Rechtsprechung
| BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 |
Bordtreff-Steward
§ 626 BGB, Verdachtskündigung, Bagatelldiebstahl, keine Erforderlichkeit einer Abmahnung, Zumutbarkeitsprüfung bei nichtkündbarem Arbeitnehmer;
§ 87 Abs. 1 BetrVG, stichprobenhafte Taschenkontrolle
Volltextveröffentlichungen (10)
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BGB § 626
- Judicialis
BGB § 626
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Verdachtskündigung - Diebstahlsverdacht - Dringender Verdacht - Taschenkontrollen bei Arbeitnehmern - Mitbestimmung
- bag-urteil.com
Außerordentliche Verdachtskündigung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Außerordentliche Verdachtskündigung bei Bagatelldiebstahl
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Verdachtskündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 626 BGB
Kündigungsschutz; außerordentliche Verdachtskündigung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.03.1997 - 13 Ca 521/96
- LAG Hamburg, 08.07.1998 - 4 Sa 38/97
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Papierfundstellen
- BAGE 92, 184
- NJW 2000, 1969
- NJW 2010, 18
- MDR 2000, 279
- NZA 2000, 421
- DB 2000, 48
- FA 1999, 409
Wird zitiert von ... (183) Zitiert selbst (27)
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ("Art und Menge sowie Geringwertigkeit der Gegenstände", "nicht ausreichend schwerwiegende kriminelle Energie bzw. Schwere der strafbaren Handlung", "wertmäßig geringer zu bewertender Schinken", "qualitativ anderes Gewicht") auch für den Diebstahl oder die Unterschlagung von Sachen mit nur geringem Wert (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe [Verzehr eines Stücks Bienenstich]; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe [Entwendung dreier Kiwi-Früchte in einem anderen Warenhaus des Arbeitgebers]; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe [Diebstahl einer umstrittenen Menge Dieselkraftstoffs]; vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe [zum Verdacht der Entwendung eines Lippenstifts]; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe [Entwendung zweier Päckchen Tabak]; vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe [Mitnahme eines Liters Sahne im Wert von 4, 80 DM]; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe [Verkauf von Metallschrott]).Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (…z.B. Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe;… vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe;… vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 -, aaO, zu 3 der Gründe; ferner Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, aaO, zu B II 5 der Gründe).
Er hat die Prüfung des Abmahnungserfordernisses bei Störungen im Vertrauensbereich den Grundsätzen unterworfen, die für Kündigungen wegen Beeinträchtigungen im Leistungsbereich bereits bisher galten (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, aaO).
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen es offensichtlich ausgeschlossen ist, daß sie der Arbeitgeber hinnimmt, ist eine Abmahnung nicht erforderlich (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, aaO).
Nur so kann der Wertungswiderspruch verhindert werden, daß sonst der tariflich unkündbare Arbeitnehmer allein wegen seines besonderen Schutzes benachteiligt würde (vgl. zu § 15 KSchG Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - für die Amtliche Sammlung bestimmt; Schwerdtner in FS-Kissel, 1077 ff.; Höland, Anm. zu AP Nr. 143 zu § 626 BGB).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb außerdem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (Prüfung auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB), kann zur Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u.a. im sog. Bienenstichurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ("Art und Menge sowie Geringwertigkeit der Gegenstände", "nicht ausreichend schwerwiegende kriminelle Energie bzw. Schwere der strafbaren Handlung", "wertmäßig geringer zu bewertender Schinken", "qualitativ anderes Gewicht") auch für den Diebstahl oder die Unterschlagung von Sachen mit nur geringem Wert (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe [Verzehr eines Stücks Bienenstich]; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe [Entwendung dreier Kiwi-Früchte in einem anderen Warenhaus des Arbeitgebers]; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe [Diebstahl einer umstrittenen Menge Dieselkraftstoffs]; vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe [zum Verdacht der Entwendung eines Lippenstifts]; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe [Entwendung zweier Päckchen Tabak]; vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe [Mitnahme eines Liters Sahne im Wert von 4, 80 DM]; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe [Verkauf von Metallschrott]).
Objektive Kriterien für eine allein am Wert des entwendeten Gegenstandes ausgerichtete Abgrenzung in ein für eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich geeignetes und ein nicht geeignetes Verhalten lassen sich nicht aufstellen (zu allem Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 -, aaO, zu II 1 b der Gründe).
Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (z.B. Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe;… vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe;… vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 -, aaO, zu 3 der Gründe;… ferner Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, aaO, zu B II 5 der Gründe).
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ("Art und Menge sowie Geringwertigkeit der Gegenstände", "nicht ausreichend schwerwiegende kriminelle Energie bzw. Schwere der strafbaren Handlung", "wertmäßig geringer zu bewertender Schinken", "qualitativ anderes Gewicht") auch für den Diebstahl oder die Unterschlagung von Sachen mit nur geringem Wert (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe [Verzehr eines Stücks Bienenstich]; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe [Entwendung dreier Kiwi-Früchte in einem anderen Warenhaus des Arbeitgebers]; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe [Diebstahl einer umstrittenen Menge Dieselkraftstoffs]; vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe [zum Verdacht der Entwendung eines Lippenstifts]; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe [Entwendung zweier Päckchen Tabak]; vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe [Mitnahme eines Liters Sahne im Wert von 4, 80 DM]; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe [Verkauf von Metallschrott]).Diese Verpflichtung beinhaltet zugleich das Verbot, den Arbeitgeber rechtswidrig und vorsätzlich durch eine Straftat zu schädigen (Oetker, Anm. zum Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - SAE 1985, 171, 175).
cc) Erschwerend kommt hinzu, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer namentlich eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt nicht nur außerhalb seines konkreten Aufgabenbereichs bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 -, aaO, zu I 4 c der Gründe;… ebenfalls in diesem Sinne differenzierend Berkowsky, aaO, § 21 Rz 122 bis 124).
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Dem Landesarbeitsgericht ist zuzugeben, daß eine Abmahnung auch bei Handlungsweisen, die den sog. Vertrauensbereich berühren, nicht stets entbehrlich, sondern notwendig ist, wenn ein steuerbares Verhalten in Rede steht und es erwartet werden kann, daß das Vertrauen wiederhergestellt wird (Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB, zu II 1 d der Gründe).Daran zeigt sich jedoch, daß der Senat mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1997 (aaO) nur verdeutlicht hat, daß die früher getroffene Unterscheidung nach verschiedenen Störbereichen von bloß eingeschränktem Wert war.
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Bei der Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluß im Unterschied dazu maßgebend, daß der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Pflichtwidrigkeit tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 a der Gründe).Auf die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens kommt es für seine kündigungsrechtliche Bedeutung ohnehin nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 c der Gründe), zumal der Senat wegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO nicht an die tatsächlichen Feststellungen einer strafgerichtlichen Entscheidung gebunden ist (Senatsurteile vom 20. August 1997, aaO, zu II 1 c der Gründe, m.w.N.; vom 23. April 1998 - 2 AZR 442/97 -, n.v., zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94
Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
aa) Zwar kann die konkrete Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs im Revisionsverfahren allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32 = AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 2 der Gründe; vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f. = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4 der Gründe; jeweils zu § 626 BGB).Zwar kann das Revisionsgericht auch hinsichtlich des Erfordernisses einer vorherigen vergeblichen Abmahnung nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Prinzip den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes alle wesentlichen Umstände des Falles beachtet hat (beispielsweise Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 -, aaO, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Ist danach eine fristlose Kündigung gegenüber dem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer ausgeschlossen, so ist in den Fällen, in denen bei einem kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung in Betracht käme, weiter zu prüfen, ob bei dem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die lange Bindungsdauer die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist vorliegen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Es würde dem Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes widersprechen, dem altersgesicherten Arbeitnehmer eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist zu verweigern, wenn einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei (theoretisch) gleichem Kündigungssachverhalt - und Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - nur fristgerecht gekündigt werden könnte (Senatsurteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 -, aaO, m.w.N.).
- BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber berührt (BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 b der Gründe, zu der Überwachung eines TÜV-Prüfers bei seiner Prüftätigkeit durch einen Privatdetektiv).Obgleich der Zweck der Überprüfung darin besteht festzustellen, ob die Arbeitnehmer sich im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung so verhalten, wie es ihnen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht, das Eigentum des Arbeitgebers zu wahren, ohnehin gebietet (vgl. BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 -, aaO), berühren die Kontrollen nicht nur das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber.
- BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ("Art und Menge sowie Geringwertigkeit der Gegenstände", "nicht ausreichend schwerwiegende kriminelle Energie bzw. Schwere der strafbaren Handlung", "wertmäßig geringer zu bewertender Schinken", "qualitativ anderes Gewicht") auch für den Diebstahl oder die Unterschlagung von Sachen mit nur geringem Wert (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe [Verzehr eines Stücks Bienenstich]; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe [Entwendung dreier Kiwi-Früchte in einem anderen Warenhaus des Arbeitgebers]; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe [Diebstahl einer umstrittenen Menge Dieselkraftstoffs]; vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe [zum Verdacht der Entwendung eines Lippenstifts]; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe [Entwendung zweier Päckchen Tabak]; vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe [Mitnahme eines Liters Sahne im Wert von 4, 80 DM]; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe [Verkauf von Metallschrott]).Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (…z.B. Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe;… vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 -, aaO, zu 3 der Gründe;… ferner Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, aaO, zu B II 5 der Gründe).
- BAG, 16.10.1986 - 2 AZR 695/85
Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit für die Entscheidung über die …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ("Art und Menge sowie Geringwertigkeit der Gegenstände", "nicht ausreichend schwerwiegende kriminelle Energie bzw. Schwere der strafbaren Handlung", "wertmäßig geringer zu bewertender Schinken", "qualitativ anderes Gewicht") auch für den Diebstahl oder die Unterschlagung von Sachen mit nur geringem Wert (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe [Verzehr eines Stücks Bienenstich]; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe [Entwendung dreier Kiwi-Früchte in einem anderen Warenhaus des Arbeitgebers]; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe [Diebstahl einer umstrittenen Menge Dieselkraftstoffs]; vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe [zum Verdacht der Entwendung eines Lippenstifts]; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe [Entwendung zweier Päckchen Tabak]; vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe [Mitnahme eines Liters Sahne im Wert von 4, 80 DM]; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe [Verkauf von Metallschrott]).Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (…z.B. Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe;… vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 -, aaO, zu III 1 der Gründe; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 -, aaO, zu 3 der Gründe;… ferner Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, aaO, zu B II 5 der Gründe).
- LAG Hamburg, 08.07.1998 - 4 Sa 38/97
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer …
- BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83
Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
- BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
Mitbestimmung
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63
Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …
- BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen
- BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung
- BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73
Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95
Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …
- BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80
Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme
- BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 442/97
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des …
- BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Einordnung eines Diebstahls einer geringwertigen Sache durch einen Arbeitnehmer …
- ArbG Reutlingen, 04.06.1996 - 1 Ca 73/96
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung …
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (…Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 16, 17, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 184; 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90).. - LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter …
Die Anwendung dieser Vorschrift erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; APS/Dörner § 626 BGB Rn 28-30 m.w.N) in einer in zwei systematisch selbständigen Abschnitten abgestuften Prüfung.Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung.
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Das schließt es aber nicht aus, bei der Gewichtung des Kündigungssachverhalts auf die Höhe eines eingetretenen Schadens Bedacht zu nehmen (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 184).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Zum anderen muß auch in diesen Fällen die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört sein, daß jede weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist und es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (Senat 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 200; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; Preis/Hamacher in FS zum 50-jährigen Bestehen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz S 245, 266; Schwerdtner in FS Kissel S 1077, 1089 f.; Bröhl in FS Schaub S 55, 60). - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
Als erschwerend hat es der Senat gewertet, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereiches bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
aa) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass die Durchführung von Taschenkontrollen der Mitarbeiter unzweifelhaft dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt (vgl. BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184). - LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
Verdachtskündigung - unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons
Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (Prüfung auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB), kann zu der Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (…BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 a.a.O; v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 191).Auf die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens der Klägerin (Diebstahl, Unterschlagung und Betrug) kommt es für die kündigungsrechtliche Bedeutung nicht entscheidend an (BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).
In einem solchen Fall kann eine Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens nicht erwartet werden (BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
Fristlose Kündigung
a) Zwar kann die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 1 BGB) im Revisionsverfahren allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung zB 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 191).Der Arbeitnehmer bricht durch die Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).
Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (Prüfung auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB), kann zu der Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Rn. 18 a) Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (…bspw. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 25 ff., EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32;… 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 16, 17, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 92, 184). Das gilt unabhängig von der Höhe eines dem Arbeitgeber durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens.Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (…Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 27, aaO; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 264; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b bb der Gründe, aaO)..
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Beklagte hat schon keinen hinreichenden, auf objektive Umstände gegründeten dringenden Tatverdacht vorgetragen und ihre zumutbaren Aufklärungsbemühungen ausreichend dargelegt (zu den Anforderungen siehe ua. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - BAGE 93, 1). - BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06
Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung
- BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12
Schadensersatz - Detektivkosten
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung - …
- ArbG Berlin, 21.08.2008 - 2 Ca 3632/08
Kündigung wegen Manipulationsverdachts
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
Außerordentliche Verdachtskündigung
- ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von 6 Maultaschen
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- LAG Düsseldorf, 28.06.2019 - 6 Sa 994/18
Fristlose Kündigung eines Pförtners der Polizei
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00
Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des …
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle …
- ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 7 Ca 4977/08
§ 626 BGB; außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdeliktes bei geringem …
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber …
- BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag; …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07
Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit - …
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04
BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01
Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …
- LAG Hamm, 25.03.2011 - 10 Sa 1788/10
Außerordentliche Kündigung; Holzdiebstahl; Interessenabwägung; Entbehrlichkeit …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 Sa 1781/10
Verwertung heimlicher Videoaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume im …
- LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes
- BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07
Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des …
- LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
Unwirksame fristlose Kündigung wegen Verzehr von Brotaufstrich
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
Zur Kündigung wegen eines Vermögensdelikts unter Arbeitskollegen - …
- LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von …
- ArbG Koblenz, 08.10.2025 - 4 Ca 740/25
Ordentliche Verdachtskündigung - Fundbearbeiter - Falschaussage - Unterschlagung …
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Köln, 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Bestechlichkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung - Ausschlussfrist
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte …
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17
Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2012 - 24 Sa 1800/11
Unbefugte Herstellung und Vertrieb von BVG-Fahrscheinen - Verdachtskündigung
- LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2008 - L 3 AL 72/07
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung bei drohender …
- ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
Kündigung - Ankündigung des Arbeitnehmers - Abmahnung - Zukunftsprognose - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 148/12
Tarifliche Unkündbarkeit - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens
- ArbG Cottbus, 07.11.2007 - 7 Ca 1295/07
Fristlose, außerordentliche Kündigung wegen Tat und Verdacht der Misshandlung …
- LAG Hessen, 08.01.2013 - 13 Sa 929/12
Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers mit dem Asperger-Syndrom; …
- BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07
Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme; …
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- OLG Saarbrücken, 22.08.2001 - 1 U 593/00
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund
- LAG Hamm, 22.02.2000 - 7 Sa 1353/99
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse
- ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09
Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal …
- LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Fristlose Kündigung wegen Nutzung des Internet während der Arbeitszeit zu …
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige …
- ArbG Essen, 27.09.2013 - 2 Ca 3550/12
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Geschäftsführer und Arbeitskollegen
- OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 116/01
Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregress; Fristlose Kündigung eines …
- LAG Hessen, 04.12.2007 - 13 Sa 654/07
Wirksamkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung
- LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
Fehlerhafte Angabe von als Arbeitszeiten gewerteten Reisezeiten als …
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02
außerordentliche Kündigung; Redakteur; Verstoß gegen Tendenzloyalität; fehlende …
- LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
Chronische Spiel- und Alkoholsucht eines Arbeitnehmers als wichtiger und die …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Außerordentliche Kündigung wegen Geldentnahme aus einer Bargeldkasse - …
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- ArbG Cottbus, 27.01.2010 - 7 Ca 868/09
Außerordentliche fristlose Kündigung bei Verdacht auf Missbrauch und Manipulation …
- LAG Niedersachsen, 27.05.2008 - 9 Sa 39/07
Ordentliche oder außerordentliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen …
- LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06
Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel
- LAG Niedersachsen, 08.03.2005 - 5 Sa 561/04
Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ; Rechtswidrige oder …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
Zur Anfechtung einer Eigenkündigung wegen widerrechtlicher Drohung mit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 11 Sa 363/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Eigentums- oder Vermögensdelikte zum Nachteil des …
- LAG Hamm, 28.04.2022 - 11 SaGa 2/22
Neubesetzung der Leitung des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts Warendorf - …
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 15 Sa 1880/06
Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 3 Sa 295/06
Abmahnung, außerordentliche Kündigung
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2000 - 5 Sa 240/00
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, wichtiger Grund, Pflichtverletzung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
Kündigung - Entwendung geringwertiger Sachen
- LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09
Außerordentliche fristlose Kündigung eines Online-Marketingvertrags mit …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
Vertretung eines Vereins - Verbot widerstreitender Interessen - Kündigung durch …
- LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
Kündigung wegen Missachtung von Verhaltensregeln
- OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 124/01
Eintrittspflicht einer Rechtschutzversicherung; Darlegungs- und Beweislast bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2020 - 3 Sa 435/19
Außerordentliche Kündigung - Spesenbetrug - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Bremen, 15.01.2014 - 2 Sa 66/12
Unwirksame ordentliche Verdachtskündigung eines Niederlassungsleiters wegen …
- LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 5 Sa 430/08
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Spesenbetrug, Fahrtkostenerstattung, …
- LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 9 Sa 286/08
Außerordentliche Kündigung - Löschung von Überstunden - Vorlage falscher …
- LAG Köln, 17.08.2001 - 11 (7) Sa 484/00
Verdachtskündigung; Betriebsgeheimnisse; Parteivernehmung; …
- ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen …
- LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1113/07
Wiederholte Verspätungen trotz Abmahnung als Grund zur außerordentlichen oder …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 633/04
Verdacht eines Vermögensdelikts und Kündigung
- LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Anspruch auf Wiedereinsetzung in …
- LAG Hamm, 31.08.2006 - 17 Sa 536/06
Verpflichtung des sich in Annahmeverzug befindlichen Arbeitgebers zum Ersatz des …
- LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor …
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1186/04
Personalratsanhörung, verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 04.09.2003 - 9 Sa 1399/02
Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Kündigungserklärungsfrist
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 12 Sa 35/13
Fristlose Kündigung - Beleidigung
- LAG Hamm, 10.12.2010 - 10 Sa 1509/10
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Verdachtskündigung; strafbare …
- ArbG Wuppertal, 31.03.2009 - 4 Ca 3853/08
Fristlose Kündigung wegen der Wegnahme geringwertiger Sachen (hier ein Wert von …
- LAG Köln, 20.02.2006 - 14 (8) Sa 1324/05
Kündigung wegen des Verdachts der Beihilfe zum Diebstahl
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2005 - 3 Sa 375/05
Außerordentliche Kündigung eines Bäckereifahrers bei versuchter Unterschlagung …
- LAG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 15 Sa 113/04
Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers
- ArbG Bochum, 22.12.2010 - 5 Ca 2700/10
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zuweisung von …
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 15 Sa 848/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Internet während …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03
Fristlose Kündigung wegen Beschädigung von Rohedelsteinen
- LAG Hamm, 18.02.2004 - 18 Sa 708/03
außerordentliche Kündigung, Vermögensdelikt, Rechtfertigungsgrund, abgestufte …
- LAG Thüringen, 09.12.2003 - 5 Sa 157/02
Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Zulässigkeit einer …
- LAG Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 15 TaBV 5/03
Zustimmungsersetzung zur beabsichtigten Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 15 TaBV 1/03
Auslegung des Antrags zur Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2025 - 7 SLa 215/24
Personen-, verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Schlechtleistung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 9 Sa 63/10
"Unverzüglichkeit" der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten …
- LSG Sachsen, 10.08.2006 - L 1 AL 102/05
Zeitweises Ruhen und teilweises Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation - Einhaltung der …
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 5 TaBV 3/05
Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes - Anforderungen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Mitgliedern der …
- LAG Köln, 10.10.2024 - 8 SLa 13/24
Verhaltensbedingte Kündigung
- ArbG Herne, 14.11.2019 - 4 Ca 1297/19
Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 TaBV 12/11
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09
Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 Sa 61/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - verhaltensbedingte Kündigung - …
- VG Frankfurt/Main, 26.01.2005 - 7 E 3766/04
Problematik einer außerordentlichen Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2004 - 4 Sa 328/04
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl geringwertiger Sachen ( hier Verzehr von …
- LAG Hessen, 06.05.2003 - 2 Sa 1665/02
Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher verhaltensbedingter …
- LAG Düsseldorf, 02.06.2000 - 9 Sa 1802/99
Wirksamkeit der verhaltensbedingten fristlosen Kündigung eines Bankkaufmanns …
- LAG Düsseldorf, 19.05.2000 - 9 TaBV 19/00
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bzgl. der Einführung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2012 - 9 Sa 177/12
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen strafgerichtlicher Verurteilung - …
- ArbG Cottbus, 28.11.2007 - 2 Ca 1256/07
Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung
- LAG Hamm, 20.11.2002 - 18 Sa 946/02
Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Irrtum, rechtswidrige Drohung mit einer …
- LAG Düsseldorf, 08.10.1999 - 14 Sa 1089/99
Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer fristlosen …
- ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen …
- ArbG München, 18.06.2008 - 30 Ca 600/08
Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Chefredakteur - Pressefreiheit - …
- ArbG Lüneburg, 19.05.2017 - 2 Ca 41/17
Fristlose Kündigung - Begründungserfordernis für Auflösungsantrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2017 - 4 Sa 274/16
Ordentliche Verdachtskündigung - dringender Verdacht - Diebstahl von …
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
Außerordentliche Kündigung; Verletzung der Integrität des Eigentums oder …
- LAG Hessen, 29.07.2009 - 6 Sa 748/08
Kündigung wegen privaten Verkaufs von Altmetall des Arbeitgebers - fehlerhafte …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 3 Sa 294/06
Abmahnung, außerordentliche Kündigung, ordnungsgemäße Personalratsanhörung
- LAG Berlin, 09.07.2002 - 7 Sa 40/02
Verstoß eines Arbeitnehmers gegen eine Kassenanweisung; Rechtsfolgen der …
- LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 579/01
Unzulässigkeit einer Verdachtskündigung bei nicht aufklärbarer Schlägerei im …
- LAG Thüringen, 11.04.2001 - 5 Sa 212/00
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeiten und kundenfeindlichem Verhalten
- LAG Hessen, 29.07.2009 - 6 Sa 739/08
Kündigung wegen privaten Verkaufs von Altmetall des Arbeitgebers - fehlerhafte …
- LAG Hessen, 11.01.2005 - 1 Sa 872/04
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2003 - 8 L 327/02
Ersetzung der verweigerten Zustimmung eines Personalrats zur außerordentlichen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2007 - 3 Sa 107/07
Abmahnung, ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Niedersachsen, 19.12.2006 - 15 Sa 39/06
Schmiergeldannahme; Spesenbetrug
- ArbG Paderborn, 01.06.2012 - 3 Ca 93/12
Äußerung auf Facebook über Arbeitgeber - fristlose verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 2 Sa 488/04
- LAG Thüringen, 05.08.2003 - 5 Sa 25/02
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch ein ausgesprochenes …
- VG Gießen, 15.10.2010 - 22 K 1932/10
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 1 Sa 295 e/10
Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Kündigung, …
- ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 823/07
Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des …
- ArbG Halberstadt, 06.04.2004 - 1 Ca 1788/03
Kündigung eines Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2003 - 8 Sa 538/02
- LAG Schleswig-Holstein, 16.04.2003 - 2 Sa 15/03
Kündigung, Unterschlagung, Diebstahl, Entwendung, geringwertig, Untreue
- LAG Hamm, 21.02.2003 - 7 Sa 1763/02
Wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB, Diebstahl von für die Verkaufsfilialen …
- ArbG Frankfurt/Main, 29.05.2002 - 9 Ca 6308/01
Stundenzettel: Falschangaben berechtigten zur fristlosen Kündigung
- LAG Hamm, 18.09.2001 - 13 Sa 665/01
Verdachtskündigung
- ArbG Cottbus, 13.01.2010 - 2 Ca 1127/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Verdachts des Diebstahls …
- ArbG Elmshorn, 17.07.2009 - 2 Ca 723c/09
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der Entwendung einer …
- ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
- ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 1024/07
Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2004 - 2 Ca 4034/04
- ArbG Cottbus, 03.02.2010 - 7 Ca 529/09
Versagung der weiteren Durchführung der Ausbildung eines Strafgefangenen wegen …
- ArbG Cottbus, 23.07.2008 - 2 Ca 428/08
Azubis dürfen sich bei studiVZ anmelden, ohne Kündigung zu riskieren!
- ArbG Cottbus, 23.07.2008 - 2 Ca 753/08
- LAG Hamm, 22.02.2006 - 18 Sa 1467/05
Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Diebstahls.
- ArbG Frankfurt/Main, 19.08.2002 - 9 Ca 6308/01
Stundenzettel: Falschangaben berechtigten zur fristlosen Kündigung
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Rechtsprechung
| BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
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BGB § 626; BAT §§ 54, 55 Abs. 1
- Judicialis
BGB § 626; ; BAT § 54; ; BAT § 55 Abs. 1
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Unkündbarkeit - Alkoholismus - Alkoholtest - Antrag
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit - Alkoholismus - Alkoholtest
- RA Kotz
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
- rechtsportal.de
BGB § 626; BAT §§ 54, 55 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst; außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 21.01.1997 - 2 Ca 2115/96
- LAG Bremen, 21.07.1998 - 1 Sa 119/97
- BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 828
- NZA 2000, 141
- BB 2000, 206
- DB 2000, 93
- FA 1999, 409
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (12)
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Will sich der Arbeitnehmer bei einem aufgrund objektiver Anhaltspunkte bestehenden Verdacht einer Alkoholisierung im Dienst mit Hilfe eines Alkoholtests entlasten, muß er in der Regel einen entsprechenden Wunsch von sich aus - schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht - an den Arbeitgeber herantragen (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Davon abgesehen beruft sich der Kläger in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die angeblich entgegenstehende Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 26. Januar 1995 (- 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, mit zust. Anm. von Fleck).
Außerdem ist - worauf die Beklagte zutreffend hat hinweisen lassen - ein derartiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers nicht ohne seine Einwilligung möglich, wie der Senat in dem angeführten Urteil ausführlich begründet hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995, aaO, zu B III 3 b und B III 4 b bb der Gründe).
Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob der Beklagten solche Möglichkeiten der Untersuchung überhaupt zur Verfügung standen (dazu Senatsurteil vom 26. Januar 1995, aaO, zu B III 3 b aa der Gründe) und/oder ob sie sie aufgrund einer eventuell bestehenden Fürsorgepflicht hätte einräumen müssen.
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Verwendet nämlich ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Tarifparteien diesen in seiner allgemein gültigen Bedeutung im Sinne des § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT und vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 2 a der Gründe).a) Wie in der Rechtsprechung des Senats entschieden ist (vgl. Urteile vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit; vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO und vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - n.v.), kann bei einem Ausschluß der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften nur im Ausnahmefall auch eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung in Betracht kommen; Krankheit ist danach zwar nicht als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB ungeeignet; an eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so daß nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann.
Dabei haben sie zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (u.a. Senatsurteil vom 9. September 1992, aaO) ausgeführt, hier sei ausnahmsweise die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit anzuerkennen.
- BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
a) Wie in der Rechtsprechung des Senats entschieden ist (vgl. Urteile vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit;… vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO und vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - n.v.), kann bei einem Ausschluß der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften nur im Ausnahmefall auch eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung in Betracht kommen; Krankheit ist danach zwar nicht als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB ungeeignet; an eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so daß nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann.b) Bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (Senatsurteil vom 12. Juli 1995, aaO, zu II 3 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
a) Wie in der Rechtsprechung des Senats entschieden ist (vgl. Urteile vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit;… vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO und vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - n.v.), kann bei einem Ausschluß der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften nur im Ausnahmefall auch eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung in Betracht kommen; Krankheit ist danach zwar nicht als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB ungeeignet; an eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so daß nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann.Im gleichen Sinne hat der Senat in dem oben erwähnten Urteil vom 9. Juli 1998 (- 2 AZR 201/98 - n.v.) für den Fall von Alkoholismus als Grund für eine außerordentliche Krankheitskündigung entschieden.
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Insofern verdienen dieselben Grundsätze Anwendung, wie sie der Senat im Urteil vom 21. März 1996 (- 2 AZR 455/95 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Krankheit) für den Fall dauernder krankheitsbedingter Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, aufgestellt hat. - BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90
Kündigung, die im Zusammenhang mit dieser Alkoholsucht des Arbeitnehmers steht - …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Der Senat hat in einem Parallelfall aus Gründen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer Personen, worauf sich die Beklagte ebenfalls vorliegend berufen hat, die Einsatzfähigkeit eines an Trunksucht leidenden Arbeitnehmers verneint (Senatsurteil vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33, zu II 4 der Gründe). - BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Insofern verdienen dieselben Grundsätze Anwendung, wie sie der Senat im Urteil vom 21. März 1996 (- 2 AZR 455/95 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Krankheit) für den Fall dauernder krankheitsbedingter Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, aufgestellt hat. - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Ohnehin sind hier, da es sich um eine alkoholbedingte Suchtkrankheit handelt, geringere Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Ohnehin sind hier, da es sich um eine alkoholbedingte Suchtkrankheit handelt, geringere Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Verwendet nämlich ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Tarifparteien diesen in seiner allgemein gültigen Bedeutung im Sinne des § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT und vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54
Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil …
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen in seiner allgemeingültigen Bedeutung iSd. § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2). - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung
Ebenso kann eine negative Prognose dann berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach abgeschlossener Therapie rückfällig geworden ist (BAG 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - zu II 2 b bb der Gründe). - BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten
Für eine solche negative Prognose stellt die Rechtsprechung vor allem darauf ab, ob es sich um einen Rückfall nach erfolgter Therapie handelt (vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2).
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
Für eine personenbedingte Beendigungskündigung aus wichtigem Grund, deren Wirksamkeit sich nach § 54 BAT, § 626 BGB beurteilt, gilt diese Einschränkung nicht (…Uttlinger/Breier/Kiefer/Hofmann/Pühler BAT aaO;… Böhm/Spiertz /Steinherr/Sponer BAT Stand: Dezember 2000 § 55 Rn. 27; vgl. Senat 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2).Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Tarifparteien diesen in seiner allgemeingültigen Bedeutung iSd. § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (Senat 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2 mwN).
Auch wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, kann eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein (Senat 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - aaO).
Er muß den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (Senat 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - aaO mwN).
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11
Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht
Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen (BAG 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2; 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 1). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Tarifparteien diesen in seiner allgemein gültigen Bedeutung iSd. § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (BAG 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2 mwN). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
Kündigung - LKW-Fahrer - Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung
Der Kläger ist auch nicht etwa nach abgeschlossener Therapie rückfällig geworden, was wiederum eine negative Prognose rechtfertigen könnte (vgl. BAG v. 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - ). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
Alkohol, Kündigung, Rückfall
Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1999 - 2 AZR 123/99, BAG, Urteil vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98, BAG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90, jeweils mit weiteren Nachweisen), der sich auch die Berufungskammer anschließt.Die negative Gesundheitsprognose kann nämlich in der Regel erst dann gestellt werden, wenn der Arbeitnehmer entweder zur Therapie nicht bereit oder trotz vorausgegangener Therapie rückfällig geworden ist (BAG, Urteil vom 16. September 1999 - 2 AZR 123/99).
- LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13
Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall, …
Alkoholabhängigkeit erfüllt den arbeitsrechtlichen Krankheitsbegriff (BAG vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99;… BVerwG vom 11.11.1999 - 2 A 5/98, Rn. 17;… ErfK/Oetker, § 1 KSchG, Rn. 153).Da aber an einer Kündigung wegen Erkrankung des Arbeitnehmers schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen ist, kann nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer für den Arbeitgeber unzumutbar sein (BAG vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99, Rn. 19; vgl. LAG Köln vom 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06; LAG Rheinland-Pfalz vom 26.05.2011 - 7 Sa 506/09).
die negative Gesundheitsprognose zu stellen (BAG vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99, Rn. 22).
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
Da die Einhaltung der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar sein dürfte, wird eine Kündigung aus wichtigem Grund aber nur ganz ausnahmsweise, zB bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf Grund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarung in Betracht kommen, wobei grundsätzlich die der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2;… KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 105;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 551 ff.; Conze ZTR 1987, 99, 102; Weng DB 1977, 676, 677). - LAG München, 14.10.2021 - 3 Sa 83/21
Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung
- LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholsucht; negative Prognose bei erfolglosen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2012 - 15 Sa 911/12
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - Beeinträchtigung betrieblicher …
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel
- LAG München, 10.05.2012 - 3 Sa 1134/11
Personenbedingte Kündigung, Alkoholerkrankung, erhebliche betriebliche …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01
Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …
- ArbG Emden, 28.10.2011 - 3 Ca 122/11
Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit - Rückfall - verhaltensbedingte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 419/10
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht
- ArbG Naumburg, 06.09.2007 - 1 Ca 956/07
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht - Betriebliches …
- LAG Hamm, 14.07.2004 - 2 Sa 1512/03
Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung, …
- LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 17 Sa 540/10
Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit; unwirksame außerordentliche und ordentliche …
- ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07
Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2015 - 7 Sa 641/14
Verhaltensbedingte hilfsweise personenbedingte Kündigung - unentschuldigtes …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - unterschiedliche tarifliche …
- LAG Hamm, 23.09.2003 - 6 Sa 168/03
Kündigung wegen dauernder Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
- ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20
Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis â€" …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht
- LAG Hamm, 30.05.2006 - 12 Sa 2300/05
Ordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht des Arbeitnehmers
- ArbG Wuppertal, 08.03.2010 - 1 Ca 2434/09
Fristlose Kündigung, Alkohol. personenbedingte Kündigung. negative …
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit
- LAG Hamm, 19.11.1999 - 5 Sa 105/99
Zahlung von Erschwerniszuschlägen; Musterprozessvereinbarung als Tarifvertrag; …
- LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07
Alkoholsucht, Therapiebereitschaft, negative Zukunftsprognose, ordentliche …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 AL 3603/07
- LAG Hamm, 31.01.2003 - 15 Sa 948/02
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines gem. § 53 Abs. 3 BAT …
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Rechtsprechung
| BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 |
Näherin
§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO, Verdrängung einer längeren tarifvertraglichen Kündigungsfrist, Art. 9 Abs. 3 GG, abstrakte Abwägung zwischen Belangen der Arbeitnehmer und der sonstigen Insolvenzgläubiger
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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InsO § 113 Abs. 1, Abs. 2; KO § 22
- Judicialis
InsO § 113 Abs. 1; ; InsO § ... 113 Abs. 2; ; KO § 22; ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Bekleidungsindustrie der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Mai 1979 in der Fassung vom 29. September 1994 § 22
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsverhältnis - Maßgebliche Kündigungsfrist - Konkursverwalter - Insolvenzverwalter - Höchstfrist
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs / in der Insolvenz
- RA Kotz
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs /in der Insolvenz
- rechtsportal.de
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 06.08.1997 - 6 Ca 1150/97
- LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Papierfundstellen
- BAGE 92, 41
- NJW 2000, 972
- ZIP 1999, 1933
- MDR 2000, 109
- NZA 1999, 1331
- NZI 2000, 39
- NZI 2001, 88
- BB 1999, 1436
- BB 1999, 2459
- DB 1999, 1325
- DB 1999, 2472
- JR 2000, 131
- FA 1999, 409
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
a) Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1996 (- 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 ff.) als Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Betrachtung gewählt.Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings offengelassen, ob der Gesetzgeber insoweit auch zu Eingriffen berechtigt ist, die den Schutz sonstiger, nicht mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsgüter dienen (BVerfGE 94, 268, 284;… ablehnend Sachs/Höfling, aaO, Rz 137 a - Fn 320 - Hufen SAE 1997, 137, 139).
- BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73
Haftgrund Wiederholungsgefahr
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Das Zitiergebot soll lediglich ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfGE 35, 185, 188 f.).Ist den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten die Grundrechtseinschränkung bewußt, bedurfte es keiner besonderen Hervorhebung im Gesetz (vgl. BVerfGE 35, 185, 189).
- LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
Kündigung: Kündigungsfrist - Insolvenzordnung - Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 Sa 1639/97 -.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1998 - 9 Sa 1639/97 - wird zurückgewiesen.
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Die Verantwortung für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht (Art. 109 Abs. 2 GG) kann vielfältige gesetzliche Regelungen notwendig machen, die der Koalitionsfreiheit auch Schranken setzen können (BVerfGE 50, 290, 368). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Nach der Rechtsprechung ist eine enge Auslegung des Zitiergebots geboten (vgl. z.B. BVerfGE 83, 130, 154). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Grundrechte Dritter können der Koalitionsfreiheit Grenzen ziehen (BVerfGE 84, 212, 228). - BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz vor seiner Verkündung bereits abgeschlossene Lebenssachverhalte oder Rechtsbeziehungen nachträglich veränderten Bedingungen unterwirft (vgl. z.B. BVerfGE 94, 241, 258 f.). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Das ist bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64, 86 ff.). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Sie ist nach dem Rechtsstaatsprinzip - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG - im Interesse des Vertrauensschutzes der Beteiligten grundsätzlich untersagt (BVerfGE 88, 384, 403 f.). - BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Es handele sich um eine Formvorschrift, "die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert" (BVerfGE 28, 36, 46). - BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
- BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz vom …
- ArbG Stuttgart, 04.08.1997 - 18 Ca 1752/97
Verfassungsmäßigkeit von Artikel 6 des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsgesetzes …
- ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98
Kündigungsschutz; Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen durch § 113 …
- ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98
Kündigungsfrist im Konkurs
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83
Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82
Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1 …
- BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
- BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82
Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren - …
- BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe
- BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur …
Dem widersprechen (tarifvertragliche) Unkündbarkeitsklauseln (…BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 19; 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 116, 19; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 92, 41). - BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung
Zu diesen Vorschriften gehört auch § 113 Satz 2 InsO, durch den der Gesetzgeber einen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am Erhalt der Masse auf der anderen Seite gefunden hat (BT-Drs. 12/7302 S. 169; vgl. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 116, 19; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41). - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Der Fristenverstoß könne außerhalb der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG geltend gemacht werden (so auch zur Änderungskündigung BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 152/93 - AP BGB § 622 Nr. 43 = EzA BGB § 622 nF Nr. 47, zu B I 3 a der Gründe; vgl. auch 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41).
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ist verfassungsgemäß (vgl. BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41 = AP InsO § 113 Nr. 3).Dem entspricht es, daß das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Unternehmenseigentum als Grundrechtsposition anerkannt ist (so BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12
Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit
Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich dabei um eine "eigene" Kündigungsfrist als Höchstfrist, die sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Arbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 12/7302 S. 169; vgl. BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 92, 41;… Gottwald/Heinze/Bertram Insolvenzrechts-Handbuch 4. Aufl. § 105 Rn. 63, 67). - BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05
Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl
Das Entstehen von Masseschulden soll begrenzt werden, da der Insolvenzverwalter in der Regel keinen Beschäftigungsbedarf mehr hat und zu Lasten der anderen Gläubiger Ansprüche ohne eine Gegenleistung entstünden, wodurch diese wiederum in ihrem Grundrecht nach Art. 14 GG beeinträchtigt würden (ausführlich, auch zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm: BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41; vgl. auch Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 - AP ATG § 3 Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 137, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 15/22
Massenentlassung - Anzeige - aufgelöste Betriebsstruktur
Dabei hat er sich in Satz 1 der Bestimmung bewusst gegen die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden (Einzelheiten zur Entstehungsgeschichte des § 113 Satz 1 InsO BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - zu II 1 b bb der Gründe, BAGE 92, 41), wonach der Konkursverwalter an tarifvertragliche Unkündbarkeitsklauseln gebunden war, weil auch tarifvertragliche Kündigungsfristen zu den gesetzlichen Kündigungsfristen iSv. § 22 KO gehörten. - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ist verfassungsgemäß (vgl. BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41 = AP InsO § 113 Nr. 3).Dem entspricht es, daß das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Unternehmenseigentum als Grundrechtsposition anerkannt ist (so BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 772/06
Schadensersatz - Verfrühungsschaden - § 113 Satz 3 InsO
§ 113 Satz 1 InsO erlaubbt hingegen von Gesetzes wegen die ordentliche Kündigung selbst bei tariflicher Unkündbarkeit (vgl. BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41, 47 ff. = AP InsO § 113 Nr. 3 = EzA InsO § 113 Nr. 9). - BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz
Es gilt insoweit im Ergebnis nichts anderes als das, was der Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1999 (- 4 AZR 191/98 -NZA 1999, 1331 = FA 1999, 409 insoweit nur Leitsätze veröffentlicht auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zur Begründung dafür angeführt hat, daß eine längere tarifvertragliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse bei einer Kündigung durch den Konkurs-/Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs. 1 S 2 InsO vorgesehene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt wird.Dies hat der Senat im Urteil vom 16. Juni 1999 (- 4 AZR 191/98 - aaO) erkannt.
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag
- LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines …
- BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
§ 113 Abs. 1 InsO und Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu …
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
Nichtanzeige der Massenentlassung
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Hamm, 27.10.2004 - 2 Sa 2186/03
Wirksame Kündigung durch Insolvenzverwalter bei Betriebsstilllegung trotz …
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der …
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 1076/18
- LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 - 7 Sa 13/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 687/18
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 17 Sa 29/05
Anwendbarkeit der kurzen Insolvenzkündigungsfrist des §113 S 2 InsO auf …
- LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
Anwendbarkeit der (kurzen) Insolvenzkündigungsfrist des § 113 S 2 InsO auf …
- ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 12 Ca 1144/18
- LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 18 Sa 22/06
Insolvenzkündigungsfrist bei Konkursverfahren
- ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 11 Ca 1065/18
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung …
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 1199/18
- LAG Hessen, 14.12.2000 - 11 Sa 940/99
Ordentliche Kündigung durch Konkursverwalter wegen Stilllegung des Betriebes; …
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98
- ArbG Frankfurt/Main, 12.09.2018 - 11 Ca 4142/18
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung …
- ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 11 Ca 831/18
- LAG Hessen, 14.03.2000 - 11 Sa 922/99
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der …
- ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 11 Ca 832/18
- LAG Hessen, 14.12.2000 - 11 Sa 939/99
Ordentliche Kündigung durch Konkursverwalter wegen Stilllegung des Betriebes; …
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 70/98
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Rechtsprechung
| BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BetrVG § 103 Abs. 2; BGB § 626 Abs. l; EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. l; GG Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 2
- Judicialis
BetrVG § 103 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 6 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsratsmitglied - Außerordentliche Kündigung - Strafrechtliche Verurteilung - Fehlende Rechtskraft der Verurteilung - Zustimmungsersetzung - Erneutes Zustimmungsersetzungsverfahren - Nicht rechtskräftiges Strafurteil - Neue Tatsache
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
Erneutes Zustimmungsersetzungsverfahren nach rechtskräftiger Zurückweisung des Zustimmungsersetzungsantrags - nicht rechtskräftiges Strafurteil als neue Tatsache?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller Belästigung
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 27.01.1998 - 8 BV 46/97
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
- BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1132
- MDR 2000, 339
- NZA 2000, 158
- BB 1999, 2197
- BB 2000, 306
- DB 1999, 2014
- DB 2000, 229
- JR 2000, 484
- FA 1999, 409
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (11)
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Die Unschuldsvermutung steht zwar vor der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung weder einer Tat-, noch einer Verdachtskündigung entgegen (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18, 26 f. = AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 3 c der Gründe).Daraus kann aber nicht geschlossen werden, daß sie arbeitsrechtlich ohne jede Bedeutung wäre; vielmehr ist sie als verfassungsrechtliche Wertung bei der Auslegung und Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 626 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen und findet so mittelbar Eingang in das Privatrecht (vgl. Lücke, BB 1997, 1842, 1845; Weber, SAE 1996, 57; Belling, Anm. zu AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, unter III).
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
b) Ob die nicht rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des Beteiligten zu 3) als eine solche neue Tatsache anzusehen wäre, wenn die Arbeitgeberin nun nicht mehr eine Tatkündigung, sondern eine Verdachtskündigung beabsichtigen würde (vgl. zu der gebotenen Unterscheidung der Verdachts- von der Tatkündigung zuletzt Senatsurteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 a und b der Gründe, mwN), erscheint zweifelhaft, kann aber dahinstehen.Diese Auslegung des Zustimmungsersuchens durch das Landesarbeitsgericht, die im Rechtsbeschwerdeverfahren ohnehin nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl., allerdings zur Revision im Urteilsverfahren, Senatsurteil vom 20. August 1997, aaO, zu II 1 b der Gründe), ist rechtlich nicht zu beanstanden; die Arbeitgeberin hat mit ihrer Rechtsbeschwerde insoweit auch keine Rügen erhoben.
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Für sich genommen ist das nicht rechtskräftige Strafurteil nicht geeignet, eine Tatkündigung zu rechtfertigen; vielmehr haben die Arbeitsgerichte im Kündigungsschutzprozeß bzw. wie hier im Zustimmungsersetzungsverfahren ohne Bindung an das Strafurteil den Sachverhalt selbst aufzuklären und zu bewerten (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO; vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, aaO, zu B II 4 und III 3 b dd der Gründe).Insoweit ist im Vorfeld einer Kündigung das Strafurteil zwar eine neue Tatsache, die verdachtsverstärkend (bis hin zur Begründung der Überzeugung des Arbeitgebers von der Tatbegehung) wirken kann (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992, aaO, zu B II 3 d bb der Gründe;… Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26, aaO, zu II 3 der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 TaBV 44/98 - Beschluß vom 4. September 1998.Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. September 1998 - 11 TaBV 44/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Unabhängig von den eigentlichen Tatvorwürfen könnte die Weiterbeschäftigung eines strafrechtlich nicht rechtskräftig verurteilten Arbeitnehmers für den Arbeitgeber erst dann im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar werden, wenn die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Druckkündigung vorliegen würden (vgl. zur Druckkündigung zuletzt Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Insoweit ist im Vorfeld einer Kündigung das Strafurteil zwar eine neue Tatsache, die verdachtsverstärkend (bis hin zur Begründung der Überzeugung des Arbeitgebers von der Tatbegehung) wirken kann (…vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992, aaO, zu B II 3 d bb der Gründe; Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26, aaO, zu II 3 der Gründe). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Diesem Rückgriff steht die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht entgegen, denn zwischen den Tatvorwürfen und der neuen Tatsache des strafrechtlichen Unwerturteils besteht insoweit ein untrennbarer sachlicher Zusammenhang (vgl. - allerdings zu einer als Gesamtverhalten zu würdigenden Kette von Pflichtverletzungen - Senatsurteile vom 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383 und vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 4 und 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist). - BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Zwar könnte hier deshalb etwas anderes gelten, weil die erst nach Schluß der Anhörung in der Beschwerdeinstanz erfolgte Verwerfung der Revision des Beteiligten zu 3) gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17. Juni 1998 unstreitig und offenkundig ist (vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147, 150 f. = AP Nr. 21 zu § 554 ZPO; BGH Urteil vom 2. Dezember 1974 - II ZR 132/73 - LM § 387 BGB Nr. 53;… Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 93 Rz 3 in Verbindung mit § 73 Rz 31;… derselbe in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 561 Rz 22 ff., mwN;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 96 Rz 13). - BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76
Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
f) Im vorliegenden Verfahren kann die inzwischen eingetretene Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung des Beteiligten zu 3) als neue Tatsache nicht berücksichtigt werden, obwohl die Arbeitgeberin den Betriebsrat auch unter diesem zusätzlichen Gesichtspunkt vergeblich um Zustimmung zur Kündigung des Beteiligten zu 3) ersucht hatte, von daher also nicht an einem Nachschieben gehindert wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972). - BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74
Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der …
Auszug aus BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Diesem Rückgriff steht die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht entgegen, denn zwischen den Tatvorwürfen und der neuen Tatsache des strafrechtlichen Unwerturteils besteht insoweit ein untrennbarer sachlicher Zusammenhang (vgl. - allerdings zu einer als Gesamtverhalten zu würdigenden Kette von Pflichtverletzungen - Senatsurteile vom 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383 und vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 4 und 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist). - BGH, 02.12.1974 - II ZR 132/73
Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall
- BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -.Ein weiteres, von der Arbeitgeberin nach der Verurteilung des Beteiligten zu 3) durch das Amtsgericht Wipperfürth eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren blieb in drei Instanzen erfolglos (vgl. Senatsbeschluß 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38).
a) Die gemäß § 322 Abs. 1 ZPO iVm. §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG mit dem Beschluß des Senats vom 16. September 1999 (aaO) eingetretene materielle Rechtskraft der den Antrag zurückweisenden Entscheidung in dem Vorverfahren steht der Berücksichtigung der erst nach der letzten Anhörung in den Tatsacheninstanzen dieses Vorverfahrens rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen.
Der Senat hat in dem Verfahren 2 ABR 68/98 die Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund ihrer Rechtshängigkeit im vorliegenden Verfahren nicht als neue Tatsache berücksichtigt (16. September 1999 aaO zu II 2 f der Gründe).
Dies war im Verfahren 2 ABR 68/98 aufgrund der Erforderlichkeit weiterer Tatsachenfeststellungen nicht möglich.
Der Senat hat im Beschluß vom 16. September 1999 (aaO zu II 2 e der Gründe) angenommen, daß die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen einer im Betrieb begangenen Straftat in Verbindung mit der vorgeworfenen Tat als neue Tatsache an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu begründen, weil sie den Betriebsfrieden gefährden kann.
Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 16. September 1999 (aaO) ausgeführt hat, ist ein Strafurteil ohne Rückkoppelung an die eigentlichen Tatvorwürfe nicht geeignet, ein persönliches Defizit des Arbeitnehmers (fehlende Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Eignung) zu belegen, das als personenbedingter Grund zur Kündigung berechtigen würde.
Selbst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Unschuld geltend zu machen (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).
Erforderlich ist substantiierter Vortrag (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).
Ergibt danach die Prüfung durch die Arbeitsgerichte, daß auf der Grundlage der Schilderung des Arbeitnehmers der Tatvorwurf unberechtigt, nach der Darstellung des Arbeitgebers dagegen die strafgerichtliche Schuldfeststellung zutreffend ist, sind die Vorwürfe gegebenenfalls unter Berücksichtigung neuer Beweismittel durch eine erneute Beweisaufnahme ein weiteres Mal aufzuklären (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AB R 1/00
Verdacht auf sexuelle Belästigung Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Hinweis des Senats: vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98-.Ein weiteres, von der Arbeitgeberin nach der Verurteilung des Beteiligten zu 3) durch das Amtsgericht Wipperfürth eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren blieb in drei Instanzen erfolglos (vgl. Senatsbeschluß 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38).
a) Die gemäß § 322 Abs. 1 ZPO iVm. §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG mit dem Beschluß des Senats vom 16. September 1999 (aaO) eingetretene materielle Rechtskraft der den Antrag zurückweisenden Entscheidung in dem Vorverfahren steht der Berücksichtigung der erst nach der letzten Anhörung in den Tatsacheninstanzen dieses Vorverfahrens rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen.
Der Senat hat in dem Verfahren 2 ABR 68/98 die Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund ihrer Rechtshängigkeit im vorliegenden Verfahren nicht als neue Tatsache berücksichtigt (16. September 1999 aaO zu 112 f der Gründe).
Dies war im Verfahren 2 ABR 68/98 aufgrund der Erforderlichkeit weiterer Tatsachenfeststellungen nicht möglich.
Der Senat hat im Beschluß vom 16. September 1999 (aaO zu 112 e der Gründe) angenommen, daß die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen einer im Betrieb begangenen Straftat in Verbindung mit der vorgeworfenen Tat als neue Tatsache an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu begründen, weil sie den Betriebsfrieden gefährden kann.
Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 16. September 1999 (aaO) ausgeführt hat, ist ein Strafurteil ohne Rückkoppelung an die eigentlichen Tatvorwürfe nicht geeignet, ein persönliches Defizit des Arbeitnehmers (fehlende Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Eignung) zu belegen, das als personenbedingter Grund zur Kündigung berechtigen würde.
Selbst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Unschuld geltend zu machen (Senat 16. September 1999 aaO zu 112 e der Gründe).
Erforderlich ist substantiierter Vortrag (Senat 16. September 1999 aaO zu 112 e der Gründe).
Ergibt danach die Prüfung durch die Arbeitsgerichte, daß auf der Grundlage der Schilderung des Arbeitnehmers der Tatvorwurf unberechtigt, nach der Darstellung des Arbeitgebers dagegen die strafgerichtliche Schuldfeststellung zutreffend ist, sind die Vorwürfe gegebenenfalls unter Berücksichtigung neuer Beweismittel durch eine erneute Beweisaufnahme ein weiteres Mal aufzuklären (Senat 16. September 1999 aaO zu 112 e der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16
Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung
Rn. 94 Die Beklagte beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf den Beschluss des BAG vom 16.09.1999 (NZA 2000, 158).Rn. 99 Das BAG (16.09.1999 a. a. O.) hat also angenommen, dass die (noch) nicht rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung eines Betriebsratsmitglieds keine Tatsache ist, die eine Ersetzung einer Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds zulassen würde, wenn bereits in einem früheren Verfahren die Zustimmungsersetzung rechtskräftig mit der Begründung versagt wurde, die Tatvorwürfe seien nicht erwiesen.
Wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 16.9.1999 (NZA 2000, 158) ausgeführt hat, ist ein Strafurteil ohne Rückkoppelung an die eigentlichen Tatvorwürfe nicht geeignet, ein persönliches Defizit des Arbeitnehmers (fehlende Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Eignung) zu belegen, das als personenbedingter Grund zur Kündigung berechtigen würde.
Selbst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Unschuld geltend zu machen (Senat [16.9.1999], NZA 2000 158 [zu II 2e]).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Dies gilt auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren; auch die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4 zu B II 4 a der Gründe; 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 zu II 2 c der Gründe).Ob und inwieweit eine erneute Kündigung nach einer strafgerichtlichen Verurteilung auch noch nach einer vorausgegangenen rechtskräftigen Entscheidung über eine Tatkündigung möglich ist (vgl. Senat 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - aaO), ist eine vom Lauf der Ausschlußfrist vor einer rechtskräftigen Entscheidung zu unterscheidende andere Rechtsfrage (…Senat 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - aaO zu II 2 a der Gründe).
- ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13
Außerordentliche Kündigung wegen Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis
Rn. 29 aa) Zur Frage, inwieweit allein die Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung an sich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen, hat sich das BAG in zwei Entscheidungen vom 08.06.2000 (2 ABR 1/00) und vom 16.09.1999 (2 ABR 68/98) geäußert: "Maßgeblich ist, ob der rechtskräftige Schuldspruch unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auslösen kann. - BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist
Schon im Senatsurteil vom 14. Februar 1996 (…AP, aaO, zu II 3 der Gründe) hat der Senat betont, die Rechtskraft der Verurteilung habe der Arbeitgeber nicht abzuwarten brauchen, dadurch würde nur eine zusätzliche Gewißheit erbracht, die wiederum als neue Tatsache in Betracht komme, um innerhalb der Frist des § 626 BGB ggf. erneut unter Wahrung der Ausschlußfrist kündigen zu können (vgl. dazu auch BAG Beschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (3) Sa 1079/04
außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Weiterbeschäftigungsanspruch
Sowohl unter dem Aspekt verhaltens- als auch unter dem personenbedingter Gründe ist immer auf die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten oder - hier nicht von Bedeutung - den Verdacht der Tatbegehung abzustellen (vgl. BAG, Beschluss vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -).Die abschließende Bewertung des Sachverhalts durch die dafür zuständige und sachverständige Strafgerichtsbarkeit schlägt auch auf die arbeitsrechtliche Rechtslage durch (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2012 - 9 Sa 177/12
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen strafgerichtlicher Verurteilung - …
Rn. 43 a) Die Berufungskammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 16.9.1999 -2 ABR 68/98- EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 40; Beschluss vom 8.6.2000 -2 ABR 1/00- EzA § 15 KSchG nF Nr. 50) hinsichtlich der Frage, wie sich eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung auswirkt, wenn der der vorangegangenen Kündigung zugrunde gelegte Tatvorwurf im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht nachgewiesen werden konnte.Da keine Bindung der Arbeitsgerichte an das Strafurteil und die im Strafverfahren getroffenen Feststellungen besteht (§ 14 Abs. 2 Ziff. 1 EGZPO; BAG 16.9.1999 aaO.), kann der Arbeitgeber ergänzend auf die eigentlichen Tatvorwürfe Bezug nehmen.
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
Rn. 111 Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK steht dem Ausspruch einer Verdachtskündigung nicht entgegen (BAG v. 6.12.2001 - 2 AZR 496/00, NZA 2002, 847; BAG v. 16.9. 1999 - 2 ABR 68/98, NZA 2000, 158). - LAG Niedersachsen, 20.03.2009 - 10 TaBV 71/08
Unbegründete Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen …
Der Arbeitgeber kann Kündigungsgründe, die ihm nach Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens bekannt werden, in das Verfahren einführen, wenn er sie vorher dem Betriebsrat mitgeteilt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 16.9.1999 - 2 ABR 68/98 - BAGE 92, 289 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 40;… ErfK/Kania, 9. Aufl. 2009, § 103 BetrVG Rz. 14;… KR/Fischermeier, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 216). - LAG Düsseldorf, 08.12.1999 - 12 TaBV 35/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach …
- ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08
Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für …
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 5 TaBV 3/05
Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes - Anforderungen …
- VG Frankfurt/Main, 23.04.2001 - 23 L 905/01
Verdachtskündigung - zur Vorgreiflichkeit des arbeitsgerichtlichen …
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