Rechtsprechung
| BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
EGBGB Art. 19
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen Anknüpfungsalternativen; Bestimmung der Abstammung nach türkischem Sachrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 1 S 1 BGBEG, Art 19 Abs 1 S 2 BGBEG, § 1592 Nr 1 BGB, § 1592 Nr 2 BGB, § 1592 Nr 3 BGB
Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen Anknüpfungsalternativen; Bestimmung der Abstammung nach türkischem Sachrecht - IWW
§ 74 a Abs. 1 FamFG, § ... 239 FamFG, § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 EGBGB, Art. 14 Abs. 1 EGBGB, Art. 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 oder 3 BGB, § 1592 Nr. 1 BGB, § 1592 Nr. 2 BGB, § 1592 Nr. 3 BGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 oder 3 EGBGB, § 240 Abs. 2 Satz 1 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 19
Anknüpfungsalternativen im internationalen Abstammungsrecht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Konkurrenz der verschiedenen Anknüpfungsalternativen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 19
Konkurrenz der verschiedenen Anknüpfungsalternativen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - rechtsportal.de
EGBGB Art. 19 Abs. 1 ; FamFG § 74a Abs. 1
Konkurrenz der verschiedenen Anknüpfungsalternativen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtliche Vaterschaftsvermutung - und die Wahl des zutreffenden Rechtsstatuts
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 16.07.2015 - 5 F 35/15
- OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15
- BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
- BGH - XII ZB 110/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3171
- MDR 2017, 155
- FamRZ 2016, 1847
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (16)
- BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15
Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass das Personalstatut und das Ehewirkungsstatut dem Aufenthaltsstatut grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen sind (Senatsurteil BGHZ 168, 79 Rn. 12 = FamRZ 2006, 1745 und Senatsbeschluss vom 20. April 2006 - XII ZB 15/15 - juris Rn. 28).Rn. 14 c) Der Senat hat zwar bislang offengelassen, in welchem Verhältnis die Anknüpfungsalternativen zueinander stehen, wenn diese zu unterschiedlichen Eltern-Kind-Zuordnungen führen, und welcher Alternative im Konkurrenzfall der Vorrang gebührt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 15/15 - FamRZ 2016, 1251 Rn. 29).
- OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16
Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2016, 924 (mit Anmerkung Henrich FamRZ 2016, 926) veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.Darüber, dass eine durch ein alternativ berufenes Auslandsrecht ermöglichte Vater-Kind-Zuordnung aufgrund geschiedener Ehe der völligen Vaterlosigkeit vorzuziehen ist, besteht - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit (…so ausdrücklich MünchKomm/Helms BGB 6. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 20;… jurisPK-BGB/Gärtner/Duden [Stand: Dezember 2015] Art. 19 EGBGB Rn. 62), und zwar auch bei den Vertretern derjenigen Ansichten, die dem von der herrschenden Meinung bevorzugten (strengen) Prioritätsgrundsatz im Ausgangspunkt nicht folgen wollen (vgl. insbesondere Dethloff IPrax 2005, 325, 329;… Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 19 EGBGB Rn. 37; Henrich FamRZ 2016, 926).
- OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 7 WF 350/05
Prozesskostenhilfe: Anfechtung der Vaterschaft bei konkurrierenden …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Hierzu wird teilweise auf das Günstigkeitsprinzip rekurriert, weil es dem Wohl des Kindes im Hinblick auf seine unterhalts- und erbrechtliche Absicherung am besten entspreche, wenn ihm schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Vater zugeordnet werde (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 686, 687; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688, 689; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697, 1698 und FamRZ 2016, 920, 922; OLG Hamm FamRZ 2014, 1559, 1560 und FamRZ 2009, 126, 128; OLG Köln StAZ 2013, 319, 320;… jurisPK-BGB/Gärtner/Duden [Stand: Dezember 2015] Art. 19 EGBGB Rn. 70;… NK-BGB/Bischoff 3. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 24).Eine Rückverweisung durch das nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 oder 3 EGBGB berufene Recht bleibt nach einhelliger und zutreffender Meinung jedenfalls dann unbeachtlich, wenn durch die Annahme der Rückverweisung die Möglichkeit einer Feststellung der Abstammung entfiele (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697, 1698; OLG Celle FamRZ 2011, 1518, 1520;… BeckOK BGB/Heiderhoff [Stand: Mai 2016] Art. 19 EGBGB Rn. 30;… MünchKommBGB/Helms 6. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 29).
- AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Rn. 10 aa) Nach einer Ansicht soll das Abstammungsstatut in solchen Fällen vorrangig an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes angeknüpft werden, weil der Gesetzgeber Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB einerseits als Regelanknüpfung ausgestaltet habe und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes andererseits die engste Beziehung zum Sachverhalt aufweise (…vgl. Andrae Internationales Familienrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 27 und 33 ff.; Dethloff IPrax 2005, 326, 329 f.).Auf dieser gedanklichen Grundlage soll sich auch eine wirksame postnatale Vaterschaftsanerkennung durch den mutmaßlichen Erzeuger gegenüber der auf einer geschiedenen Ehe gegründeten Vaterschaftsvermutung nach ausländischem Recht durchsetzen können, wenn die Anerkennung der Vaterschaft "zeitnah" nach der Geburt angekündigt wird und die wirksame Vaterschaftsanerkennung im Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt durch den Standesbeamten vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] FamRZ 2015, 1636, 1638; AG Karlsruhe FamRZ 2007, 1585, 1586; AG Regensburg FamRZ 2003, 1856, 1857;… Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 19 EGBGB Rn. 38; vgl. auch AG Hannover FamRZ 2002, 1722, 1724 f.).
- BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12
Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn eine durch die Beschwerdeentscheidung aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, mithin insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 4;… BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn eine durch die Beschwerdeentscheidung aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, mithin insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (…Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 4; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3). - BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass das Personalstatut und das Ehewirkungsstatut dem Aufenthaltsstatut grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen sind (Senatsurteil BGHZ 168, 79 Rn. 12 = FamRZ 2006, 1745 und Senatsbeschluss vom 20. April 2006 - XII ZB 15/15 - juris Rn. 28). - OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 11 Wx 65/14
Internationales Privatrecht: Entscheidung zwischen mehreren möglichen …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Auf dieser gedanklichen Grundlage soll sich auch eine wirksame postnatale Vaterschaftsanerkennung durch den mutmaßlichen Erzeuger gegenüber der auf einer geschiedenen Ehe gegründeten Vaterschaftsvermutung nach ausländischem Recht durchsetzen können, wenn die Anerkennung der Vaterschaft "zeitnah" nach der Geburt angekündigt wird und die wirksame Vaterschaftsanerkennung im Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt durch den Standesbeamten vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] FamRZ 2015, 1636, 1638; AG Karlsruhe FamRZ 2007, 1585, 1586; AG Regensburg FamRZ 2003, 1856, 1857;… Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 19 EGBGB Rn. 38; vgl. auch AG Hannover FamRZ 2002, 1722, 1724 f.). - OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15
Kindesunterhalt: Anwendung des Günstigkeitsprinzips bei der Bestimmung der …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2016, 924 (mit Anmerkung Henrich FamRZ 2016, 926) veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen. - BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01
Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und …
Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Hierzu wird teilweise auf das Günstigkeitsprinzip rekurriert, weil es dem Wohl des Kindes im Hinblick auf seine unterhalts- und erbrechtliche Absicherung am besten entspreche, wenn ihm schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Vater zugeordnet werde (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 686, 687; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688, 689; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697, 1698 und FamRZ 2016, 920, 922; OLG Hamm FamRZ 2014, 1559, 1560 und FamRZ 2009, 126, 128; OLG Köln StAZ 2013, 319, 320;… jurisPK-BGB/Gärtner/Duden [Stand: Dezember 2015] Art. 19 EGBGB Rn. 70;… NK-BGB/Bischoff 3. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 24). - OLG Hamm, 07.04.2008 - 15 Wx 8/08
Zur Bestimmung des verbindlich gewordenen Abstammungsstatuts bei zum Zeitpunkt …
