Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 19.07.2012 - C-154/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18451
EuGH, 19.07.2012 - C-154/11 (https://dejure.org/2012,18451)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - C-154/11 (https://dejure.org/2012,18451)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - C-154/11 (https://dejure.org/2012,18451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge - Mit einer Botschaft eines Drittstaats geschlossener Vertrag - Immunität des Beschäftigungsstaats - Begriff 'Zweigniederlassung, Agentur oder ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahamdia

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge - Mit einer Botschaft eines Drittstaats geschlossener Vertrag - Immunität des Beschäftigungsstaats - Begriff "Zweigniederlassung, Agentur oder ...

  • EU-Kommission

    Mahamdia

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge - Mit einer Botschaft eines Drittstaats geschlossener Vertrag - Immunität des Beschäftigungsstaats - Begriff ‚Zweigniederlassung, Agentur oder ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen deutscher Gerichtsbarkeit und örtlicher Zuständigkeit für einen Arbeitsrechtsstreit zwischen einer ausländischen Botschaft und einem angestelltem Kraftfahrer; Bescheidung eines Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO: Gerichtstand bei Klagen aus dem Arbeitsvertrag - eingeschränkte Zulässigkeit einer Gerichtsstandsklausel

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VO 44/2001 Art. 18 Abs. 2, VO 44/2001 Art. 20
    Botschaft, Niederlassung, Auslandsvertretung, Arbeitsvertrag, Kündigung, Arbeitsrecht, Staatenimmunität, Immunität, Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

  • hensche.de

    Arbeitsgerichte: Zuständigkeit, Zuständigkeit: International, Internationale Zuständigkeit, Botschaftsangestellter

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Gerichtsbarkeit und örtliche Zuständigkeit für Arbeitsrechtsstreit zwischen ausländischer Botschaft und angestelltem Kraftfahrer; Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines Angestellten seiner Botschaft nicht auf seine Immunität berufen, wenn der Angestellte Aufgaben verrichtet, die nicht unter die Ausübung hoheitlicher ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immunität gegenüber Botschaftsangestellten

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht: EuGH grenzt Staatenimmunität von Botschaften ein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer bei Botschaft darf sich an deutsches Arbeitsgericht wenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsrechtliche Klage: Staat kann sich bei nicht hoheitlicher Tätigkeit eines Botschaftsangestellten nicht auf Immunität berufen - Botschaft kann zivilrechtliche Rechte und Pflichten erwerben und übernehmen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Botschaftsangestellte ausländischer Staaten können vor deutschen Arbeitsgerichten klagen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 29. März 2011 - Ahmed Mahamdia gegen Demokratische Volksrepublik Algerien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 446
  • NZA 2012, 935
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 39 Was den räumlichen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 angeht, ergibt sich aus ihrem zweiten Erwägungsgrund und dem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 (Slg. 2006, I-1145, Randnr. 143), dass diese Verordnung die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Zuständigkeit vereinheitlichen soll, und zwar nicht nur für Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Union, sondern auch für solche mit einem über die Union hinausweisenden Bezug, damit die Hemmnisse für das Funktionieren des Binnenmarktes, die sich aus den bestehenden Unterschieden der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften ergeben können, beseitigt werden.

    Rn. 40 Die Verordnung Nr. 44/2001, insbesondere Kapitel II mit seinem Art. 18, enthält nämlich ein Regelwerk, das ein umfassendes System bildet und dessen Vorschriften nicht nur für die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten gelten, sondern auch für die Beziehungen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat (vgl. Gutachten 1/03, Randnr. 144).

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 42 Um die volle Wirksamkeit dieser Verordnung und insbesondere ihres Art. 18 zu gewährleisten, ist eine autonome und damit allen Staaten gemeinsame Auslegung der in ihr enthaltenen Rechtsbegriffe geboten (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Auslegung des Brüsseler Übereinkommens u. a. Urteil vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, Slg. 1978, 2183, Randnr. 8).
  • EuGH, 09.01.1997 - C-383/95

    Rutten / Cross Medical

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 46 Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 10.04.2003 - C-437/00

    Pugliese - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Gerichtsstand des …

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 46 Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 13.07.1993 - C-125/92

    Mulox IBC / Geels

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 46 Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 22.05.2008 - C-462/06

    Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 44 Für Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge enthält Kapitel II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 eine Reihe von Vorschriften, die, wie aus dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, die schwächere Vertragspartei durch Zuständigkeitsvorschriften schützen sollen, die für sie günstiger sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2008, Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline, C-462/06, Slg. 2008, I-3965, Randnr. 17).
  • EuGH, 18.03.1981 - 139/80

