Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.2011

Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2232
BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10 (https://dejure.org/2011,2232)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - XII ZB 584/10 (https://dejure.org/2011,2232)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 (https://dejure.org/2011,2232)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB, § 1897 BGB
    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896, 1897
    Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur im Falle keiner Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung; Kein Entgegenstehen einer Vorsorgevollmacht der Anordnung der Betreuung im Falle der fehlenden Tauglichkeit ...

  • rabüro.de

    Zweifel an Redlichkeit eines Vorsorgebevollmächtigten können Betreuerbestellung rechtfertigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgevollmacht, Kontrollbetreuer

  • rewis.io

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht als Hinderungsgrund für die Bestellung eines Betreuers nur im Falle keiner Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung; Entgegenstehen einer Vorsorgevollmacht der Anordnung der Betreuung im Falle der fehlenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Voraussetzungen einer Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und die Anordnung einer Betreuung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer Betreuung durch das Gericht trotz Vorsorgevollmacht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers durch das Gericht trotz Vorsorgevollmacht // Wann kann sich das Vormundschaftsgericht über den Willen des zu Betreuenden hinwegsetzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2135
  • MDR 2011, 788
  • FGPrax 2011, 179
  • FamRZ 2011, 964
  • Rpfleger 2011, 498
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
    Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010, XII ZB 165/10, FamRZ 2011, 285 Rn. 11).

    Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers aber nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN und vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 14 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN und vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 14 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 mwN).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 17 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 18 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht;

    Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. April 2011, XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 13.12.2023 - XII ZB 334/22

    Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vorsogevollmacht; Ungeeignetheit des

    Lässt sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden, ist eine Vollbetreuung einzurichten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13, FamRZ 2014, 738 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).

    Sofern erhebliche Zweifel an der Befähigung oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen und sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 FamFG (bis 31. Dezember 2022: § 1896 Abs. 3 BGB) nicht hinreichend abwenden lässt, ist eine Vollbetreuung einzurichten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 24 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 26).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13

    Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

    Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. April 2011, XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

    c) Da nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts erhebliche Zweifel an der Redlichkeit der Beteiligten zu 1 und 2 bestehen, war das Gericht auch nicht gehalten, statt der Einrichtung einer Betreuung lediglich einen Kontrollbetreuer gemäß § 1896 Abs. 3 BGB zu bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 26).

  • AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17

    Kostenentscheidung in Betreuungssachen: Veranlassung eines Betreuungsverfahrens

    Der BGH hat die Regelung mit Beschluss vom 13.04.2011 (Az. XII ZB 584/10) dahingehend konkretisiert, dass eine einmal erteilte Vollmacht der Betreuerbestellung dann vorgeht, wenn der Wirksamkeit der Vollmacht keine Bedenken entgegenstehen und darüber hinaus feststeht, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten keine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen.
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

    Zwar steht eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers dann nicht entgegen, wenn Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmacht bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11) oder der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet, etwa weil erhebliche Bedenken an der Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten bestehen (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11

    Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 26).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 11).

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch u.a. nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von ungenügenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 17 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 18 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 13.02.2013 - XII ZB 647/12

    Prüfung der Eignung des Vorsorgebevollmächtigten: Zurechnung des Verschuldens

  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 15 Wx 118/11

    Überprüfung der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei der Erteilung einer

  • LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18

    Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als

  • LG Bonn, 25.01.2012 - 4 T 306/11

    Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung eines

  • OLG Dresden, 05.10.2011 - 17 W 828/11

    Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als

  • LG Hamburg, 26.02.2016 - 309 T 192/15

    Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vorsorgevollmacht

  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

  • AG Erfurt, 27.07.2020 - 7 XVII 382/20

    Kostentragung bei Veranlassung eines Betreuungsverfahrens durch ein Krankenhaus

  • LG Traunstein, 19.05.2016 - 4 T 2962/15

    Anordnung der Betreuung

  • LG Wuppertal, 14.01.2016 - 9 T 272/15

    Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung; Beurteilung der Frage der

  • AG Eschweiler, 13.06.2018 - 41 XVII 74/17
  • AG Kempten, 23.09.2015 - 504 XVII 526/14

    Erforderlichkeit und Anordnung einer Betreuerbestellung für bestimme

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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5504
BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10 (https://dejure.org/2011,5504)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - XII ZB 692/10 (https://dejure.org/2011,5504)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 (https://dejure.org/2011,5504)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG, § 271 Nr 1 FamFG, § 271 Nr 2 FamFG
    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung über die Person des Betreuers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Im Rahmen eines Verfahrens hinsichtlich der Entscheidung über die Person eines Betreuers werden nicht von §§ 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst; Eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem Verfahren hinsichtlich der Person eines ...

  • Bt-Recht

    Rechtsbeschwerde, Statthaftigkeit

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung über die Person des Betreuers

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung über die Person des Betreuers

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem Verfahren hinsichtlich der Person eines Betreuers ohne Zulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Rechtsbeschwerde in Verfahren bezüglich der Betreuungsperson

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde bei Entscheidung allein über die Person des Betreuers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1154
  • MDR 2011, 939
  • FGPrax 2011, 179
  • FamRZ 2011, 966
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10
    Insbesondere lässt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG kein subjektives Recht der Mutter herleiten, als Betreuerin für ihren Sohn bestellt zu werden (vgl. BGHZ 132, 157 = NJW 1996, 1825, 1826).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10
    Deshalb ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem solchen Verfahren ohne Zulassung nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011, XII ZB 364/10, Rn. 9).
  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 152/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10
    Der Beschluss, mit dem ein Antrag auf Verfahrensbeteiligung nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG abgelehnt wird, kann gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 FamFG nur mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO angefochten werden (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10 - FamRZ 2011, 368 Rn. 2; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 274 Rn. 13; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 274 FamFG Rn. 17).
  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 426/17

