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Rechtsprechung
   EuG, 06.07.2000 - T-139/99   

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https://dejure.org/2000,5926
EuG, 06.07.2000 - T-139/99 (https://dejure.org/2000,5926)
EuG, Entscheidung vom 06.07.2000 - T-139/99 (https://dejure.org/2000,5926)
EuG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - T-139/99 (https://dejure.org/2000,5926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer - Ausschreibung - Beachtung des nationalen Rechts - Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der loyalen Zusammenarbeit - Ablehnung eines Angebots

  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    AICS / Parlament

  • EU-Kommission PDF

    Alsace International Car Service (AICS) gegen Europäisches Parlament.

    Artikel 230 Absatz 4 EG
    1 Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Rechtsschutzinteresse - Klage eines Bieters, dessen Angebot nicht angenommen wurde - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Alsace International Car Service (AICS) gegen Europäisches Parlament.

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer - Ausschreibung - Beachtung des nationalen Rechts - Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der loyalen Zusammenarbeit - Ablehnung eines Angebots.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Angebots im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer; Beachtung des nationalen Rechts bei einer Ausschreibung; Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der loyalen Zusammenarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zum einen Aufhebung des Antwortschreibens auf die Ausschreibung Nummer 99/S 18-8765/FR Los Nr. 1 des Parlaments vom 7. April 1999, den Auftrag über private Dienstleistungen zur Beförderung von Personen durch Personenwagen und Kleinbusse mit Fahrern bei den Sitzungen des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Da die Klägerin somit das Angriffsmittel eines Verstoßes gegen die genannte Voraussetzung in ihrer Klageschrift hätte geltend machen können, kann sie dieses nach Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung nicht in der mündlichen Verhandlung vortragen (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 63).
  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament. - Schiedsklausel - …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Wie die anderen Organe verfügt das Parlament bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen, und die Kontrolle durch das Gericht muß sich auf die Prüfung der Frage beschränken, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d'intérims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20; Urteile des Gerichts vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95, Adia interim/Kommission, Slg. 1996, II-321, Randnr. 49, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96, Embassy Limousines & Services/Parlament, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 56).
  • EuGH, 19.05.1983 - 306/81

    Verros / Parlament

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Gemäß Artikel 44 § 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts muß die Klageschrift den Streitgegenstand und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten; im übrigen können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, daß sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 306/81, Verros/Parlament, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, und Urteile des Gerichts vom 5. Februar 1997 in der Rechtssache T-207/95, Ibarra Gil/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-13 und II-31, Randnr. 51, und vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-217/95, Passera/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-413 und II-1109, Randnr. 87).
  • EuG, 05.02.1997 - T-207/95

    Beamte - Internes Auswahlverfahren - Bekanntgabe eines Auswahlverfahrens - …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Gemäß Artikel 44 § 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts muß die Klageschrift den Streitgegenstand und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten; im übrigen können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, daß sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 306/81, Verros/Parlament, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, und Urteile des Gerichts vom 5. Februar 1997 in der Rechtssache T-207/95, Ibarra Gil/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-13 und II-31, Randnr. 51, und vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-217/95, Passera/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-413 und II-1109, Randnr. 87).
  • EuGH, 23.11.1978 - 56/77

    Agence européenne d'intérims / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Wie die anderen Organe verfügt das Parlament bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen, und die Kontrolle durch das Gericht muß sich auf die Prüfung der Frage beschränken, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d'intérims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20; Urteile des Gerichts vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95, Adia interim/Kommission, Slg. 1996, II-321, Randnr. 49, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96, Embassy Limousines & Services/Parlament, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 56).
  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG) …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Die Begründung der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft aufgrund des Artikels 288 Absatz 2 EG und der allgemeinen Rechtsgrundsätze, auf die diese Bestimmung verweist, ist an das Zusammentreffen mehrerer Bedingungen geknüpft; sie setzt die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem behaupteten Schaden voraus (vgl. Urteil desGerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • EuG, 08.05.1996 - T-19/95

