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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 05.02.2004 | OLG Schleswig, 14.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,153
BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04 (https://dejure.org/2004,153)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - V ZB 22/04 (https://dejure.org/2004,153)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - V ZB 22/04 (https://dejure.org/2004,153)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 8, § 16 Abs. 2, § 25; BGB § 157, § 242

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 25; ; BGB § 242 (Ba); ; BGB § 157 (D)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 8, 16 Abs. 2, 25; BGB §§ 242, 157
    Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels der Gemeinschaftsordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Billigkeit der Verteilung der Kosten bei gemeinschaftlichem Eigentum; Änderungsanspruch bezüglich der Verteilung der Kosten bei gemeinschaftlichem Eigentum; Ergänzende Auslegung einer Gemeinschaftsordnung zur Veränderung eines Kostenverteilungsschlüssels; Vereinbarung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 8, 16 Abs. 2, 25; BGB §§ 157, 242
    Anspruch auf Änderung der Kostenverteilungsschlüssel; ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung; keine Stimmrechtsvermehrung bei Unterteilung einer WE und Objektstimmrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8 § 16 Abs. 2 § 25; BGB § 242 § 157
    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 8, 16 Abs. 2, 25; BGB §§ 242, 157
    Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels der Gemeinschaftsordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenverteilung grob unbillig?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Verteilung der Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums bei Änderung der ursprünglichen Aufteilu

Besprechungen u.ä.

  • dr-hoek.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Änderung der Kostenverteilung bei Wohnungseigentümergemeinschaften (RA'in Sonja Ludwig)

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 354
  • NJW 2004, 3413
  • MDR 2004, 1403
  • DNotZ 2005, 218
  • NZM 2004, 870
  • FGPrax 2004, 281 (Ls.)
  • ZMR 2004, 834
  • DB 2005, 444 (Ls.)
  • JR 2005, 376
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (59)

  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines …

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    Es sieht sich hieran jedoch durch die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 396, 398 f.; ZWE 2001, 320) und insbesondere durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 13. April 2000 (NZM 2001, 140) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 14. Juni 2004 (ZfIR 2004, 677) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 13. April 2000 (aaO) die Auffassung, eine Kostenmehrbelastung von knapp 59 % begründe noch keinen Anspruch des betroffenen Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels.

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03

    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    Kennzeichnend für das Vorliegen einer planwidrigen Unvollständigkeit ist, daß der Erklärende mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollte, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (vgl. Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, NJW 2004, 1873 m.w.N.).

    Der auf eine sachgerechte Kostenverteilung zielende Regelungsplan, wie er sich aus der vorstehenden an objektiven Maßstäben orientierten Bewertung des Inhalts der getroffenen Regelungen und der daraus abgeleiteten Rechtsfolge ergibt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, aaO), ist mithin nicht mehr zu verwirklichen.

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    a) Als Rechtsbeschwerdegericht kann der Senat die als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene Gemeinschaftsordnung (§ 10 Abs. 2 WEG) uneingeschränkt selbst auslegen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 292 m.w.N.).

    Dabei ist - wie stets bei Auslegung einer Grundbucheintragung - auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung und der dort zulässig in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere also der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Senat, BGHZ 113, 374, 378; 121, 236, 239; 139, 288, 292).

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    aa) Diese Grundsätze hindern nicht schlechthin daran, Regelungslücken einer Gemeinschaftsordnung durch Heranziehung der Regeln der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung zu schließen (so auch bereits BGHZ 92, 18, 21).

    Dieses Erfordernis ist notwendig, aber auch ausreichend (vgl. BGHZ 92, 18, 21;… so auch Grebe, aaO, 286;… zu weitgehend daher Wendel, aaO, S. 17 f., der Offenkundigkeit des hypothetischen Willens verlangt), um entsprechend dem Ziel des § 10 Abs. 2 WEG den Erwerber des Wohnungseigentums gegen ihm unbekannte Vereinbarungen oder Ansprüche zu schützen und dem Bestimmtheitserfordernis Rechnung zu tragen (BGHZ 88, 302, 306).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    Eine Mitwirkung der Antragsteller als der weiteren Wohnungseigentümer war hierfür nicht erforderlich (Senat, BGHZ 49, 250; 73, 150, 152) und ist auch tatsächlich unterblieben.

    Mithin darf die Unterteilung nicht dazu führen, daß sich die ursprüngliche Stimmenzahl zu Lasten der anderen Wohnungseigentümer verändert (vgl. Senat, BGHZ 73, 150, 155 für das Kopfstimmrecht).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    a) Eine hiervon abweichende Regelung der Kostenverteilung kann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG wirksam nur durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer erfolgen, wenn die Gemeinschaftsordnung - wie hier - einen Mehrheitsbeschluß nicht zuläßt (BGHZ 95, 137, 139 f.; Senat, BGHZ 127, 99, 104; 145, 158, 169; 156, 193, 196 m.w.N.).

    Zwar ist in der Eigentümerversammlung vom 22. Juni 1990 in Abwesenheit eines Teils der Wohnungseigentümer beschlossen worden, die Kosten der Verwaltung und der Nutzung des Breitbandkabelanschlusses nach Wohneinheiten abzurechnen, diese Regelung ist jedoch mangels Beschlußkompetenz der Eigentümerversammlung nichtig (vgl. Senat, BGHZ 145, 158, 168).

  • BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98

    Anspruch auf eine Abänderung der Miteigentumsanteile nach dem Inhalt einer …

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    Eine solche Möglichkeit muß aber nach den geschilderten Grundsätzen bei der Ermittlung des hypothetischen Willens ausscheiden, weil sie zu einer Regelung führen würde, die redlicherweise nicht hätte getroffen werden dürfen und sich sogar als sittenwidriges Verhalten darstellen könnte (vgl. BayObLGZ 1998, 199, 205 f.).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

  • BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer …

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

  • BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96

    Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach …

  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 240/90

    Auslegung schriftlicher Erklärung zur Grundschuldabtretung

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

  • BGH, 01.06.1994 - V ZR 278/92

    Übergang von Grundeigentum zwischen Genossenschaften in der ehemaligen DDR; …

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89

    Stimmrechte bei Unterteilung von Wohnungseigentum

  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die …

  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ; …

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem …

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …

  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …

  • BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65

    Rückgabe von Geschenken unter Verlobten

  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 161/71

    Berücksichtigung der Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten und ihrer …

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00

    Umfang einzelner Miteigentumsanteile - Änderungsanspruch aufgrund baulicher …

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des …

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen …

  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

    Nichtiger Mehrheitsbeschluss über Verteilung der Bewirtschaftungskosten - …

  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

  • OLG Köln, 08.12.1997 - 16 Wx 311/97

    Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluß

  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 20 W 132/01

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung eines …

  • OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 6/95

    Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem …

  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56

    Betriebspensionskasse

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu …

  • BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

    Freistellung einzelner Räume von verbrauchsabhängigen Kosten

  • OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99

    Kostenverteilungsschlüssel nach baulichen Veränderungen

  • BayObLG, 24.01.1985 - BReg. 2 Z 63/84

    Wohnungseigentümer; Anspruch; Änderung; Miteigentumsquote

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …

    Nach der Rechtsprechung bestand jedoch ein gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung, wenn die geltende Regelung bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führte; ob das der Fall war, war aufgrund einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls und nicht allein nach dem Maß der Kostenmehrbelastung des benachteiligten Wohnungseigentümers festzustellen (siehe nur Senat, BGHZ 160, 354, 358 ff. m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …

    Rn. 7 a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413 mwN; ebenso für Beschlüsse Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.;… vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: …

    Rn. 8 aa) Die Gemeinschaftsordnung (GO), die der Senat uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 361 f.;… Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 6 f.), enthält in § 12 Nr. 1 Satz 3 die Ermächtigung des Verwalters "zur Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 27 Abs. 2 Ziffer 5 WEG [aF] …, und zwar so, daß er Ansprüche - auch gegen einzelne Eigentümer - sowohl im eigenen Namen als auch als Bevollmächtigter der Eigentümergemeinschaft geltend machen kann".
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3363
OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04 (https://dejure.org/2004,3363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 9 WF 23/04 (https://dejure.org/2004,3363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 9 WF 23/04 (https://dejure.org/2004,3363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; BGB § 1666; ; KostO § 30; ; KostO § 130 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf alleinige Übertragung des Sorgerechts für das Kind; Hinweis auf die Stetigkeit der Betreuung der Kindesmutter; Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1005
  • FGPrax 2004, 281
  • FamRZ 2005, 917
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).

    Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).

    Entgegen den Bedenken des Kammergerichts (FamRZ 2001, 311 und FamRZ 2002, 970) wird durch die Versagung der Beschwerdemöglichkeit gegen die Beweisanordnung auch nicht effektiver Rechtsschutz versagt, indem die Beteiligten auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen werden.

  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).

    Entgegen den Bedenken des Kammergerichts (FamRZ 2001, 311 und FamRZ 2002, 970) wird durch die Versagung der Beschwerdemöglichkeit gegen die Beweisanordnung auch nicht effektiver Rechtsschutz versagt, indem die Beteiligten auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen werden.

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Soweit das OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 22. September 1998 (FamRZ 1999, 521) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 1995, 501) ausführt, dass die Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens bereits das Sorgerecht einschränke, trägt das angegebene Zitat diese Bewertung nicht.

    Dass die Begutachtung selbst nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt werden kann, steht außer Zweifel (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2001, 638), wobei dessen Zustimmung - bei Verweigerung - ggf. nach § 1666 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden kann (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1210 und FamRZ 1999, 521).

