Rechtsprechung
| BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Patientenverfügung: Erforderliche Konkretisierung durch Bezugnahme auf Krankheiten oder Behandlungssituationen; Beachtung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze; Umfang der Prüfung der vom Beschwerdegericht vorgenommenen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1901a Abs 1 BGB, § 1904 Abs 2 BGB, § 1904 Abs 3 BGB, § 1904 Abs 4 BGB
Patientenverfügung: Erforderliche Konkretisierung durch Bezugnahme auf Krankheiten oder Behandlungssituationen; Beachtung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze; Umfang der Prüfung der vom Beschwerdegericht vorgenommenen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht - IWW
§ 1904 Abs. 2, 3 BGB, § 1901 a Abs. 1 BGB, § 1904 Abs. 2 BGB, § 1901 a Abs. 1 Satz 2 BGB
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Ergeben der erforderlichen Konkretisierung einer Patientenverfügung im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen; Ermittlung des ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Auslegung einer Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen.
- rabüro.de
Zur Konkretisierung einer Patientenverfügung durch Bezugnahme auf Krankheiten oder Behandlungssituationen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Patientenverfügung, Bestimmtheitsgrundsatz, Auslegung, Umstände außerhalb der Urkunde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ergeben der erforderlichen Konkretisierung einer Patientenverfügung im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen; Ermittlung des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)
Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung: Die Formulierung des Sterbewunsches
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Patientenverfügung: "keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
- archive.is (Pressebericht, 13.12.2018)
Patientenverfügung: Möglichst präzise, nicht perfekt
- famrz.de (Kurzinformation)
Konkretisierung und Auslegung einer Patientenverfügung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH bejaht Wirksamkeit einer Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - BGH bejaht Wirksamkeit einer Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Konkretisierung einer Patientenverfügung
- spiegel.de (Pressebericht, 13.12.2018)
Patientenverfügung: Wachkoma-Patientin darf sterben
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.12.2018)
Patientenverfügung gilt ohne Gerichtsentscheid
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 91 (Kurzinformation)
Konkretisierung einer Patientenverfügung
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung
- rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)
Anforderungen an wirksame Patientenverfügung
- bmj.de (Kurzinformation)
Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 600
- MDR 2019, 104
- FGPrax 2019, 93
- FamRZ 2019, 236
- FamRZ 2019, 307
- Rpfleger 2019, 198
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15
Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden …
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017, XII ZB 604/15, BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748).Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch den Senat (Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748) und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht hat dieses ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, ob der konkrete Zustand der Betroffenen im Wachkoma ihr Bewusstsein entfallen lässt und ob in diesem Fall eine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht.
Dem Betreuer obliegt es in diesem Fall nach § 1901 a Abs. 1 Satz 2 BGB nur noch, dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 14 und BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 13 f.).
Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen (Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 17).
Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 18;… BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 …und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).
Rn. 21 Nicht ausreichend sind jedoch allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 19 und BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 mwN).
Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 19 mwN).
Rn. 23 aa) Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2017 (BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 23 f.) ausgeführt, dass die Betroffene mit der Anknüpfung ihrer Regelungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die sie einwilligt oder nicht einwilligt, an die medizinisch eindeutige Feststellung, dass bei ihr keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, hinreichend konkret eine Lebens- und Behandlungssituation beschrieben hat, in der die Patientenverfügung Geltung beanspruchen soll.
Danach sollen Behandlung und Pflege auf Linderung von Schmerzen, Unruhe und Angst gerichtet sein, selbst wenn durch die notwendige Schmerzbehandlung eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen ist (vgl. schon Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 23).
Das Beschwerdegericht hat daher zu Recht ein sogenanntes Negativattest erteilt (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 26 und BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 20).
- BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Dem Betreuer obliegt es in diesem Fall nach § 1901 a Abs. 1 Satz 2 BGB nur noch, dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 14 und BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 13 f.).Rn. 19 Unmittelbare Bindungswirkung entfaltet eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB allerdings nur dann, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29).
Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29).
Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (…Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 18; BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 …und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).
Rn. 21 Nicht ausreichend sind jedoch allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 19 und BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 mwN).
Das Beschwerdegericht hat daher zu Recht ein sogenanntes Negativattest erteilt (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 26 und BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 20).
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem …
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (…Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 18;… BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46 f.; BT-Drucks. 16/8442 S. 15).