- OLG Hamm, 27.03.2014 - 15 W 421/13
Maßgebliches Recht für die Bestimmung der Vaterschaft
- OLG Nürnberg, 14.09.2015 - 11 W 277/15
Bestimmung der Abstammung bei alternativen Anknüpfungen - Beurteilungszeitpunkt
- AG Karlsruhe, 14.06.2007 - UR III 26/07
Familienrechtliche Ausgestaltung der Eintragung des Vaters eines Kindes mit …
- OLG Frankfurt, 31.08.2001 - 4 WF 57/01
- AG Regensburg, 04.02.2003 - UR III 37/00
- BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15
Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der …
Rn. 23 Dass nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB eine rechtliche Vaterschaft des Antragstellers in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - juris), hat das Oberlandesgericht nicht festgestellt, was auch von der Rechtsbeschwerde nicht beanstandet wird. - BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16
Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht; …
Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt allein das Personalstatut des geschiedenen Ehemanns der Mutter zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des geschiedenen Ehemanns nach polnischem Recht), so ist eine später von einem anderen Mann nach dem hierfür anwendbaren deutschen Recht erklärte Anerkennung der Vaterschaft unwirksam (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 3. August 2016, XII ZB 110/16, FamRZ 2016, 1847).Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass das Personalstatut und das Ehewirkungsstatut dem Aufenthaltsstatut grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen sind (…Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 mwN).
Rn. 13 aa) Ist ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland nach der Scheidung der Ehe seiner Mutter geboren worden und könnte es deshalb nach deutschem Recht von einem Dritten ohne weiteres anerkannt werden, kann dies zur Konkurrenz mit solchen über Art. 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 EGBGB berufenen Rechtsordnungen führen, die das Kind als Abkömmling des (geschiedenen) Ehemanns ansehen, wenn die Empfängniszeit noch in die Zeit vor Beendigung der Ehe fiel (Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 9 mwN).
Rn. 14 Welchem der konkurrierenden Abstammungsstatute in diesen Fällen der Vorrang gebührt, ist umstritten (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 10 ff. mwN).
Rn. 18 bb) Der Senat hat bislang offengelassen, in welchem Verhältnis die Anknüpfungsalternativen zueinander stehen, wenn diese zu unterschiedlichen Eltern-Kind-Zuordnungen führen, und welcher Alternative im Konkurrenzfall der Vorrang gebührt (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 29 mwN und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 14).
Rn. 22 Das Beschwerdegericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei Geburt des Kindes zunächst ungewiss ist, ob eine Anerkennung der Vaterschaft erfolgen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 14; Hepting StAZ 2000, 33, 40).
- BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts
Rn. 17 Die in Art. 19 Abs. 1 EGBGB aufgeführten Alternativen stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, sondern sind einander gleichwertig (…Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 mwN).
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 351/15
Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien …
Das Personalstatut und das Ehewirkungsstatut sind dem Aufenthaltsstatut grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. April 2016 - XII ZB 15/15 - FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, sowie vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20
Berichtigung der Geburtenregistereinträge für zwei Kinder von Mehrstaatern …
Das Personalstatut und das Ehewirkungsstatut sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Aufenthaltsstatut grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687 Rn. 12 und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 mwN). - BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der …
Rn. 19 Die in Art. 19 Abs. 1 EGBGB aufgeführten Alternativen stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, sondern sind einander gleichwertig (…Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 mwN). - BGH, 26.07.2017 - XII ZB 125/17
Abstammungssache: Anspruch allein des rechtlichen Vaters auf Einwilligung in eine …
In welchem Verhältnis die Anknüpfungsalternativen zueinander stehen, wenn diese zu unterschiedlichen Eltern-Kind-Zuordnungen führen, und welcher Alternative im Konkurrenzfall der Vorrang gebührt, hat der Senat bislang nicht abschließend entschieden (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 f.; vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 ff. mwN; vom 19. Juli 2017 - XII ZB 72/16 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und Senatsurteil BGHZ 168, 79 = FamRZ 2006, 1745). - BGH, 30.08.2023 - XII ZB 48/23
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenregister nach dem Tod der …
Dem deutschen Abstammungsrecht sind daher Vater-Kind-Zuordnungen geläufig, die zwar auf einer typisierten Vaterschaftswahrscheinlichkeit beruhen, aber fehlerhafte Zuordnungen vorbehaltlich bestehender Anfechtungsmöglichkeiten bewusst in Kauf nehmen (Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 15). - KG, 05.05.2020 - 1 W 165/19
Anwendbares Recht hinsichtlich der Abstammung eines Kindes bei widersprüchlichen …
Der Senat versteht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…NJW 2017, 2911 Rn. 19 ff.;… 2017, 3447 Rn. 13 ff.;… 2018, 2641 Rn. 10 ff.) dahin, dass, wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (§ 1 BGB) nur eines der gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB in Betracht kommenden Statuten einen Vater zuordnet, dieses Recht die Abstammung bestimmt, weil die Vater-Kind-Zuordnung der rechtlichen Vaterlosigkeit vorzuziehen ist (BGH, NJW 2016, 3171 Rn. 15).Rn. 10 Zur Auflösung des Konflikts zwischen widersprüchlichen Vaterschaftszuweisungen im Zeitpunkt der Geburt werden zahlreiche Lösungsansätze vertreten (vgl. dazu BGH, NJW 2016, 3171 Rn. 9 ff.;… Palandt/Thorn, a.a.O., Art. 19 EGBGB Rn. 6).
- BGH, 05.07.2017 - XII ZB 277/16
Vaterschaftsanerkennung: Formwirksamkeit der vor dem zuständigen spanischen …
Rn. 16 Das Problem konkurrierender Vaterschaften aufgrund mehrerer in Betracht kommender nationaler Rechte (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847) stellt sich im vorliegenden Fall nicht. - OLG Hamburg, 23.11.2020 - 2 W 57/20
Wirksamkeit von ausländischer Ehescheidung und Folgeehe
- KG, 17.11.2020 - 1 W 1037/20
Anwendbares Recht für die Abstammungsbestimmung: Bestimmung des gewöhnlichen …
- VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Vater nach der Anerkennung der …
- OLG Celle, 19.08.2019 - 21 UF 118/18
Anfechtung einer Vaterschaft nach dem Recht der Republik Ghana
- KG, 29.11.2016 - 1 W 7/16
Mehrere mögliche Abstammungsstatute mit unterschiedlichen Ergebnissen: Bedeutung …
- OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 18 UF 59/16
Voraussetzungen einer Vaterschaftsanfechtung nach ukrainischem Recht
- OLG Dresden, 01.11.2021 - 21 W 152/21
Berichtigung des Eintrags eines indischen Staatsangehörigen im Geburtenregister …
- OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
Eintragung des Vater in das Geburtenregister; Rechtsfolgen der Abgabe einer …
- AG Mönchengladbach, 01.03.2018 - 15a III 21/16
Bestimmung der Abstammung eines Kindes nach deutschem Recht i.R.d. …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versorgungsausgleich: Bestimmung des Barwerts der künftigen Leistung aus einer Direktzusage; Zinssatz für die Kapitalisierung bei der Bewertung eines Anrechts aus einer betrieblichen Altersversorgung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 BetrAVG, § 6a Abs 3 S 3 EStG, Art 3 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 253 Abs 2 HGB
Versorgungsausgleich: Bestimmung des Barwerts der künftigen Leistung aus einer Direktzusage; Zinssatz für die Kapitalisierung bei der Bewertung eines Anrechts aus einer betrieblichen Altersversorgung - IWW
§ 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), § ... 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, §§ 1 Satz 2, 6 RückAbzinsV, § 5 Abs. 1 VersAusglG, § 5 Abs. 3 VersAusglG, § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG, § 18 Abs. 1 SGB IV, § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, § 17 VersAusglG, §§ 159, 160 SGB VI, § 45 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG, § 4 Abs. 5 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG, §§ 14 Nr. 2, 17 VersAusglG, Art. 3 Abs. 2 GG, § 253 Abs. 2 HGB, § 2 Abs. 1 DeckRV, § 6 a Abs. 3 Satz 3 EStG, §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, § 13 VersAusglG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründung eines über den Versorgungsausgleich bezogenen Anrechts im Wege externer Teilung; Erwerb eines betrieblichen Anrechts im Rahmen einer tarifvertraglichen Versorgungszusage des Arbeitgebers; Berechnung des Ehezeitanteils des Anrechts durch den Versorgungsträger
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de
Begründung eines über den Versorgungsausgleich bezogenen Anrechts im Wege externer Teilung; Erwerb eines betrieblichen Anrechts im Rahmen einer tarifvertraglichen Versorgungszusage des Arbeitgebers; Berechnung des Ehezeitanteils des Anrechts durch den Versorgungsträger
- rechtsportal.de
Begründung eines über den Versorgungsausgleich bezogenen Anrechts im Wege externer Teilung; Erwerb eines betrieblichen Anrechts im Rahmen einer tarifvertraglichen Versorgungszusage des Arbeitgebers; Berechnung des Ehezeitanteils des Anrechts durch den Versorgungsträger
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des Barwerts einer betrieblichen Versorgung
Verfahrensgang
- AG Mainz, 22.04.2013 - 31 F 229/12
- OLG Koblenz, 24.11.2014 - 11 UF 342/13
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1847
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14
Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Die Wahl des Rechnungszinses hat der Gesetzgeber dabei grundsätzlich den Versorgungsträgern überlassen, die einen möglichst realistischen und für das jeweilige Anrecht spezifischen Zins verwenden sollen (BT-Drucks. 16/10144 S. 85; vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 15 f. und BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 Rn. 28).Bei der externen Teilung eines betrieblichen Anrechts wird der Teilhabeanspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten dadurch verwirklicht, dass ihm die Hälfte des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten ehezeitlichen Versorgungsvermögens zugewiesen wird (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 37 f.).
Es wäre daher mit dem aus Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 2 GG hergeleiteten Halbteilungsgrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn der Versorgungsträger - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung seiner unternehmerischen Handlungsfreiheit - zur Ermittlung des stichtagsbezogenen Barwerts der gesamten, aus dem Anrecht der ausgleichspflichtigen Person künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen einen Diskontierungszinssatz heranzieht, der zu einer strukturellen Unterbewertung des Anrechts und damit zu einer systematischen Benachteiligung der ausgleichsberechtigten Person führt (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 40, 43).
Rn. 17 c) Gemessen daran wäre - wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat (grundlegend Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 34 ff.) - die Verwendung des Zinssatzes nach § 253 Abs. 2 HGB in der bis zum 16. März 2016 gültigen Fassung als Abzinsungsfaktor für die Ermittlung des Barwerts einer betrieblichen Versorgung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
Die Verwendung eines vom Rechnungszins beim handelsbilanziellen Wertansatz (nach unten) abweichenden Diskontierungszinssatzes zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Versorgungsausgleich würde bei der Durchführung der externen Teilung zudem zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung des Versorgungsträgers dergestalt führen, dass dem Unternehmen durch die ihm gegenüber dem Zielversorgungsträger auferlegte Zahlungspflicht Mittel in einer Höhe entzogen werden, denen keine wertentsprechende Teilauflösung der bilanziellen Rückstellung wegen der gegenüber der ausgleichspflichtigen Person eingegangenen Pensionsverpflichtung gegenübersteht (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 44 ff.).
Denn stark schwankende Zinsen können angesichts der Hebelwirkung des Diskontierungszinssatzes auf die Höhe des Barwerts in kürzester Zeit zu zufälligen und erheblichen Veränderungen dieses Barwerts führen und somit die gegenwärtigen Diskrepanzen durch andere, noch schwerer vermittelbare Stichtagseffekte ersetzen (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 47 f.).
Bei einem starken Zinsanstieg innerhalb kürzerer Zeit - wie dies in jüngerer Vergangenheit etwa zwischen September 2005 und Oktober 2008 der Fall gewesen ist - kann der Glättungsmechanismus sogar zeitweise zu einer signifikanten Überbewertung der Versorgungsverpflichtung und der für sie gebildeten Rückstellungen zu Lasten des Versorgungsträgers führen (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 49 ff.).
Zudem stehen die Ersparnisse bei den Beiträgen zur Insolvenzsicherung angesichts ihrer moderaten Höhe in keinem Verhältnis zur Erhöhung des Barwerts, der sich aus der vorgeschlagenen Modifikation des Rechnungszinses ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 52 f.;… BeckOGK/Scholer VersAusglG [Stand: Juli 2015] § 45 Rn. 71).
Rn. 26 bb) Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass in solchen Fällen für die Abzinsung grundsätzlich derjenige Zinssatz herangezogen werden kann, der als Zinsversprechen des Arbeitgebers auch seinen Transformationstabellen zugrunde gelegt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 18 mwN …und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 21).
Der in den Transformationstabellen einkalkulierte Zinssatz wird daher im Versorgungsausgleich nur dann als Rechnungszins für die Barwertermittlung in Betracht gezogen werden können, wenn der Arbeitgeber im Falle des tatsächlichen Ausscheidens des Arbeitnehmers bei der Portierung - oder dementsprechend bei der Berechnung eines Abfindungsbetrages - in gleicher Weise verfahren würde (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 - juris Rn. 19 f. und vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 18).
Rn. 29 (1) Im Ausgangspunkt wird bei der Teilung eines betrieblichen Anrechts im Wege der externen Teilung der Teilhabeanspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten dadurch verwirklicht, dass ihm genau die Hälfte des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten ehezeitlichen Versorgungsvermögens zugewiesen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 38).
Rn. 30 (2) Andererseits ist es mit dem aus Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 2 GG hergeleiteten Halbteilungsgrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn der Versorgungsträger - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung seiner unternehmerischen Handlungsfreiheit - zur Ermittlung des stichtagsbezogenen Barwerts der gesamten, aus dem Anrecht der ausgleichspflichtigen Person künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen einen Diskontierungszinssatz heranzieht, der zu einer strukturellen Unterbewertung des Anrechts und damit zu einer systematischen Benachteiligung der ausgleichsberechtigten Person führt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 43).
- BGH, 11.05.2016 - XII ZB 615/13
Versorgungsausgleich: Diskontierungszinssatz für die Ermittlung des Barwerts der …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Dieses Begehren lässt sich - wie der Senat zwischenzeitlich ebenfalls entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 - juris Rn. 22 ff.) - weder aus der Rechtsnatur der Versorgungszusage der Lufthansa AG als einer beitragsorientierten Leistungszusage noch aus den tarifvertraglichen Bestimmungen über die Abfindung unverfallbarer Rentenanwartschaften beim Ausscheiden des von der Versorgungszusage begünstigten Arbeitnehmers rechtfertigen.Der in den Transformationstabellen einkalkulierte Zinssatz wird daher im Versorgungsausgleich nur dann als Rechnungszins für die Barwertermittlung in Betracht gezogen werden können, wenn der Arbeitgeber im Falle des tatsächlichen Ausscheidens des Arbeitnehmers bei der Portierung - oder dementsprechend bei der Berechnung eines Abfindungsbetrages - in gleicher Weise verfahren würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 - juris Rn. 19 f. …und vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 18).
Der Ehegatte des Mitarbeiters hat demgegenüber - soweit der Anwendungsbereich der externen Teilung nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG reicht - keine rechtliche Möglichkeit, eine Aufnahme in das Versorgungssystem der ausgleichspflichtigen Person zu erzwingen; er muss sich gegebenenfalls auch gegen seinen Willen von dem Arbeitgeber seines Ehegatten "abfinden" lassen (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 - juris Rn. 23).
Die Gefahr einer solcherart strukturellen Unterbewertung des Anrechts liegt nicht fern, wenn der Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts einen festen Abzinsungsfaktor verwendet, der einen realistisch erzielbaren Kapitalmarktzins selbst unter Berücksichtigung einer längerfristigen Marktbeobachtung - wie sie beispielsweise der Durchschnittsbildung beim BilMoG-Zinssatz zugrunde liegt - deutlich übersteigt (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 - juris Rn. 24).
Ein betrieblicher Versorgungsträger, der einen Kapitalabfluss vermeiden möchte, braucht seinerseits die externe Teilung nicht zu wählen, sondern kann das bei ihm bestehende Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten - mit Blick auf § 13 VersAusglG kostenneutral - intern teilen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 - juris Rn. 27).
- BGH, 06.02.2013 - XII ZB 204/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Bewertung eines auf beitragsorientierter …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Rn. 26 bb) Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass in solchen Fällen für die Abzinsung grundsätzlich derjenige Zinssatz herangezogen werden kann, der als Zinsversprechen des Arbeitgebers auch seinen Transformationstabellen zugrunde gelegt worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 18 mwN und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 21).
- OLG Nürnberg, 31.01.2014 - 11 UF 1498/13
Versorgungsausgleich: Wertermittlung des Ehezeitanteils des Anrechts einer …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Insbesondere kann der Verzicht auf den Aufschlag nach §§ 1 Satz 2, 6 RückAbzinsV nicht überzeugend damit begründet werden, dass das betriebliche Versorgungsanrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten der Sicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein unterfällt und das Unternehmen wegen der mit der externen Teilung verbundenen Kürzung der verbleibenden Versorgungsverpflichtungen gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten Beiträge für die Insolvenzsicherung erspart (so aber OLG Nürnberg FamRZ 2014, 1023, 1026). - BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Handelt es sich bei dem zu teilenden Anrecht - wie hier - um ein Anrecht der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse, kann der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person nach § 17 VersAusglG bereits dann einseitig die externe Teilung beanspruchen, wenn der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gemäß §§ 159, 160 SGB VI, die im Jahre 2012 67.200 EUR betrug (FamRZ 2016, 191), nicht übersteigt. - BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10
Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Die Wahl des Rechnungszinses hat der Gesetzgeber dabei grundsätzlich den Versorgungsträgern überlassen, die einen möglichst realistischen und für das jeweilige Anrecht spezifischen Zins verwenden sollen (BT-Drucks. 16/10144 S. 85; vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. März 2016 - XII ZB 540/14 - FamRZ 2016, 781 Rn. 15 f. und BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 Rn. 28). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach der Barwert-Verordnung; In der …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Rn. 16 Freilich muss der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führen (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Rn. 16 Freilich muss der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führen (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN). - OLG Koblenz, 24.11.2014 - 11 UF 342/13
Versorgungsausgleich: Wertermittlung des Ehezeitanteils des Anrechts einer …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Rn. 7 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2015, 925 veröffentlicht ist, hat bei der Ermittlung des Barwerts der künftigen Versorgungsleistungen einen Diskontierungszinssatz von 3, 95 % herangezogen, was dem Zinssatz nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (im Folgenden auch: BilMoG-Zins) am Ende der Ehezeit ohne den Aufschlag nach §§ 1 Satz 2, 6 RückAbzinsV entspricht.
- OLG Frankfurt, 24.03.2017 - 4 UF 249/15
Zur externen Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Direktzusage mit …
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass seine Heranziehung in Phasen steigender Zinsen auch zu einer Überbewertung eines auszugleichenden Anrechts zu Gunsten des Ausgleichsberechtigten führen kann (vgl. BGH, FamRZ 2016, 781; FamRZ 2016, 1245; FamRZ 2016, 1247; FamRZ 2016, 1435; FamRZ 2016, 1651; FamRZ 2016, 1654; FamRZ 2016, 1847; FamRZ 2016, 2000; FamRZ 2016, 2076). - OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
Versorgungsausgleich - vollstreckungsrechtliche Anforderungen an den externen …
Weil die Wertentwicklung mit der vorgenommenen Tenorierung bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung berücksichtigt ist, hat die Teilung mit Bezug zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen (BGH FamRZ 2016, 1847; 2016, 1144; Norpoth NZFam 2019, 754, 756). - OLG Nürnberg, 04.12.2024 - 11 UF 993/24
Berücksichtigung der Wertentwicklung bei externen Teilung eines Anrechts im …
Schon zuvor hatte der Bundesgerichtshof bei einem durch Barwertbildung ermittelten Ausgleichswert, dessen Verzinsung mit dem Rechnungszins angeordnet wurde, ein "auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bezogenes Anrecht" begründet (BGH FamRZ 2016, 1144; 2016, 1847) und von einem weiteren Bezug auf das Ehezeitende abgesehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".