Rechtsprechung
   EuGH, 07.09.2004 - C-1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,830
EuGH, 07.09.2004 - C-1/03 (https://dejure.org/2004,830)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.2004 - C-1/03 (https://dejure.org/2004,830)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 2004 - C-1/03 (https://dejure.org/2004,830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe 'Abfall', 'Erzeuger von Abfällen' und 'Besitzer von Abfällen' - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

  • Europäischer Gerichtshof

    Van de Walle u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Paul Van de Walle, Daniel Laurent, Thierry Mersch und Texaco Belgium SA.

    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe 'Abfall', 'Erzeuger von Abfällen' und 'Besitzer von Abfällen' - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Paul Van de Walle, Daniel Laurent, Thierry Mersch und Texaco Belgium SA

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Strafverfahren gegen ein Mineralölunternehmen wegen des versehentlichen Ausbringens von Kraftstoffen aus einer von diesem verpachteten und belieferten Tankstelle hinsichtlich des Vergehens der Ablagerung von Abfällen; Aus einer Tankstelle ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. b... ; ; Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. c; ; Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 15; ; Richtlinie 91/689 Art. 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinien 75/442/EWG; Richtlinien 91/156/EWG
    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe 'Abfall', 'Erzeuger von Abfällen' und 'Besitzer von Abfällen' - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurechtliche Einstufung von kontaminiertem Erdreich als Abfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Van de Walle u.a.

    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe "Abfall", "Erzeuger von Abfällen" und "Besitzer von Abfällen" - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Abfallerzeuger und -besitzer nach deutschem und europäischem Recht

  • nomos.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Ist unausgekofferter kontaminierter Boden Abfall

  • nomos.de PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Altlasten und Gewässerschäden zwischen deutschem und europäischem Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrecht: Schnittstellen und Bruchstellen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour d'appel Brüssel, 11. Kammer, vom 3. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Ministère public (Staatsanwaltschaft) - Nebenklägerin: Région de Bruxelles-Capitale (Region Brüssel-Hauptstadt) gegen Paul Van de Walle, ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 45 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1341
  • EuZW 2004, 625
  • NZBau 2005, 100
  • DVBl 2004, 1539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    Er hat jedoch nur Hinweischarakter, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 26, und vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-9/00, Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus, Slg. 2002, I-3533, Randnr. 22).
  • EuGH, 18.04.2002 - C-9/00

    Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    Er hat jedoch nur Hinweischarakter, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 26, und vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-9/00, Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus, Slg. 2002, I-3533, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-418/97

    ARCO Chemie Nederland

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    Folglich kann das Tätigkeitswort "sich entledigen", das den Anwendungsbereich des Abfallbegriffs festlegt, nicht eng ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2000 in den Rechtssachen C-418/97 und C-419/97, ARCO Chemie Nederland u. a., Slg. 2000, I-4475, Randnrn.
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    54 Was die Frage angeht, ob in Fällen wie denen des Ausgangsverfahrens das die Tankstelle beliefernde Mineralölunternehmen als Erzeuger oder Besitzer von Abfällen im Sinne von Artikel 1 Buchstaben b und c der Richtlinie 75/442 betrachtet werden kann, ist vorab darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen der in Artikel 234 EG festgelegten Aufgabenverteilung Sache des vorlegenden Gerichts ist, die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wurden, auf den konkreten Fall, mit dem es befasst ist, anzuwenden (vgl. Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 11).
  • EuGH, 24.06.2008 - C-188/07

    DAS VERURSACHERPRINZIP ERFORDERT EINE AUFERLEGUNG DER KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG

    Er bietet jedoch nur einen Anhaltspunkt, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. Urteil vom 7. September 2004, Van de Walle u. a., C-1/03, Slg. 2004, I-7613).

    Sie lässt also nicht ohne Weiteres eine Einstufung der Kohlenwasserstoffe, die unabsichtlich ins Meer ausgebracht worden sind und eine Verunreinigung der Hoheitsgewässer und anschließend der Küste eines Mitgliedstaats verursacht haben, als Abfall zu (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 43).

    Deshalb ist zu prüfen, ob ein solches unabsichtliches Ausbringen von Kohlenwasserstoffen eine Handlung darstellt, mit der der Besitzer sich ihrer im Sinne von Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 75/442 entledigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 44).

    32 bis 37, sowie Van de Walle u. a., Randnr. 46).

    In Bezug auf Kohlenwasserstoffe, die unabsichtlich ausgebracht worden sind und eine Verunreinigung des Erdreichs und des Grundwassers verursacht haben, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese kein Erzeugnis darstellen, das ohne vorherige Bearbeitung wiederverwendbar ist (vgl. Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 47).

    Deshalb sind unabsichtlich ins Meer ausgebrachte Kohlenwasserstoffe als Stoffe anzusehen, die ihr Besitzer nicht herstellen wollte und deren er sich, wenn auch ohne Vorsatz, auf dem Transport "entledigt" hat, so dass sie als Abfälle im Sinne der Richtlinie 75/442 einzustufen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnrn.

    Den vorgenannten Bestimmungen ist zu entnehmen, dass die Richtlinie 75/442 die tatsächliche Durchführung der Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen, die sie jedem "Besitzer von Abfällen" unabhängig davon auferlegt, ob es sich bei ihm um den Erzeuger oder den Eigenbesitzer handelt, von der Übernahme der hiermit verbundenen Kosten unterscheidet, die sie gemäß dem Verursacherprinzip denjenigen aufbürdet, die die Abfälle verursacht haben, seien sie nun Besitzer oder frühere Besitzer dieser Abfälle oder aber Hersteller des Erzeugnisses, von dem die Abfälle herrühren (Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 58).

    Wenn nämlich der Betreiber der Tankstelle gleichzeitig Besitzer und Erzeuger dieser Abfälle ist, ist er als Besitzer dieser Abfälle im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Richtlinie 75/442 anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 59).

    Dennoch ist es nach der Richtlinie 75/442 nicht ausgeschlossen, dass in bestimmten Fällen die Kosten für die Beseitigung der Abfälle von einem oder mehreren früheren Besitzern zu übernehmen sind (Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2012 - 20 A 222/10

    Voraussetzungen für die Einordnung einer Person als Erzeuger i.S.d.

    vgl. EuGH, Urteile vom 24. Juni 2008 - C-188/07 -, EuZW 2008, 433 (Rn. 72, 77, 82), und vom 7. September 2004 - C-1/03 -, NVwZ 2004, 1341 (Rn. 58, 60).

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 24. Juni 2008 - C-188/07 -, a. a. O. (Rn. 82), und vom 7. September 2004 - C-1/03 -, a. a. O. (Rn. 53 f.).

  • EuGH, 10.05.2007 - C-252/05

    Thames Water Utilities - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG, 91/156/EWG und

    Jedoch hat dieses Verzeichnis nur Hinweischarakter, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. Urteil vom 7. September 2004, Van de Walle u. a., C-1/03, Slg. 2004, I-7613, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass das unabsichtliche Ausbringen von Kraftstoffen auf den Boden als Handlung gewertet werden kann, mit der der Besitzer dieser Kraftstoffe "sich deren entledigt" (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 47).

    Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass der Richtlinie 75/442 ein Teil ihrer Wirkung genommen würde, wenn Kraftstoffe, die eine Verunreinigung bewirkt haben, nur deswegen nicht als Abfälle angesehen würden, weil sie unabsichtlich ausgebracht worden sind (vgl. Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 48).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht