.10.2003 - C-322/00 -, juris Rn. 75).

    Diese Programme enthalten Vorschriften über die Zeiträume, in denen das Ausbringen von bestimmten Arten von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist (Anhang III Nr. 1 Ziff. 1; vgl. auch Anhang II Teil A Nr. 1, § 3 Abs. 5 Ziff. 1 DüngG), und über Grenzen (Anhang III Abs. 1 Ziff. 3; vgl. auch Anhang II Teil A, § 3 Abs. 5 Ziff. 2 und 10 DüngG) für das Ausbringen von Düngemitteln entsprechend den Regeln der guten fachlichen Praxis unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des betroffenen Gebiets, worunter auch Zeiträume fallen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden sollten (EuGH, Urteil vom 2.10.2003 - C-322/00, juris Rn. 312), Zur guten fachlichen Praxis gehört gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 DüngG, dass Art, Menge und Zeitpunkt der Anwendung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:23} Urteile vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 113), und vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich (…C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 129).

    {FN:30} Urteile vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 166), und vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland (…C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 53).

    {FN:36} Urteile vom 29. April 1999, Standley u. a. (…C-293/97, EU:C:1999:215, Rn. 37 und 39), vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 46), vom 27. Juni 2002, Kommission/Frankreich (…C-258/00, EU:C:2002:400, Rn. 53), und vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich (…C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 30).

    {FN:38} Urteile vom 27. Juni 2002, Kommission/Frankreich (…C-258/00, EU:C:2002:400, Rn. 53), vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 46), und vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich (…C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 30).

    {FN:39} Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich (…C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 30), siehe auch schon Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der …

    {FN:14} - Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, Slg. 2003, I-11267, Rn. 46).

    {FN:15} - Urteil Kommission/Niederlande (…zitiert in Fn. 14, Rn. 46).

    {FN:27} - Urteil Kommission/Niederlande (…zitiert in Fn. 14, Rn. 136).

    {FN:38} - Urteil Kommission/Niederlande (…zitiert in Fn. 14, Rn. 71).

    {FN:39} - Urteil Kommission/Niederlande (…zitiert in Fn. 14, Rn. 73).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 25 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 91/676 die erforderlichen Mittel bereitstellen soll, um den Schutz der Gewässer vor der Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in der Europäischen Union sicherzustellen (Urteil Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. a und b sowie Anhang II Punkt A Nr. 1 der Richtlinie 91/676 werden in den Aktionsprogrammen die besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse (…vgl. entsprechend Urteil Kommission/Irland, C-418/04, EU:C:2007:780, Rn. 63) sowie die physischen, geologischen und klimatischen Merkmale der einzelnen Regionen berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, EU:C:2003:532, Rn. 136 und 155).

    Rn. 30 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten zwar über einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Wahl der Vorgaben der Richtlinie 91/676 verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, EU:C:2003:532, Rn. 46), gleichwohl aber, wie die Generalanwältin in Nr. 30 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, in jedem Fall verpflichtet sind, darauf zu achten, dass die Ziele dieser Richtlinie und mithin die Ziele der Unionspolitik im Bereich der Umwelt den Anforderungen des Art. 191 Abs. 1 und 2 AEUV entsprechend erreicht werden.

  • EuGH, 29.06.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …

    Rn. 45 Mit dem dritten Klagegrund weist sie darauf hin, dass eine nationale Regelung nach Anhang II Punkt A Nr. 2 der Richtlinie 91/676 Bestimmungen über das "Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen" enthalten müsse und der Gerichtshof entschieden habe, dass Anhang II Punkt A dieser Richtlinie sämtliche Düngemittel betreffe und nicht nur solche, die wie Dung organischen Ursprungs seien (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 134).

    Rn. 67 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Anhang II Punkt A der Richtlinie 91/676 sämtliche Düngemittel betrifft und nicht nur solche, die organischen Ursprungs sind (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 134).

  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    - alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in Gewässer entwässern, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie als Gewässer bestimmt wurden, die von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, als gefährdete Gebiete auszuweisen oder sich dafür zu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Artikel 5 der Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12

    van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    {FN:2} - Siehe etwa die Urteile vom 8. März 2001, Kommission/Luxemburg (C-266/00, Slg. 2001, I-2073), vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, Slg. 2003, I-11267), vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487), vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg (C-526/08, Slg. 2010, I-6151), vom 13. Dezember 2012, Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost (C-11/12), sowie vom 3. Oktober 2013, Brady (C-113/12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …

    {FN:51} - Siehe in diesem Sinne das Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C-322/00, Slg. 2003, I-11267, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-531/24

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer …

    {FN:11} Urteile vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (C322/00, EU:C:2003:532, Rn. 41), und vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich (…C237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 25).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-105/09

    Terre wallonne und Inter-Environnement Wallonie - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-41/11

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Schutz der Umwelt - Richtlinie …

  • EuGH, 04.05.2005 - C-335/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 2000/43/EG - …

  • EuGH, 17.11.2005 - C-378/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz der …

  • EuGH, 27.10.2005 - C-377/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 17.11.2005 - C-22/05

    Kommission / Belgien

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