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   Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-499/13   

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https://dejure.org/2014,33079
Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-499/13 (https://dejure.org/2014,33079)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.11.2014 - C-499/13 (https://dejure.org/2014,33079)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. November 2014 - C-499/13 (https://dejure.org/2014,33079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Macikowski

    Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 193, Art. 199 Abs. 1 Buchst. g sowie Art. 204 bis 206 der Richtlinie 2006/112/EG - Lieferung einer Immobilie im Wege einer Zwangsversteigerung - Pflicht des beteiligten Gerichtsvollziehers zur Ermittlung, Einziehung und Entrichtung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 193 , Art. 199 Abs. 1 Buchst. g sowie Art. 204 bis 206 der Richtlinie 2006/112/EG - Lieferung einer Immobilie im Wege einer Zwangsversteigerung - Pflicht des beteiligten Gerichtsvollziehers zur Ermittlung, Einziehung und Entrichtung ...

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-499/13
    8 - Vgl. Urteil Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, EU:C:2006:309, Rn. 44) in Bezug auf Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).

    14 - Vgl. Urteile Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, EU:C:2006:309, Rn. 29 und 30) und Vlaamse Oliemaatschappij (C-499/10, EU:C:2011:871, Rn. 20 bis 22).

    15 - Vgl. Urteile Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, EU:C:2006:309, Rn. 32) und Mahagében und Dávid (C-80/11 und C-142/11, EU:C:2012:373, Rn. 48).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-499/13
    18 - C-10/92, EU:C:1993:846.

    19 - Urteil Balocchi (C-10/92, EU:C:1993:846, Rn. 27).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-499/10

    Vlaamse Oliemaatschappij - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerschuldner -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-499/13
    14 - Vgl. Urteile Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, EU:C:2006:309, Rn. 29 und 30) und Vlaamse Oliemaatschappij (C-499/10, EU:C:2011:871, Rn. 20 bis 22).

    16 - Vgl. Urteil Vlaamse Oliemaatschappij (C-499/10, EU:C:2011:871, Rn. 24).

  • FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18

    Einfuhrumsatzsteuer (Verfahrenscode 42): Inanspruchnahme des zollrechtlichen

    Dies widerspräche nämlich der Systematik der MwStSystRL, die die Person des Steuerpflichtigen im Titel XI regelt, während etwa der steuerbare Umsatz, Steuertatbestand und Steueranspruch sowie Steuerbefreiungen in anderen Titeln der MwStSystRL behandelt werden (so i.E. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 6. November 2014, C-499/13, Macikowski, Rn. 60, nach denen die Art. 193-205 MwStSystRL abschließend regeln, wer Steuerschuldner gegenüber dem Fiskus ist).

    Ein Beispiel hierfür ist der bereits oben erwähnte Art. 205 MwStSystRL (hierzu EuGH, Urteil vom 26. März 2015 C-499/13, Macikowski).

    Nach Auffassung der Generalanwältin sei eine auf das Zollrecht gestützte verschuldensunabhängige Schuldnerschaft der Einfuhrmehrwertsteuer ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit, wenn jemandem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt würde, weil er gutgläubig in einen betrugsbehafteten Umsatz einbezogen war (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 6. September 2018, Vetsch, C-531/17, Rn. 50 f.; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 6. November 2014, Macikowski, C-499/13, Rn. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-564/15

    Farkas

    4 - Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 6. November 2014 in der Rechtssache Macikowski (C-499/13, EU:C:2014:2351, Nr. 29).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1165/20

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 30.11.2022

    Nach Auffassung der Generalanwältin sei eine auf das Zollrecht gestützte verschuldensunabhängige Schuldnerschaft der Einfuhrmehrwertsteuer ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit, wenn jemandem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt würde, weil er gutgläubig in einen betrugsbehafteten Umsatz einbezogen war (Schlussanträge der Generalanwältin T... vom 06.09.2018, Vetsch, C-531/17, ECLI:EU:C:2018:677, Rn. 50 f.; Schlussanträge der Generalanwältin T... vom 06.11.2014, C-499/13, Macikowski, ECLI:EU:C:2014:2351, Rn. 63).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1142/20

    Nacherhebung von Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme des zollrechtlichen

    Nach Auffassung der Generalanwältin sei eine auf das Zollrecht gestützte verschuldensunabhängige Schuldnerschaft der Einfuhrmehrwertsteuer ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit, wenn jemandem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt würde, weil er gutgläubig in einen betrugsbehafteten Umsatz einbezogen war (Schlussanträge der Generalanwältin AA... vom 06.09.2018, Vetsch, C-531/17, ECLI:EU:C:2018:677, Rn. 50 f.; Schlussanträge der Generalanwältin AA... vom 06.11.2014, C-499/13, Macikowski, ECLI:EU:C:2014:2351, Rn. 63).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1158/20
    Nach Auffassung der Generalanwältin sei eine auf das Zollrecht gestützte verschuldensunabhängige Schuldnerschaft der Einfuhrmehrwertsteuer ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit, wenn jemandem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt würde, weil er gutgläubig in einen betrugsbehafteten Umsatz einbezogen war (Schlussanträge der Generalanwältin U... vom 06.09.2018, Vetsch, C-531/17, ECLI:EU:C:2018:677, Rn. 50 f.; Schlussanträge der Generalanwältin U... vom 06.11.2014, C-499/13, Macikowski, ECLI:EU:C:2014:2351, Rn. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-4/20

    ALTI - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Eigentlich ist auch noch das Urteil vom 26. März 2015, Macikowski (C-499/13, EU:C:2015:201), zu erwähnen, das aber ohne die Auslegung des Art. 205 der Mehrwertsteuerrichtlinie die dort vorliegende Haftungsproblematik (vgl. jedoch insofern meine Schlussanträge in dieser Rechtssache, C-499/13, EU:C:2014:2351, Nrn. 58 ff.) löst.
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