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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1994
OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2015,1994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2015,1994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2015,1994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnung, Untersuchungstermin, Explorationsgespräch, Sachverständigen, Anwesenheit Begleitperson

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 42, 406 ZPO, 6, 30 FamFG
    Ablehnung, Untersuchungstermin, Explorationsgespräch, Sachverständigen, Anwesenheit Begleitperson

  • IWW
  • kanzleibeier.eu

    Zu Untersuchender darf Begleitperson als Zeuge zur psychologischen Begutachtung mitnehmen

  • kanzleibeier.eu

    Zu einer familienpsychologischen oder psychiatrischen Begutachtung durch ein Gericht darf eine Begleitperson mitgenommen oder das Gespräch aufgezeichnet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 42, 406 ZPO; §§ 6, 30 FamFG
    Berechtigung eines medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten auf Anwesenheit einer Begleitperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen - Begleitperson erlaubt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen - Begleitperson erlaubt

  • isuv.de (Kurzinformation)

    ZPO i.V.m. §406, ZPO §404a I~ FamFG §30 I, FamFG §6 I
    Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Mitnahme einer Begleitperson bei psychologischer Untersuchung erlaubt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn die Begutachtung eines Verfahrensbeteiligten angeordnet ist

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Begleitperson bei Exploration

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Begleitperson bei Exploration bei medizinischer oder psychologischer Begutachtung anlässlich eines familienrechtlichen Verfahrens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Recht zur Mitnahme einer Begleitperson zum Termin beim Sachverständigen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Psychologische Gutachten: Begleitperson erlaubt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung eines medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten auf Anwesenheit einer Begleitperson

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1461
  • MDR 2015, 792
  • FamRZ 2015, 1126
  • ErbR 2015, 281
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06

    Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14
    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14
    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf …

    Rn. 30 Darüber hinaus kann das Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei Untersuchungen oder Explorationsgesprächen auch der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegenüber zumindest abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen dienen (vgl OLG Hamm Beschluss vom 3.2.2015 - II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 - juris RdNr 7).

    Zur Wahrung seiner Rechte verbleiben dem begutachteten Beteiligten in diesem Fall die Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme einschließlich eigener abweichender Darstellung des Untersuchungsablaufs und der Anspruch auf schriftliche und/oder mündliche Befragung des Sachverständigen (§ 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 und 4 ZPO; vgl OLG Hamm Beschluss vom 3.2.2015 - II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 - juris RdNr 8).

    Dies zu würdigen, ist allein Aufgabe des Gerichts (vgl OLG Hamm Beschluss vom 3.2.2015 - II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 - juris RdNr 7).

  • AG Schwäbisch Hall, 30.06.2021 - 2 F 318/19

    Familienrichterin entlarvt falschen Missbrauchsfall: Die Lüge, die immer …

    Denn hierdurch wäre bei einer psychologischen Untersuchung eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, NJW 2015, 1461 (1462)).
  • KG, 18.02.2021 - 3 UF 1069/20

    Elterliche Sorge: Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei der gutachterlichen …

    Soweit teilweise vertreten wird, die Teilnahme einer Begleitperson zu Beweiszwecken (die keine Teilnahme- oder Äußerungsrechte hat), könne nicht untersagt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 -II-14 UF 135/14-, juris), berücksichtigt diese Entscheidung den Grundsatz der Waffengleichheit (vgl. Hansen DRiZ 2013, 400, 401), der gebieten würde, dass auch die übrigen Beteiligten einen "Beobachter" entsenden dürfen, nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung; …

    Rn. 36 Der Senat teilt nicht die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 - II-14 UF 135/14 - juris Rn. 7), die Hinzuziehung einer Begleitperson müsse zugelassen werden, weil ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose …

    Hierdurch wäre bei einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, anders als z. B. bei einem baurechtlichen Ortstermin, eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten, wohingegen die Rechte des zu Begutachtenden in diesem Punkt durch die Möglichkeit nachträglicher schriftlicher Stellungnahmen und/oder einer mündlichen Befragung des Sachverständigen im Gerichtstermin hinreichend gewahrt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung; …

    Während teilweise ein Recht auf Anwesenheit Dritter auch bei einer psychiatrischen Begutachtung uneingeschränkt bejaht wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 - II-14 UF 135/14 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. März 2000 - 3 W 35/00 - zitiert nach juris) bzw. ein genereller Ausschluss mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit und dem Gebot des fairen Verfahrens für unvereinbar erachtet wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. April 2019 - L 7 U 396/16 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juli 2006 - L 5 KR 39/05 - zitiert nach juris), wird teilweise ein solches Recht grundsätzlich abgelehnt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2011 - L 11 R 4243/10 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt …

    Hierdurch wäre bei einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, anders als z. B. bei einem baurechtlichen Ortstermin, eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten, wohingegen die Rechte des zu Begutachtenden in diesem Punkt durch die Möglichkeit nachträglicher schriftlicher Stellungnahmen und/oder einer mündlichen Befragung des Sachverständigen im Gerichtstermin hinreichend gewahrt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung - ärztliche Nachuntersuchung - …

    Aus der Entscheidung des OLG Hamm in einer Familiensache (NJW 2015, 1461-1462) es sei nicht zu beanstanden, dass der Untersuchende sich einer Begleitperson bediene, kann der Kläger nichts Günstiges für sich herleiten.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 9 WF 180/19

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Rn. 10 Es gibt im Übrigen tatsächlich keine Rechts-/Anspruchsgrundlage für den hier erhobenen Anspruch auf Zuziehung einer Vertrauensperson bei der (psychologischen) Begutachtung, nicht einmal eine gefestigte oder gar höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Sinne, sondern (soweit bis heute ersichtlich) nur (drei) obergerichtliche Entscheidungen, die Fallgestaltungen zum Gegenstand hatten, die auf den hier vorliegenden Fall auch gar nicht übertragbar sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547; OLG Hamm FamRZ 2015, 1126 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 9 W 3/18

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen: Zuziehung eines Zeugen durch den …

    Auf die Frage, ob in bestimmten Einzelfällen bei einer psychiatrischen oder psychologischen Exploration (um welche es vorliegend nicht ging) aus fachlichen Gründen keine dritte Person die Gesprächssituation zwischen dem Gutachter und dem Probanden stören sollte (vgl. dazu beispielsweise OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2013, 972; OLG Hamm, NJW 2015, 1461), kommt es nicht an.
  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LG Neuruppin, 17.12.2018 - 2 T 109/18

    Befangenheitsantrag wegen unangemessenem Verhalten des Sachverständigen

  • OLG Hamm, 28.12.2016 - 13 UF 201/16
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 3 CS 20.1642

    Folgen verweigerter Mitwirkung an einer angeordneten Untersuchung zur …

  • KG, 27.04.2015 - 16 UF 244/14

    Elterliche Sorge: Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge; …

  • VG Schleswig, 04.01.2023 - 12 B 58/22
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 4 UF 39/20
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2015 - I-15 W 302/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2855
OLG Hamm, 16.01.2015 - I-15 W 302/14 (https://dejure.org/2015,2855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2015 - I-15 W 302/14 (https://dejure.org/2015,2855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - I-15 W 302/14 (https://dejure.org/2015,2855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bekanntgabe eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt darf die Nacherben nicht über Grundstücksgeschäfte des Vorerben informieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bekanntgabe eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtstellung des Nacherben bei Verfügungen des Vorerben über Grundstücke; Pflicht des Grundbuchamts zur Bekanntgabe von Eintragungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verletzung der Rechte gemäß § 55 GBO der im Grundbuch eingetragenen Nacherben durch Verfügung des Vorerben über das Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 113
  • FamRZ 2015, 1139
  • ErbR 2015, 281
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten leitet sich hier aus ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1984, 419) ab, das beeinträchtigt wird, wenn ohne hinreichende gesetzliche Grundlage Rechtsvorgänge aus ihrem privaten Bereich Dritten bekannt gegeben werden.
  • BGH, 14.07.1969 - V ZR 122/66

    Erbbaurechtsbestellung durch Vorerben

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Dass ihr von vornherein ein Mangel anhaftet, nämlich die Eignung, unter bestimmten Voraussetzungen später unwirksam zu werden, steht der gegenwärtigen Wirksamkeit der Verfügung unter erbrechtlichem Gesichtspunkt nicht entgegen (BGHZ 52, 269 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntmachung der Eintragung einer neuen Eigentümerin in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (vgl. zum Begriff der Entscheidung im Sinne des § 71 GBO Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn. 6 und zum vergleichbaren Fall bei der Entscheidung des Rechtspflegers nach § 349 Abs. 1 FamFG, ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten mit seinem ganzen Inhalt bekanntzugeben, Senat Rpfleger 2012, 543 = DNotZ 2013, 37).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Rn. 14 Beschwerdeberechtigt im Rahmen der Grundbuchbeschwerde nach § 71 GBO ist - im Kern sachgleich mit § 59 Abs. 1 FamFG - derjenige, der durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127; Senat FGPrax 1995, 181).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39575
OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11 (https://dejure.org/2014,39575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2014 - 9 U 9/11 (https://dejure.org/2014,39575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 9 U 9/11 (https://dejure.org/2014,39575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Formlos wirksames Hofübergabeversprechen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 311b BGB, § 2276 BGB
    Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens; Fälligkeitszeitpunkt für den Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrages; Bindungswirkung des Hofübergabeversprechens; Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages hinsichtlich der Höhe der ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Hofübergabevorvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen formlos zustande kommen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versprechen darf man nicht brechen - Die Zusage eines Landwirts, den Hof an den Sohn zu übergeben, ist ein verpflichtender Vorvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamer Hofübergabevorvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen formlos zustande kommen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Hofübergabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustandekommen eines formlosen Hofübergabevorvertrages durch Versprechen der späteren Hofübergabe; Bestimmung des Inhalts des abzuschließenden Hauptvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ErbR 2015, 281
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Rn. 53 a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).

    Rn. 67 8. Allerdings wäre der Beklagte dann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr an sein Versprechen gebunden, wenn nachträglich wesentliche Veränderungen eingetreten wären, die ein Festhalten des Beklagten an seiner Verpflichtung unbillig erscheinen lassen würden (vgl. ausführlich BGH, Beschluss vom 16.02.1954 - V BLw 60/53 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff.).

    Rn. 69 aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

    (Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Rn. 53 a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, welche Gegenleistungen des Übernehmers bei der Hofübergabe der Üblichkeit entsprechen, wobei die Leistungsfähigkeit des Hofes einerseits und die Versorgungssituation des Beklagten andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 23, 249, 262).

    Rn. 69 aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

    (Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).

  • OLG Hamm, 04.10.1990 - 10 W 137/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Von Bedeutung ist das Vertrauen des Abkömmlings insbesondere dann, wenn er es im Hinblick auf die beabsichtigte spätere Übergabe unterlässt, sich anderweitig eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen (vgl. beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).

    Rn. 69 aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    In einem derartigen Fall sind die erforderlichen Bedingungen des Hauptvertrags nach Treu und Glauben zu bestimmen (vgl. BGH, NJW 2006, 2843).
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Bei der Änderung der Rente gemäß § 323 ZPO sind die Grundsätze des BFH/NV 1994, S. 848 und BFH 1996, 669 und BStBl. I 1996, 1508 zu beachten.
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 12/82

    Formloser bindender Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Rn. 54 Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung sind folgende Voraussetzungen für einen formlos wirksamen Hofübergabevorvertrag entscheidend: Da es um die Erhaltung einer Familientradition geht, kommt ein formlos wirksames Versprechen nur gegenüber einem Abkömmling in Betracht (vgl. BGHZ 87, 237).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2014 - I-10 W 71/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36904
OLG Hamm, 23.10.2014 - I-10 W 71/14 (https://dejure.org/2014,36904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2014 - I-10 W 71/14 (https://dejure.org/2014,36904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - I-10 W 71/14 (https://dejure.org/2014,36904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genehmigung Hofübergabevertrag, Beschwerdebefugnis der weichenden Erben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HöfeO § 17 Abs. 3, HöfeVfO § 16, GrdstVG §§ 2 ff, LwVG § 9, FamFG § 59 Abs. 1
    Genehmigung Hofübergabevertrag, Beschwerdebefugnis der weichenden Erben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde der nicht am Hofübergabevertrag beteiligten Erben gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Übertragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein Beschwerderecht der nicht an einem Übergabevertrag beteiligten weichenden Erben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein Beschwerderecht der nicht an einem Übergabevertrag beteiligten weichenden Erben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde der nicht am Hofübergabevertrag beteiligten Erben gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Übertragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1139
  • ErbR 2015, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2007 - BLw 14/07

    Beschwerdebefugnis des weichenden Erben gegen die gerichtliche Genehmigung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 10 W 71/14
    Der Senat folgt insoweit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte (vgl. etwa: BGH, ZEV 2009, 145; ZEV 1996, 353; OLG Hamm, RdL 1996, 245; OLG Celle, AgrarR 199, 162).

    Rn. 28 Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof ausnahmsweise das Beschwerderecht eines nicht am Übergabevertrag beteiligten Dritten bejaht hat, wenn dieser eine Rechtsbeeinträchtigung geltend machen konnte, weil der Hofübergeber bereits vor Abschluss des Vertrages infolge Erbvertrages oder bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamentes oder durch sog. formlos bindende Hoferbenbestimmung verbindlich ihn als seinen Hoferben bestimmt hatte; denn dem verbindlich bestimmten Hoferben kommt unter den genannten Voraussetzungen eine gesicherte Anwartschaft auf den Hof zu, die einem subjektiven Recht i.S.v. § 59 I FamFG gleichgestellt ist (vgl. BGH, ZEV 2009, 145 f.).

  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen …

    Rn. 25 bb) Die Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 10 W 71/14, juris Rn. 24) und Celle (…Beschluss vom 26. August 2014 - 7 W 51/14 (L), juris Rn. 8) haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • OLG Köln, 02.05.2016 - 23 WLw 5/16

    Zulässigkeit der Beschwerde des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, hat der an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligte weichende Erbe grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt seiner eigenen Erbchance noch unter dem seiner gesetzlichen oder vertraglichen Abfindungsansprüche noch allein aus dem seiner formellen Beteiligteneigenschaft in dem Verfahren; ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen der Hofeigentümer vor dem Abschluss des Übergabevertrags den Beschwerdeführer erbvertraglich, durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder durch formlos bindende Hoferbenbestimmung (Übertragung der Bewirtschaftung und Beschäftigung auf dem Hof) bereits zum Hoferben bestimmt und der Beschwerdeführer so eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hatte, die einem subjektiven Recht i. S. von § 59 Abs. 1 FamFG gleichgestellt ist (vgl. etwa BGH ZEV 2009, 145 = FamRZ 2008, 261; OLG Hamm Beschl. v. 23.10.2014 - 10 W 71/14, BeckRS 2014, 22359; OLG Oldenburg FGPrax 2010, 99).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27240
OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14 (https://dejure.org/2014,27240)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2014 - 2 Wx 148/14 (https://dejure.org/2014,27240)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 2 Wx 148/14 (https://dejure.org/2014,27240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2205 S. 2
    Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers kann durch seine privatschriftliche Erklärung nachgewiesen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers kann durch seine privatschriftliche Erklärung nachgewiesen werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände

Papierfundstellen

  • ErbR 2015, 281
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt immer dann vor, wenn der Testamentsvollstrecker (objektiv gesehen) ohne gleichwertige Gegenleistung ein Opfer aus der Erbschaftsmasse bringt und (subjektiv betrachtet) entweder den Mangel der Gleichwertigkeit der Gegenleistung erkennt oder bei ordnungsmäßiger Verwaltung hätte erkennen müssen (BGHZ 57, 84).

    Rn. 58 Wird die Entgeltlichkeit nach vorstehenden Maßstäben nicht nachgewiesen, lässt sich das Eintragungshindernis nicht allein - wie vom Grundbuchamt angenommen - durch die Vorlage einer Zustimmung der Erbin in der Form des § 29 GBO beheben, vielmehr bedarf es zusätzlich der Zustimmung sämtlicher Vermächtnisnehmer, da auch diese vom Schutzzweck des § 2205 Satz 3 BGB erfasst werden (BGHZ 57, 84; BayObLGZ 1986, 208;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2205 Rn. 30).

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem …

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14
    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208; OLG Frankfurt ZEV 2011, 534; ZEV 2012, 325;… Demharter, a.a.O., § 52 Rn. 23 m.w.N.;… Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2205 Rn. 51;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 3436).

    Rn. 58 Wird die Entgeltlichkeit nach vorstehenden Maßstäben nicht nachgewiesen, lässt sich das Eintragungshindernis nicht allein - wie vom Grundbuchamt angenommen - durch die Vorlage einer Zustimmung der Erbin in der Form des § 29 GBO beheben, vielmehr bedarf es zusätzlich der Zustimmung sämtlicher Vermächtnisnehmer, da auch diese vom Schutzzweck des § 2205 Satz 3 BGB erfasst werden (BGHZ 57, 84; BayObLGZ 1986, 208;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2205 Rn. 30).

  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14
    Insoweit ist ihm im Wege der Zwischenverfügung Gelegenheit zu geben; das Rechtsmittelgericht kann eine Zwischenverfügung durch die Angabe weiterer Mittel zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses ergänzen (BayObLG NJW-RR 2000, 1545).
  • BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12

    Bemessung des Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des …

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14
    Rn. 63 Auszugehen ist bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung von den Schwierigkeiten, die mit der Behebung des Hindernisses verbunden sind (BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - V ZB 152/12 - juris).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 20 W 66/11

    Grundbuch: Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14
    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208; OLG Frankfurt ZEV 2011, 534; ZEV 2012, 325;… Demharter, a.a.O., § 52 Rn. 23 m.w.N.;… Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2205 Rn. 51;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 3436).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 360/10

    Anforderungen des Nachweises der fehlenden Unentgeltlichkeit durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14
    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208; OLG Frankfurt ZEV 2011, 534; ZEV 2012, 325;… Demharter, a.a.O., § 52 Rn. 23 m.w.N.;… Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2205 Rn. 51;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 3436).
  • OLG Nürnberg, 19.12.2019 - 15 W 4412/19

    Eigentumsumschreibung mit Löschung des Nacherbenvermerks - Voraussetzungen

    Der Urkundsnotar tritt in der Regel - und so auch hier - nicht selbst als Beteiligter, sondern aufgrund seiner Vertretungsmacht (vgl. § 15 Abs. 2 GBO) als Verfahrensbevollmächtigter eines solchen auf (OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 57).

    Die nur teilweise unentgeltliche Verfügung steht vielmehr der insgesamt unentgeltlichen gleich (vgl. OLG München…, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 139/12, juris Rn. 12; OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 45).

    Dabei lässt die Rechtsprechung auch eine privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht, genügen, dagegen nicht seine bloße Behauptung, die Verfügung sei unentgeltlich (…vgl. BayObLG, Rpfleger 1986, 470, juris Rn. 18; OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 46;… OLG München, MittBayNot 2012, 292, juris Rn. 11;… Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Geschäftswertfestsetzung ist bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung von den Schwierigkeiten auszugehen, die mit der Behebung des Hindernisses verbunden sind (BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - V ZB 152/12 - juris; OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 55 f.).

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 10 A 10355/14.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29706
OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 10 A 10355/14.OVG (https://dejure.org/2014,29706)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2014 - 10 A 10355/14.OVG (https://dejure.org/2014,29706)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2014 - 10 A 10355/14.OVG (https://dejure.org/2014,29706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 BArchG, § 3 BArchG, § 5 Abs 1 S 1 BArchG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Heimatortskarteien des Kirchlichen Suchdienstes als Archivgut des Bundes im Lastenausgleichsarchiv

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BArchG § 5
    Ausgestaltung der Heimatortskarteien (HOK) des Kirchlichen Suchdienstes (KSD) zu Archivgut des Bundes im Lastenausgleichsarchiv

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgestaltung der Heimatortskarteien (HOK) des Kirchlichen Suchdienstes (KSD) zu Archivgut des Bundes im Lastenausgleichsarchiv

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 115
  • DÖV 2015, 120
  • ErbR 2015, 281
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 43.12

    Bundesarchiv; Nutzungsrecht; Archivgut; Anbietungspflicht; Übergabepflicht; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 10 A 10355/14
    Sie werden sodann zu Archivgut umgewidmet, wenn das Bundesarchiv die Unterlagen anhand der Maßstäbe des § 3 BArchG als archivwürdig eingestuft und übernommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43/12 -, juris).
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