Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2016 - XII ZB 52/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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PStG §§ 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Personenstandssache: Zulässigkeit der Eintragung "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 Nr 3 PStG, § 22 Abs 3 PStG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Personenstandssache: Zulässigkeit der Eintragung "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister - IWW
§ 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG, § ... 22 Abs. 3 PStG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 21, 22PStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PStG, § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Art. 100 GG, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG, §§ 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 PStG, §§ 48 Abs. 1, 47 Abs. 2 Nr. 1, Art. 1 Abs. 1 GG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister auf Grundlage des Personenstandsgesetzes (PStG); Geschlechtliche Identität einer Person als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Grundrechtlicher Schutz der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister auf Grundlage des Personenstandsgesetzes ( PStG ); Geschlechtliche Identität einer Person als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Grundrechtlicher Schutz der ...
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister auf Grundlage des Personenstandsgesetzes ( PStG ); Geschlechtliche Identität einer Person als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Grundrechtlicher Schutz der ...
- datenbank.nwb.de
Personenstandssache: Zulässigkeit der Eintragung "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Inter" oder "divers" als Geschlechsangabe unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"
- lto.de (Kurzinformation)
Intersexualität: Kein drittes Geschlecht für Intersexuelle
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschlecht: "divers" - Intersexualität und Geburtsregister
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als inter oder divers
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"
- famrz.de (Kurzinformation)
Kein "inter" oder "divers" als Geschlecht im Geburtenregister
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister
- taz.de (Pressebericht, 04.08.2016)
Intersexuelle Menschen: Kein eigener Geschlechtseintrag
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 126 (Leitsatz und Kurzinformation)
Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtsregister als "inter" oder "divers"
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kein drittes Geschlecht für Intersexuelle
- queer.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.04.2015)
Intersexualität: Entscheidung über drittes Geschlecht
Besprechungen u.ä. (3)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die "Dritte Option" vor dem BGH - Zwischenstopp auf dem Weg zum Verfassungsgericht
- taz.de (Pressekommentar, 05.08.2016)
Intersexualität: Rosa, hellblau - nichts?
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Personenstandsrecht: Intersexualität bleibt unsichtbar
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2885
- MDR 2016, 1090
- FGPrax 2016, 236
- FamRZ 2016, 1580
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07
Lebenspartnerschaft von Transsexuellen
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 52/15
Es obliegt dem Gesetzgeber, die Rechtsordnung so auszugestalten, dass diese Anforderungen erfüllt sind und insbesondere die rechtliche Zuordnung zum nachhaltig empfundenen Geschlecht nicht von unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfG NJW 2011, 909, 910 mwN). - OLG Celle, 21.01.2015 - 17 W 28/14
Intersexualität in Geburtsurkunde: Gericht lehnt "inter" ab
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 52/15
Rn. 5 Das Oberlandesgericht hat seine in StAZ 2015, 107 veröffentlichte Entscheidung damit begründet, dass die Voraussetzungen für die begehrte Berichtigung nicht vorlägen. - BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Nichtannahmebeschluss: Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 52/15
Rn. 23 Zwar wird vereinzelt vertreten, dass § 22 Abs. 3 PStG nur auf Neueintragungen Anwendung findet (so wohl OLG Frankfurt StAZ 2016, 45, 47; Bockstette StAZ 2013, 169, 172).
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16
Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15 -,.Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15 -, des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar 2015 - 17 W 28/14 - und des Amtsgerichts Hannover vom 13. Oktober 2014 - 85 III 105/14 - verletzen die beschwerdeführende Person in ihren Grundrechen aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15 - und des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar 2015 - 17 W 28/14 - werden aufgehoben.
- BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19
Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach …
Eintragungen in Personenstandsregistern haben deshalb lediglich eine dienende Funktion; sie enthalten Angaben, die nach den Regeln des materiellen Familienrechts grundlegende Bedeutung für die persönliche Rechtsstellung besitzen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15 - FamRZ 2016, 1580 Rn. 15 mwN).Eine gesetzgeberische Aussage, dass damit dem betroffenen Personenkreis auch jeder andere Weg verschlossen sein soll, eine Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtseintragung hin zu "divers" oder durch bloße Streichung des Geschlechtseintrags (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15 - FamRZ 2016, 1580 Rn. 23) zu erreichen, ist damit jedoch nicht verbunden.
Rn. 50 (c) Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht auch in seiner zuletzt ergangenen Entscheidung zum durch § 4 Abs. 3 TSG statuierten Gutachtenserfordernis keine verfassungsrechtlichen Bedenken mit Blick auf § 3 Abs. 1 GG geäußert (vgl. BVerfG FamRZ 2018, 133 f.), obwohl intersexuellen Personen - anders als Personen mit körperlich eindeutig weiblichem oder männlichem Geschlecht - bereits die Möglichkeit eröffnet war, die Angabe "weiblich" oder "männlich" gemäß §§ 48, 47 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 3 aF PStG ohne Durchführung eines Verfahrens nach dem Transsexuellengesetz streichen zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15 - FamRZ 2016, 1580 Rn. 23).
- AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20
Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag
Gerichtlich bestätigt wurde diese Auffassung erstmals, wenn auch nur in einem Obiter dictum, durch das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 21.01.2015 (…- 17 W 28/14 -, StAZ 2015, S. 107; nachfolgend auch durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2016 - XII ZB 52/15 - , NJW 2016, S. 2885, Rn. 22, und BVerfGE 147, 1 [20]; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2017 - 17 W 5/17 - Anlage 32).An anderer Stelle führt der Bundesgerichtshof aus, personenstandsrechtliche Einträge wie der Geschlechtseintrag, hätten eine "dienende Funktion" und enthielten "Angaben, die nach den Regeln des materiellen Familienrechts grundlegende Bedeutung für die persönliche Rechtsstellung besitzen" (BGH, Beschluss vom 22.04.2020 - XII ZB 383/19 -, Rn. 9, mit Verweis auf BGH, 22.04.2016 - XII ZB 52/15 - FamRZ 2016, 1580 Rn. 15 m.w.N.).
Auch der Bundesgerichtshof hatte vor Einführung des § 45b PStG noch eine Anwendbarkeit von §§ 48 Abs. 1, 47 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 3 PStG zur Streichung des Geschlechtseintrages einer erwachsenen Person auf deren Antrag hin angenommen (BGH, Beschluss vom 22.06.2016 - XII ZB 52/15 -, FamRZ 2016, S. 1580 [1581, Rn. 22]; vgl. auch OLG Celle…, Beschluss vom 11.05.2017 - 17 W 5/17, Rn. 19, Anlage 32).
- OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17 Der Bundesgerichtshof hat insoweit klargestellt das kein drittes Geschlecht wie "inter" oder "divers" davon umfasst wird (BGH FamRZ 2016, 1580).
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