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Rechtsprechung
   EuGH, 30.06.2016 - C-115/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16038
EuGH, 30.06.2016 - C-115/15 (https://dejure.org/2016,16038)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - C-115/15 (https://dejure.org/2016,16038)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - C-115/15 (https://dejure.org/2016,16038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    NA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    NA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    NA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1471
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 34 Insoweit hat der Gerichtshof zu Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 bereits entschieden, dass das abgeleitete Aufenthaltsrecht des einem Drittstaat angehörenden Ehegatten aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, wenn der Ehegatte mit Unionsbürgerschaft vor der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens den Aufnahmemitgliedstaat verlässt, um sich in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat niederzulassen, mit dem Wegzug des Ehegatten mit Unionsbürgerschaft endet und somit nicht mehr auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie aufrechterhalten werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 62).

    Ein späterer Scheidungsantrag kann nicht zum Wiederaufleben dieses Rechts führen, da Art. 13 der Richtlinie 2004/38 nur von der "Aufrechterhaltung" eines bestehenden Aufenthaltsrechts spricht (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 67).

    Rn. 36 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass sich der mit einem Drittstaatsangehörigen verheiratete Unionsbürger bis zum Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens nach Maßgabe von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 im Aufnahmemitgliedstaat aufhalten muss, damit der Drittstaatsangehörige auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie eine Aufrechterhaltung seines Rechts auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat beanspruchen kann (Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 66).

    Rn. 41 Sodann ist zum Kontext dieser Bestimmung festzustellen, dass Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz darstellt, dass sich nicht für alle Drittstaatsangehörigen aus der Richtlinie 2004/38 das Recht ergibt, in einen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten, sondern nur für diejenigen, die im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie "Familienangehörige" eines Unionsbürgers sind, der sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 51).

    Rn. 77 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass die in dieser Bestimmung enthaltene Formulierung "über die erforderlichen Mittel verfügen" dahin auszulegen ist, dass es ausreicht, wenn dem Unionsbürger diese Mittel zur Verfügung stehen, ohne dass die Bestimmung Anforderungen an die Herkunft der Mittel stellt, so dass diese auch von einem Drittstaatsangehörigen stammen können (Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 74).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 27 Zweitens entschied das Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) (Gericht zweiter Instanz [Kammer für Einwanderung und Asyl]), dass NA jedoch ein aus dem Unionsrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich zustehe, und zwar aus Art. 20 AEUV in der Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), und aus Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68.

    Rn. 70 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verleiht Art. 20 AEUV jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (…vgl. Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, und vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 71 Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird (Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42).

    Rn. 74 Im vorliegenden Fall fehlt es somit an der ersten Voraussetzung für einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat aus Art. 20 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), die darin besteht, dass der Betroffene in diesem Mitgliedstaat kein Aufenthaltsrecht aus abgeleitetem Unionsrecht hat.

  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 54 Das nach dieser Bestimmung bestehende Recht der Kinder von Wandererwerbstätigen auf Zugang zur Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat hängt davon ab, dass das betreffende Kind zuvor seinen Wohnsitz im Aufnahmemitgliedstaat hatte, so dass sich Kinder, die dort als Familienangehörige eines Wandererwerbstätigen ihren Wohnsitz genommen haben, sowie Kinder eines Wandererwerbstätigen, die seit ihrer Geburt in dem Mitgliedstaat wohnen, in dem ihr Vater oder ihre Mutter beschäftigt ist oder beschäftigt gewesen ist, in diesem Staat auf ein solches Recht berufen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 45).

    Rn. 55 Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 soll insbesondere sicherstellen, dass die Kinder eines Arbeitnehmers, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, auch dann, wenn er nicht mehr im Aufnahmemitgliedstaat als Arbeitnehmer beschäftigt ist, dort ihre schulische Ausbildung absolvieren und gegebenenfalls abschließen können (Urteil vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 51).

    Somit hängt das Recht der Kinder auf Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Ausbildung nicht davon ab, dass ihr Vater oder ihre Mutter im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin die Eigenschaft eines Wandererwerbstätigen besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 50).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Er ist nämlich, gestützt auf das Urteil vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou (C-86/12, EU:C:2013:645), der Auffassung, dass MA und IA als Unionsbürgerinnen zwar die Rechte aus den Art. 20 und 21 AEUV zustünden, doch würden diese Rechte nur verletzt, wenn sich MA und IA "de facto gezwungen sähen, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen".

    Rn. 79 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 21 AEUV und die Richtlinie 2004/38, wenn sie einem Kleinkind, das Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist und die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat verleihen, es dem die elterliche Sorge für dieses Kind tatsächlich wahrnehmenden Elternteil erlauben, sich mit ihm im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 29).

    Rn. 80 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, würde nämlich, wenn dem Elternteil, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eines Drittstaats ist und für einen minderjährigen Unionsbürger, dem Art. 21 AEUV und die Richtlinie 2004/38 ein Aufenthaltsrecht verleihen, tatsächlich sorgt, nicht erlaubt würde, sich mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten, dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers jede praktische Wirksamkeit genommen, da der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kleinkind notwendigerweise voraussetzt, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei ihm aufhalten darf und dass es ihr demgemäß ermöglicht wird, während dieses Aufenthalts mit dem Kind zusammen im Aufnahmemitgliedstaat zu wohnen (…vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 45, und vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 28).

  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 57 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass das den Kindern nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 zustehende Recht nicht vom Recht ihrer Eltern auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat abhängt, da Art. 12 nur verlangt, dass das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Mitgliedstaat lebte, als dort zumindest ein Elternteil als Erwerbstätiger wohnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 2010, 1brahim und Secretary of State for the Home Department, C-310/08, EU:C:2010:80, Rn. 40).

    Rn. 58 Insoweit ist die den Kindern ehemaliger Wandererwerbstätiger zuerkannte Möglichkeit, ihre Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat fortzusetzen, obwohl ihre Eltern dort nicht mehr wohnen, gleichbedeutend damit, dass ihnen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wird, das von demjenigen ihrer Eltern unabhängig ist und auf Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 beruht (Urteil vom 23. Februar 2010, 1brahim und Secretary of State for the Home Department, C-310/08, EU:C:2010:80, Rn. 41).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 80 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, würde nämlich, wenn dem Elternteil, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eines Drittstaats ist und für einen minderjährigen Unionsbürger, dem Art. 21 AEUV und die Richtlinie 2004/38 ein Aufenthaltsrecht verleihen, tatsächlich sorgt, nicht erlaubt würde, sich mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten, dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers jede praktische Wirksamkeit genommen, da der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kleinkind notwendigerweise voraussetzt, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei ihm aufhalten darf und dass es ihr demgemäß ermöglicht wird, während dieses Aufenthalts mit dem Kind zusammen im Aufnahmemitgliedstaat zu wohnen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 45, …und vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 28).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-306/12

    Spedition Welter - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Tragweite einer Vorschrift des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter, C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 17).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 65 Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen die Kinder nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 zur Fortsetzung ihrer schulischen Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat berechtigt sind, während der Elternteil, der die elterliche Sorge für sie wahrnimmt, sein Aufenthaltsrecht zu verlieren droht, könnte den Kindern nämlich das ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkannte Recht genommen werden, wenn diesem Elternteil die Möglichkeit versagt würde, während der schulischen Ausbildung seiner Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 71).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 70 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verleiht Art. 20 AEUV jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, …und vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2016 - C-115/15
    Rn. 72 Dem Kriterium der Verwehrung des Kernbestands der Rechte, die der Unionsbürgerstatus verleiht, kommt insofern ein ganz besonderer Charakter zu, als es Sachverhalte betrifft, in denen - obwohl das das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen betreffende abgeleitete Recht nicht anwendbar ist - einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht ausnahmsweise nicht verweigert werden darf, da sonst die Unionsbürgerschaft der letztgenannten Person ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sie sich infolge einer solchen Weigerung de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihr dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihr dieser Status verleiht, verwehrt würde (vgl. Urteil vom 15. November 2011, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 66 und 67).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. …

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur …

    {FN:6} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:11} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:13} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    {FN:14} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 50).

    {FN:16} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:18} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:20} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:31} Dieser Aspekt ist wichtig, um die Tragweite des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), und die Gründe, aus denen ich eine Aktualisierung der auf dieses Urteil zurückgehenden Rechtsprechung für erforderlich halte, richtig zu verstehen.

    {FN:36} Ich werde diese Frage eingehender im Rahmen meiner Analyse des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), behandeln.

    {FN:56} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48 und 49).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 15 bis 22).

    {FN:59} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 49).

    {FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 36).

    {FN:61} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51).