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12
Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Die Auslegung durch den Tatrichter kann deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (vgl. Senatsurteil vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17 - NJW-RR 2018, 906 Rn. 31 mwN und Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 19 mwN). - BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Die Auslegung durch den Tatrichter kann deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (vgl. Senatsurteil vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17 - NJW-RR 2018, 906 Rn. 31 mwN und Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 19 mwN). - BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei aber nur berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 63, 359 = NJW 1975, 536; BGHZ 87, 150 = NJW 1983, 1610, 1611 und BGH Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 - NJW-RR 2010, 821 Rn. 12). - BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei aber nur berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 63, 359 = NJW 1975, 536;… BGHZ 87, 150 = NJW 1983, 1610, 1611 und BGH Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 - NJW-RR 2010, 821 Rn. 12). - BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08
Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei …
Auszug aus BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei aber nur berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 63, 359 = NJW 1975, 536; BGHZ 87, 150 = NJW 1983, 1610, 1611 und BGH Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 - NJW-RR 2010, 821 Rn. 12).
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Diese Verfügung zielte auf die nach Einnahme der todbringenden Medikamente eingetretene Situation und war für den Angeklagten verbindlich (§ 1901a Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 226, 238; vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16, BGHZ 211, 67, 82 und vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18, NJW 2019, 600, 602;… BT-Drucks. 16/8442, S. 11 f.). - BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei …
Abstrakte, einer weiteren Wertung unterliegende Behandlungsanordnungen wie etwa eine "würdevolle' oder "angemessene' Behandlung genügten nicht; jedoch kann vom Erklärenden auch kein medizinisches Fachwissen verlangt werden oder die Vorausahnung seiner Biographie als Patient (vgl. BGHZ 202, 226 ; 211, 67 ; 214, 62 ; BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18 -, juris, Rn. 20). - BGH, 15.03.2023 - XII ZB 232/21
Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im bayerischen Maßregelvollzug: Beachtlichkeit …
Eine Patientenverfügung eines gemäß §§ 20, 63 StGB im Maßregelvollzug Untergebrachten steht einer zwangsweisen Behandlung gemäß Art. 6 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) nur dann gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 lit. b BayMRVG entgegen, wenn sie Regelungen zur Zwangsbehandlung beinhaltet und erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation der geschlossenen Unterbringung Geltung beanspruchen soll (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 und vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18, FamRZ 2019, 236).Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 17 f. mwN und vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18 - FamRZ 2019, 236 Rn. 19 f. mwN).
Dessen Auslegung ist für das Rechtsbeschwerdegericht bindend, wenn sie rechtsfehlerfrei vorgenommen worden ist und zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis führt, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18 - FamRZ 2019, 236 Rn. 21 und 27 mwN).
- KG, 20.02.2023 - 20 U 105/22
Krankenhausvergütungsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Patienten: …
Ob eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dabei durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (…BGH, a.a.O., juris Rn. 18 f; BGH, Beschluss vom 14.11.2018, XII ZB 107/18, juris Rn. 20 f).Dessen Auslegung ist für das Rechtsmittelgericht bindend, wenn sie rechtsfehlerfrei vorgenommen worden ist und zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis führt, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint (BGH, Urteil vom 14.11.2018, XII ZB 107/18, juris Rn. 27).
Darauf, dass eine Patientenverfügung, welche einen Behandlungsabbruch an das Vorliegen einer sehr hohen Letalitätsrate knüpft, mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam wäre, weil sie nicht konkret die Behandlungssituation beschreibt, in der die Verfügung gelten soll (BGH, Beschluss vom 14.11.2018, XII ZB 107/18, juris Rn. 20), kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an.
- KG, 20.03.2023 - 20 U 105/22
Anspruch eines Krankenhauses auf Vergütung von möglicherweise einer …
Ob eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dabei durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (…BGH, a.a.O., juris Rn. 18 f; BGH, Beschluss vom 14.11.2018, XII ZB 107/18, juris Rn. 20 f).Dessen Auslegung ist für das Rechtsmittelgericht bindend, wenn sie rechtsfehlerfrei vorgenommen worden ist und zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis führt, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint (BGH, Urteil vom 14.11.2018, XII ZB 107/18, juris Rn. 27).
Darauf, dass eine Patientenverfügung, welche einen Behandlungsabbruch an das Vorliegen einer sehr hohen Letalitätsrate knüpft, mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam wäre, weil sie nicht konkret die Behandlungssituation beschreibt, in der die Verfügung gelten soll (BGH, Beschluss vom 14.11.2018, XII ZB 107/18, juris Rn. 20), kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an.
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Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 97 Abs 1 ZPO, § 406 ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen - IWW
§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG, ... Nr. 3500 VV-RVG, § 97 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 404 Abs. 2 ZPO, § 404 Abs. 4 ZPO, § 404 Abs. 5 ZPO, § 411 Abs. 4 ZPO, § 412 Abs. 2 ZPO, § 91 ZPO, § 406 Abs. 5 Halbsatz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG
- Wolters Kluwer
Außergerichtliche Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen als erstattungsfähige notwendige Kosten des Rechtsstreits
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kostenerstattung des Gegners bei abgelehntem Befangenheitsantrag??, §§ 91 Abs.1, 97 Abs. 1; 406 ZPO
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de
Außergerichtliche Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen als erstattungsfähige notwendige Kosten des Rechtsstreits
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahren über Sachverständigenablehnung: Außergerichtliche Kosten sind erstattungsfähig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das erfolglose Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen - und die Kostenerstattung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung im Verfahren über Ablehnung eines Sachverständigen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erstattung außergerichtlicher Kosten im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung im Befangenheitsverfahren
- haufe.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung für die Gegenseite bei Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfahren über Sachverständigenablehnung: Außergerichtliche Kosten sind erstattungsfähig! (IBR 2019, 111)
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
ZPO § 104 Abs 3; ZPO 567; ZPO 569
Zur Frage, ob ein Ablehnungsverfahren betreffend einem Richter oder Sachverständigen noch Teil des Hauptsacheverfahrens ist und zum Rechtszug gehört. Dabei handelt es sich bei dem auf die Ablehnungsentscheidung hin in die Wege geleiteten Beschwerdeverfahrens um einen ...
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 17.08.2017 - 6 O 941/13
- OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17
- OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1892/17
- BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 428
- MDR 2019, 189
- FamRZ 2019, 236
- VersR 2019, 315
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Richterablehnung (Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 11-13] davon aus, dass die den Sachverständigen nicht ablehnende Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten habe (so etwa OLG Celle ZfS 2010, 641 [juris Rn. 6-9]; OLG Hamburg MDR 1994, 522;… Bork in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 46 Rn. 11;… Leipold aaO § 406 Rn. 78;… Zöller/Greger, ZPO 32. Aufl. § 406 Rn. 17;… § 46 Rn. 20;… Musielak/Voit/Ball, ZPO 15. Aufl. § 567 Rn. 29; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl. § 19 Rn. 53).Der Bundesgerichtshof hat bereits für das Richterablehnungsverfahren entschieden, dass dieses kein auf das Verhältnis zwischen der ablehnenden Partei und dem Gericht beschränktes Verfahren sei (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 11 f.]).
Hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Anwalt die Partei im Hauptsacheverfahren bereits vertritt (BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 13]).
Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 6, 13];… OLG Celle ZfS 2010, 641 Rn. 5, 9;… OLG Düsseldorf MDR 2009, 955 [juris Rn. 5];… enger Schneider/Wolf, RVG 8. Aufl. Vergütungsverzeichnis Vorbemerkung 3.5, Vergütungsverzeichnis 3500 Rn. 19;… Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG 8. Aufl. Nr. 3500 VV Rn. 6, 6a).
Dieser bedarf es nicht (vgl. BGH
, Beschluss vom 6. April 2005 aaO). - OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10
Gesonderte Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezüglich der Ablehnung …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Rn. 6 Während die Ablehnung von Richtern und Sachverständigen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG noch zu den mit dem Rechtszug zusammenhängenden Verfahren zählt, so dass ein gesonderter Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nicht entsteht, erwächst dem Rechtsanwalt im Beschwerdeverfahren ein Anspruch auf Erstattung einer 0, 5 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3500 VV-RVG (vgl. OLG Celle ZfS 2010, 641 juris Rn. 5;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl. § 19 RVG Rn. 44).Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Richterablehnung (Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 11-13] davon aus, dass die den Sachverständigen nicht ablehnende Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten habe (so etwa OLG Celle ZfS 2010, 641 [juris Rn. 6-9]; OLG Hamburg MDR 1994, 522;… Bork in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 46 Rn. 11;… Leipold aaO § 406 Rn. 78;… Zöller/Greger, ZPO 32. Aufl. § 406 Rn. 17;… § 46 Rn. 20;… Musielak/Voit/Ball, ZPO 15. Aufl. § 567 Rn. 29;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl. § 19 Rn. 53).
Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich (vgl. BGH
…, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 6, 13]; OLG Celle ZfS 2010, 641 Rn. 5, 9;… OLG Düsseldorf MDR 2009, 955 [juris Rn. 5];… enger Schneider/Wolf, RVG 8. Aufl. Vergütungsverzeichnis Vorbemerkung 3.5, Vergütungsverzeichnis 3500 Rn. 19;… Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG 8. Aufl. Nr. 3500 VV Rn. 6, 6a). - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06
Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Ohnehin ist ein Rechtsanwalt nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles heraus nach Treu und Glauben verpflichtet, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren, etwa wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos macht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332 Rn. 10).
- OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 12 W 15/08
Zur Frage, ob im konkreten Fall Anlass für die Besorgnis einer Voreingenommenheit …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Andere differenzieren danach, ob sich die nicht ablehnende Partei an dem Beschwerdeverfahren, z.B. durch schriftsätzliche Äußerungen, beteiligt habe oder ausdrücklich vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert sei (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 12 W 15/08, juris Rn. 15). - OLG München, 16.02.1994 - 11 W 698/94
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Dieses finde nur zwischen dem Ablehnenden und dem Gericht statt, der Prozessgegner sei daran formell nicht beteiligt (vgl. OLG München MDR 1994, 627 juris Rn. 4 f., 7 f.;… Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl. § 406 Rn. 62;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 76. Aufl. § 91 Rn. 70). - OLG Hamburg, 01.11.1993 - 8 W 188/93
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Richterablehnung (…Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 11-13] davon aus, dass die den Sachverständigen nicht ablehnende Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten habe (so etwa OLG Celle ZfS 2010, 641 [juris Rn. 6-9]; OLG Hamburg MDR 1994, 522;… Bork in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 46 Rn. 11;… Leipold aaO § 406 Rn. 78;… Zöller/Greger, ZPO 32. Aufl. § 406 Rn. 17;… § 46 Rn. 20;… Musielak/Voit/Ball, ZPO 15. Aufl. § 567 Rn. 29;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl. § 19 Rn. 53).
- OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Ablehnung des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags
Vielmehr sind die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.11.2018, Az. IV ZB 13/18 = MDR 2019, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007, Az. 1 W 23/07; OLG München, Beschluss vom 16. Februar 1994, Az. 11 W 698/94; zitiert jeweils nach juris; ZöllerG. - OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22
Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen …
Die außergerichtlichen Kosten beider Seiten gehören zu denen des Ursprungsrechtsstreites und sind später mit diesen entsprechend dem dortigen Unterliegen der Prozessparteien in der Hauptsache nach allgemeinen Grundsätzen zu verteilen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 07.11.2018 - IV ZB 13/18, Rdn. 11, juris = BeckRS 2018, 291 71;… OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 29.06.2020 - 11 W 13/20, Rdn. 16, juris = BeckRS 2020, 17099;… OLG München, Beschl. v. 31.03.2014 - 10 W 32/14, juris Rdn. 25 = BeckRS 2014, 9996;… ferner BeckOK-ZPO/Scheuch, 44. Ed., § 406 Rdn. 47.1;… Schneider/Gronemann, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 4. Aufl. § 4 Rdn. 30 f.). - OLG Hamburg, 22.01.2024 - 4 W 7/24
Erstattung der Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren über ein …
Auch die einen Sachverständigen nicht ablehnende Partei hat das Recht, vor einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde betreffend das Befangenheitsgesuch ihre Auffassung gegenüber dem Gericht durch einen anwaltlichen Schriftsatz darzulegen (BGH, Beschluss vom 07.11.2018 - IV ZB 13/18 - BeckRS 2018, 29171; Beschluss vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - NJW 2005, 2233;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 26. Auflage, RVG § 19 Rn. 103 ff. m.w.N.).Zur vertieften Begründung wird insbesondere auf den die Kostenerstattung nach erfolgloser Sachverständigenablehnung betreffenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2018 (aaO.) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 29.04.2026 - 24 C 26.497
Ablehnung eines Hängebeschlusses in erster Instanz, Beschwerde, …
Auch hinsichtlich eines in erster Instanz gestellten Ablehnungsgesuchs, bei dem es sich gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG um ein unselbstständiges Nebenverfahren handelt, wird im Beschwerdeverfahren eine eigene Kostenentscheidung getroffen (vgl. BGH, B.v. 7.11.2018 - IV ZB 13/18 - juris Rn. 6 mit Hinweis auf die vorangegangene Entscheidung des OLG). - OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 6 W 54/24
Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs gegen den gerichtlich bestellten …
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Kosten des Beschwerdeverfahrens solche der Hauptsache sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07.11.2028 - IV ZB 13/18, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsanwaltsgebühren: Anwaltliche Vertretung in einem Verfahren über wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 RVG
Rechtsanwaltsgebühren: Anwaltliche Vertretung in einem Verfahren über wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden - IWW
§ 649 BGB, § 8 Nr. 1 VOB/B, § 15 Abs. 2 RVG, § 17 Nr. 9 RVG, §§ 104 ff. ZPO, § 63 GKG, § 33 RVG, Nr. 3506 Abs. 2 VV-RVG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Anwaltliche Vertretung in einem Verfahren mit wechselseitigen Nichtzulassungsbeschwerden zum Gegenstand als dieselbe Angelegenheit i.R.d. Kostenfestsetzung
- Anwaltsblatt
§ 15 RVG
Dieselbe Angelegenheit: Wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden - Anwaltsblatt
§ 15 RVG
Dieselbe Angelegenheit: Wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
RVG § 15 Abs. 2 ; RVG § 17 Nr. 9
Anwaltliche Vertretung in einem Verfahren mit wechselseitigen Nichtzulassungsbeschwerden zum Gegenstand als dieselbe Angelegenheit i.R.d. Kostenfestsetzung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden sind dieselbe Angelegenheit!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
ZPO § 91; RVG § 15; RVG § 17 Nr 9; ZPO § 544
Zur Frage, ob bei wechselseitigen Nichtzulassungsbeschwerden beider Parteien aus gebührenrechtlicher Sicht eine oder zwei Angelegenheiten vorliegen. Die eine Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen, die andere führte zur Zulassung der Revision.
Verfahrensgang
- LG München I, 26.11.2010 - 41 O 6790/07
- LG München I, 15.10.2015 - 41 O 6790/07
- OLG München, 22.09.2016 - 11 W 1503/16
- BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3586
- MDR 2018, 1406
- FamRZ 2019, 236
- AnwBl 2019, 47
- AnwBl Online 2019, 76
- Rpfleger 2019, 107
- BauR 2019, 152
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.2016 - III ZB 116/15
Rechtsanwaltsvergütung: Einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bei …
Auszug aus BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen betreffen in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen anwaltlicher Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - III ZB 116/15 Rn. 6 m.w.N., NJW-RR 2016, 883).Regelmäßig ist das gerichtliche Verfahren in einem Rechtszug eine Angelegenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - III ZB 116/15 Rn. 7 m.w.N., NJW-RR 2016, 883).
Von einem einheitlichen Rahmen kann vielmehr auch dann gesprochen werden, wenn der Anwalt mehrere getrennte Prüfungsaufgaben zu erfüllen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - III ZB 116/15 Rn. 6, NJW-RR 2016, 883).
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage
Auszug aus BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesgerichtshof sodann mit Urteil vom 7. März 2013 (BauR 2013, 987 = NZBau 2013, 300) das Berufungsurteil im Kostenpunkt und insoweit auf, als zum Nachteil der Klägerin entschieden worden war und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. - BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach …
Auszug aus BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Die Festsetzung des Gegenstandswerts gehört nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 104 ff. ZPO, sondern ist der verbindlichen Entscheidung im Verfahren nach § 63 GKG, § 33 RVG vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13 Rn. 5, NJW-RR 2014, 892). - BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 979/09
Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Rn. 15 g) Dem von der Rechtsbeschwerde zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, NJW 2010, 1625) ist kein den dargestellten Maßstäben widersprechender Obersatz zu entnehmen.
- BGH, 29.10.2020 - IX ZR 264/19
Keine gesonderte Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit bei …
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit oder in mehreren tätig geworden ist, nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworten, wobei insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrags maßgebend ist (BGH…, Urteil vom 8. Mai 2014 - IX ZR 219/13, NJW 2014, 2126 Rn. 14; Beschluss vom 26. September 2018 - VII ZB 54/16, NJW 2018, 3586 Rn. 8).Ein innerer Zusammenhang zwischen den anwaltlichen Leistungen ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH…, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 150/18, ZIP 2020, 242 Rn. 24; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Mai 2014, aaO Rn. 14 f;… Beschluss vom 17. Dezember 2015 - III ZB 61/15, AGS 2016, 61 Rn. 3; vom 26. September 2018, aaO;… Urteil vom 22. Januar 2019 - VI ZR 402/17, NJW 2019, 1522 Rn. 17).
- OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18
Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen
Rn. 74 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der erkennende Senat -ungeachtet der im Schrifttum geäußerten Bedenken und Kritik (vgl. Wolf/Flegler, NJW 2018, 3586; Loschelder, GRUR-Prax 2018, 534; Halfmeier, WuB 2019, 27; Römermann, AnwBl 2019, 86; Stadler, JZ 2019, 203;… BeckOK BGB/Sutschet, 48. Ed. 01.11.2018, § 242 Rn. 9; Ullmann, jurisPR-WettbR 11/2018 Anm. 4; zustimmend hingegen Köhler, WRP 2019, 139, der im Vorprozess das als Anlage B 6 vorgelegte Privatgutachten für die Beklagte erstellt hat;… vgl. a. Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 10 Rn. 19) sowie der gegenteiligen Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (…Urt. v. 14.02.2019 - 2 U 4/18) - folgt, ergibt sich der Rechtsmissbrauch bereits aus dem Umstand, dass die Einschaltung des Prozessfinanzierers dem Zweck der gesetzlichen Regelung des § 10 UWG widerspricht und der Anspruch damit aus dem nach der Gesetzesbegründung als sachfremd anzusehenden Motiv des Prozessfinanzierers geltend gemacht wird, Einnahmen aus dem abgeschöpften Gewinn zu erzielen (…vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 41 f. - Prozessfinanzierer;… BGH, Beschl. v. 29.11.2018 - I ZR 26/17, BeckRS 2018, 33720 Rn. 7).Soweit hiergegen eingewandt wird, es würde der Waffengleichheit zwischen einem Verbraucherverband und einem Großunternehmen widersprechen (…OLG Schleswig, Urt. v. 23.11.2017 - 2 U 1/17, juris Rn. 125) oder die Waffengleichheit zumindest gefährden (Wolf/Flegler, NJW 2018, 3586), wenn ein Verbraucherverband bei der Geltendmachung von Gewinnabschöpfungsansprüchen sich stets auf die Möglichkeit der einseitigen Streitwertminderung nach § 12 Abs. 4 UWG anstelle der Einschaltung eines Prozessfinanzierers zu üblichen und angemessenen Bedingungen verweisen lassen müsste, um dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu entgehen, vermag dies nicht zu überzeugen.
Soweit in diesem Zusammenhang auch geltend gemacht wird, dass Anwälte, die sich nicht an den Sätzen des RVG orientieren, sondern nach hohen Stundensätzen abrechnen, notwendigerweise lange Schriftsätze verfassen müssten, um diese Stundensätze zu rechtfertigen, was wiederum "dramatische Auswirkungen auf die richterliche Arbeitskapazität" habe (Wolf/Flegler, NJW 2018, 3586), ist nicht ersichtlich, was dies mit der prozessualen Waffengleichheit zu tun haben soll.
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - L 39 SF 235/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Antragsbindung - Verbot …
Im gerichtlichen Verfahren wird der für die Bejahung einer Angelegenheit notwendige Zusammenhang grundsätzlich schon dadurch hergestellt, dass das Gericht von einer Trennung der Verfahren wegen ihres Sachzusammenhangs absieht oder bei zwei ursprünglich getrennten Verfahren wegen ihres Sachzusammenhangs eine Verbindung herbeiführt (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. September 2018, VII ZB 54/16, Rn. 9;… Beschluss vom 24. März 2016, III ZB 116/15, Rn. 7). - OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Streitwert bei unlauterer Nachahmung einer Uhr
Es ist allenfalls im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären, ob der Kostenschuldner nur einen Bruchteil der Kosten aus einem (dann höheren) fiktiven (Gesamt-) Streitwert schuldet (siehe insofern z.B. BGH…, Beschluss vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17, GRUR 2019, 763 Rn. 24 - Ermittlungen gegen Schauspielerin;… Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 403/17, juris Rn. 24;… Beschluss vom 15.05.2014 - I ZB 71/13,GRUR 2014, 1239 Rn. 15-18 - Deus Ex; dazu, dass die Festsetzung des Streitwerts andererseits nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 104 ff. ZPO gehört, vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZB 54/16, NJW 2018, 3586 Rn. 13 mwN).
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