Rechtsprechung
   EuG, 03.04.2003 - T-44/01, T-119/01, T-126/01   

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https://dejure.org/2003,5605
EuG, 03.04.2003 - T-44/01, T-119/01, T-126/01 (https://dejure.org/2003,5605)
EuG, Entscheidung vom 03.04.2003 - T-44/01, T-119/01, T-126/01 (https://dejure.org/2003,5605)
EuG, Entscheidung vom 03. April 2003 - T-44/01, T-119/01, T-126/01 (https://dejure.org/2003,5605)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Fischerei - Fischereiabkommen mit Argentinien - Gemeinschaftszuschuss - Kürzung - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Eduardo Vieira, SA, Vieira Argentina, SA und Pescanova, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik; Verordnung Nr. 3447/93 des Rates
    1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Fischereiabkommen zwischen der EWG und Argentinien - Förderung der Gründung gemischter Gesellschaften - Gemeinschaftszuschuss - Entscheidung über die Kürzung oder Streichung des Zuschusses - Zuständigkeit der Gemeinschaft auch ...

  • EU-Kommission

    Eduardo Vieira, SA, Vieira Argentina, SA und Pescanova, SA gegen Kommission der Europäischen Ge

    Außenbeziehungen , Landwirtschaft , Fischereipolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründung einer gemischten Gesellschaft im Rahmen des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Gemeinschaft und der Argentinischen Republik; Übernahme eines aus dem Gemeinschaftsregister gestrichenen Gemeinschaftsschiffes; Gemeinschaftsmaßnahmen zur ...

  • Wolters Kluwer

    Gründung einer gemischten Gesellschaft im Rahmen des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Gemeinschaft und der Argentinischen Republik; Übernahme eines aus dem Gemeinschaftsregister gestrichenen Gemeinschaftsschiffes; Gemeinschaftsmaßnahmen zur ...

  • Judicialis

    EGV Art. 235; ; EGV Art. 288 Abs. 2; ; Fischereiabkommen mit Argentinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerinnen angeblich dadurch erlitten haben, dass die Kommission den Restbetrag der Gemeinschaftsbeteiligung nicht gezahlt hat, die ursprünglich für ein die Gründung einer gemischten Gesellschaft im Fischereisektor betreffendes ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts im Bereich staatlicher Beihilfen, die hier analog gelte (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo zu diesem Urteil, Slg. 1987, 1014, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617), bestehe im Gemeinschaftsrecht ein sich aus den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung herleitender allgemeiner Grundsatz, dass die Verwaltung, um das ihr von den Bürgern entgegengebrachte berechtigte Vertrauen zu schützen, ihre Befugnisse innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen ausüben müsse.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit grundlegend von dem Sachverhalt, der dem Urteil RSV/Kommission (zitiert oben in Randnr. 165) zugrunde lag, in dessen Rahmen der Gerichtshof wegen der übermäßigen Dauer des zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat geführten Verfahrens ein berechtigtes Vertrauen des Empfängers einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe anerkannte.

  • EuG, 05.03.2002 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Erwägungen zur Erheblichkeit dieser Abweichungen oder zum Fehlen einer vorherigen Zustimmung stellen für sich allein keine hinreichende Begründung dafür dar (Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00, Le Canne/Kommission, Slg. 2002, II-1251, Randnr. 55).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass die angefochtene Entscheidung, anders als in dem dem Urteil Le Canne/Kommission, (zitiert oben in Randnr. 194) zugrunde liegenden Sachverhalt, genaue Angaben zur Art der streitigen Änderung und zu den Gründen enthält, aus denen diese Änderung angesichts ihrer Bedeutung nach Auffassung der Kommission die beschlossene Kürzung des Zuschusses rechtfertigte.

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 253 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung der Rechtsnatur der betreffenden Handlung angepasst sein muss und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das Gericht seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 71, und Urteil Astipesca/Kommission, zitiert oben in Randnr. 142, Randnr. 125).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Jedoch rechtfertigt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Einhaltung angemessener Zeiträume, selbst wenn er erwiesen ist, nicht automatisch die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung (Urteile des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 122, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache T-197/00, Onidi/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-69 und II-325, Randnr. 96).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P (Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719) und die Rechtsprechung, wonach eine ausreichende Begründung besonders in den Fällen geboten ist, in denen die Kommission über einen weiten Ermessensspielraum verfügt (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1960 in den Rechtssachen 36/59 bis 38/59 und 40/59, Präsident Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft u. a./Hohe Behörde, Slg. 1960, 885), macht die Klägerin in der Rechtssache T-119/01 geltend, dass die angefochtene Entscheidung nicht ausreichend begründet sei.
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der in Artikel 5 EG niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, sowie Urteile des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144, und vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 101).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts im Bereich staatlicher Beihilfen, die hier analog gelte (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo zu diesem Urteil, Slg. 1987, 1014, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617), bestehe im Gemeinschaftsrecht ein sich aus den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung herleitender allgemeiner Grundsatz, dass die Verwaltung, um das ihr von den Bürgern entgegengebrachte berechtigte Vertrauen zu schützen, ihre Befugnisse innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen ausüben müsse.
  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Die Anforderungen, denen die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für die Durchführung der im Rahmen des Fischereiabkommens vorgesehenen Maßnahmen entsprechen muss, können sich nämlich in keiner Weise auf die Verfahrenserfordernisse auswirken, die für den Erlass der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen dieses Abkommens gelten (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18).
  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Insoweit weist das Gericht darauf hin, dass die Wahrung des Grundsatzes der Angemessenheit von Fristen oder Zeiträumen ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist, den die Kommission im Rahmen ihrer Verwaltungsverfahren einzuhalten hat (Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 56).
  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-44/01
    Da jedoch die Gemeinschaft nach Artikel 7 des Fischereiabkommens und Artikel 3 Absatz 1 seines Protokolls I einen Zuschuss für die Gründung gemischter Gesellschaften gewährt, muss sie auch die Kompetenz besitzen, diesen Zuschuss zu kürzen, wenn die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht eingehalten wurden (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. November 2002 in der Rechtssache T-251/00, Lagardère und Canal+/Kommission, Slg. 2002, II-0000, Randnr. 130).
  • EuGH, 15.07.1960 - 36/59