    {FN:63} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Die beiden Töchter verfügten aber über ein autonomes, d.h. von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Von diesem Aufenthaltsrecht der beiden Töchter leitete sich ein Aufenthaltsrecht des Klägers aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ab, da dieser die tatsächliche Sorge für die beiden Kinder wahrnahm (vgl. zum Aufenthaltsrecht eines Elternteils aus Art. 10 VO (EU) 492/2011: EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …

    Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verleiht Art. 20 AEUV jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-930/19

    Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer …

    Rn. 30 Diese Zweifel beruhen auf dem Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass diese Bestimmung dahin auszulegen ist, dass ein Drittstaatsangehöriger, der von einem Unionsbürger geschieden wurde, dessen Gewalttaten im häuslichen Bereich er während der Ehe ausgesetzt war, auf der Grundlage dieser Bestimmung keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung seines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat hat, wenn das gerichtliche Scheidungsverfahren erst nach dem Wegzug des Ehegatten mit Unionsbürgerschaft aus diesem Mitgliedstaat eingeleitet wurde.

    Rn. 33 Insoweit ergibt sich zunächst sowohl aus der Überschrift als auch aus dem Wortlaut von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, dass die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts, das den Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, nach dieser Bestimmung zusteht, u. a. für den Fall der Scheidung vorgesehen ist und dass daher eine Scheidung, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind, nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 40).

    Rn. 34 Sodann ist zum Kontext dieser Bestimmung festzustellen, dass Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz darstellt, dass sich nicht für alle Drittstaatsangehörigen aus dieser Richtlinie das Recht ergibt, in einen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten, sondern nur für diejenigen, die im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie "Familienangehörige" eines Unionsbürgers sind, der sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 betrifft nämlich die Ausnahmefälle, in denen die Scheidung nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts der betreffenden Drittstaatsangehörigen nach der Richtlinie 2004/38 führt, obwohl bei ihnen im Anschluss an ihre Scheidung die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie und insbesondere die Eigenschaft als "Familienangehöriger" eines Unionsbürgers im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a dieser Richtlinie nicht mehr vorliegen (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 42).

    Rn. 36 Schließlich ist zur Zielsetzung von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 festzustellen, dass diese Bestimmung dem in ihrem 15. Erwägungsgrund genannten Zweck entspricht, für die Familienangehörigen, wenn die Ehe geschieden oder aufgehoben oder die eingetragene Partnerschaft beendet wird, einen rechtlichen Schutz vorzusehen, indem Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass in solchen Fällen Familienangehörigen, die sich bereits im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhalten, das Aufenthaltsrecht auf persönlicher Grundlage erhalten bleibt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 45).

    Rn. 37 Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2004/38, insbesondere aus der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (KOM[2001] 257 endg.), ergibt sich insoweit, dass dem geschiedenen Ehegatten nach dem vor der Richtlinie 2004/38 geltenden Unionsrecht das Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat versagt werden konnte (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 46).

    Rn. 38 Hierzu heißt es im Richtlinienvorschlag, das Ziel der vorgeschlagenen Bestimmung, des späteren Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, sei es, Drittstaatsangehörigen einen gewissen Rechtsschutz zu bieten, da ihr Aufenthaltsrecht von der durch die Ehe ausgedrückten familiären Bindung abhängig sei und sie daher mit einer Scheidungsandrohung unter Druck gesetzt werden könnten; ein solcher Schutz sei nur erforderlich, wenn ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliege, da das Aufenthaltsrecht des einem Drittstaat angehörenden Ehegatten nicht berührt werde, wenn die Ehegatten getrennt lebten (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 47).

    Rn. 40 Aus dem Vorstehenden folgt, dass nach dem Wortlaut, dem Kontext und der Zielsetzung von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 die Durchführung dieser Bestimmung einschließlich des Rechts aus Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 von der Scheidung der Betroffenen abhängt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    Rn. 43 Entgegen den Ausführungen in Rn. 51 des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), ist daher davon auszugehen, dass für die Zwecke der Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 das gerichtliche Scheidungsverfahren nach dem Wegzug des Unionsbürgers aus dem Aufnahmemitgliedstaat eingeleitet werden kann.

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …

    Dass sie zuvor einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen war, steht ihrer Arbeitnehmereigenschaft ebenfalls nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - C-115/15 [ECLI:EU:C:2016:487], N.A. - Rn. 18 und 68), auch nicht der Umstand, dass sie bereits im Jahr 2009 gemeinsam mit ihren Kindern in das Bundesgebiet eingereist war.
  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil …

    Die insofern vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs betreffen andere Sachverhaltskonstellationen, weil dort das Kind, für den ein drittstaatsangehöriger Elternteil die tatsächliche Sorge wahrnimmt, selbst keine von dem anderen Elternteil abgeleitete Freizügigkeitsberechtigung hat und demgemäß nur vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen, insbesondere der unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG aufgestellten Voraussetzungen, dem drittstaatsangehörigen Elternteil ein abgeleitetes Recht aus Art. 21 AEUV vermitteln kann (…vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 28 ff.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 76 - 79;… U.v. 13.9.2016 - Rendon Marin, C-165/14 - juris Rn. 51 f.).

