Rechtsprechung
| EuGH, 18.10.2007 - C-195/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Fernsehtätigkeit - Richtlinien 89/552/EWG und 97/36/EG - Begriffe 'Fernsehwerbung' und 'Teleshopping' - Gewinnspiel
- MIR - Medien Internet und Recht
Quiz-Express - Zur Frage, wann das Angebot eines Fernsehveranstalters an seine Zuschauer in einerSendung mittels Anwahl einer kostenpflichtigen Mehrwert-Rufnummer an einem Gewinnspiel teilzunehmenTeleshopping oder Fernsehwerbung darstellt.
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Richtlinie 89/552/EWG; ; Richtlinie 97/36/EG
- Europäischer Gerichtshof
Österreichischer Rundfunk (ORF)
Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - Richtlinien 89/552/EWG und 97/36/EG - Begriffe "Teleshopping" und "Fernsehwerbung" - Gewinnspiel
- EU-Kommission
Österreichischer Rundfunk
Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - Richtlinien 89/552/EWG und 97/36/EG - Begriffe "Teleshopping" und "Fernsehwerbung" - Gewinnspiel
- EU-Kommission
Österreichischer Rundfunk
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr
- aufrecht.de
Fernsehwerbung oder Teleshopping bei Mehrwertdienste-Spielen
- Wolters Kluwer
Angebot einer Gewinnspielbeteiligung durch Anwahl einer Mehrwerttelefonnummer im Rahmen einer Fernsehsendung als Fernsehwerbung bzw. als Teleshopping-Sendung; Tatsächliches Angebot einer Dienstleistung im Rahmen einer Fernsehsendung als maßgebliches Kriterium zur ...
- fsf.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Call-in-TV als Teleshopping? (Alexander Scheuer; tv diskurs 43/2007, S. 82-85)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 89/552/EWG; Richtlinie 97/36/EG
Freier Dienstleistungsverkehr - Fernsehtätigkeit - Richtlinien 89/552/EWG und 97/36/EG - Begriffe 'Fernsehwerbung' und 'Teleshopping' - Gewinnspiel; Freier Dienstleistungsverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Österreichischer Rundfunk (ORF)
Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - Richtlinien 89/552/EWG und 97/36/EG - Begriffe "Teleshopping" und "Fernsehwerbung" - Gewinnspiel
- lehofer.at (Kurzinformation)
"Quiz-Show" als Teleshopping
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten: Teleshopping oder Fernsehwerbung
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Sind Gewinnspiele im Fernsehen Teleshopping oder Fernsehwerbung?
- beck.de (Kurzinformation)
Einordnung von Mitmachfernsehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten: Teleshopping oder Fernsehwerbung
Besprechungen u.ä. (3)
- lehofer.at (Entscheidungsanmerkung)
Bundeskommunikationssenat als vorlageberechtigtes Gericht
- fsf.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Call-in-TV als Teleshopping? (Alexander Scheuer; tv diskurs 43/2007, S. 82-85)
- lehofer.at (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
"Die Lösung des Spiels darf nicht unangemessen erschwert sein"
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundeskommunikationssenats (Österreich), eingereicht am 27. April 2006 - Österreichischer Rundfunk (ORF)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bundeskommunikationssenat - Auslegung von Artikel 1 Buchstaben c und f der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-195/06
- EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2008, 132
- EuZW 2007, 734
- MMR 2008, 32
- MIR 2007, Dok. 382
- K&R 2007, 643
- ZUM 2008, 54
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 32 Außerdem kann eine Tätigkeit, mit der den Nutzern die entgeltliche Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht wird, eine Dienstleistung darstellen (vgl. in diesem Sinne für die Veranstaltung von Lotterien Urteil vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 25; für die Bereitstellung von Geldspielautomaten Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 27; für das Betreiben von Glücks- oder Geldspielen Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 56). - EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
Familiapress
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 37 Außerdem kann ein Spiel wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende nur dann Teleshopping im Sinne von Art. 1 Buchst. f der Richtlinie 89/552 sein, wenn es eine tatsächliche unabhängige wirtschaftliche Dienstleistungstätigkeit ist und sich nicht auf ein einfaches Unterhaltungsangebot innerhalb der Sendung beschränkt (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 23). - EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 32 Außerdem kann eine Tätigkeit, mit der den Nutzern die entgeltliche Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht wird, eine Dienstleistung darstellen (vgl. in diesem Sinne für die Veranstaltung von Lotterien Urteil vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 25; für die Bereitstellung von Geldspielautomaten Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 27; für das Betreiben von Glücks- oder Geldspielen Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 56).
