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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.2004 - III R 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1052
BFH, 18.03.2004 - III R 24/03 (https://dejure.org/2004,1052)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2004 - III R 24/03 (https://dejure.org/2004,1052)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2004 - III R 24/03 (https://dejure.org/2004,1052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    BGB § 1592, § 1596 Abs. 2, § 1597, § 1600d, § 1600e; EStG § 33 Abs. 1 und 2; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 307, § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als agw. Bel.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kosten eines Prozesses zur Feststellung der Vaterschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung; Vermutung der Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten bei Vaterschaftsprozessen; Zwangsläufigkeit von Prozessen bezüglich der Anerkennung der Staatsbürgerschaft oder einer ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Vaterschaftstest ist keine außergewöhnliche Belastung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 2
    Prozesskosten; Zivilprozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 16
  • NJW 2004, 2407
  • BB 2004, 1489
  • DB 2004, 1541
  • BStBl II 2004, 726
  • FPR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als …

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    Zum anderen ist es in der Regel der freien Entscheidung der Parteien überlassen, ob sie sich zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs einem Prozess(kosten)risiko aussetzen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, m.w.N.).

    Lässt sich der Steuerpflichtige trotz ungewissen Ausgangs auf einen Prozess ein, liegt die Ursache für die Prozesskosten in seiner Entscheidung, das Prozessrisiko in der Hoffnung auf ein für ihn günstiges Ergebnis in Kauf zu nehmen; es entspräche nicht Sinn und Zweck des § 33 EStG, ihm die Kostenlast zu erleichtern, wenn sich das im eigenen Interesse bewusst in Kauf genommene Risiko zu seinem Nachteil realisiert hat (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).

    Auch Prozesse, in denen es um die eigene Existenzgrundlage oder um einen Kernbereich menschlichen Lebens geht --z.B. das Erstreiten des Umgangsrechts mit den eigenen Kindern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382, m.w.N.)--, können nach der Rechtsprechung trotz unsicheren Ausgangs zwangsläufig sein (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).

    Daher hat der als Vater Beklagte nur dann Anspruch auf steuerliche Entlastung, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substantiiert dargelegt sowie schlüssige Beweise angeboten hat und wenn sein Verteidigungsvorbringen bei objektiver Betrachtung Erfolg versprechend erschien (vgl. BFH in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung der Zivilgerichte zur hinreichenden Erfolgsaussicht eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in Vaterschaftssachen entsprechend heranzuziehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 1997 2 W 1/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1998, 484; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2003 14 WF 195/02, FamRZ 2003, 1018).

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG diese unbewiesenen Behauptungen --entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe in FamRZ 1998, 484; OLG Köln in FamRZ 2003, 1018)-- nicht als ausreichend angesehen hat, die Durchführung des Vaterschaftsprozesses für den Kläger als unausweichlich i.S. des § 33 EStG zu beurteilen.

  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der …

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung der Zivilgerichte zur hinreichenden Erfolgsaussicht eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in Vaterschaftssachen entsprechend heranzuziehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 1997 2 W 1/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1998, 484; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2003 14 WF 195/02, FamRZ 2003, 1018).

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG diese unbewiesenen Behauptungen --entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe in FamRZ 1998, 484; OLG Köln in FamRZ 2003, 1018)-- nicht als ausreichend angesehen hat, die Durchführung des Vaterschaftsprozesses für den Kläger als unausweichlich i.S. des § 33 EStG zu beurteilen.

  • BFH, 04.12.2001 - III R 31/00

    Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    b) Trotz unsicherer Erfolgsaussichten kann der Steuerpflichtige aber gezwungen sein, einen Prozess zu führen, wenn die Durchführung eines Gerichtsverfahrens prozessrechtlich der einzige Weg ist, das Klageziel zu erreichen, wie z.B. bei einer Anerkennung der Staatsbürgerschaft oder einer Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (…sog. Statusverfahren, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/94, SozR 3-1750 § 328 Nr. 1) oder bei der Ehescheidung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382, unter II. 2., m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 17. Juni 2003 III B 55/02, BFH/NV 2003, 1324).