    In all diesen Fällen war der jeweils andere, nicht drittstaatsangehörige Elternteil unbekannten Aufenthalts (…EuGH, U.v. 13.9.2016 - Rendon Marin, C-165/14 - juris Rn. 15), hatte kein Sorgerecht mehr für das Unionsbürgerkind (EuGH, U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 20) bzw. nie ein gemeinsames Familienleben mit diesem geführt (…EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 15 und 18).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend zum Bestehen eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts gemäß Art. 20 AEUV ausgeführt hat, verleiht diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, den Status eines Unionsbürger und damit das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und Maßnahmen zu ihrer Durchführung frei zu bewegen und aufzuhalten (…vgl. EuGH, U.v. 7.10.2010 - Lassal, C-162/09 - juris Rn. 29, U.v. 16.10.2012 - Ungarn/Slowakei, C-364/10 - Rn. 43; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 70 m.w.N.;… U.v. 13.9.2016 - Rendon Marin, C-165/14 - juris Rn. 69 f.).

    Seinem Kind würde damit auch nicht die Möglichkeit genommen, den Kernbestand der aus dem Unionsbürgerstatus folgenden Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen (…vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 34 f.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 72;… U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez u. 8 andere, C-113/15 - juris Rn. 69, 78 f.), wobei vorliegend hinzukommt, dass aufgrund der Möglichkeit der Erteilung eines nationalen Aufenthaltstitels (s.o.) im Falle der Versagung eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts weder eine Verpflichtung zum Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates noch der Union als Ganzes im Raume steht.

  • BVerwG, 13.06.2024 - 1 C 5.23

    Unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht kann neben anderweitigem Aufenthaltsrecht …

    Der Gerichtshof hat überdies entschieden, dass auch ein anderweitiges sekundärrechtliches Aufenthaltsrecht nur einem Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV entgegensteht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - C-115/15 [ECLI:EU:C:2016:487], NA - Rn. 74), nicht aber einem solchen nach Art. 21 AEUV.

    Sei dies der Fall, erlaube es diese Bestimmung dem die elterliche Sorge für den Unionsbürger tatsächlich wahrnehmenden Elternteil, sich mit ihm im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten (EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - C-115/15 - Rn. 69-81).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Ohne Belang ist, ob der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht (mehr) (Wander)Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 und vom 08.05.2013 - C-529/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII

    Art. 10 VO 492/11/EU verlangt nur, dass das Kind mit seinem Eltern und seinem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 -, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 13.06.2013 - C 45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C-310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Ohne Belang ist, ob die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind oder der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 - Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 3 FreizügG/EU Rn. 60 ff).

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

    Rn. 28 Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass das nach Art. 21 AEUV verliehene Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten, jedem Unionsbürger "vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" gewährt wird (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 75).

    Rn. 29 Bei diesen Beschränkungen und Bedingungen handelt es sich insbesondere um die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 genannten; zu ihnen gehören nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b u. a. ausreichende Existenzmittel, um während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen, und ein umfassender Krankenversicherungsschutz (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 76).

  • VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538

    Ableitung der Freizügigkeit eines Drittstaatsangehörigen von einem minderjährigen …

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 30/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2614/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER / L 19 AS 1430/17
  • BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2018 - L 19 AS 1472/18

    Vorläufige Grundsicherungsleistungen in Form des Regelbedarfs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des …

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 3 B 5.16

    Drittstaatsangehöriger; Ehegatte; Unionsbürgerin; abgeleitetes Aufenthaltsrecht; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1268/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wege des einstweiligen …

  • LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19

    Feindliche Übernahme

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - L 7 AS 420/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2018 - C-221/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2025 - 18 A 620/22
  • OVG Sachsen, 11.10.2021 - 3 B 275/21

    Kein Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 6 AS 1923/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im …

  • LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16

    Das Zitatrecht deckt nicht die Übernahme unveröffentlichter vollständiger …

  • SG Duisburg, 09.08.2019 - S 41 AS 2408/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - …

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 ME 572/20

    Bleiberecht auf Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011; 492/2011; …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2647/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16

    Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2017 - L 7 AS 647/17

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18 B ER
  • SG Duisburg, 12.03.2021 - S 38 AS 425/21
  • VG Bremen, 17.05.2019 - 2 K 3085/17

    Verlustfeststellung nach FreizügG/EU; Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 - Eltern; …

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