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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.12.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3376
OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11 (https://dejure.org/2012,3376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2012 - 20 W 93/11 (https://dejure.org/2012,3376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 20 W 93/11 (https://dejure.org/2012,3376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AdWirkG, Art 111 FGG-ReformG, § 27 FGG, § 546 ZPO, § 29 FGG
    Keine Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoptionsentscheidung, wenn das Kind im Adoptionsantrag wahrheitswidrig als Waise bezeichnet wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung bei wahrheitswidriger Bezeichnung des Kindes als Waise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung bei wahrheitswidriger Bezeichnung des Kindes als Waise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    67/2019 AdoptionA (Nepal) Nr. 12A; AdWirkG § 1; AdWirkG § 2; AdWirkG § 5; BGB §§ 1760 ff.; FGG § 16a; FGG § 27; FGG § 29; FGG § 50a; FGG § 50b; FGG-RG Art. 111; GG Art. 1 f.; GG Art. 6; ZPO § 546
    Kindschaftsrecht --> Adoption

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1229
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11
    Im Rahmen des § 16 a Nr. 4 FGG kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die ausländische Entscheidung das Kindeswohl berücksichtigt hat, wenn sich aus ihr nicht gegenteilige Anhaltspunkte ergeben (vgl. BayObLGZ 2000, 180; OLG Düsseldorf StAZ 2009, 335).

    Rn. 19 Wurde im Rahmen eines ausländischen Adoptionsverfahrens eine Überprüfung des Kindeswohles vorgenommen, die jedoch gemessen an den deutschen Wertvorstellungen Defizite aufweist, so wird zwar die Auffassung vertreten, dass eine solche unzureichende Kindeswohlprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nachgeholt werden kann, wobei dann nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Adoptionsentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung des deutschen Gerichts abzustellen sein soll (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300;… Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, a.a.O., § 16 a Rn. 8;… Schlauss, a.a.O., S. 1701 m. w. N.).

    Rn. 25 Aufgrund dieser Erwägungen kann der weiteren Beschwerde auch nicht der Hinweis zum Erfolg verhelfen, dass für die Beurteilung des ordre public grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 378, BayObLGZ 2000, 180).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11
    Rn. 25 Aufgrund dieser Erwägungen kann der weiteren Beschwerde auch nicht der Hinweis zum Erfolg verhelfen, dass für die Beurteilung des ordre public grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 378, BayObLGZ 2000, 180).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11
    Rn. 15 Danach können nur wesentliche Verstöße gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts die Anwendung des § 16 a Nr. 4 FGG rechtfertigen, die insbesondere dann vorliegen, wenn die Anerkennung ein Ergebnis zur Folge hätte, das in dem Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung zu befinden ist, den Kernbestand der inländischen Regelung antastet bzw. zu den Grundgedanken der deutschen Regelung und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass eine Anerkennung für untragbar gehalten wird (vgl. BayObLG FamRZ 1969, 221 und FamRZ 2000, 1771;… BT-Drucks 10/504, S. 42; BGHZ 50, 370 und 54( 123 und 132; Staudinger/Henrich, BGB, Neubearb. 2008 Art. 22 EGBGB Nr. 88).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2009 - 20 W 472/08

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer in Indonesien nach hinduistischer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11
    Ist aber in einem ausländischen Adoptionsverfahren eine Kindeswohlprüfung überhaupt nicht erfolgt - etwa weil sie nach der dortigen Rechtsordnung nicht vorgesehen ist - oder wurde die an sich auch nach ausländischem Recht gebotene Prüfung des Kindeswohls umgangen, so stellt dies einen so schwerwiegenden Widerspruch zu den grundlegenden Grundsätzen des deutschen Rechts dar, dass eine Anerkennung nicht in Betracht kommt, denn es kann nicht die Aufgabe des Anerkennungsverfahrens sein, erstmals eine vollständige und auf zutreffenden Tatsachen beruhende Prüfung des Kindeswohls durchzuführen (…vgl. BT-Drucks. 14/6011, S. 29; KG FamRZ 2006, 1405; OLG Düsseldorf, StAZ 2009, 335; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 212).
  • AG Karlsruhe, 26.09.2012 - 5 F 129/11
    Grundgedanke des deutschen Adoptionsrechtes ist, dass eine Adoption dem Wohl des anzunehmenden Kindes dienen muss (siehe hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2012, Az. 20 W 93/11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - II-1 UF 169/10, II - 1 UF 169/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59705
OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - II-1 UF 169/10, II - 1 UF 169/10 (https://dejure.org/2011,59705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2011 - II-1 UF 169/10, II - 1 UF 169/10 (https://dejure.org/2011,59705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - II-1 UF 169/10, II - 1 UF 169/10 (https://dejure.org/2011,59705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AdWirkG § 2; AdWirkG § 5; EGBGB Art. 21; FamFG § 7; FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 109; GG Art. 103
    Kindschaftsrecht --> Adoption

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen unterbliebener Beteiligung der leiblichen Eltern im Rahmen einer ausländischen Minderjährigenadoption

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1229
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - 1 UF 169/10
    Eine solche Prüfung muss die Fragen nach einem Adoptionsbedürfnis, nach der Elterneignung der Annehmenden und nach dem Bestehen oder dem erwarteten Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung umfassen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 1522 ff.; OLG Celle, 17 UF 98/11, Beschluss vom 12.10.2011, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - 1 UF 169/10
    Eine solche Prüfung muss die Fragen nach einem Adoptionsbedürfnis, nach der Elterneignung der Annehmenden und nach dem Bestehen oder dem erwarteten Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung umfassen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 1522 ff.; OLG Celle, 17 UF 98/11, Beschluss vom 12.10.2011, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 1 UF 93/18

    Ausländische Adoptionsentscheidung ohne Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber …

    c) Die aufgezeigten Verfahrensmängel des Ausgangsverfahrens können nicht durch das Anerkennungsverfahren behoben werden, da dieses nicht an Stelle des Adoptionsverfahrens tritt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.02.2017, Az. 1 UF 130/15 ; OLG Celle, Beschluss v. 12.10.2011, Az. 17 UF 98/11; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.12.2011, Az. II-1 UF 169/10; OLG Hamm, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 11 UF 127/13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2014, Az. 1 UF 1/14; OLG;… Reinhardt/Kemper/Weitzel, Adoptionsrecht, 2. Aufl., § 109 FamFG Rn. 25; a. A. OLG Bremen, Beschluss v. 26.09.2014, Az. 5 UF 52/14;… MüKo/Helms, BGB, 7. Aufl., Art. 22 EGBGB Rn. 92ff;… Staudinger/Henrich, BGB, 2019, Art. 22 EGBGB Rn. 95;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 109 Rn. 23;… MüKo/Rauscher, FamFG, 3. Aufl., § 109 Rn. 44d).
  • AG Zweibrücken, 28.10.2024 - 2 F 152/22
    Danach sind die leiblichen Eltern eines Kindes zur Gewährung rechtlichen Gehörs zwingend am Verfahren zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 16747).

    Seine Beteiligung in dem vorangegangenen Verfahren zum Entzug des Sorgerechts kann seine Beteiligung am Adoptionsverfahren auch nicht ersetzen, weil nicht hinreichend dargetan wurde, dass im sorgerechtlichen Verfahren die Adoption bereits thematisiert worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 16747).

  • OLG Braunschweig, 12.02.2025 - 1 UF 134/24

    Versagung der Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung; Fehlendes …

    Angesichts dessen sind die Interessen des Kindes durch die Abweisung des Antrags ungeachtet etwaiger gegenläufiger Interessen der Antragstellerin gewahrt, so dass es der Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2011 - II-1 UF 169/10 -, juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12

    Anerkennung einer ausländischen Adoption; Anforderungen an die Prüfung des …

    Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public ist dementsprechend anzunehmen, wenn eine hinreichende Kindeswohlprüfung der Entscheidung nicht vorausgegangen ist (…OLG Karlsruhe, B. v. 6.2.2012, 2 UF 85/11, zitiert nach juris, Rn. 30, 31; OLG Düsseldorf, B. v. 23.12.2011, II-1 UF 169/10, zitiert nach juris, Rn. 8;… OLG Celle, B.v. 12.10.2011, 17 UF 98/11, zitiert nach juris, Rn. 16;… KG Berlin, B.v.4.4.2006, 1 W 369/05, zitiert nach juris, Rn. 27) .
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 UF 1/14

    Anerkennung einer tunesischen Adoptionsentscheidung; Zulässigkeit einer …

    Die Kindeswohlprüfung muss die Fragen nach einem Adoptionsbedürfnis, nach der Elterneignung der Annehmenden und nach dem Bestehen oder dem erwarteten Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung umfassen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 1522 ff.; OLG Celle, FamRZ 2012, 1226 ff.; Senatsbeschluss, FamRZ 2012, 1229; OLG Celle, FamRZ 2014, 501, 502; OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 582, 583).
  • AG Nürnberg, 08.04.2014 - 122 F 2066/13

    Versagung der Anerkennung einer türkischen Adoptionsentscheidung

    Das OLG Düsseldorf (23.12.2011 II-1 UF 169/10) hat das adoptierte Kind durch die Antrag stellenden Adoptiveltern prozessual und auch hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Interessen als hinreichend vertreten angesehen und somit die Bestellung eines Ergänzungsvertreters oder eines Verfahrensbeistandes nicht als erforderlich erachtet (…zitiert in Weitzel, Kommentar zum Adoptionswirkungsgesetz, 1. Auflage 2013).
  • AG Köln, 16.12.2013 - 327 F 20/13
    Eine Anerkennung ist demnach ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung eine Kindeswohlprüfung nicht oder nur unzureichend stattgefunden hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, 4 UF 185/10; OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2011, 17 UF 98/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2011, 11-1 UF 169/10; speziell zu einer ivorischen Adoption: LG Dortmund, Beschluss vom 07.12.2009, 15 T 71/08).
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