    Ruhrkohlenverkaufsgesellschaften, "Präsident", "Geitling", "Mausegatt", und I.

  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

  • EuGH, 25.05.2000 - C-359/98

    'Ca'' Pasta / Kommission'

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
  • EuG, 30.05.2002 - T-197/00

    Onidi / Kommission

  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

  • EuGH, 23.05.1996 - C-326/94

    Maas / Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en Landbouw

  • EuG, 11.03.1996 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-254/03

    Eduardo Vieira / Kommission

    In der vorliegenden Rechtssache beantragt die spanische Gesellschaft Eduardo Vieira SA (nachstehend: SAEV oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 3. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01 (Eduardo Vieira u. a./Kommission, nachstehend: angefochtenes Urteil) (2) , mit dem die von ihr erhobene Klage gegen die Entscheidung vom 19. März 2001, mit der die Kommission den Zuschuss für das Vorhaben ARG/ESP/SM/26-94 zur Gründung einer gemischten Gesellschaft im Rahmen des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Gemeinschaft und der Argentinischen Republik (3) gekürzt hatte (nachstehend: angefochtene Entscheidung) (4) , abgewiesen worden ist.

    Aus den vorstehenden Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01 (Eduardo Vieira u. a./Kommission) zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.

    2 - Slg. 2003, II-1209.

  • EuG, 07.10.2015 - T-79/13

    Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im

    En effet, ce n'est qu'à titre exceptionnel et pour garantir que ce délai ne soit pas contourné, que la jurisprudence a déclaré une demande indemnitaire irrecevable, à savoir lorsqu'elle a été introduite conjointement avec une demande en annulation, au motif que la demande indemnitaire visait, en réalité, le retrait d'une décision individuelle destinée au requérant et devenue définitive et qu'elle aurait eu pour effet, si elle avait été accueillie, d'annihiler les effets juridiques de cette décision (voir, en ce sens, arrêts du 17 octobre 2002, Astipesca/Commission, T - 180/00, Rec, EU:T:2002:249, point 139, et du 3 avril 2003, Vieira e.a./Commission, T - 44/01, T - 119/01 et T - 126/01, Rec, EU:T:2003:98, point 213).
  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Die Überschreitung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Fristen führt jedoch nicht automatisch zur Nichtigerklärung einer außerhalb der Frist erlassenen Entscheidung (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, Vieira u. a./Kommission, T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Slg. 2003, II-1209, Randnrn.
  • EuG, 16.11.2006 - T-333/03

    Masdar (UK) / Kommission - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft -

    Zudem hat der Gemeinschaftsrichter bereits Gelegenheit zur Anwendung bestimmter Grundsätze der Rückforderung zu viel gezahlter Beträge gehabt, insbesondere auf dem Gebiet der ungerechtfertigten Bereicherung, deren Verbot einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-259/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 26, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 55, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 86).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-254/03

    Eduardo Vieira / Kommission

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Eduardo Vieira SA (im Folgenden: SAEV oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01 (Vieira u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1209, im Folgenden: angefochtenes Urteil), soweit darin ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 19. März 2001 über die Kürzung des Zuschusses für das Vorhaben ARG/ESP/SM/26-94 zur Gründung einer gemischten Gesellschaft im Rahmen des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) abgewiesen worden ist.
  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    160 Das Verbot der ungerechtfertigen Bereicherung stellt einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-259/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 26, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 55, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira und Vieira Argentina/Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 86).
  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

    116 und 117, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 223).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-34/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fanglizenzen

    Die Auffassung der Kommission werde im Übrigen durch die Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften bestätigt (Urteil vom 3. April 2003, Vieira u. a./Kommission, T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Slg. 2003, II-1209).
  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts -

    58 und 59, vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-180/00, Astipesca/Kommission, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 139, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira und Vieira Argentina/Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 213).
  • EuG, 19.01.2010 - T-446/04
    Die Überschreitung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Fristen führt jedoch nicht automatisch zur Nichtigerklärung einer außerhalb der Frist erlassenen Entscheidung (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, Vieira u. a./Kommission, T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Slg. 2003, II-1209, Randnrn. 167 bis 170).
  • EuGöD, 09.10.2007 - F-85/06

    Bellantone / Rechnungshof

  • EuG, 03.04.2003 - T-119/01

    Eduardo Vieira und Vieira Argentina / Kommission - Auswärtige Beziehungen

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