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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2309
OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03 (https://dejure.org/2003,2309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2003 - 20 W 125/03 (https://dejure.org/2003,2309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2003 - 20 W 125/03 (https://dejure.org/2003,2309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 1835 Abs 1 S 3 BGB, § 1835 Abs 3 BGB, § 1 Abs 2 BRAGebO, § 16 BRAGebO
    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen Aufwendungsersatzanspruch für berufsspezifische Dienste

  • Judicialis

    BGB § 1908 i; ; BGB § 1908 i I; ; BGB § 1835 I 3; ; BGB § 1835 III; ; BRAGO § 1 II; ; BRAGO § 16

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für Betreuervergütung des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs des zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung durch einen Rechtsanwalt; Abrechnung eines Rechtsanwaltes als Betreuer; Ersatzanspruch eines Betreuers; Aufwendungsanspruch eines Betreuers; Entschädigung eines Betreuers für Zeitaufwand und Arbeitsaufwand; Abrechnung von Aufwendungsersatz und Entschädigung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3642
  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Gemäss § 1 Abs. 2 S. 1 BRAGO kann ein zum Berufsbetreuer bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit grundsätzlich nicht auf der Grundlage der BRAGO liquidieren (BGHZ 139, 309/311).

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem darauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 261;… RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9;… Bienwald, a.a.O., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100;… Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30;… Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Bei § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ( FamRZ 2001, 1642 = BtPrax 2001, 22 ), da diese sich auf einen Aufwendungsersatzanspruch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des BtÄndG am 1. Januar 1999 bezog, für welchen die mit diesem Gesetz neu eingeführte Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB noch nicht gilt.
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem darauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 261;… RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9;… Bienwald, a.a.O., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100;… Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30;… Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem …

    Hierzu gehören auch Ansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, da es sich um Aufwendungsersatzansprüche im Sinne des § 1835 Abs. 3 BGB handelt (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1664 und NJW 2003, 3642, 3643; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414;… vgl. auch MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 17).

    Dieser Rechtsprechung ist eine Vielzahl von Oberlandesgerichten gefolgt (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642, 3643; OLG München FamRZ 2008, 2150, 2151; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen …

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 03. September 2003 (NJW 2003, 3642 = FPR 2004, 35) entschieden hat, gilt die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz3 BGB auch für Ansprüche nach § 1835 Abs. 3 BGB (…ebenso Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 20).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2012 - 11 WF 86/12

    Bestimmung der Vergütung eines als Ergänzungspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Es muss daher bei dieser allgemeinen Vergütung nach dem VBVG bleiben, wenn es sich um Dienste handelt, die eine spezifisch anwaltliche Vertretung nicht erfordern, bzw. wenn es sich zwar um eine berufstypische Aufgabe handelt, zu ihrer Erledigung aber keine besonderen rechtlichen Fähigkeiten erforderlich sind (BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642;… Palandt- Diederichsen, BGB, 71. Auflage, § 1835 Rd. 13).
  • LG Darmstadt, 21.05.2019 - 5 T 226/18
    Eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG ist jedoch nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und deshalb eine originär anwaltliche Dienstleistung dargestellt hat (…siehe Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn. 11; BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642), und ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (…so auch Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn. 11; OLG Frankfurt FG Prax 2001, 195; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220, 1221).
  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

    Deswegen kann der Rechtsanwalt für eine von ihm im Rahmen der Ergänzungspflegschaft ausgeführte Tätigkeit nur dann ein Honorar nach den Grundsätzen der BRAGO verlangen, wenn die Bewältigung der mit der abzurechnenden Tätigkeit verbundenen Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und deshalb eine originär anwaltliche Dienstleistung dargestellt hat (BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; BVerfG, FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; OLG Frankfurt, NJW 2003, 3642 ; FGPrax 2004, 121 ; vgl. auch Kammerbeschluss vom 22.07.2004 - 5 T 852/03).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2571
KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02 (https://dejure.org/2003,2571)
KG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02 (https://dejure.org/2003,2571)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02 (https://dejure.org/2003,2571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 2032 § 2087 § 2247; RAG -DDR § 25 Abs. 2
    Vererbung eines Miteigentumsanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstück; Auslegung eines Testaments; Einsetzung eines Alleinerben durch Vererbung eines großen Anteils des Nachlasses

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Behandlung eines teilweise in der ehemaligen DDR belegenen Nachlasses; Auslegung eines Testaments

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anweisung des Amtsgerichts zur Erteilung des beantragten Erbscheins; Beschränkung der Erbeinsetzung auf Geldvermögen und sonstiges bewegliches Vermögen; Erbstreitigkeit über Immobilienvermögen im Gebiet der ehemaligen DDR; Anwendbarkeit des ZGB-DDR in erbrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anweisung des Amtsgerichts zur Erteilung des beantragten Erbscheins; Beschränkung der Erbeinsetzung auf Geldvermögen und sonstiges bewegliches Vermögen; Erbstreitigkeit über Immobilienvermögen im Gebiet der ehemaligen DDR; Anwendbarkeit des ZGB-DDR in erbrechtlichen ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2032, 2078 BGB; Art. 3, 25, 235 § 1 EGBGB; § 25 Abs. 2 RAG/DDR
    Keine Nachlassspaltung bei Miteigentumsanteil im Rahmen einer Erbengemeinschaft an Grundstück in DDR (Wiss. Mit. Thomas Heidrich; Neue Justiz 4/2004, S. 178-180)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 178
  • FamRZ 2004, 736
  • Rpfleger 2004, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 2112/99

    Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen …

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof (in BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622) auf Vorlage des Senats (Rpfleger 2001, 79/80) entschieden hat, tritt eine Nachlassspaltung nicht ein, wenn der nach BGB beerbte Erblasser an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war.

    Ob eine letztwillige Verfügung der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht im vollen Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage (vgl. Senat Rpfleger 2001, 79/82 m.w.N.).

    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof (in BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622) auf Vorlage des Senats (Rpfleger 2001, 79/80) entschieden hat, tritt eine Nachlassspaltung nicht ein, wenn der nach BGB beerbte Erblasser an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war.

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass; …

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Jedoch ist auch dann, wenn die Erbfolge nach beiden Erbstatuten übereinstimmt, in entsprechender Anwendung des § 2369 BGB in dem Erbschein anzugeben, dass hinsichtlich des im Gebiet; der ehemaligen DDR belegenen Immobilienvermögens das ZGBDDR für die Erbfolge maßgebend ist (vgl. zu Vorstehendem Senat OLGZ 1992, 279/284;… Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Aufl., Art. 235 § 1 EGBGB, Rdn. 104f.;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2369 Rdn. 9f.).

    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    1 Z 81/85">FamRZ 1986, 728/731; 835/837; 2001, 1174/1176, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Hat der Erblasser sowohl eine Verteilung einzelner Gegenstände vorgenommen als auch einer Person sein verbleibendes, nicht einzeln aufgeführtes Vermögen zugewandt und handelt es sich bei diesem nach seiner Vorstellung um sein wesentliches Vermögen, kann in dessen Zuwendung die Alleinerbeinsetzung dieser Person zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1275 und 1399/1400; 2001, 1252/1253).
  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    1a Z 33/89|OLG Hamm; 01.02.1990; 15 W 16/90">FamRZ 1990, 672 und 2001, 944; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 2247 Rdn. 4).
  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines …

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Hat der Erblasser sowohl eine Verteilung einzelner Gegenstände vorgenommen als auch einer Person sein verbleibendes, nicht einzeln aufgeführtes Vermögen zugewandt und handelt es sich bei diesem nach seiner Vorstellung um sein wesentliches Vermögen, kann in dessen Zuwendung die Alleinerbeinsetzung dieser Person zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1275 und 1399/1400; 2001, 1252/1253).
  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).
  • OLG Dresden, 02.03.1999 - 7 W 1896/98

    Auslegung eines DDR-Testaments; Erbeinsetzung durch Zuweisung von …

  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Bei verbleibenden Zweifeln findet die Vorschrift des § 2084 BGB - wonach im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen ist, bei der die Verfügung Erfolg haben kann - keine Anwendung (st. Rspr; OLG München…, Beschluss vom 31. März 2016 - 31 Wx 413/15 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 3 Wx 95/13 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OLG Schleswig…, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 -, ZEV 2010, S. 46 [48 f.] m.w.N.; KG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 W 86/02 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach …

    Dieser Auffassung folgt der Senat (VIZ 2004, 92 = Rpfleger 2004, 44).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2987
OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03 (https://dejure.org/2003,2987)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2003 - 20 W 300/03 (https://dejure.org/2003,2987)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 20 W 300/03 (https://dejure.org/2003,2987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht

    Unzulässige Übertragung von Betreueraufgaben auf Ehemann der Betreuerin, Delegation

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Delegation aller nach außen gerichteten Tätigkeiten durch eine als Berufsbetreuerin bestellten Rechtsanwältin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wahrnehmung der Betreueraufgaben durch den Ehemann und Sozius der anwaltlichen Berufsbetreuerin?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch einer Rechtsanwältinfür berufsmäßige Betreuung einer mittellosen Person; Zulässigkeit der Aufgabenübertragung an Dritte; Bemessung der Erforderlichkeit von Aufgaben; Verstoß gegen den Grundsatz der persönlichen Betreuung durch Aufgabendelegation an ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 295
  • FGPrax 2004, 29
  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00

    Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete "Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten einsetzen (…vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27;… Bienwald, a.a.O.;… Jürgens, a.a.O.;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).

    Danach mag es - wie im Fall des BayObLG (BtPrax 2000, 214) - zwar zulässig sein, während der urlaubs- oder krankheitsbedingten vorübergehenden Abwesenheit des Betreuers eine Hilfsperson einzuschalten, die den Kontakt zu diesem aufrechterhält, ihn gegebenenfalls über wesentliche Vorkommnisse informiert und ihm so im Ernstfall eine eigene und schnelle Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben ermöglicht.

  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01

    Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. April 2002 - 20 W 512/01 - (veröffentlicht in Rpfleger 2002, 359, FGPrax 2002, 178, OLG-Report 2002, 223, BtPrax 2002, 170 und FamRZ 2002, 1362) entschieden hat, ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (…vgl. Jürgens, BtPrax 1994, 10/11 und Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1902 BGB Rn. 22;… Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1897 Rn. 333;… Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rn. 33).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm aus gewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557;… BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01

    Vergütung für den Vertreter des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm aus gewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557;… BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77;… OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99

    Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete "Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten einsetzen (…vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27;… Bienwald, a.a.O.;… Jürgens, a.a.O.;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
  • LG Stuttgart, 15.04.1999 - 2 T 71/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete "Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten einsetzen (…vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27;… Bienwald, a.a.O.;… Jürgens, a.a.O.;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).
  • LG Bad Kreuznach, 03.07.1996 - 2 T 35/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm aus gewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557;… BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 21 W 139/17

    Verlust des Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers bei unzulässiger …

    Dies sei von dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13.10.2003 (20 W 300/03, NJW-RR 2004, 295 und juris) für den insoweit vergleichbar gelagerten Fall eines Betreuers entschieden worden.

    Daher muss in gleicher Weise wie für eine gesetzliche Betreuung (…vgl. BGH vom 09.11.2005 - XIIZB 49/01 -, juris, Rn. 5; OLG Frankfurt vom 13.10.2003, - 20 W 300/03, juris, Rn. 8 m.w.N.) auch für die Nachlasspflegschaft gelten, dass der bestellte Nachlasspfleger andere Personen nur zur Erledigung überschaubarer Einzelaufgaben oder rein routinemäßiger Bürotätigkeiten wie etwa der Erstellung einfacher Schreiben oder einfachen Rechenwerks, nicht aber darüber hinaus mit der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben betrauen darf.

    Vielmehr ist in einem solchen Fall der gesamte Zeitaufwand, der innerhalb einer solchen unzulässigen Arbeitsteilung von den Beteiligten erbracht worden war, als nicht vergütungsfähig anzusehen (vgl. OLG Frankfurt vom 13.10.2003, - 20 W 300/03 -, RPfleger 2004, 161, juris, Rn. 11).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8037
BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 (https://dejure.org/2003,8037)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 (https://dejure.org/2003,8037)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 3Z BR 200/03 (https://dejure.org/2003,8037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 3

  • Bt-Recht

    Austauschentlassung eines weiteren Betreuers zum alleinigen Betreuer, Betreuerwechsel

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908b Abs. 3
    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache, Entlassung des Betreuers, mehrere Betreuer, Auswahl des Betreuers, Vorschlag des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entlassung eines Mitbetreuers; Bestellung mehrerer Betreuer ; Wunsch des Betroffenen nach Betreuerwechsel; Allgemeine Gefahr des Positionenmissbrauchs; Wirksame Abgabe des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit; …

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03
    Die allgemeine Gefahr, dass der neue Betreuer seine Position missbrauchen könnte, genügt nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324; Knittel Betreuungsrecht § 1908b BGB Anm.8 b).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03
    Dem Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel kommt stets besonderes Gewicht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der …

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397;… Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    a) Zu Recht nimmt das Landgericht an, bei Bestellung mehrerer Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise ein wichtiger Grund für die Entlassung einer dieser Betreuer schon dann gegeben ist, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor …

    Das Gericht muss allerdings prüfen, ob der Betreuerwechsel, auch wenn er möglich ist, dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (…vgl. Palandt/Diede- richsen § 1908b Rn. 8; BayObLG FamRZ 2003, 784 bis 786 und Senatbeschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 = FamRZ 2004, 736 [LS]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 193/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7211
OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 193/03 (https://dejure.org/2003,7211)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2003 - 16 Wx 193/03 (https://dejure.org/2003,7211)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2003 - 16 Wx 193/03 (https://dejure.org/2003,7211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    FGG § 20
    Anfechtung der Genehmigung eines Grundstücksverkaufs durch den Betreuer seitens des möglichen Erben des Betreuten

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Entscheidung eines Rechtspflegers im Betreuungsverfahren; Zur Frage einer materiell gefestigten Rechtsposition bei notariell beurkundetem Übertragungsvertrag; Zukünftige Erbenstellung als materiell gefestigte Rechtsposition; Entscheidender Zeitpunkt für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Waldbröl - 10a XVII 301/01
  • LG Bonn - 4 T 199/03
  • OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 193/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 267
  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 193/03
    Danach muß der Beschwerdeführer durch die angegriffene "Verfügung" in einem eigenen Recht, d.h. in einer durch die Rechtsordnung anerkannten und verfestigten materiellen Rechtsposition, beeinträchtigt sein ; nicht hingegen genügen wirtschaftliche oder sonstige "berechtigte Interessen" (vgl. demgegenüber als spezielle Ausformung der Beschwerdebefugnis § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG), soweit sie sich nicht bereits materiellrechtlich, etwa in Form eines Anwartschaftsrechts, verfestigt haben (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1989, 1858 ; NJW 1999, 3718 ;… Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 20 Rz. 7).

    Entsteht ein Recht erst danach, kann es naturgemäß durch die Verfügung nicht beeinträchtigt sein (vgl. wiederum BGH NJW 1989, 1858 unter II 2 a : "Erforderlich ist vielmehr ein unmittelbarer Eingriff in ein zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits bestehendes subjektives Recht des Beschwerdeführers.").

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die …

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 193/03
    Danach muß der Beschwerdeführer durch die angegriffene "Verfügung" in einem eigenen Recht, d.h. in einer durch die Rechtsordnung anerkannten und verfestigten materiellen Rechtsposition, beeinträchtigt sein ; nicht hingegen genügen wirtschaftliche oder sonstige "berechtigte Interessen" (vgl. demgegenüber als spezielle Ausformung der Beschwerdebefugnis § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG), soweit sie sich nicht bereits materiellrechtlich, etwa in Form eines Anwartschaftsrechts, verfestigt haben (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1989, 1858 ; NJW 1999, 3718 ;… Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 20 Rz. 7).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11705
BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03 (https://dejure.org/2003,11705)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 3Z AR 34/03 (https://dejure.org/2003,11705)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 3Z AR 34/03 (https://dejure.org/2003,11705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an das zuständige Gericht; Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts

Verfahrensgang

  • AG München - 706 XVII 534/93
  • BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines …

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
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