Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Veräußerung einer dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sache im Wege des Besitzkonstituts; Darlegungslast und Beweislast für den Verzicht auf das Vermieterpfandrecht; Redlicher Erwerb des Eigentums von einem Nichtberechtigten bei einer Eigentumsübertragung durch ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 936, 930; ZPO § 286
Veräußerung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer mit einem Vemieterpfandrecht belasteten Sache
- RA Kotz
Vermieterpfandrecht: Veräußerung und gutgläubiger lastenfreier Erwerb der Sachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 936 § 930; ZPO § 286
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sache; Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Verzicht auf das Vermieterpfandrecht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gutgläubiger Erwerb an dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermieterpfandrecht
- lw.com
(Leitsatz und Kurzinformation)
Gutgläubiger Erwerb bei Veräußerung der einem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sache
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1328
- MDR 2006, 16
- NZM 2005, 665
- ZMR 2006, 23
- WM 2005, 1860
- DB 2005, 2520 (Ls.)
- GE 2005, 1249
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 302/63
Wirksame Entstehung eines Verpächterpfandrechts - Anwendbarkeit des faktischen …
Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Veräußert der Mieter das verpfändete Gut nach der Einbringung, so ist das Eigentum des Erwerbers mit dem Pfandrecht belastet (…BGH, Urt. v. 15. Februar 1995 - XII ZR 260/93, NJW 1995, 1350 f.; BGH, Urt. v. 31. Mai 1965 - VIII ZR 302/63, NJW 1965, 1475).Da das Inventar der V. nicht übergeben wurde, ist für einen lastenfreien Erwerb von vornherein kein Raum (BGH, Urt. v. 31. Mai 1965 - VIII ZR 302/63, WM 1965, 701, 704; RG JW 1937, 613 f.;… ebenso für die seit 1. September 2001 geltende, im wesentlichen § 559 BGB a.F. entsprechende Regelung des § 562 BGB: MünchKommBGB/Artz 4. Aufl. § 562 Rdn. 19;… Bamberger/Roth/Ehlert aaO § 562 Rdn. 17;… Palandt/Weidenkaff aaO § 562 Rdn. 10).
- BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Sollte das Berufungsgericht abermals zu einer Haftung der Beklagten dem Grunde nach gelangen, so kann der entgangene Gewinn (§ 252 BGB) hier nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden: Da es sich bei dem - gebrauchten - Inventar nicht um marktgängige Ware handelt und der Kläger einen besonders günstigen Erlös beansprucht, hat er den Vollbeweis zu führen (…Staudinger/Schiemann, BGB 2005, § 252 Rdn. 20), zumal eine Schätzung mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (vgl. etwa BGHZ 91, 243, 256 f.;… BGH, Urt. v. 5. Mai 1992 - X ZR 133/90, NJW-RR 1992, 1077 f.). - BGH, 19.04.1990 - IX ZR 25/89
Sicherungsübereigneter Bus - §§ 930, 931, § 986 Abs. 2 BGB analog
Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Der Eigentumserwerb des Inventars durch die V. erfolgte mittels Besitzkonstitut (vgl. BGHZ 111, 142, 145 zum zweistufigen Besitzmittlungsverhältnis).
- BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70
Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.
Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Zum andern war es nicht Sache der Beklagten, auf ihr Vermieterpfandrecht hinzuweisen; vielmehr kam umgekehrt - eine Übergabe des Inventars unterstellt - ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb durch die V. nur in Betracht, wenn sie sich - was der Zeuge O. gerade nicht mit Sicherheit bestätigen konnte - bei der Beklagten wegen der in den Mieträumen befindlichen Gegenstände nach einem etwaigen Vermieterpfandrecht erkundigt hätte (BGH, Urt. v. 27. Oktober 1971 - VIII ZR 48/70, NJW 1972, 43 f. ). - BGH, 15.02.1995 - XII ZR 260/93
Umfang des Vermieterpfandrechts bei einem Mieterwechsel; Heilung von Verstößen …
Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Veräußert der Mieter das verpfändete Gut nach der Einbringung, so ist das Eigentum des Erwerbers mit dem Pfandrecht belastet (BGH, Urt. v. 15. Februar 1995 - XII ZR 260/93, NJW 1995, 1350 f.;… BGH, Urt. v. 31. Mai 1965 - VIII ZR 302/63, NJW 1965, 1475). - BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung …
Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Sollte das Berufungsgericht abermals zu einer Haftung der Beklagten dem Grunde nach gelangen, so kann der entgangene Gewinn (§ 252 BGB) hier nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden: Da es sich bei dem - gebrauchten - Inventar nicht um marktgängige Ware handelt und der Kläger einen besonders günstigen Erlös beansprucht, hat er den Vollbeweis zu führen (…Staudinger/Schiemann, BGB 2005, § 252 Rdn. 20), zumal eine Schätzung mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (vgl. etwa BGHZ 91, 243, 256 f.; BGH, Urt. v. 5. Mai 1992 - X ZR 133/90, NJW-RR 1992, 1077 f.).
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15
Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der …
- BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Derjenige, der einen Anspruch geltend macht, muss die rechtsbegründenden und -erhaltenden Tatsachen, der Gegner die Voraussetzungen rechtshindernder,-vernichtender oder -hemmender Einwendungen und Gegenrechte darlegen und beweisen (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2005 - II ZR 189/03, NJW-RR 2005, 1328 [juris Rn. 10];… vom 13. November 1999 - V ZR 386/97, NJW 1999, 352 [juris Rn. 13], st. Rspr.). - BGH, 15.10.2014 - XII ZR 163/12
Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei …
Demgegenüber hat eine nachträgliche Sicherungsübereignung der eingebrachten Sachen bei unverändertem Vermieter keinen Einfluss auf den Umfang des Vermieterpfandrechts (Senatsurteil BGHZ 117, 200 = NJW 1992, 1156, 1157; BGH Urteile vom 20. Juni 2005 - II ZR 189/03 - NJW-RR 2005, 1328, 1329 und vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02 - NJW-RR 2004, 772, 773), das auch erst zukünftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (…BGHZ 170, 196 = NZM 2007, 212 Rn. 11 mwN und BGH Urteil vom 20. März 1986 - IX ZR 42/85 - NJW 1986, 2426, 2427). - OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit …
Auch das Selbsthilferecht aus § 562b Abs. 1 BGB zur Durchsetzung des Vermieterpfandrechts, das dem Vermieter zugleich ein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB an den dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenständen des Mieters verschaffen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 189/03, NZM 2005, 1860, zitiert juris Rn. 7), besteht nur in engen Grenzen.
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Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 367/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 565; ; BGB § 573 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 573 c Abs. 4; ; BGB a.F. § 565 Abs. 2; ; EGBGB § 5 Satz 2; ; EGBGB § 3 Abs. 10; ; EGBGB § 3 Abs. 10
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigungsfristen im Mietrecht nach der Schuldrechtsreform im Fall von alten Verträgen; Individuelle Vereinbarung über Kündigungsfristen und deren Fortgeltung nach der Mietrechtsreform
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Kündigungsfrist-Änderungsgesetz
- grundeigentum-verlag.de
EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10; BGB § 573 c Abs. 1
Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen für Kündigungen ab 1. Juni 2005 obsolet - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2005, 1249
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04
Wirksamkeit einer langen Kündigungsfrist in Altfällen
Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 367/04
Der Senat hat jedoch nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden, daß die in Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB enthaltene Übergangsregelung nicht mit Wirkung ab 1. Januar 2003 durch Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt wird (Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 155/04, NJW 2005, 1572 unter II 2 b). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 367/04
Inhaltlich beruht dieses Urteil aber nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Prüfung des gesamten noch erheblichen Sach- und Streitstandes (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.). - BGH, 10.03.2004 - VIII ZR 64/03
Kündigungsfrist bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Mietvertrag
Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 367/04
Eine solche Vereinbarung konnte auch dadurch zustande kommen, daß im vorformulierten Vertragstext auf eine Regelung durch eine Fußnote verwiesen wird, in welcher die Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 BGB a.F. sinngemäß wiedergegeben werden (Senat, Urteil vom 10. März 2004 - VIII ZR 64/03, NJW 2004, 1447 unter II).
- LG Berlin, 09.01.2007 - 65 S 172/06
Anforderungen an die Abrechnung verbrauchsabhängig erfasster Kosten; Zulässigkeit …
Die Kammer hält deshalb jedenfalls für diese Kosten an ihrer bereits früher geäußerten Auffassung fest (vgl. Grundeigentum 2005, 1249f.).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 556, 560
Berichtigung einer Betriebskostenabrechnung wegen nachträglich erhöhter Grundsteuer; Zeitabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Hohenschönhausen, 09.03.2005 - 8 C 214/04
- LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05
- BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Papierfundstellen
- GE 2005, 1249
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Auszug aus LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05
Letztlich lässt auch der BGH nachträgliche Korrekturen der Betriebskostenabrechnung zu, und begrenzt diese nur durch die Höhe des ursprünglichen Nachzahlungsbetrages (vgl. BGH, GE 2005, 50 = NJW 2005, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] und BGH, GE 2005, 360); Soweit die Kläger einen Vorbehalt fordern, damit der Mieter sich auf eventuelle Nachforderungen einstellen kann, so ist dem nicht zu folgen. - BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04
Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist
Auszug aus LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05
Letztlich lässt auch der BGH nachträgliche Korrekturen der Betriebskostenabrechnung zu, und begrenzt diese nur durch die Höhe des ursprünglichen Nachzahlungsbetrages (vgl. BGH, GE 2005, 50 = NJW 2005, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] und BGH, GE 2005, 360); Soweit die Kläger einen Vorbehalt fordern, damit der Mieter sich auf eventuelle Nachforderungen einstellen kann, so ist dem nicht zu folgen.
- LG Halle, 08.02.2006 - 2 S 230/05 Der Vermieter kann grundsätzlich bei einer nachträglichen Erhöhung der Grundsteuer eine schon bezahlte Betriebskostenabrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten der Grundsteuer nachträglich umlegen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.08.2005 - 65 S 90/05 - Grundeigentum 2005, 1249;… Urt. v. 21.03.2005 - 62 S 321/04 - Grundeigentum 2005, 737;… Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Auflage 2004, § 560 BGB Rn. 12;… Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Auflage 2003, Rn. 3037).
Es bedarf auch keines Nachforderungsvorbehaltes (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.08.2005, a.a.O.).
- VG München, 02.10.2008 - M 10 K 07.4144 Im Übrigen hat die Klägerin selbst eine Entscheidung vorgelegt, nach dem bereits für das Jahr 2000 eine Nachbelastung für die Abrechnungsjahre 1995 bis 1998 für zulässig gehalten wurde (vgl. LG Frankfurt. a. M U. v. 13.11.2001 Az. 2-11 F 192/01 durch NZM 2002, 336; so auch LG Berlin v. 30.08.2005 Az.: 65 S 90/05).
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.01.2007 - 239 C 1/07
Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung nach dem Abflussprinzip
Die Entscheidungen des Landgerichts Berlin (65 S 90/05 = GE 2005, Seite 1249) und des BGH vom 5. Juli 2006 (NJW 2006, Seite 3350 ff.) stünden dem nicht entgegen.
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