  • OLG Koblenz, 05.01.2000 - 13 WF 788/99

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Beweisverfahren; Beweis; Anfechtung; Anfechtbarkeit; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).

    Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).

    Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00

    Umgangsregelungsverfahren: Erzwingung der Zustimmung des sorgeberechtigten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Dass die Begutachtung selbst nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt werden kann, steht außer Zweifel (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2001, 638), wobei dessen Zustimmung - bei Verweigerung - ggf. nach § 1666 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden kann (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1210 und FamRZ 1999, 521).
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94

    Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Soweit das OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 22. September 1998 (FamRZ 1999, 521) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 1995, 501) ausführt, dass die Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens bereits das Sorgerecht einschränke, trägt das angegebene Zitat diese Bewertung nicht.
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).
  • OLG Brandenburg, 18.07.1996 - 9 Wx 19/96
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1993 - 19 W 2/92

    Erstinstanzliches Gericht; Sachliche Entscheidungen; Beschwerde; …

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5154
OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03 (https://dejure.org/2004,5154)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 W 134/03 (https://dejure.org/2004,5154)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 W 134/03 (https://dejure.org/2004,5154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinreichend erläuterte Zeitansätze für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908i Abs. 1; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4
    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches iSd §§ 1908 i Abs. 1 , 1836 Abs. 2 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeitansätze müssen erkennbar sein!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehung des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers ; Ausschlussfrist für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs für eine Betreuungstätigkeit beim Vormundschaftsgericht; Zuordnung der geltend gemachten Vergütung zu einem konkreten Lebenssachverhalt als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 944
  • MDR 2004, 945
  • FGPrax 2004, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
    Denn auch für den Fall, daß ein Rechtsanwalt Betreuer und der Betreute vermögend ist, ist anerkannt, daß die in BVormVG geregelten Vergütungssätze eine im Regelfall angemessene Vergütung darstellen (BGH BtPrax 2001, 30, 31; Senat, Beschluß vom 5.04.2001, SchlHA 2001, 292).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
    Der Vergütungsanspruch entsteht nach § 614 Abs. 1 Satz 1 BGB jeweils mit der Ausführung der Betreuungstätigkeit (Senat, Beschluß vom 6.02.2002, FGPrax 2002, 175 m.w.Nw.), so daß die Geltendmachung für die letzte Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 Ende März 2002 hätte erfolgen müssen.
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
    Ob darüber hinaus nach dem Sinn und Zweck der Ausschlußfrist ein Antrag vorliegen muß, der die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht, also bereits nachvollziehbare Angaben über den Zeitaufwand - oder bei Aufwendungen - deren Art und Umfang im einzelnen enthalten muß (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; RPfl 2002, 314 LS;… Jürgens/Kröger/Marschner/Winter-stein, Betreuungsrecht, 5. Aufl., Rn. 272) kann hier offen bleiben.
  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und …

    Denn für die Entstehung solcher Ansprüche ist die Entfaltung der den Aufwendungsersatz oder die Vergütung (vgl. § 614 Satz 1 BGB) auslösenden Betreuertätigkeit maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 06.02.2002 - 2 W 193/01 [NJW-RR 2002, 1227 = FGPrax 2002, 175] und vom 14.01.2004 - 2 W 134/03 [SchlHA 2004, 251 = FGPrax 2004, 281]; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243;… Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rn. 22).

    Diese hat bereits mit Entstehung der Ansprüche, also mit Vornahme der in Rechnung gestellten Aufwendungen und Betreuerleistungen zu laufen begonnen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.02.2002 und 14.01.2004, a.a.O.;… zum neuen Recht s. Jürgens, a.a.O., § 2 VBVG Rn. 1: Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh. zu § 1836, § 2 VBVG Rn. 2).

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob innerhalb der Ausschlussfrist ein konkret bezifferter Antrag mit nachvollziehbaren Angaben über den Zeitaufwand sowie über Art und Umfang der Aufwendungen beim Vormundschaftsgericht eingehen muss, so dass diesem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht wird (so OLG Frankfurt OLGR 2001, 293, 294 = FamRZ 2002, 193 = BtPrax 2001, 261; OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138) oder ob es genügt, wenn die geltend gemachte Vergütung einem konkreten Lebenssachverhalt zugeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 14.01.2004 - 2 W 134/03, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Mehr ist für einen nach §§ 1915, 1836 BGB sowie § 2 VBVG ordnungsgemäßen Tätigkeitsnachweis nicht zu verlangen oder erforderlich (vgl. OLG Schleswig vom 14.01.2004, - 2 W 134/03 -, juris, Rn. 15;… Pammler-Klein/Pammler, in: jurisPK-BGB, 3. Aufl. 2008, § 1836 BGB Rn. 55).
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