Rechtsprechung
| BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11 |
Volltextveröffentlichungen (18)
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FGG-RG Art. 111 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Meistbegünstigungsgrundsatz bei fehlerhafter Entscheidung nach altem Verfahrensrecht; Verfahrenseinleitung durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 111 Abs 1 FGG-RG, § 38 Abs 1 S 1 FamFG, § 58 Abs 1 FamFG
Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Meistbegünstigungsgrundsatz bei fehlerhafter Entscheidung nach altem Verfahrensrecht; Verfahrenseinleitung durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausreichen der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags für die Einleitung eines Verfahrens i.S.v. Art. 111 FGG-RG; Statthaftes Rechtmittel im Falle des Erlasses der Entscheidung durch das Gericht in einer falschen Form
- Anwaltsblatt
Art 111 FGG-RG
"Meistbegünstigung" gilt auch im Familienrecht - Anwaltsblatt
Art 111 FGG-RG
"Meistbegünstigung" gilt auch im Familienrecht - ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausreichen der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags für die Einleitung eines Verfahrens i.S.v. Art. 111 FGG -RG; Statthaftes Rechtmittel im Falle des Erlasses der Entscheidung durch das Gericht in einer falschen Form
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitbeitritt und selbständige Rechtsmitteleinlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Familiensachen und der Grundsatz der Meistbegünstigung in Übergangsfällen
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 02.11.2010 - 4 F 301/09
- OLG Karlsruhe, 14.03.2011 - 16 UF 235/10
- BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 753
- MDR 2012, 866
- FGPrax 2012, 137 (Ls.)
- FamRZ 2012, 783
- AnwBl 2012, 558
- AnwBl Online 2012, 198
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (14)
- BGH, 06.04.2011 - XII ZB 553/10
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Entscheidet das Familiengericht nicht nach dem anwendbaren neuen Verfahrensrecht durch Beschluss, sondern fehlerhaft nach dem alten Verfahrensrecht durch Urteil, wird auch durch die Einlegung einer Beschwerde beim Ausgangsgericht die Rechtsmittelfrist gewahrt (Grundsatz der "Meistbegünstigung", im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. April 2011, XII ZB 553/10, FamRZ 2011, 966).Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der "Meistbegünstigung", st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12 …und vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000 Rn. 17 mwN).
Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt allerdings nicht dazu, dass das Rechtsmittel auf dem vom erstinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12 …und vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000 Rn. 28).
Rn. 13 Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet ebenso Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsart zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 13;… vgl. auch OLG Zweibrücken Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 6 UF 77/10 - juris Rn. 2 für den umgekehrten Fall, dass das Familiengericht noch nach altem Recht durch Urteil statt nach dem FamFG durch Beschluss entschieden hat).
- BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (…Grundsatz der "Meistbegünstigung", st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12 und vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000 Rn. 17 mwN).Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt allerdings nicht dazu, dass das Rechtsmittel auf dem vom erstinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (…Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12 und vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000 Rn. 28).
- BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet zwar der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 9, 124, 131; 10, 264, 270; 22, 83, 86; 63, 380, 394).Einer unbemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 22, 83, 86) und der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie eine vermögende Partei (vgl. BVerfGE 9, 124, 130 f.).
- BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet zwar der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 9, 124, 131; 10, 264, 270; 22, 83, 86; 63, 380, 394).Einer unbemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 22, 83, 86) und der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie eine vermögende Partei (vgl. BVerfGE 9, 124, 130 f.).
- OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09
Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 16 (1) Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass bereits die Stellung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als verfahrenseinleitende Handlung iSv Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ausreiche (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 1003 Rn. 6;… OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 325 Rn. 8 f.;… Borth/Grandel in Musielak/Borth FamFG 2. Aufl. Einl. Rn. 95;… Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 11;… differenzierend Hahne in BeckOK FGG-RG [Stand: 1. Januar 2012] Art. 111 Rn. 3;… Büte in Johannsen/Henrich Familienrecht 5. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 4; Schürmann FamFR 2010, 42; ders. FuR 2009, 548, 549; Giers FamFR 2009, 167; Holzwarth FamRZ 2009, 1884, 1885; ders. FamRZ 2008, 2168, 2170).Deshalb komme es für die Bestimmung des anwendbaren Rechts auf den Zeitpunkt des Antrags auf Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe an (OLG Celle FamRZ 2010, 1003 Rn. 3 ff.).
- OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 16 (1) Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass bereits die Stellung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als verfahrenseinleitende Handlung iSv Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ausreiche (…vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 1003 Rn. 6;… OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 325 Rn. 8 f.;… Borth/Grandel in Musielak/Borth FamFG 2. Aufl. Einl. Rn. 95;… Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 11;… differenzierend Hahne in BeckOK FGG-RG [Stand: 1. Januar 2012] Art. 111 Rn. 3;… Büte in Johannsen/Henrich Familienrecht 5. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 4; Schürmann FamFR 2010, 42; ders. FuR 2009, 548, 549; Giers FamFR 2009, 167; Holzwarth FamRZ 2009, 1884, 1885; ders. FamRZ 2008, 2168, 2170).Rn. 17 (2) Nach anderer Auffassung genügt die Stellung eines Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags noch nicht, um das Verfahren iSv Art. 111 FGG-RG einzuleiten (OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 Rn. 11 ff.;… OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 8 f.;… MünchKommZPO/Papst 3. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 5;… Frederici/Kemper FamFG Einl. Rn. 20;… Bumüller/Harders FamFG - Freiwillige Gerichtsbarkeit 10. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 1; Kemper FPR 2010, 69, 70; Heiter FamRB 2009, 313, 316; Vogel FPR 2009, 381; Götsche FamRB 2009, 317, 318).
- OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
Familiensache: Einreichung eines isolierten PKH-Antrages mit Klageentwurf zum …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 17 (2) Nach anderer Auffassung genügt die Stellung eines Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags noch nicht, um das Verfahren iSv Art. 111 FGG-RG einzuleiten (…OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 8 f.;… MünchKommZPO/Papst 3. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 5;… Frederici/Kemper FamFG Einl. Rn. 20;… Bumüller/Harders FamFG - Freiwillige Gerichtsbarkeit 10. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 1; Kemper FPR 2010, 69, 70; Heiter FamRB 2009, 313, 316; Vogel FPR 2009, 381; Götsche FamRB 2009, 317, 318).Damit hätte sich ihm eine zweite Möglichkeit eröffnet, mit seiner Rechtsauffassung durchzudringen, die einer bemittelten Person nicht zur Verfügung gestanden hätte (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 9).
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet zwar der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 9, 124, 131; 10, 264, 270; 22, 83, 86; 63, 380, 394). - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet zwar der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 9, 124, 131; 10, 264, 270; 22, 83, 86; 63, 380, 394). - BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Das Oberlandesgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragsgegners auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (…Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN). - BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11
Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist: …
- OLG Zweibrücken, 21.10.2010 - 6 UF 77/10
Rechtsmittelverfahren gegen ein Teilurteil betreffend nachehelichen Unterhalt: …
- OLG Düsseldorf, 21.09.2009 - 11 W 55/09
Zurückverweisung eines beim Landgericht angestrengten …
- AG Meldorf, 10.11.2009 - 81 C 33/09
Zuständigkeit der Zivilabteilung eines Amtsgerichts für Bewilligung von …
- BGH, 15.08.2012 - XII ZR 80/11
Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte …
Hat das Rechtsmittelgericht fälschlicherweise durch Berufungsurteil entschieden und die Revision zugelassen, ist die eingelegte Revision im Sinne der Meistbegünstigung als Rechtsbeschwerde zu behandeln und hierüber im Beschlusswege zu entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012, XII ZR 77/10, FamRZ 2012, 1293; vom 29. Februar 2012, XII ZB 198/11, FamRZ 2012, 783 und vom 6. April 2011, XII ZB 553/10, FamRZ 2011, 966).Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet auch Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung falschen Verfahrensrechts beruht (…Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 17; vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 13 …und vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 13; zu Art. 111 Abs. 5 FGG-RG: OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1890, 1891).
- BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17
Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im …
Das ist bei einem Zwangsmittelfestsetzungsbeschluss, der der Durchsetzung einer gerichtlichen Anordnung im Vorfeld einer Endentscheidung dient, nicht aber über den Verfahrensgegenstand selbst entscheidet, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 - FamRZ 2011, 282 Rn. 13 f. für eine Abgabeentscheidung nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG und Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 21 für eine Verfahrenskostenhilfeentscheidung). - BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21
Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser …
Dieser Grundsatz führt allerdings nicht dazu, dass das Rechtsmittelgericht auf dem vom erstinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und des danach gegebenen Rechtsmittels geschehen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11, NJW-RR 2012, 753 Rn. 12;… vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10, NJW-RR 2011, 939 Rn. 12; jeweils m.w.N.).