    Auch Prozesse, in denen es um die eigene Existenzgrundlage oder um einen Kernbereich menschlichen Lebens geht --z.B. das Erstreiten des Umgangsrechts mit den eigenen Kindern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382, m.w.N.)--, können nach der Rechtsprechung trotz unsicheren Ausgangs zwangsläufig sein (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    b) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob ein gerichtliches Verfahren, das der (biologische) Vater zur Feststellung seiner Vaterschaft betreibt oder mit dem er die Vaterschaft des (rechtlichen) Vaters anficht (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. April 2003 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01, BGBl I 2003, 737, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 2151), als Statusverfahren zu den Prozessen gehört, die unabhängig von ihrer Erfolgsaussicht stets als zwangsläufig anzusehen sind, weil der Mann die Anerkennung seiner Vaterschaft ohne Zustimmung des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters nur durch ein gerichtliches Verfahren erreichen kann und die Feststellung der Abstammung zu der verfassungsrechtlich (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes --GG--) geschützten Rechtsposition des biologischen Vaters gehört.
  • BFH, 18.03.2004 - III R 31/02

    Zahlung von Erpressungsgeldern als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    Liegt diese in der vom Einzelnen gestaltbaren Lebensführung, kommt ein Abzug nicht in Betracht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 18. März 2004 III R 31/02, derzeit in juris und im Internet unter "www.bundesfinanzhof.de", m.w.N.).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/94

    Anerkennung eines ausländischen Statusurteils für einen Kindergeldanspruch

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    b) Trotz unsicherer Erfolgsaussichten kann der Steuerpflichtige aber gezwungen sein, einen Prozess zu führen, wenn die Durchführung eines Gerichtsverfahrens prozessrechtlich der einzige Weg ist, das Klageziel zu erreichen, wie z.B. bei einer Anerkennung der Staatsbürgerschaft oder einer Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (sog. Statusverfahren, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/94, SozR 3-1750 § 328 Nr. 1) oder bei der Ehescheidung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382, unter II. 2., m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 17. Juni 2003 III B 55/02, BFH/NV 2003, 1324).
  • FG Münster, 03.04.2003 - 3 K 1240/01

    Kosten für Vaterschaftsprozess außergewöhnliche Belastung?

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1009 veröffentlicht.
  • BFH, 17.06.2003 - III B 55/02

    Außergewöhnliche Belastung; Kosten für Räumungsprozess

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
    b) Trotz unsicherer Erfolgsaussichten kann der Steuerpflichtige aber gezwungen sein, einen Prozess zu führen, wenn die Durchführung eines Gerichtsverfahrens prozessrechtlich der einzige Weg ist, das Klageziel zu erreichen, wie z.B. bei einer Anerkennung der Staatsbürgerschaft oder einer Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (…sog. Statusverfahren, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/94, SozR 3-1750 § 328 Nr. 1) oder bei der Ehescheidung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382, unter II. 2., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. Juni 2003 III B 55/02, BFH/NV 2003, 1324).
  • BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …

    Rn. 19 (1) Dieselbe Formulierung findet sich in zahlreichen nachfolgenden Urteilen (z.B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726; vom 20. April 2006 III R 23/05, BFHE 213, 351, BStBl II 2007, 41;… vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).

    Die Feststellung oder Nichtfeststellung der Vaterschaft greift nicht unmittelbar in die Existenz des Steuerpflichtigen ein, da selbst bei weitestgehenden Unterhaltsansprüchen eines Kindes dem Elternteil zumindest der Betrag verbleibt, der zur Existenz unbedingt erforderlich ist (BFH-Urteil in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726).

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Rn. 11 b) Bei den Kosten eines Zivilprozesses, die vorliegend von den Beteiligten zutreffend nicht als Werbungskosten der Klägerin beurteilt worden sind, spricht nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, m.w.N.; vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, …und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).

    Daran fehlte es nach der Rechtsprechung des BFH im Allgemeinen bei einem Zivilprozess (BFH-Urteile in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, und in BFH/NV 2009, 553).

    Es sei in der Regel der freien Entscheidung der (Vertrags)Parteien überlassen, ob sie sich zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs einem Prozess(kosten)risiko aussetzten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, und in BFH/NV 2009, 553).

    Lasse sich der Steuerpflichtige trotz ungewissen Ausgangs auf einen Prozess ein, liege die Ursache für die Prozesskosten in seiner Entscheidung, das Prozesskostenrisiko in der Hoffnung auf ein für ihn günstiges Ergebnis in Kauf zu nehmen; es entspräche nicht Sinn und Zweck des § 33 EStG, ihm die Kostenlast zu erleichtern, wenn sich das im eigenen Interesse bewusst in Kauf genommene Risiko realisiert habe (BFH-Urteile in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, und in BFH/NV 2009, 553).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Zwar hat der BFH - nach Einschätzung des Gerichts - seinerzeit den Fall der Scheidungskosten noch nicht unter die im Urteil vom 09. Mai 1996 neu formulierten (nunmehr in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG geregelten) Voraussetzungen subsumiert, vielmehr lediglich - neben dem Ehescheidungsverfahren - eine weitere Ausnahme von dem damals geltenden Grundsatz, dass eine gerichtliche Rechtsverfolgung im Allgemeinen nicht zwangsläufig ist, benannt (vgl. BFH…, Urteil vom 18. Juni 1997 - III R 60/96 -, juris, Rdn. 22; Urteil vom 18. März 2004 - III R 24/03 -, juris, Rdnrn. 13 ff.).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2004 - III R 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2030
BFH, 19.05.2004 - III R 30/02 (https://dejure.org/2004,2030)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2004 - III R 30/02 (https://dejure.org/2004,2030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt als außergewöhnliche Belastung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Unterhaltsverpflichtungen gegenüber nicht verheirateten Müttern; Voraussetzungen der Unterhaltsverpflichtung eines Kindsvaters

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1 S 3, BGB § 1615 l, GG Art 3
    Kinderfreibetrag; Lebensgefährte; Unterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 244
  • FamRZ 2004, 1643
  • BB 2004, 2005
  • BStBl II 2004, 943
  • FPR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - III R 30/02
    Bei einer nur noch nachrangigen Unterhaltspflicht der Eltern besteht grundsätzlich kein Bedarf mehr für eine Entlastung der Eltern im Wege des Familienleistungsausgleichs durch einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld, es sei denn, der vorrangig Unterhaltsverpflichtete ist zum Unterhalt nicht in der Lage, so dass die Eltern weiterhin für das Kind aufkommen müssen (BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522).

    Das Entstehen eines vorrangigen Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Kindsvater führt ebenso wie die vorrangige Unterhaltsberechtigung gegenüber dem Ehepartner des Kindes (vgl. dazu das BFH-Urteil in BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522) bei entsprechender Leistungsfähigkeit des vorrangig Unterhaltsverpflichteten zum Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld.

  • BFH, 04.12.2003 - III R 32/02

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Enkelkinder

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - III R 30/02
    Das Gesetz geht typisierend davon aus, dass das Existenzminimum des Unterhaltsempfängers bereits sichergestellt ist und die Unterhaltsaufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen, wenn der Steuerpflichtige oder eine andere Person für den Unterhaltsempfänger Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2003 III R 32/02, BFHE 204, 200, BStBl II 2004, 275).

    Denn --wie ausgeführt-- geht das Gesetz typisierend von der Sicherstellung des Existenzminimums des Unterhaltsempfängers auch in dem Fall aus, dass nicht dem Steuerpflichtigen, sondern einem Dritten ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht (Senatsurteil in BFHE 204, 200, BStBl II 2004, 275).

  • BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99

    Neuregelung des Unterhaltsanspruchs einer Mutter aus Anlaß der Geburt eines …

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - III R 30/02
    Die Neuregelung, mit der die Höchstdauer des Unterhaltanspruchs der Mutter eines nichtehelichen Kindes von einem Jahr auf drei Jahre nach der Geburt verlängert wurde, ist auch in Fällen, in denen --wie im Streitfall-- die Jahresfrist nach altem Recht bereits abgelaufen war, anzuwenden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Februar 2003 1 BvR 1597/99, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2003, 662).
  • FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 2778/99

    Aufwendungen für den nichtehelichen Lebensgefährten

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - III R 30/02
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 318 veröffentlicht.
  • BFH, 06.06.1986 - III R 212/81

    Erreichen anzurechnende Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines Kindes die Summe …

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - III R 30/02
    Ohne rechtliche Verpflichtung erbrachte Unterhaltsleistungen, hier des Vaters der L, falls der Kläger allein unterhaltsverpflichtet war, sind gegenzurechnen (Senatsurteil vom 6. Juni 1986 III R 212/81, BFHE 147, 60, BStBl II 1986, 805).
  • BFH, 18.05.2006 - III R 26/05

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung …

    Der Auslegung steht auch nicht die Senatsentscheidung vom 19. Mai 2004 III R 30/02 (BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943) entgegen.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 48/08

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten …

    Anders liegt der Fall nur, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum (vollständigen) Unterhalt nicht in der Lage ist, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Einkünfte und Bezüge verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 43/17

    Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem …

    Sie sind jedoch als "andere Einkünfte und Bezüge" der unterhaltenen Person gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an BFH-Urteil vom 19.05.2004 - III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943) 15 .

    Sie sind jedoch als "andere Einkünfte und Bezüge" der unterhaltenen Person gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, so dass der Unterhaltshöchstbetrag des unterhaltspflichtigen Abzugsberechtigten entsprechend zu mindern ist (BFH-Urteile vom 19.05.2004 - III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943, unter II.2.b, und in BFHE 147, 60, BStBl II 1986, 805; zum Unterhalt an im Ausland lebende Personen, BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 588, Rz 20 f.;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 33a Rz 27;… Hufeld, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33a Rz B 91; HHR/Pfirrmann, § 33a EStG Rz 113; Fuhrmann in Korn, § 33a EStG Rz 42; Schmieszek in Bordewin/ Brandt, § 33a EStG Rz 101).

  • FG Hamburg, 27.09.2011 - 3 K 229/10

    Stiefkindunterhalt keine außergewöhnliche Belastung bei Kindergeldberechtigung …

    Schließlich sei der Streitfall mit dem vom BFH im Urteil vom 19.05.2004 (III R 30/02) entschiedenen Fall vergleichbar.

    Das Existenzminimum minderjähriger Kinder soll nicht doppelt, sondern abschließend durch Kinderfreibetrag und Kindergeld steuerlich berücksichtigt werden; § 33a Abs. 1 EStG gilt daher nur subsidiär (…BFH-Urteile vom 19.05.2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631; vom 19.05.2004 III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943;… Loschelder in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 33a Rz. 23).

    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Auffassung nicht auf das BFH-Urteil vom 19.05.2004 (III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943) berufen.

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09

    Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen …

    Aus der Entscheidung des BFH vom 19.05.2004 (III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943) ergibt sich ebenfalls nichts Gegenteiliges, da auch dort unter Bezugnahme auf Staudinger (…Engler in Staudinger, BGB, § 16151 Rz. 47) darauf abgestellt wurde, ob die Entscheidung, nicht erwerbstätig zu sein von einem "objektiven Standpunkt" aus gerechtfertigt ist.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2012 - 2 K 34/11

    Kein Kindergeld bei Überschreiten des Grenzbetrags

    Das Entstehen eines vorrangigen Unterhaltsanspruches gegenüber dem Kindesvater führt ebenso wie die vorrangige Unterhaltsberechtigung gegenüber dem Ehepartner des Kindes bei entsprechender Leistungsfähigkeit des vorrangig Unterhaltsverpflichteten zum Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004, III R 30/02, BStBl II 2004, 943).
  • FG Niedersachsen, 27.06.2011 - 16 K 123/11

    Bei fehlendem Unterhaltsanspruch der Tochter gegen den Kindesvater des eigenen …

    Aus der Entscheidung des BFH vom 19.05.2004 (III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943) ergibt sich ebenfalls nichts Gegenteiliges, da auch dort unter Bezugnahme auf Staudinger (…Engler in Staudinger, BGB, § 16151 Rz. 47) darauf abgestellt wurde, ob die Entscheidung, nicht erwerbstätig zu sein von einem objektiven Standpunkt aus gerechtfertigt ist.
  • FG München, 24.05.2007 - 5 K 2062/06

    Abziehbarkeit von freiwillig erbrachten Unterhaltsleistungen für ein …

    a) In Anwendung dieser Vorgaben und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war der Kläger seiner Lebensgefährtin gemäß § 1615 l BGB dem Grunde nach gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet (BFH-Urteil vom 19.05.2004 III R 30/02, BStBl II 2004, 943) Auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 18.05.2006 III R 26/05, BStBl II 2007, 108).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3555
OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater eines nichtehelichen Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedarf der Mutter eines nichtehelichen und eines ehelichen Kindes; Haftung des nichtehelichen und des ehelichen Vaters für den Unterhalt der betreuenden Mutter; Anspruch einer nichtehelichen Mutter auf Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt ; Nachhaltige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 297
  • FamRZ 2005, 1276 (Ls.)
  • FPR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Rn. 161 Da die Klägerin sowohl das eheliche Kind Pia als auch das nichteheliche Kind Lea betreut, haften für den Unterhalt der Klägerin deren geschiedener Ehemann T und der Beklagte anteilig entsprechend § 1606 Abs. 3 BGB (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 544).

    Rn. 204 Bei der Bestimmung der beiderseitigen Haftungsquoten des geschiedenen Ehemanns und des Beklagten ist jedoch nicht schematisch auf die beiderseitigen Erwerbsverhältnisse abzustellen; ausschlaggebend ist insoweit vielmehr der besondere Betreuungsbedarf für die Tochter Lea (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 544).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes eines unterschiedlichen Selbstbehalts im Verhältnis zwischen ehelichen bzw. unehelichen Kindern kommt es daher nicht an (vergl. BVerfG, FamRZ 2004, 1013).
  • BGH, 25.10.1990 - III ZR 62/90

    Amtspflicht des Standesbeamten zur Ermöglichung der unverzüglichen Eheschließung …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Da die Klägerin mit ihrem Streithelfer Paulo T verheiratet war Rechtskraft der Scheidung am 21.12.2000 - ist diese geprägt durch die - fortgeschriebenen - ehelichen Lebensverhältnisse der Klägerin gemäß § 1578 BGB, die daher auch den Maßstab für den Unterhaltsanspruch aus § 1615 l BGB gegen den Vater des nichtehelichen Kindes bilden (vgl. BGH FamRZ 1991, 541, 544;… Palandt-Diederichsen, BGB, § 1615 l Rdnr. 13;… MünchKomm/Born, BGB, 4. Aufl., § 1615 l Rn. 30).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Betreuungsunterhalt

    Rn. 17 d) Mittlerweile hat sich in der Rechtsprechung zu der Frage, wann eine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB vorliegt, eine Kasuistik herausgebildet, die zwischen "kindbezogenen" und "elternbezogenen" Gründen unterscheidet (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 2 UF 335/98 -, FamRZ 2000, S. 1522 ; OLG Celle…, Urteil vom 21. November 2001 - 21 UF 96/01 -, FamRZ 2002, S. 636; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 4. September 2003 - 2 UF 6/03 -, NJW 2004, S. 523 ; OLG Hamm, Urteil vom 4. November 2004 - 3 UF 555/01 -, NJW 2005, S. 297 ; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. Mai 2005 - II-2 UF 125/04 -, FamRZ 2005, S. 1772).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des …

    insoweit liegt die Sache anders als bei dem ebenfalls am Ersatzmaßstab orientierten Anspruch nach § 16151 Abs. 2 BGB, da die für den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in Bezug genommenen Vorschriften des Verwandtenunterhalts eine dem § 1578 Abs. 3 BGB vergleichbare Regelung nicht kennen (vgl. dazu OLG Düsseldorf EzFamR 2000, 359. OLG Hamm NJW 2005, 297, 298. MünchKomm/Born 5. Auflage § 16151 Rn. 41).
  • OLG München, 12.01.2006 - 16 UF 1643/05

    Anrechnung von Einkommen der nichtverheirateten Kindesmutter

    Der Auffassung von Palandt/Diederichsen, 65. Aufl., § 1615 l Rdn. 16 sowie des OLG Hamm (NJW 2005, 297 ohne Begründung und mit falscher Zitierung von MünchKomm/Born und Göppinger/Wax), dass auch Krankheitsvorsorgeunterhalt nicht geschuldet sei, schließt sich der Senat nicht an (…so auch FA-FamR/Gerhardt, Kap. 6, Rdn. 16, Wendl/Pauling, § 6 Rdn. 764 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5673
BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04 (https://dejure.org/2004,5673)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2004 - 1Z BR 71/04 (https://dejure.org/2004,5673)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 1Z BR 71/04 (https://dejure.org/2004,5673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption des Kindes durch den Stiefvater; Folgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung durch die Bezeichnung einer nicht fristgebundenen Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 541
  • FPR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung zur Adoption

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLGZ 2003, 232/236 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Das minderjährige, noch nicht 14 Jahre alte Kind wurde insoweit von seiner allein sorgeberechtigten Mutter vertreten (vgl. § 1746 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB; BGH NJW 1980, 1746; BayObLG FamRZ 1981, 93).
  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes - …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Steht ihm - wie hier - die elterliche Sorge nicht zu, können nur noch die verbleibenden Pflichten verletzt werden, nämlich die Unterhaltspflicht und die sich aus dem Umgangsrecht des Kindes und der Eltern ergebenden Pflichten (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1142/1143f).
  • BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Die Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption erfordert deshalb eine strikte Orientierung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens dieses Elternteils in seiner Verantwortung gegenüber dem Kind (vgl. BVerfG FamRZ 1988, 807;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1748 Rn. 1).
  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    b) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Annahme als Kind gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB der Einwilligung eines Elternteils auch dann bedarf, wenn diesem, wie hier, die elterliche Sorge nicht zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349).
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88

    Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109;… Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20).
  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    In der Nichtzahlung des Kindesunterhalts über einen langen Zeitraum kann nur dann eine gröbliche Pflichtverletzung gesehen werden, wenn sie von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 55; NJWE-FER 1998, 173).
  • BayObLG, 05.05.1978 - BReg. 1 Z 18/78
    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109;… Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20).
  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption …

    1981, 131, 138; NJW-RR 1997, 1364 = FamRZ 1998, 55, 56; BayObLGZ 2003, 232-239 = NJW-RR 2004, 578 = FamRZ 2004, 397, 398; FPR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2008, § 1748 Rn. 8; Frank in J. von Staudingers, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4, Neubearbeitung 2007, § 1748 Rn. 27).

    Fehlt sie, ist der Elternteil dem Kind gegenüber gänzlich teilnahmslos, es ist ihm gleichgültig (BayOblG FPR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687).

    1 Z 101/83">FamRZ 1984, 417, 419; NJW-RR 1994, 903 = FamRZ 1994, 1348, 1349; BayObLGZ 1996, 276 = NJWE-FER 1997, 248 = FamRZ 1997, 514, 516; FamRZ 2002, 1142, 1144; BayObLGZ 2003, 232 = NJW-RR 2004.578 = FamRZ 2004, 397; FÜR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Hamm OLGZ 1992, 15 = FamRZ 1991, 1103, 1106), etwa wer sein Kind in der Obhut Dritter (Privatpersonen oder Heim) aufwachsen lässt, ohne über eine längere Zeit einen ihm nach den jeweiligen Umständen zumutbaren persönlichen Erziehungsbeitrag zu leisten, z.B. durch Besuche oder brieflichen Kontakt (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687;… Münchener Kommentar, a.a.O).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2026 - 1 UF 77/25

    Vorlagebeschluss zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1748 Abs. 3 BGB

    Auch im Fall der Gleichgültigkeit, der insbesondere dann anzunehmen ist, wenn den Elternteil das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (…vgl. Staudinger/Helms, BGB § 1748 Rn. 28; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1064; BayObLG FamRZ 2005, 541; bereits BT-Drs. 7/421 S. 8), erfordert die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ein Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit (vgl. auch LG Bochum 21.10.2011 - 7 T 104/09, ZKJ 2012, 150, 153;… Staudinger/Helms, BGB § 1748 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.02.2004 - 4 WF 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4005
OLG Bremen, 19.02.2004 - 4 WF 10/04 (https://dejure.org/2004,4005)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.02.2004 - 4 WF 10/04 (https://dejure.org/2004,4005)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 4 WF 10/04 (https://dejure.org/2004,4005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3; ; BGB § 1615 Abs. 1

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen eines Vaterschaftsanerkenntnisses - Verhältnis des Unterhaltsanspruchs gem. § 1615l BGB zum Anspruch auf Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 Abs. 1, 2 § 1606 Abs. 3 § 1615l
    Anspruch auf Trennungsunterhalt bei gleichzeitig bestehendem Unterhaltsanspruch gegen den Vater des nicht von dem Ehemann abstammenden Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt nach Geburt verlangen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamwerden von Vaterschaftsanerkenntnissen; Wirkungen eines Vaterschaftsanerkenntnisses; Dauer und Umfang des Anspruchs auf Trennungsunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1601
  • FamRZ 2005, 212
  • FamRZ 2005, 213
  • FPR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den …

    Auszug aus OLG Bremen, 19.02.2004 - 4 WF 10/04
    Für den Fall, dass die getrenntlebende Ehefrau sowohl ein eheliches als auch ein nach der Trennung geborenes, nicht vom Ehemann abstammendes Kind betreut, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass beide Väter in entsprechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 S.1 BGB anteilig eintreten müssen (BGH FamRZ 98, 541, 543 f.).
  • KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99

    Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang …

    Auszug aus OLG Bremen, 19.02.2004 - 4 WF 10/04
    Die Geburt des von einem anderen Mann stammenden Kindes in der Trennungszeit ist - wie auch die Geburt eines Kindes des Pflichtigen - (noch) den ehelichen Lebensverhältnissen zuzurechnen (KG FamRZ 2001, 29).
  • OLG Jena, 18.11.2005 - 1 WF 436/05

    Voraussetzungen und Umfang des Trennungsunterhalts bei Geburt eines …

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