- EuGH, 18.01.1984 - 327/82
Ekro
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 24 Aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 17. März 2005, Feron, C-170/03, Slg. 2005, I-2299, Randnr. 26, und vom 14. Dezember 2006, Nokia, C-316/05, Slg. 2006, I-12083, Randnr. 21). - EuGH, 23.10.2003 - C-245/01
RTL Television - "Richtlinie 89/552/EWG - Artikel 11 Absatz 3 - Fernsehen - …
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Dem Schutz der Verbraucher als Zuschauer gegen übermäßige Werbung kommt somit im Rahmen des Ziels der Richtlinie 89/552 eine wesentliche Bedeutung zu (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, Slg. 2003, I-12489, Randnr. 64). - EuGH, 11.09.2003 - C-6/01
DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF …
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 32 Außerdem kann eine Tätigkeit, mit der den Nutzern die entgeltliche Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht wird, eine Dienstleistung darstellen (vgl. in diesem Sinne für die Veranstaltung von Lotterien Urteil vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 25; für die Bereitstellung von Geldspielautomaten Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 27; für das Betreiben von Glücks- oder Geldspielen Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 56). - EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
Linster
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 24 Aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 17. März 2005, Feron, C-170/03, Slg. 2005, I-2299, Randnr. 26, und vom 14. Dezember 2006, Nokia, C-316/05, Slg. 2006, I-12083, Randnr. 21). - EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN …
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG handelt, auf eine ganze Reihe von Gesichtspunkten ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Mai 2005, Syfait u. a., C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 16). - EuGH, 14.06.2007 - C-246/05
Häupl - Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte …
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG handelt, auf eine ganze Reihe von Gesichtspunkten ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Mai 2005, Syfait u. a., C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 16). - EuGH, 14.12.2006 - C-316/05
Nokia - Gemeinschaftsmarke - Artikel 98 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Rn. 24 Aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 17. März 2005, Feron, C-170/03, Slg. 2005, I-2299, Randnr. 26, und vom 14. Dezember 2006, Nokia, C-316/05, Slg. 2006, I-12083, Randnr. 21). - EuGH, 17.03.2005 - C-170/03
Feron - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Zollbefreiungen - Begriffe …
- EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …
Rn. 19 Dieser verweist in seiner Vorlageentscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens auf das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-8817), und führt aus, dass er im vorliegenden Fall ebenfalls als Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV anzusehen sei, da hier die gleichen Zuständigkeitsregeln anwendbar seien wie in der Rechtssache, in der das angeführte Urteil ergangen sei.Rn. 27 Der Gerichtshof hatte bereits in der Rechtssache, in der das Urteil Österreichischer Rundfunk ergangen ist, darüber zu befinden, ob es sich beim Bundeskommunikationssenat um ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG handelt.
Rn. 28 In der vorliegenden Rechtssache gelten Bestimmungen über die Einrichtung und Arbeitsweise des Bundeskommunikationssenats, die den gleichen Inhalt haben wie diejenigen, die in der Rechtssache anwendbar waren, in denen das Urteil Österreichischer Rundfunk ergangen ist.
- BFH, 29.05.2008 - V R 7/06
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"
dd) Aus dem von der Klägerin angeführten EuGH-Urteil vom 18. Oktober 2007 Rs. C-195/06, KommAustria (EuZW 2007, 734) ergibt sich nichts anderes. - EuGH, 17.07.2008 - C-66/08
Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Rn. 42 Aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt nämlich, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.02.2008 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
Rn. 26 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Bestimmung und des mit der Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 24). - EuGH, 29.10.2009 - C-174/08
NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …
Rn. 24 Ferner folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Juli 2004, Harbs, C-321/02, Slg. 2004, I-7101, Randnr. 28, und vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 24). - EuGH, 24.11.2011 - C-281/09
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 42 Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Ziels zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Oktober 2011, 1nteredil, C-396/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 42).Rn. 43 Die Tragweite, die der Unionsgesetzgeber dem Begriff "Werbespots" im Sinne von Art. 18 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 89/552 verleihen wollte, muss daher unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs dieser Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels beurteilt werden (vgl. entsprechend Urteil Österreichischer Rundfunk, Randnr. 25).
Rn. 45 Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass dem Schutz der Verbraucher als Zuschauer gegen übermäßige Werbung im Rahmen des Ziels der Richtlinie 89/552 eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil Österreichischer Rundfunk, Randnr. 27).
Rn. 46 Wie sich aus dem 27. Erwägungsgrund der Richtlinie 89/552 selbst ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber gerade im Hinblick auf dieses Ziel sicherstellen, dass die Interessen der Verbraucher als Zuschauer umfassend und angemessen geschützt werden, indem die verschiedenen Formen der Werbung wie beispielsweise Fernsehwerbung, Teleshopping und Sponsoring einer Reihe von Mindestnormen und Kriterien unterworfen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Österreichischer Rundfunk, Randnr. 26).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in …
Vgl. außerdem die ständige Rechtsprechung zur autonomen Auslegung von gemeinschafts- oder unionsrechtlichen Begriffen, beispielsweise Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro (327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11), vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 24), und vom 17. Juli 2008, Kozlowski (C-66/08, Slg. 2008, I-6041, Randnr. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
{FN:14} - Zur ständigen Rechtsprechung zum Gerichtsbegriff vgl. die Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult (C-54/96, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23), vom 31. Mai 2005, Syfait u. a. (C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29), und vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 19). - EuGH, 18.07.2013 - C-234/12
Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine …
Rn. 17 Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass dem Schutz der Verbraucher als Zuschauer gegen übermäßige Werbung im Rahmen des Ziels der Richtlinien über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteile vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 27, und vom 24. November 2011, Kommission/Spanien, C-281/09, Slg. 2011, I-11811, Randnr. 45). - EuGH, 22.11.2012 - C-136/11
Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten …
Rn. 27 Der Gerichtshof stellt nach ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 19, sowie vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten, C-205/08, Slg. 2009, I-11525, Randnr. 35). - EuGH, 10.12.2009 - C-205/08
Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff …
- EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
Nordania Finans und BG Factoring - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 …
- EuGH, 17.02.2016 - C-314/14
Sanoma Media Finland - Nelonen Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-281/09
Kommission / Spanien - Fernsehen - Werbespots - Sendezeit
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-255/21
Reti Televisive Italiane - Vorabentscheidungsersuchen - Audiovisuelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-218/10
ADV Allround - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. 9 Abs. 2 …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
Mantello - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-394/11
Belov - Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens - "Gericht eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08
Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-234/12
Sky Italia - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Begrenzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-396/09
Interedil - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2008 - C-227/07
Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Elektronische …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-196/09
Miles u.a. - Definition des Begriffs "einzelstaatliches Gericht" im Rahmen von …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-60/12
Baláž - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-136/11
Westbahn Management - Schienentransport - Begriff "Gericht" - Pflicht des …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-363/11
Epitropos tou Elegktikou Synedriou - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-314/14
Sanoma Media Finland - Nelonen Media - Fernsehen - Fernsehwerbung - Richtlinie …
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