- BGH, 29.05.2013 - XII ZB 374/11
Abänderung des Ehegattenunterhalts: Abänderung eines titulierten …
Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der "Meistbegünstigung", st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12;… vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12 …und vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000 Rn. 17 mwN).Der Schutzgedanke der Meistbegünstigung führt allerdings nicht dazu, dass das Rechtsmittel auf dem vom vorinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12;… vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12 …und vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000 Rn. 28).
Rn. 10 Die vormals umstrittene Frage, welches Verfahrensrecht zur Anwendung kommt, wenn eine Partei vor dem 1. September 2009 zunächst nur einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte und über diesen Antrag erst nach diesem Zeitpunkt entschieden wurde, hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung dahin entschieden, dass die Stellung eines Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags noch nicht genügt, um das Verfahren i.S.v. Art. 111 FGG-RG einzuleiten (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 18 ff.).
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10
Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …
Entgegen der Behandlung durch die Vorinstanzen ist auf das erst nach dem 31. August 2009 anhängig gewordene Hauptsacheverfahren das seit 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht anzuwenden, weil die vorherige Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs des Klägers noch nicht zur Anhängigkeit und zur Einleitung des (Hauptsache-)Verfahrens nach Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG geführt hat (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10
Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches …
Zwar ist nichts dagegen einzuwenden, dass das Landgericht die Berufung als - in diesem Fall - zulässig erachtet hat; dies folgt aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 mwN).Dieser führt allerdings nicht dazu, dass das Rechtsmittel auf dem vom erstinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 …und vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 12; s. auch BGHZ 72, 182, 190 ff. = FamRZ 1978, 873).
Die Meistbegünstigung soll die beschwerte Partei vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 mwN).
Rn. 17 Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet ebenso Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 13 …und vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 13).
Andernfalls könnte in diesen Fällen der Zweck der Meistbegünstigung nicht erreicht werden, nämlich die beschwerte Partei vor Nachteilen zu schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen (s. hierzu Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 mwN).
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 125/14
Verfahrenskostenhilfe in Betreuungssachen: Bewilligungsvoraussetzung für einen …
Rn. 16 Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (BVerfG NJW 2014, 1291; 1991, 413; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 26). - OLG Hamm, 11.07.2012 - 12 UF 319/11
Rechtsnatur des Kindesunterhalts nach der höchsten Einkommensstufe der …
Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist aber nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz zulässig; das Verfahren ist sodann in der zulässigen Form weiter zu führen (vgl. BGH FamRZ 2012, 783ff, Tz. 12f.). - BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09
Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund
Rn. 14 a) Zutreffend hat das Beschwerdegericht allerdings das als "Berufung" bezeichnete Rechtsmittel der Ehefrau als befristete Beschwerde ausgelegt und das Verfahren dementsprechend fortgeführt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12). - OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 6 UF 225/13
Unterhalt für Kind von Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte
Das Verfahren dient nur der Vorbereitung eines beabsichtigten Verfahrens, in dem über den eigentlichen Verfahrensgegenstand keine Entscheidung getroffen wird (vgl. zur Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG bei Stellung eines Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags BGH FamRZ 2012, 783 ff.). - BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen …
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 421/11
Auslegung eines Rechtsmittels: Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels; …
- BGH, 26.06.2013 - XII ZB 19/13
Familienstreitsache: Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …
- BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14
Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der …
- OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11
Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten
- OLG Stuttgart, 08.04.2024 - 15 WF 16/24
Umgangsverfahren: Aussetzung nach der Brüssel IIb-VO wegen einer vorrangigen …
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Rechtsprechung
| OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses als selbstständige Verfahren mit getrennten Kostenentscheidungen; Voraussetzungen der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post; ergänzende ...
- rechtsportal.de
Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post
Verfahrensgang
- AG Traunstein, 17.08.2011 - 7 VI 657/08
- OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 523
- FGPrax 2012, 137
- FamRZ 2012, 1405
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Dagegen kann ein das Rechtsmittelverfahren ausschließender Ergänzungsfall nur vorliegen, wenn Umstände erkennbar sind, die den Schluss zulassen, dass das Erstgericht die Kostenentscheidung zugunsten der neben dem Beschwerdeführer am Ausgangsverfahren Beteiligten versehentlich übergangen hat (vgl. a. BGH, NJW 2006, 1351, Rdn. 17). - BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51
Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Damit war die Absicht einer solchen Bekanntgabe für die Beteiligte zu 8 auch nicht erkennbar, so dass eine Heilung der fehlerhaften Bekanntgabe des Ausgangsbeschlusses ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2003, 1191 und NJW 1952, 1375 ). - BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Dies gilt auch dann, wenn sich - wie hier - die Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten mangels eines entsprechenden Antrags eines Beteiligten nicht ausdrücklich stellte und sich das Gericht über diese Fragen keine Gedanken gemacht haben sollte (vgl. die ständige Rechtsprechung des BGH zu den Parallelfällen der nicht ausgesprochenen Entscheidung über die Revsions- bzw. Rechtsbeschwerdezulassung, etwa NJW 2004, 779 m.w.N.).
- OLG München, 03.05.2010 - 31 Wx 34/10
Testamentsvollstrecker: Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei …
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen war oder ist, ist dagegen ein weiteres Verfahren, das nichts mit der gesondert zu beantwortenden Frage zu tun hat, ob er als Testamentsvollstrecker zu entlassen ist (Senat, NJW-RR 2010, 1381). - BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99
Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Nach diesem Zeitpunkt kam eine Abänderung im Kostenpunkt nur über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage, weil die anwaltlich vertretene Beteiligte zu 8 ausdrücklich gegenüber dem Amtsgericht eine Kostenentscheidung zu ihren Gunsten beantragte und keinerlei Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Beteiligte zu 8 - im Wege der Beschwerde - eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung durch das übergeordnete Gericht anstrebte (vgl. dazu etwa BayObLG, NJW-RR 2000, 671 m.w.N). - BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10
Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das …
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Denn in solchen Fällen kommt das für rechtsfehlerhafte Beschlüsse vorgesehene Beschwerdeverfahren zum Tragen (bei Überschreiten des Beschwerdewerts des § 61 Abs. 1 FamFG ist die isolierte Kostenbeschwerde zulässig, vgl. Beschluss des BGH vom 09.12.2010,V ZB 149/10, Rdn. 6). - OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei …
- BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52
Rechtsmittel
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Dies ist im Punkt Kosten jedoch nur dann der Fall, wenn die Kostenentscheidung versehentlich, nicht aber rechtsirrig unterlassen worden ist (so schon BGH, MDR 1953, 164 zur Urteilsergänzung nach § 321 ZPO, dessen Regelungsgehalt das FamFG übernommen hat, vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 197). - BGH, 07.12.1966 - IV ZR 264/65
Rechtsmittel
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Ein solcher Hinweis ist jedoch zwingend erforderlich, um bei dem Bekanntgabeempfänger nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um nicht eine solche Bekanntgabe, sondern nur um die formlose Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung (so schon BGH MDR 1967, 475 zur Zustellung durch Aufgabe zur Post). - OLG Stuttgart, 06.07.1979 - 8 W 60/79
Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Denn ggf. muss auch nach Beendigung des Amtes als Testamentsvollstrecker ein mit einem Vermerk über die Beendigung des Amtes versehenes Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 387 ).
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15
Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …
Rn. 27 Keiner Erörterung bedarf vorliegend auch, inwieweit für eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post ein Hinweis erforderlich ist, dass mit der Beschlussübersendung die fristauslösende Bekanntgabe erfolgen soll (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475; OLG München FamRZ 2012, 1405, 1406;… Haußleiter FamFG § 15 Rn. 9;… Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 3. Aufl. § 15 Rn. 56), und inwieweit dieser Anforderung hier genügt wäre. - BGH, 29.01.2025 - IV ZB 2/24
Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der …
Der Ausspruch ist jedenfalls dazu geeignet, zu verdeutlichen, dass das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat und damit einem Antrag auf Beschlussergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG vorzubeugen, der voraussetzt, dass eine Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss versehentlich übergangen wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 9 zu § 321 ZPO; OLG München NJW-RR 2012, 523 [juris Rn. 16];… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 352e FamFG Rn. 246). - OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15
Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG
Ob § 189 ZPO auch bei der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1, Alt. 2 FamFG (entsprechend) anwendbar wäre (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405, und BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ), kann offen bleiben, weil auch eine solche Bekanntgabe hier nicht erfolgt ist (vgl. zu deren Anforderungen BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ) und eine solche erkennbar auch nicht beabsichtigt war (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405).
- OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16
Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren
Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn 5).Denn nur wenn die Möglichkeit einer stillschweigenden Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss ausgeschlossen werden kann, ist eine ergänzende Kostenentscheidung möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20
Nachlassgericht - kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrags
Auch das Oberlandesgericht München hat einer Nachlasssache die Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen habe", den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei; mangels ausdrücklicher Überbürdung der außergerichtlichen Auslagen sei von einer stillschweigenden Kostenentscheidung auszugehen, weshalb eine ergänzende Kostenentscheidung gemäß § 43 FamFG nicht möglich sei (OLG München FGPrax 2012, 137). - OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20
Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht …
Rn. 23 Das Oberlandesgericht München steht auf dem Standpunkt, dass § 189 ZPO auch im Bereich der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 FamFG sinngemäß anzuwenden sei, obwohl der Verweis in Satz 1 Var. 1 formal nur die Fälle der Zustellung betreffe (Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 14).Einen darüber hinaus gehenden Willen zur förmlichen Bekanntgabe hält der Senat (…entgegen OLG Bamberg vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878, juris Rn. 9; nicht ganz eindeutig OLG München vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 15) unter Berücksichtigung des Zwecks der Zustellungs- und Bekanntgabevorschriften sowie der schutzwürdigen Interessen des Bekanntgabeadressaten nicht für erforderlich.
- OLG Braunschweig, 14.02.2025 - 10 W 20/25
Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren
Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 16, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14 -, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. März 2016 - 21 W 15/16 -, Rn. 11, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 3 W 4/23 -, Rn. 12, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 5).Nach dem Zeitpunkt der Endentscheidung kam eine Abänderung im Kostenpunkt ansonsten nur noch über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage (OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 10, juris).
Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 Satz 3 FamFG nicht erfüllt sind, ergibt sich auch kein Anhalt dafür, dass die Beteiligte zu 1. eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz wünschte (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 10, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. März 2016 - 21 W 15/16 -, Rn. 16 f., juris).
- OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17
Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle …
Jedenfalls muss dieser ergeben, an welchem Tag und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 523). - OLG Düsseldorf, 17.01.2024 - 3 Wx 191/23
Erbrecht - Kotenerstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten bei …
Rn. 25 Demgegenüber vertreten sowohl das OLG Köln (…Beschluss vom 21.08.2012, I - 2 Wx 181/12, Rn. 12, juris) als auch das OLG München (…Beschluss vom 16.02.2022, 31 Wx 66/21, Rn. 8; Beschluss vom 20.02.2012, 31 Wx 565/11, Rn. 4, 17, beide juris) sowie der Senat (Beschluss vom 13.01.2021, I - 3 Wx 205/20, juris) die Auffassung, dass eine solche Tenorierung lediglich eine Kostengrundentscheidung betreffend die Gerichtskosten darstellt, hingegen nicht eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten anordnet, mit der Folge, dass die Entscheidung keine Grundlage für eine beantragte Festsetzung der außergerichtlichen Kosten sein kann.So hat auch das OLG München in einer Nachlasssache der Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen" habe, den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei (Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Rn. 4, 17, juris).
- OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …
Mithin ist auszuschließen, dass die Kostenentscheidung versehentlich nicht getroffen wurde - in diesem Fall käme nur eine Beschlussergänzung nach § 43 FamFG in Betracht (OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Rn. 16, juris;… Meyer-Holz a.a.O.) - oder dass das Nachlassgericht mit der Nichtentscheidung über die Kosten zum Ausdruck bringen wollte, dass weder eine Erstattung außergerichtlicher Kosten noch eine Änderung der aus § 22 Abs. 1 GNotKG resultierenden alleinigen Haftung des Beteiligten zu 1 für die Gerichtskosten beabsichtigt war - in diesem Fall hätte der Beteiligte zu 1 schon den Beschluss vom 11.12.2017 mit der Beschwerde angreifen müssen (…OLG München a.a.O.). - OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22
Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische …
- OLG Braunschweig, 08.07.2024 - 3 W 58/23
Voraussetzungen für die Anordnung eines Gewahrsams zur Durchsetzung eines …
- OLG Hamm, 29.07.2014 - 15 W 273/14
Ergänzung; Feststellungsbeschluss; Kostenentscheidung
- OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 15 WF 132/21
Auferlegung von Kosten auf "Opferschutzorganisationen" im Verfahren zur …
- OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 3 W 4/23
Kostentragung im Erbscheinsverfahren; Jahresfrist für Wiedereinsetzungsanträge im …
- OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 3 W 4/23
- OLG Köln, 28.12.2022 - 2 Wx 260/22
Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren
- OLG Frankfurt, 27.01.2025 - 21 W 2/25
Keine Ergänzung der Kostenentscheidung bei vorangegangener stillschweigender …
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