    Adia Interim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Wie die anderen Organe verfügt das Parlament bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen, und die Kontrolle durch das Gericht muß sich auf die Prüfung der Frage beschränken, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d'intérims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20; Urteile des Gerichts vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95, Adia interim/Kommission, Slg. 1996, II-321, Randnr. 49, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96, Embassy Limousines & Services/Parlament, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 56).
  • EuG, 10.02.2000 - T-5/99

    Andriotis / Kommission und Cedefop - "Cedefop - Verfahren zur Vergabe …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person voraus, daß diese ein Rechtsschutzinteresse nachweist (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, Randnr. 83, und Beschluß des Gerichts vom10. Februar 2000 in der Rechtssache T-5/99, Andriotis/Kommission und Cedefop, Slg. 2000, II-0000, Randnr. 36).
  • EuG, 28.09.1999 - T-141/97
    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Hinzukommen muß, daß die Klägerin vorher keine Kenntnis von diesem Umstand haben konnte (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. September 1999 in der Rechtssache T-141/97, Yasse/EIB, Slg. ÖD 1999, I-A-177 und II-929, Randnrn. 126 bis 128).
  • EuG, 17.12.1997 - T-217/95

    Beamte - Internes Auswahlverfahren für den Übergang von der Laufbahngruppe C in …

    Auszug aus EuG, 06.07.2000 - T-139/99
    Gemäß Artikel 44 § 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts muß die Klageschrift den Streitgegenstand und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten; im übrigen können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, daß sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 306/81, Verros/Parlament, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, und Urteile des Gerichts vom 5. Februar 1997 in der Rechtssache T-207/95, Ibarra Gil/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-13 und II-31, Randnr. 51, und vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-217/95, Passera/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-413 und II-1109, Randnr. 87).
  • EuG, 30.01.1997 - T-117/95

    N. Corman SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 11.06.2002 - T-365/00

    AICS / Parlament

    Am 8. Juni 1999 erhob die Klägerin hiergegen Klage (im Folgenden: Rechtssache T-139/99).

    Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 6.

    Juli 2000 (Rechtssache T-139/99, Slg. 2000, II-2849, im Folgenden: Urteil vom 6. Juli 2000) ab.

    Nach dem Hinweis auf die Abweisung der Klage durch das Urteil vom 6.

    Hilfsweise macht das Parlament geltend, dass die Klage, wenn sie als gegen die Vergabeentscheidung gerichtet angesehen würde, den gleichen Streitgegenstand hätte wie die Klage, die vom Gericht mit Urteil vom 6.

    Es sei die Klage hiergegen, die das Gericht mit dem Urteil vom 6.

    Wäre die vorliegende Klage zulässig, könnte die Klägerin sich der Rechtskraft dieses Urteils entziehen, indem sie die angefochtene Handlung als einen neuen Rechtsakt hinstelle, obwohl sie nur die in der Rechtssache T-139/99 beanstandete Entscheidung bestätigt habe.

    Weiter ist zu prüfen, ob die angefochtene Handlung, wie das Parlament meint, lediglich eine Bestätigung der in der Rechtssache T-139/99 angegriffenen Entscheidung darstellt.

    In der Rechtssache T-139/99 beantragte die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 7. April 1999, ihr nicht den Zuschlag für den betreffenden Auftrag zu erteilen, u. a. mit der Begründung, dass der Vertrag vom 31. März 1999 mit den französischen Rechtsvorschriften über den Betrieb von Taxis unvereinbar sei.

    Da es dies verneinte, wies es den Klagegrund eines Verstoßes gegen die französischen Rechtsvorschriften zurück (Urteil vom 6. Juli 2000, Randnrn. 39 bis 46).

    Da dieses Urteil nach der mündlichen Verhandlung und vor allem nach Erlass der in der Rechtssache T-139/99 angefochtenen Entscheidung ergangen ist, hat das Gericht dieses in seinem Urteil vom 6.

    Das Parlament hat in seiner Antwort hierauf im Wesentlichen den von ihm in der Rechtssache T-139/99 vertretenen Standpunkt aufrechterhalten, wonach die Vergabe des betreffenden Auftrags an ein Taxiunternehmen mit dem französischen Recht vereinbar sei.