    Blankaert & Willems / Trost

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (vgl. Urteil vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, Slg. 1981, 819, Randnr. 11).
  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Rn. 46 Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Daran fehlt es bei der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 63, zum wortlautgleichen Art. 21 Brüssel I-VO;… 14. September 2017 - C-168/16, C-169/16 - [Nogueira ua.] Rn. 52 ff., eine Gerichtsstandsvereinbarung der Ryanair DAC betreffend;… ebenso zB EuArbRK/Krebber 4. Aufl. VO (EU) 1215/2012 Art. 25 Rn. 8;… GMP/Schlewing/Dickerhof-Borello 10. Aufl. § 1 Rn. 26, jeweils mwN;… dahingestellt gelassen in BAG 31. März 2022 - 8 AZR 207/21 - Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die beim …

    Ebenso hat der Gerichtshof im Urteil Mahamdia{FN-VERWEIS:12} die Auslegung einer Zuständigkeitsvorschrift der Verordnung Nr. 44/2001 vorgenommen, obwohl das vorlegende Gericht nach den Worten des Gerichtshofs nur "angenommen" hatte, dass sich der beklagte Staat angesichts des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits nicht auf seine Immunität berufen konnte.

    Rn. 35 Der Gerichtshof hat diese Auslegung der Staatenimmunität im Urteil Mahamdia{FN-VERWEIS:16} bestätigt .

    Rn. 43 Zwar legt das Urteil Mahamdia{FN-VERWEIS:28}zunächst den Gedanken nahe, dass der Unionsgesetzgeber gleichwohl die Lösung gewählt hat, wonach der Begriff "Zivil- und Handelssachen" mit dem negativen Bereich der Immunität zusammenfällt{FN-VERWEIS:29}.

    Rn. 105 Diese Auffassung findet eine Bestätigung im Urteil Mahamdia{FN-VERWEIS:72}, in dem der Gerichtshof den Inhalt des völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatzes der Staatenimmunität bestimmt und daraus hergeleitet hat, dass dieser Grundsatz der Anwendung der Verordnung Nr. 44/2001 im Ausgangsverfahren nicht entgegenstand.

    Rn. 111 In diesem Zusammenhang legt das Urteil Mahamdia{FN-VERWEIS:76} den Gedanken nahe, dass sich der Gerichtshof bei der Prüfung, ob sich eine der Parteien des Ausgangsrechtsstreits auf die Staatenimmunität berufen konnte, am Übereinkommen von New York orientiert hat.

    {FN:12} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 33 und 57).

    {FN:16} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 54).

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 55).

    {FN:18} Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:309, Nr. 21).

    {FN:22} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:309, Nr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 56).

    {FN:30} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 49).

    {FN:72} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 49).

    {FN:76} Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491).

    {FN:77} Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 55 und 56).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre …

    - der Erfordernisse der Vorhersehbarkeit der Lösungen und der Rechtssicherheit, die für den Erlass der Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung der nachfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen sowie der Brüssel-I-Verordnung maßgebend waren (vgl. u. a. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 44 und 46),.

    Rn. 49 Zweitens enthält nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen Kapitel II Abschnitt 5 der Brüssel-I-Verordnung für Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge eine Reihe von Vorschriften, die, wie aus dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, die schwächere Vertragspartei durch Zuständigkeitsvorschriften schützen sollen, die für sie günstiger sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Mahamdia C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 43).

    Die Bestimmungen des genannten Abschnitts beschränken außerdem die Möglichkeit für den Arbeitgeber, der gegen den Arbeitnehmer klagt, den Gerichtsstand zu wählen, sowie die Möglichkeit, von den Zuständigkeitsvorschriften der Verordnung abzuweichen (Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So muss eine solche Vereinbarung nach Entstehung des Rechtsstreits getroffen werden oder, wenn sie vorher getroffen wird, dem Arbeitnehmer die Befugnis einräumen, andere Gerichte anzurufen als diejenigen, die nach den genannten Bestimmungen zuständig sind (Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 61).

    Rn. 53 Folglich kann diese Bestimmung nicht dahin ausgelegt werden, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich gilt und somit dem Arbeitnehmer verbietet, die Gerichte anzurufen, die nach den Art. 18 und 19 der Brüssel-I-Verordnung zuständig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 63).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht