Rechtsprechung
   EuGH, 06.09.2012 - C-544/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25161
EuGH, 06.09.2012 - C-544/10 (https://dejure.org/2012,25161)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-544/10 (https://dejure.org/2012,25161)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-544/10 (https://dejure.org/2012,25161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Öffentliche Gesundheit - Information und Schutz der Verbraucher - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Begriffe 'nährwertbezogene Angaben' und 'gesundheitsbezogene Angaben' - Verordnung (EG) Nr. ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich” ist per se unzulässig

  • webshoprecht.de

    Zur rechtswidrigen Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in der Weinwerbung als gesundheitsbezogen

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsches Weintor

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Öffentliche Gesundheit - Information und Schutz der Verbraucher - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Begriffe "nährwertbezogene Angaben" und "gesundheitsbezogene Angaben" - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - ...

  • EU-Kommission

    Deutsches Weintor

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Öffentliche Gesundheit - Information und Schutz der Verbraucher - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Begriffe ‚nährwertbezogene Angaben‘ und ‚gesundheitsbezogene Angaben‘ - Verordnung ...

  • aufrecht.de

    Wein darf nicht als bekömmlich bezeichnet werden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auslegung des Begriffs der "gesundheitsbezogenen Angabe"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Verbot gesundheitsbezogener Angaben zur Bekömmlichkeit säurereduzierter Weine; Grundsätze zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot gesundheitsbezogener Angaben zur Bekömmlichkeit säurereduzierter Weine; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Lebensmittelkennzeicnungsrecht: Deutsches Weintor/Land Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr Alkoholverkauf: EUGH legt Grundsätze der Bewerbung von alkoholischen Getränken weit aus

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht bekömmlich sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht mit der Aussage "bekömmlich" beworben werden - Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Bezeichnung von Wein als "bekömmlich"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wein darf nicht bekömmlich sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermarktung alkoholischer Getränke - Winzer dürfen Wein nicht als "bekömmlich" bewerben

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Bekömmlicher" Wein verboten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung für bekömmlichen Wein ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Weinhändler müssen ihre Werbung überarbeiten

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Winzer dürfen nicht für "bekömmlichen" Wein werben

  • it-recht-kanzlei.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    "Bekömmlicher Wein": Nach Ansicht des EU-Generalanwalts verbotene Werbung

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Säuregehalt bei Wein: Bezeichnung als "bekömmlich" unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weinwerbung - bekömmlichen Wein gibt es nicht

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbung für Wein als "bekömmlich" ist eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Winzer dürfen nicht für bekömmlichen Wein werben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Gerichtshof: Wein ist nicht gesundheitsfördernd

  • juve.de (Kurzinformation)

    Health Claims: Rückschlag für Deutsches Weintor kann nicht verhindert werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung an EuGH

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als bekömmlich beworben werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verbot der Vermarktung von Wein als bekömmlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weinrecht - welche gesundheitlichen Bezeichnungen sind zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Winzer dürfen nicht für bekömmlichen Wein werben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung an EuGH

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als bekömmlich beworben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden - EuGH rügt verbotene gesundheitsbezogene Angaben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lebensmittelkennzeichnung - Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden // Bezeichnung ist verbotene, gesundheitsbezogene Angabe

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH verbietet "bekömmlichen" Wein: Das Ende des Fitmacher-Käses

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 23. November 2010 - Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht - Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 EUV in Verbindung mit den Art. 15 Abs. 1 und 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und von Art. 4 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Ziff. 5 oder Art. 10 Abs. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 896
  • GRUR 2012, 1161
  • GRUR Int. 2012, 1022
  • EuZW 2012, 828
  • DÖV 2012, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (146)

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 252/16

    Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

    Dies ergebe sich aus der vom Gerichtshof der Europäischen Union auf eine Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts getroffenen Entscheidung "Deutsches Weintor" vom 6. September 2012 (C-544/10, GRUR 2012, 1161).

    Danach werden nach dem Wortlaut der Regelung Angaben erfasst, die an den Behältnissen der Getränke angebracht sind, wie insbesondere Angaben auf Etiketten oder auf Halsschleifen (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör).

    Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist es, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten (Erwägungsgrund 1 der Verordnung [EG] Nr. 1924/2006) und die Gesundheit der Verbraucher wirksam zu schützen (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 50 - Deutsches Weintor).