    Die Tatsache, dass das Parlament von seinem ursprünglichen Standpunkt nicht abgerückt ist, genügt angesichts der angeführten Rechtsprechung nicht, um die angefochtene Handlung als bloße Bestätigung der in der Rechtssache T-139/99 angefochtenen Entscheidung anzusehen.

    Da das Parlament nach Erlass des Urteils des Tribunal correctionnel Straßburg vom 7. April 2000 eine neue Entscheidung erlassen hat, hat die vorliegende Klage nicht den gleichen Streitgegenstand wie die in der Rechtssache T-139/99 erhobene, so dass ihr nicht die Rechtskraft des Urteils vom 6. Juli 2000 entgegensteht.

    Das Parlament habe somit gegen seine Pflicht, die potenziellen Bieter nicht zu einer Verletzung der für ihre Tätigkeit geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu verleiten, sowie gegen seine feierliche Verpflichtungserklärung vor dem Gericht verstoßen (Urteil vom 6. Juli 2000, Randnrn. 41 und 45).

    Schließlich habe das Parlament in der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache T-139/99 versichert, dass "es den ... Vertrag ... kündigen müsste, wenn sich seine Auslegung der französischen Rechtsvorschriften als unrichtig erweisen sollte".

    Da die Auslegung des französischen Rechts nur den französischen Stellen zusteht, kann das Gericht nur darüber befinden, ob dem Parlament im Rahmen der angefochtenen Handlung bei der Auslegung der französischen Rechtsvorschriften ein offenkundiger Beurteilungsfehler unterlaufen ist (Urteil vom 6. Juli 2000, Randnrn. 40 und 41).

    In der Rechtssache T-139/99 hat das Gericht keinen offenkundigen Beurteilungsfehler in der Feststellung des Parlaments gesehen, dass die französischen Rechtsvorschriften die Erbringung von entgeltlichen Beförderungsdienstleistungen mit nicht als solchen erkennbaren Taxis für Rechnung des Parlaments nicht untersagten, sofern diese Dienstleistungen durch eine Eintragung in das Register der Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße gedeckt seien.

    Die Klägerin hatte nämlich nach Ansicht des Gerichts nicht dargetan, dass die Beurteilung des Parlaments offenkundig fehlerhaft war, wonach die französischen Rechtsvorschriften den Taxibetreibern private Dienstleistungen des nichtstädtischen Personenverkehrs auf der Straße entsprechend der Ausschreibung nicht untersagten (Urteil vom 6. Juli 2000, Randnr. 42).

  • EuG, 13.01.2015 - T-579/13

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission Nr. ARES (2013) 2936015 vom 28. …

    En effet, un tel contrôle n'incombe qu'aux autorités italiennes (voir, en ce sens, arrêts du 6 juillet 2000, AICS/Parlement, T-139/99, Rec, EU:T:2000:182, point 40, et PC-Ware Information Technologies/Commission, point 35 supra, EU:T:2010:183, point 62).

    Rn. 44 Toutefois, en vertu des principes de bonne administration et de coopération loyale entre les institutions de l'Union et les États membres, la Commission était tenue de s'assurer que les conditions prévues dans le présent appel d'offres n'incitaient pas les soumissionnaires potentiels à violer le droit italien susceptible de s'appliquer à leur activité (voir, en ce sens, arrêts AICS/Parlement, point 43 supra, EU:T:2000:182, point 41, et du 11 juin 2002, AICS/Parlement, T-365/00, Rec, EU:T:2002:151, point 63), cette question relevant de l'appréciation des faits (arrêt PC-Ware Information Technologies/Commission, point 35 supra, EU:T:2010:183, point 63 ; voir également, en ce sens, arrêt AICS/Parlement, précité, EU:T:2002:151, point 63).

    Toutefois, ces indications ne sauraient être interprétées en ce sens que la Commission doit vérifier, préalablement à l'attribution du marché, que le soumissionnaire retenu exécute le contrat conformément à la réglementation nationale en vigueur s'agissant de l'obligation de reprise du personnel (voir, en ce sens, arrêt AICS/Parlement, point 43 supra, EU:T:2000:182, point 44).

  • EuG, 11.05.2010 - T-121/08

    PC-Ware Information Technologies / Kommission - Öffentliche Lieferaufträge - …

    Eine solche Prüfung steht vielmehr nur den belgischen Stellen zu (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 40).

    Rn. 63 Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten hatte die Kommission jedoch sicherzustellen, dass die in der vorliegenden Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen die potenziellen Bieter nicht dazu veranlassten, gegen die belgischen Rechtsvorschriften zu verstoßen, die möglicherweise auf den im vorliegenden Fall fraglichen Vertrag Anwendung fanden (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts AICS/Parlament, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 41, und vom 11. Juni 2002, AICS/Parlament, T-365/00, Slg. 2002, II-2719, Randnr. 63), was eine Frage der Tatsachenwürdigung ist (Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2002, AICS/Parlament, Randnr. 63).

  • EuGH, 21.06.2001 - C-330/00

    AICS / Parlament

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99 (AICS/Parlament, Slg. 1999, II-2849) wegen Aufhebung dieses Urteils und Entscheidung gemäß den von der Rechtsmittelführerin im ersten Rechtszug gestellten Anträgen,.

    1 Die Alsace International Car Services SARL (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 11. September 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99 (AICS/Parlament, Slg. 1999, II-2849, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Parlaments, das im Rahmen der Ausschreibung Nr. 99/S 18-8765/FR betreffend einen Auftrag zur Beförderung von Personen während der Parlamentssitzungen in Straßburg in Fahrzeugen mit Fahrer von der Klägerin abgegebene Angebot nicht zu berücksichtigen (im Folgenden: streitige Entscheidung), und wegen Ersatzes des ihr angeblich durch diese Entscheidung entstandenen Schadens abgewiesen hat.

  • EuG, 25.02.2003 - T-183/00

    Strabag Benelux / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der Rat bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen und muss sich die Kontrolle durch das Gericht auf die Prüfung der Frage beschränken, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d'interims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20; Urteile des Gerichts in der Rechtssache Adia interim/Kommission, Randnr. 49, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99, AICS/Parlament, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 39).
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    Brink's Security Luxembourg / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 103 Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten müssen die Organe sicherstellen, dass die in einer Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen die potenziellen Bieter nicht dazu veranlassen, gegen die für ihre Tätigkeit geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu verstoßen (vgl. in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 41).
  • EuG, 09.12.2010 - T-303/08

    Tresplain Investments / OHMI - Hoo Hing (Golden Elephant Brand) - …

    Hinzukommen muss, dass die Partei vorher keine Kenntnis von diesem Umstand haben konnte (Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 62).
  • EuG, 08.03.2007 - T-340/04

    France Télécom / Kommission - Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung …

    Hinzu kommen muss, dass der Kläger vorher keine Kenntnis von diesem Umstand haben konnte (Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnrn. 59 und 62).
  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person voraus, dass diese ein Rechtsschutzinteresse nachweist (Beschluss des Gerichts vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache T-5/99, Andriotis/Kommission und Cedefop, Slg. 2000, II-235, Randnr. 36, und Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99, AICS/Parlament, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Dienstleistungsaufträge - …

    {FN:23} - Das Gericht hat dazu eine Rechtsprechung entwickelt, wonach die Organe nach "den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten ... sicherstellen [müssen], dass die in einer Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen die potenziellen Bieter nicht dazu veranlassen, gegen die für ihre Tätigkeit geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu verstoßen" (Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 41).
  • EuG, 26.02.2002 - T-169/00

    Esedra / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - …

  • EuG, 25.02.2003 - T-4/01

    Renco / Rat

  • EuG, 14.06.2018 - T-568/16

    Spagnolli u.a./ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im …

  • EuG, 22.01.2015 - T-140/12

    Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe / EMA - Humanarzneimittel - …

  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00

    HI

  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten - …

  • EuGöD, 13.12.2006 - F-22/05

    Neophytos Neophytou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

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