    Betreuungssache: Beteiligung einer Person des Vertrauens; Ordensgemeinschaft als

    Insoweit gilt nichts anderes als etwa für die Eltern eines Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 7).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13

    Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der

    Dafür spricht auch, dass die Beschwerdebefugnis der privilegierten Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG von deren formeller Beteiligung im erstinstanzlichen Verfahren abhängig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 26).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 133/11

    Betreuung: Ermessensausübung bei beantragter Beteiligung des Vaters der

    Die Rechtsbeschwerde findet in diesen Fällen unter anderem statt, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10 - FamRZ 2011, 368 Rn. 2 und vom 30. März 2011 - XII ZB 698/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 11; BT-Drucks. 16/6308 S. 179).

    Der Beteiligte zu 3 ist beschwerdebefugt, weil sein Hinzuziehungsantrag zurückgewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10 - FamRZ 2011, 368 Rn. 2 und vom 30. März 2011 - XII ZB 698/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 11; BT-Drucks. 16/6308 S. 179).

  • BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14

    FamFG § 303 Abs. 2

    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, steht ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon nicht zu, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschlüsse vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 10 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).

    Erst wenn auf diesem Weg die Verfahrensbeteiligung erreicht wurde, erhält der Angehörige die Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 FamFG gegen die betreuungsrechtliche Entscheidung (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9).

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13

    Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des

    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden, wird ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 303 Abs. 2 FamFG die Beschwerdebefugnis unabhängig davon versagt, aus welchen Gründen eine Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).
  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 169/19

    Konkludent mögliche Hinzuziehung eines Beteiligten zu einem Betreuungsverfahren

    Denn der Angehörige würde die Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 FamFG gegen die betreuungsrechtliche Entscheidung ohnehin erst erhalten, wenn mit dem gegen die Ablehnung vorgesehenen Rechtsmittel die Verfahrensbeteiligung erreicht ist (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 451/11

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung über die

    Soweit das Gesetz hierfür auf die entsprechende Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO verweist, bestimmt sich die Rechtsbeschwerde jedoch nicht nach § 70 FamFG, sondern nach §§ 574 ff. ZPO (Senatsbeschlüsse vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 10 f. und vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10 - FamRZ 2011, 368 Rn. 2 jeweils zu § 7 Abs. 5 Satz 2 FamFG; BGH Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 - BGHZ 184, 323 = FGPrax 2010, 154 Rn. 5; Fölsch FamRZ 2011, 260, 261 f., jeweils zu § 76 Abs. 2 FamFG [insoweit anders noch Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 - XII ZB 265/10 - FamRZ 2011, 1138 Rn. 6 und vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 3]; Zöller/Feskorn ZPO 29. Aufl. § 70 FamFG Rn. 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2011 - XII ZB 2/11 - FamRZ 2011, 1933 Rn. 7 f. zur Anfechtung isolierter Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen.
  • BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen

    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, fehlt ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschlüsse vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 10 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).
  • LG Dortmund, 08.07.2011 - 9 T 210/11

    Beschwerde ist bei Nichteinlegung innerhalb von zwei Wochen nach der erfolgten

    Nach der Übergangsregelung des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG sind auf Verfahren, die bis zum Inkrafttreten des FGG-RG am 1. September 2009 eingeleitet worden sind oder deren Einleitung bis dahin beantragt worden ist, die vor dem Inkrafttreten des FGG-RG geltenden Vorschriften anzuwenden ( BGH NJW 2011, 386; BGH FamRZ 2011, 966; BGH NJW 2011, 386; BGH FamFR 2010, 206; BGH ZIP 2010, 446; OLG Frankfurt Beschluss vom 3. Februar 2011 -20 W 24/11-; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 50; OLG Köln FamRZ 2011, 318; OLG Brandenburg Beschluss vom 13. Oktober 2010 -9 UF 33/10-; OLG Dresden FamRZ 2010, 1269; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1006; OLG München NotBZ 2010, 153; OLG Bremen Beschluss vom 3. Dezember 2009 -3 W 38/09-; OLG Köln FGPrax 2010, 56; OLG Saarbrücken ZKJ 2010, 164; OLG Köln FGPrax 2009, 287; OLG Köln FGPrax 2009, 286; OLG Schleswig NJW 2010, 242; OLG Schleswig FGPrax 2009, 289; OLG Hamm FGPrax 2009, 283; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1352; OLG Köln FGPrax 2009, 240 ).

    Dieser soll einen Beteiligten nur vor Rechtsnachteilen schützen, die auf einer unrichtigen Entscheidungsform beruhen, wobei der Grundsatz der Meistbegünstigung auch dann Anwendung findet, wenn das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsart zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung des falschen Verfahrensrechts beruht ( BGH FamRZ 2011, 966 ).

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 508/11

    Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers: Zulässigkeit einer

    Die Entlassung des Betreuers gemäß § 1908 b BGB und die damit korrespondierende Bestellung eines neuen Betreuers nach § 1908 c BGB sind von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, der ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht ermöglicht, nicht erfasst (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 f. und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 10 f.).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 102/12

    Betreuung: Zulassung der Rechtsbeschwerde beim isolierten Betreuerwechsel

  • LG Verden, 02.01.2013 - 1 T 177/12

    Betreuungsverfahren: Beteiligung einer Vertrauensperson; Beschwerdebefugnis eines

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13

    Befugnis des Gerichts in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer

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