    (2) Im Übrigen hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Entscheidung "Deutsches Weintor" - wenn auch in anderem Zusammenhang - ausgesprochen, dass die Regelung des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für den Bereich der Etikettierung und der Werbung gilt (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 57).

    Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst zum einen jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 34 f. - Deutsches Weintor; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-299/13, GRUR 2013, 1061 Rn. 22 = WRP 2013, 1311 - Green-Swan Pharmaceuticals; BGH, Urteil vom 7. April 2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200 Rn. 19 = WRP 2016, 1359 - Repair Kapseln, mwN).

    Eine "gesundheitsbezogene Angabe" liegt jedoch auch dann vor, wenn damit zum Ausdruck gebracht wird, dass für die Gesundheit negative oder schädliche Auswirkungen, die in anderen Fällen mit einem Verzehr des Lebensmittels einhergehen oder sich ihm anschließen, fehlen oder geringer ausfallen (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 35 - Deutsches Weintor).

    Dabei sind nicht nur die Auswirkungen des punktuellen Verzehrs einer bestimmten Menge eines Lebensmittels, die normalerweise nur vorübergehender oder flüchtiger Art sein können, sondern auch die kumulativen Auswirkungen eines wiederholten, regelmäßigen oder sogar häufigen Verzehrs eines solchen Lebensmittels, die nicht zwingend nur vorübergehend und flüchtig sind, zu berücksichtigen (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 36, 38 - Deutsches Weintor).

    Damit sei die Angabe geeignet, eine nachhaltige positive physiologische Wirkung zu suggerieren, die in der Erhaltung des Verdauungssystems in gutem Zustand bestehe, während für andere Weine unterstellt werde, dass sie bei häufigerem Verzehr nachhaltige negative Auswirkungen auf das Verdauungssystem und folglich auf die Gesundheit hätten (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 39 f. - Deutsches Weintor).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat deshalb dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluss hervorgehobenen Umstand, dass der Begriff "bekömmlich" eine hergebrachte und nicht nur in der Weinbeschreibung gängige Bezeichnung eines Getränks sei (BVerwG, NVwZ-RR 2011, 165, 167 Rn. 14), keine Bedeutung beigemessen (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Entscheidung "Deutsches Weintor" seine Annahme einer gesundheitsbezogenen Angabe allerdings damit begründet, dass die Bezeichnung des Weins als "bekömmlich" mit dem erläuternden Hinweis auf eine "sanfte Säure" verbunden war (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 39 bis 41).

    Dabei geht der Gesundheitsschutz den betroffenen Grundrechten vor, weil das Verbot in Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 weit davon entfernt ist, die Herstellung oder den Vertrieb alkoholischer Getränke zu verbieten, sondern sich auf eine Regelung für den klar abgegrenzten Bereich der Etikettierung und der Werbung beschränkt (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 57 bis 59 - Deutsches Weintor).

    Die Frage, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 im Blick auf alkoholische Getränke auszulegen ist, ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Deutsches Weintor" (GRUR 2012, 1161) geklärt.

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11

    Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für

    Der Begriff "Zusammenhang" ist dabei weit zu verstehen (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 - C-544/10, GRUR 2012, 1161 Rn. 34 = WRP 2012, 1368 - Deutsches Weintor; Urteil vom 18. Juli 2013 - C-299/12, GRUR 2013, 1061 Rn. 22 = WRP 2013, 1311 - Green Swan Pharmaceuticals; BGH, Urteil vom 26. Februar 2014 - I ZR 178/12, GRUR 2014, 500 Rn. 16 = WRP 2014, 562 - Praebiotik; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 221/12, GRUR 2014, 1013 Rn. 23 = WRP 2014, 1184 - Original Bach-Blüten).

    Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 35 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2014, 500 Rn. 16 - Praebiotik; GRUR 2014, 1013 Rn. 23 - Original Bach-Blüten).

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Er erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 - C-544/10, GRUR 2012, 1161 Rn. 34 bis 36 = WRP 2012, 1368 - Deutsches Weintor; Urteil vom 18. Juli 2013 - C-299/12, GRUR 2013, 1061 Rn. 22 = WRP 2013, 1311 - Green-Swan Pharmaceuticals; BGH, GRUR 2015, 498 Rn. 33 - Combiotik; BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 36/11, GRUR 2015, 403 Rn. 33 = WRP 2015, 444 - Monsterbacke II, mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht